VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Die zur Realisierung der Ems-Galerie notwendige Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 h, Kennwort: „Westliche Innenstadt“ ist seit dem 07. November 2012 rechtskräftig. Das entsprechende Änderungsverfahren ist durch umfangreiche Informationen des Fachausschusses und der Öffentlichkeit begleitet worden. Dabei sind u.a. die Fassadengestaltung und die interne Erschließung vorgestellt und diskutiert worden. Darüber hinaus hat sich der Gestaltungsbeirat der Stadt Rheine mehrmals mit der äußeren Gestaltung der Ems-Galerie befasst.
Die zwischen allen Akteuren abgestimmten Architekturzeichnungen wurden letztendlich Bestandteil des städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Rheine und dem Investor für die Ems-Galerie.
I. Vorstellung
der überarbeiteten Planungen zur Ems-Galerie
Zwischenzeitlich ist der Bauantrag für die „Ems-Galerie“ bei der Stadt Rheine vom Investor eingereicht worden. Die Antragsunterlagen weichen in Details von den im städtebaulichen Vertrag enthaltenen Planungen ab.
Diese neuen Entwürfe
werden von Herrn Klaas und Mitarbeitern des Büros RKW in der Sitzung
vorgestellt.
II. Beschlussvorschlag/Empfehlung
Der
Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ nimmt die überarbeiteten
Planungen zur „Ems-Galerie“, insbesondere die Abweichungen von dem in städtebaulichen
Vertrag enthaltenen Planungen, zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird
beauftragt, die neuen Planungen als Grundlage der ggf. zu erteilenden Baugenehmigung
zu verwenden.