Betreff
Vorgaben für das Trägerauswahlverfahren der zusätzlichen Kindertageseinrichtungen
Vorlage
266/13
Aktenzeichen
II - FB 2 - 10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Trägerschaft für die neu zu schaffenden Kindertageseinrichtungen nach folgenden Kriterien zu vergeben:

 

  • Die Trägerschaft soll an einen Träger vergeben werden, der im Jugendamtsbezirk der Stadt Rheine mindestens eine Kindertageseinrichtung vorhält.

 

  • Den Zuschlag soll der Bewerber erhalten, der bereit ist, den höchsten Kaufpreis zu zahlen (vgl. Variante 1 der Begründung) oder der bereit ist, den größten finanziellen Beitrag zur Ausstattung des Grundstückes und der Räume zu leisten (vgl. Variante 2 der Begründung).

 

  • Vorausgesetzt werden dabei, dass alle Anforderungen an eine Trägerschaft, die in der Begründung zur Vorlage beschrieben sind, erfüllt werden.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt ferner:

 

  • Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung durchzuführen und auf Grundlage dieser Ausschreibung für die Jugendhilfeausschusssitzung am 19. Sept. 2013 einen Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt Rheine vorzubereiten.

 


Begründung:

 

Mit der Vorlage Nr. 264/13 „Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2014/2015 und Ausblick bis 2017“ ist der Bedarf an 11 zusätzlichen Gruppen festgestellt worden.

 

Von diesem zusätzlichen Bedarf können durch Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtungen neben dem Waldorfkindergarten, der in der Planung schon berücksichtigt war, noch 2 zusätzliche Gruppen geschaffen werden (vgl. Vorlage Nr. 265/13 „Erweiterung bestehender Kindertageseinrichtungen“).

 

Der verbleibende Bedarf von 9 Gruppen kann nur durch neue Kindertageseinrichtungen gedeckt werden.

 

Das Jugendamt hat in Zusammenarbeit mit der Stadtplanung und dem städt. Grundstücksmanagement mögliche Standorte geprüft. Da diese möglichen Standorte nicht nur in städtischem Eigentum stehen und zu dem Grundstücksangelegenheiten nach der Geschäftsordnung der Rates grundsätzlich nichtöffentlich sind, kann die Beratung dazu nur in nichtöffentlicher Sitzung (vgl. Vorlage Nr. 265/13) erfolgen.

 

Unabhängig von der Standortfrage muss zusätzlich über die Vorgaben des Trägerauswahlverfahrens entschieden werden.

 

Die neuen Kindertageseinrichtungen sollen im Rahmen des sogenannten Investorenmodells geschaffen werden. Investorenmodell bedeutet, dass ein Investor das Gebäude der Kindertageseinrichtung erstellt und langfristig an den Träger der Einrichtung vermietet. Der Träger der Einrichtung ist dann für die Ausstattung des Grundstückes und der Räume zuständig. Die vom Träger an den Investor zu zahlende Miete wird im Rahmen der Abrechnung nach dem KiBiz vom Land NRW und der Stadt Rheine bis zu einer gesetzlich angemessenen Obergrenze refinanziert.

 

Das Investorenmodell wurde auch schon bei den beiden zuletzt geschaffenen Kindertageseinrichtungen an der Isselstr. und der Nienbergstr. gewählt, da vom Land NRW keine Investitionskostenzuschüsse für den Neubau von Kindertageseinrichtungen mehr gewährt werden. Durch die die Anerkennung der Miete im Rahmen der KiBiz Finanzierung beteiligt sich das Land NRW aber mit 36 %.

 

Bei der Vergabe von Trägerschaften im Zusammenhang mit einem Investorenmodell sind zwei Varianten denkbar.

 

  1. Der Träger bewirbt sich zusammen mit seinem potentiellen Investor um eine zu vergebende Trägerschaft und das entsprechende Grundstück.

 

  1. Der Investor für die Kindertageseinrichtung steht fest und der Träger bewirbt sich nur um die Trägerschaft.

 

Die erste Variante kam bei der letztjährigen Ausschreibung für die Isselstr. und die Nienbergstr. zum Zuge. In diesem Jahr gibt es auch Standorte, wo der Investor schon ein Gebäude vorzuweisen hat und lediglich eine Trägerschaft zu vergeben ist.

 

 

Die Ausschreibung der Trägerschaften für die zuletzt geschaffenen Kindertageseinrichtungen an der Isselstr. und der Nienbergstr. hat die Erkenntnis gebracht, dass letztlich bei der Entscheidung über die Trägerschaft nur finanzielle Aspekte ausschlaggebend waren. Alle seinerzeitigen Bewerber waren bereits Träger von mindestens einer Kindertageseinrichtung und damit grundsätzlich als Träger geeignet. Alle Bewerber haben seinerzeit räumliche und pädagogische Konzepte vorgestellt, die neben den inhaltlichen Aspekten der Arbeit auch Aspekte des sozialräumlichen Bezuges der Kita, der Kooperation innerhalb und außerhalb des Einzugsbereiches und der zur Verfügung stehenden Netzwerke, trägerspezifisch als auch trägerunabhängig, aufwiesen. Damit konnten alle Bewerber die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Auf eine Gewichtung der unterschiedlichen pädagogischen Konzepte und Kooperationsstrukturen wurde verzichtet, so dass letztlich der Unterschied in den Geboten den Ausschlag gegeben hat (vgl. auch Vorlage Nr. 363/12).

 

Auch in dieser Vergabe der Trägerschaften werden wieder alle Bewerber die erforderlichen Bedingungen erfüllen können. Sie sollen daher bei der Ausschreibung lediglich vorausgesetzt werden und der Bewerber muss erklären, dass er grundsätzlich die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen kann:

 

1.      Referenzen des Trägers in Bezug auf die Trägerschaft und den Betrieb vergleichbarer Einrichtungen

 

1.1    Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung

 

1.2    Erfahrungen und professionelle Strukturen für den Betrieb der Kindertagesstätte (Personalgewinnung und –verwaltung, Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebsführung

 

 

2.       Fachliches Konzept zu folgenden Themenbereichen:

 

2.1    Pädagogische Grundlagen (Betreuungsansatz, Bildung, Erziehung, Integration, Eingewöhnung, Essen u.a.)

 

2.2     Umsetzung des Inklusionsgedankens aus der UN-Konvention

 

2.3     Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und deren Familien

 

2.4     Grundsätze für Bildung und Sprachförderung

 

2.5     Vereinbarkeit von Familie und Beruf

 

2.6     Flexible und bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten

 

2.7     Angemessene Betreuung während der Ferien- und Schließungszeiten

 

2.8     Elternarbeit, Erziehungs- und Bildungspartnerschaften

 

2.9    Verpflichtende Aussagen zum dauerhaften Betrieb der Einrichtung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Kinderbildungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen

 

 

3.       Kooperationsbezüge im Sozialraum

 

3.1     Kooperationsbezüge innerhalb der Stadt Rheine

 

3.2     Kooperation mit anderen Hilfesystemen für die Kinder (z.B. Therapie)

 

3.3     Öffnung für Stadtteilakteure, Stadtteilaktivitäten

 

 

Bei der Variante 1 (Der Träger bewirbt sich zusammen mit seinem potentiellen Investor um eine zu vergebende Trägerschaft und das entsprechende Grundstück) ist der finanzielle Aspekt mit dem Grundstücksverkauf zu verbinden.

 

Bei der Variante 2 (Der Investor für die Kindertageseinrichtung steht fest und der Träger bewirbt sich nur um die Trägerschaft) ist der finanzielle Aspekt mit der finanziellen Beteiligung an der Ausstattung des Grundstückes und der Räume zu verbinden.

 

Ob eine Einschränkung der potentiellen Bewerber vergaberechtlich statthaft ist, wird derzeit geprüft. Eine entsprechende Anfrage beim Städte- und Gemeindebund NRW wurde gestellt. Sollte diese nicht statthaft sein, müsste offen ausgeschrieben werden.

 

Parallel wird geprüft, inwiefern die Veräußerung von städtischen Grundstücken zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung bzw. die Übertragung einer Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung vergaberechtliche Relevanz hat. Sollte die Prüfung ergeben, dass keine freihändige Vergabe rechtlich möglich sein sollte, wird der Ausschuss informiert. Die in diesem Kontext relevanten Beschlüsse wären dann hinfällig. Eine andere Form der Ausschreibung würde dann von der Verwaltung vorbereitet und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Das würde allerdings gleichzeitig bedeuten, dass bis zum 1. August 2014 keine zusätzlichen Einrichtungen geschaffen werden können.