Betreff
Trägerauswahlverfahren für die zusätzliche Kindertageseinrichtung in der Gartenstadt Gellendorf
Vorlage
365/13
Aktenzeichen
II - FB 2 - 10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Trägerschaft für die zusätzliche Kindertageseinrichtung in der Gartenstadt Gellendorf nach folgenden Kriterien zu vergeben:

 

  • Der zukünftige Träger muss alle Anforderungen an eine Trägerschaft, die in der Begründung zur Vorlage beschrieben sind, erfüllen.

 

  • Den Zuschlag soll der Träger erhalten, der bereit ist, den größten finanziellen Beitrag zur Ausstattung des Grundstückes und der Räume zu leisten.

 


Begründung:

 

In der Sitzung vom 4. Juli 2013 hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, in der Gartenstadt Gellendorf eine zweigruppige Kindertageseinrichtung im Rahmen eines Investorenmodells zu schaffen. Investor ist die Gartenstadt Gellendorf GmbH, so dass nun noch ein Träger für diese Einrichtung auszuwählen ist.

 

Die für die gleiche Sitzung vorgesehene Entscheidung über die „Vorgaben für das Trägerauswahlverfahren der zusätzlichen Kindertageseinrichtungen“ war vertagt worden, da die rechtliche Beurteilung des vorgesehenen Auswahlverfahrens noch nicht vorlag.

 

Zwischenzeitlich hat bezogen auf den vorliegenden Sachverhalt der Deutsche Städte- und Gemeindebund erklärt, dass das förmliche Vergabewesen keine Anwendung finde. Man begrüße es, dass obwohl das förmliche Vergabewesen nach der VOL nicht einschlägig sei, man trotzdem die Elemente aus dem Vergabewesen übernehmen wolle, um ein transparentes Auswahlverfahren nachweisen zu können.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass schon für die Sitzung am 4. Juli 2013 vorgesehene Auswahlverfahren (vgl. Vorlage Nr. 266/13) nun zu beschließen.

 

Das Jugendamt hat zwischenzeitlich alle Träger von Tageseinrichtungen in Rheine darüber informiert, dass für eine zusätzliche Kindertageseinrichtung eine Trägerschaft zu vergeben sei. Die interessierten Träger wurden gebeten, sich bis zum 6. September 2013 bei der Verwaltung zu bewerben und gleichzeitig zu versichern, dass sie die geforderten Bedingungen einhalten (vgl. Anlage).

 

In der Sitzung am 19. September 2013 wird mündlich berichtet, welche Träger Interesse an dieser zusätzlichen Trägerschaft haben.

 

Die Ausschreibung der Trägerschaften für die zuletzt geschaffenen Kindertageseinrichtungen an der Isselstr. und der Nienbergstr. hatte die Erkenntnis gebracht, dass letztlich bei der Entscheidung über die Trägerschaft nur finanzielle Aspekte ausschlaggebend waren. Alle seinerzeitigen Bewerber waren bereits Träger von mindestens einer Kindertageseinrichtung und damit grundsätzlich als Träger geeignet. Alle Bewerber hatten seinerzeit räumliche und pädagogische Konzepte vorgestellt, die neben den inhaltlichen Aspekten der Arbeit auch Aspekte des sozialräumlichen Bezuges der Kita, der Kooperation innerhalb und außerhalb des Einzugsbereiches und der zur Verfügung stehenden Netzwerke, trägerspezifisch als auch trägerunabhängig, aufwiesen. Damit konnten alle Bewerber die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Auf eine Gewichtung der unterschiedlichen pädagogischen Konzepte und Kooperationsstrukturen wurde verzichtet, so dass letztlich der Unterschied in den Geboten den Ausschlag gegeben hat (vgl. Vorlage Nr. 363/12).

 

Auch in dieser Vergabe der Trägerschaft werden wieder alle Bewerber die erforderlichen Bedingungen erfüllen können, so dass ein Auswahlkriterium finanzieller Art herangezogen werden soll. Bei einer Kindertageseinrichtung im Investorenmodell stellt der Investor nur das Gebäude und das Außengelände zur Verfügung. Die Ausstattung des Grundstückes und der Räume muss zusätzlich von der Stadt Rheine finanziert werden.

 

Alle grundsätzlich geeigneten Bewerber sollen daher aufgefordert werden, ein Gebot über deren Eigenbeteiligung an der Ausstattung des Grundstückes und der Räume abzugeben. Den Zuschlag soll dann der Bewerber erhalten, der bereit ist, den größten finanziellen Beitrag dazu zu leisten.

 

Die Entscheidung über die Vergabe der Trägerschaft ist nach Auswertung der Gebote dann vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen.


Anlage:

 

Anschreiben an die Träger der Tageseinrichtungen