Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat der Stadt
Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel als persönlichen Stellvertreter von
Frau Dr. Kordfelder in der Gesellschafterversammlung der Kulturellen
Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Aufsichtsratsmitglied Dr. Angelika Kordfelder wird für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.
2. Der Rat der Stadt
Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung
der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH,
Frau Dr. Angelika Kordfelder, folgende Beschlüsse zu fassen:
a)
Der Jahresabschluss 2012, abschließend
mit einer Bilanzsumme von 96.614,98 €, wird in der vorgelegten, vom
Wirtschaftsprüfer Konermann, 48431 Rheine, geprüften Form festgestellt.
b)
Der Jahresüberschuss in Höhe von
26.082,48 € soll der zweckgebunden Rücklage zugeführt werden.
c)
Der Geschäftsführung und den anderen
Aufsichtsratsmitgliedern werden für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.
Begründung:
Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in
der Gesellschafterversammlung bedarf es einer Beauftragung durch den Rat der
Stadt. Hierbei ist zu beachten, dass eine Entlastung von Frau Dr. Kordfelder als Aufsichtsratsmitglied
nicht durch sie als Gesellschaftervertreter möglich ist. Hierüber muß deshalb
ein gesonderter Beschluss durch ihren persönlichen Stellvertreter gefasst
werden.
zu 2a) Der Jahresabschluss 2012 der Firma „Kulturelle
Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH“ wurde von der Geschäftsführung
erstellt und vom o.g. Wirtschaftprüfer geprüft, der den Bestätigungsvermerk
auch für den zusammengefassten Lagebericht erteilt hat.
Zu 2b) Der vorgelegte Jahresabschluss 201 schließt mit
einem Jahresüberschuss in Höhe von 26.082,48 € ab. Der Jahresüberschuss soll
der zweckgebundenen Rücklage zugeführt werden. Die Rücklage erhöht sich dadurch
von 147,61 € auf 26230,09 €.
Unter Berücksichtigung des gezeichneten Kapitals in Höhe von 25.564,59 €
beträgt das nominelle Kapital der Gesellschaft zum Bilanzstichtag somit
51,794,68 €.
zu 2c) Der Beschlussfassung durch die
Gesellschafterversammlung unterliegen unter anderem die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung des Aufsichtsrates
und der Geschäftsführung.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 12.06.2013 gem. §
17 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss, den Lagebericht und den
Vorschlag zur Deckung des Jahresfehlbetrage beraten und mit den gleichen
Beschlussempfehlungen an die Gesellschafterversammlung zur Entscheidung
verwiesen. Der Aufsichtsratsbeschluss wurde einstimmig gefasst.
Weitere Informationen können den Anlagen entnommen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Unternehmensdaten
Anlage 2: Lagebericht 2012