Betreff
Widmung von Straßen
Vorlage
046/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NRW – GV. NRW.  S. 1028, ber. 1996 S. 81, 141, 216,355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

1.   Zeppelinstraße von Breite Straße bis Dutumer Straße

2.   Klusenweg

3.   Platanenweg von Im Wiesengrund bis Hainbuchenweg

4.   Zum Kalvarienberg

einschließlich der von ihr abzweigenden Fuß- und Radwege

5.   Bischof-Ludwig-Straße

6.   Edelherr-Ludolf-Ring

 

 

Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1.3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine.

 


Begründung:

 

Für den Ausbau der v.g. Straßen sollen Erschließungsbeiträge erhoben werden. Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist die öffentlich-rechtliche Widmung der Erschließungsanlage. Da diese noch nicht förmlich ausgesprochen worden ist, ist die Widmung nunmehr zu beschließen.