Betreff
Fortführung des Frauenförderplans der Stadt Rheine für die Jahre 2013 - 2015
Vorlage
174/13
Aktenzeichen
GSB-hoe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage beigefügte Novellierung des Frauenförderplanes der Stadt Rheine für die Jahre 2013 - 2015.


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat auf Grund des im November 1999 verabschiedeten Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) für das Land Nordrhein-Westfalen am 7. November 2000 erstmals den Frauenförderplan der Stadt Rheine beschlossen. Entsprechend der gesetzlich vorgesehenen Laufzeit des Frauenförderplanes für 3 Jahre wurde im Dezember 2003 eine novellierte Fassung für die Laufzeit bis Ende 2006, im Februar 2007 eine Novellierung bis Ende 2009 und im Juli 2010 eine Novellierung bis Ende 2012 beschlossen.

 

Ein neuer Frauenförderplan ist somit zu beschließen bzw. der bislang geltende fortzuführen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind für den aktuellen Beschluss im Wesentlichen nur redaktionelle Änderungen erforderlich.


Anlagen:

 

Anlage 1: Frauenförderplan 2013 - 2015