Betreff
Widmung von Straßen
Vorlage
343/13
Aktenzeichen
FB 5.80-vo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NW - GV NW S. 1028, Ber. in GV NW 2003 S. 766) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

  1. Hünenborgstraße
    von Hünenborgstraße 66 bis Hünenborgstraße 89

  2. Stichstraße Hünenborgstraße
    von Hünenborgstraße 65 bis Wendehammer

  3. Schwedenstraße 1. Stichweg
    von Schwedenstraße 29 bis Wendehammer

  4. Wesselstraße

  5. Wöstenweg
    von Spiekstraße bis Elter Straße

 

Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1.3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

 


Begründung:

 

Für den Ausbau der vg. Straßen sollen Erschließungsbeiträge erhoben werden. Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist die öffentlich-rechtliche Widmung der Erschließungsanlage. Da diese noch nicht förmlich ausgesprochen worden ist, ist die Widmung nunmehr zu beschließen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Übersichtsplan zu 1. – 3.

Anlage 2 – Übersichtsplan zu 4.

Anlage 3 – Übersichtsplan zu 5.