Betreff
Zwischenbericht für das III. Quartal 2006 für den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales - Produkte aus der Zuständigkeit des Sozialausschusses -
Vorlage
433/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Der Sozialausschuss nimmt den Zwischenbericht für das III. Quartal 2006 für den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales - Produkte aus der Zuständigkeit des Sozialausschusses - zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Nach den vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen Leitlinien zur Ausführung des Haushaltsplans im Rahmen der Budgetierung ist für die jeweiligen Teilhaushalte der Fachbereiche vierteljährlich über deren Ausführung und voraussichtliche Entwicklung im laufenden Haushaltsjahr und im Zeitraum der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung zu berichten.

 

Aufgrund der Umstellung des Haushaltes nach den Regeln zum “Neuen Kommunalen Finanzmangement (NKF)” muss auch das standardisierte Berichtswesen in seiner bisherigen Form überarbeitet werden. Um in der Zwischenzeit notwendige Informationen liefern zu können, erfolgt der jetzige Bericht in vereinfachter Form. Auf den beiliegenden Bericht wird verwiesen.

 


Zwischenbericht für das III. Quartal 2006 für den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales – Produktgruppe Soziales

 

Im Ergebnisplan der Produktgruppe Soziales sind vorbehaltlich des Ausganges der Kostenbeteiligung an den Leistungen nach dem SGB II Einsparungen iHv 135 T€ für das Haushaltsjahr 2006 zu erwarten. Die Abweichungen bei den einzelnen Ziffern werden im Folgenden erläutert, wobei die Kostenbeteiligung nach dem SGB II noch offen gelassen wurde.

 

 

 

Produkt

2006

2007

2008

2009

1

2201

???

???

???

???

2

2201

- 100 T€

 

 

 

3

2203

+ 40 T€

+ 40 T€

+ 40 T€

+ 40 T€

4

2205

- 75 T€

 

 

 

5

2205

 

+ 56 T€

+ 56 T€

+ 56 T€

6

2207

 

-4 T€

-4 T€

-5 T€

7

2208

 

+32 T€

+ 32 T€

+ 32 T€

 

GESAMT

- 135 T€

+ 124 T€

+ 124 T€

+ 123 T€

 

 

 

1.)  Produkt 2201 Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch II

 

Am 08.07.2006 ist das Ausführungsgesetz zum SGB II in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde eine 50 % Kostenbeteiligung der Kommunen an den Unterkunftskosten und den einmaligen Leistungen verabschiedet. Bislang wurden diese Kosten zu 100 % vom Kreis Steinfurt getragen und über die Kreisumlage finanziert. Nach den letzten Zahlen, die der Kreis Steinfurt für die Stadt Rheine veröffentlicht hat, würde sich ein Mehraufwand iHv. 873 T€ pro Jahr ergeben. Derzeit laufen Verhandlungen zwischen dem Kreis Steinfurt und allen kreisangehörigen Kommunen, die darauf abzielen, die gesetzliche Beteiligung von 50 % einvernehmlich auf 33 % zu verringern, um die Mehrbelastungen abzufedern. Aber auch dann wären noch Mehrbelastungen von 582 T€ pro Jahr von der Stadt Rheine zu tragen.

 

 

 

2.)  Produkt 2201 Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch II

 

Die Position Maßnahmeförderung als Hilfe zur Arbeit für besonderer Projekte in der Stadt Rheine iHv. 100 T€ wird in diesem Jahr voraussichtlich nicht benötigt.

 

 

 

3.)  Produkt 2203 Hilfen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

 

Nach den aktuellen Fallzahlen kann man davon ausgehen, dass das Budget für UVG um 40 T€ überschritten wird.

Zwar musste schon für die Haushaltsplanaufstellung 2006 das Budget um 100 T€ angehoben werden, weil die durchschnittliche Fallzahl von 2004 nach 2005 von 478 auf 534 Fälle gestiegen war, aber diese Anhebung reichte nicht aus. Zwischenzeitlich liegt die durchschnittliche Fallzahl bei 593. Seit 3 Monaten ist die Fallzahl jedoch stabil und scheint nicht weiter anzusteigen, so dass mit einem Budgetmehrbedarf von 40 T€ geplant werden sollte.

 

 

 

4.)  Produkt 2205 Hilfen für Asylbewerber

 

Grundsätzlich besteht für Asylbewerber kein  Anspruch auf Kindergeld. Diese Re-gelung trifft nicht für türkische Asylbewerber zu, so dass für einige türkische Fa-milien, denen bislang kein Kindergeld zustand, rückwirkend für mehrere Jahre Ansprüche geltend gemacht werden konnten. Die einmaligen Mehreinnahmen  belaufen sich auf ca. 50 T€.

Darüber hinaus  konnten weitere Erstattungen von den unterschiedlichsten Trä-gern (wie z. B. andere Asylleistungsträger, Träger SGB II, Krankenkassen etc.) als einmalige Erstattungsleistungen in Höhe von 25 T€ vereinnahmt werden.

Bei den v. g. Mehreinnahmen bei den Erstattungsansprüchen in Höhe von insge-samt 75 T€ handelt es sich um einmalige, nicht vorhersehbare Einnahmen.

 

 

 

5.)  Produkt 2205 Hilfen für Asylbewerber

 

Das Land NRW hat die Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FLÜAG) für 2007 neu festgesetzt. Danach erhält die Stadt Rheine ca. 56 T€ weniger Einnahmen, als im Finanzplan vorgesehen. Nach ersten Prognosen war zwischenzeitlich schon vermutet worden, dass sich die Mindereinnahmen sogar auf 120 T€ belaufen könnten.

 

 

 

6.)  Produkt 2207 Andere Hilfen und Unterstützungsleistungen

 

Die Leistungsgewährung nach dem KOF wird zukünftig für die Stadt Rheine zentral vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe übernommen. Dadurch ergeben sich die genannten Einsparungen.

 

 

 

7.)  Produkt 2208 Offene Altenarbeit

 

In der Finanzplanung ist ab 2007 die Tilgung eines gewährten Darlehens als Einnahmeposition angesetzt. Der Darlehensnehmer hat sich nun auf den Darlehensvertrag berufen, wo unter Bezugnahme auf die gesetzlichen  Bestimmungen der Pflegeversicherung eine geringere Tilgung fällig wird. Die jährlichen Mindereinnahmen gegenüber der Finanzplanung belaufen sich auf 32 T€.