Betreff
Trägerauswahlverfahren für die zusätzliche Kindertageseinrichtung in Wadelheim/Schleupe
Vorlage
368/13
Aktenzeichen
II - FB 2 - 10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Trägerschaft für die zusätzliche Kindertageseinrichtung im Stadtteil Wadelheim/Schleupe nach folgenden Kriterien als Investorenmodell zu vergeben:

 

  • Der zukünftige Träger muss alle Anforderungen an eine Trägerschaft, die in der Begründung zur Vorlage beschrieben sind, erfüllen.

 

  • Den Zuschlag soll der Träger erhalten, der bereit ist, zusammen mit seinem Investor den höchsten Kaufpreis für das Grundstück zu bezahlen.

 


Begründung:

 

Die für die Sitzung am 4. Juli 2013 vorgesehene Entscheidung über die „Vorgaben für das Trägerauswahlverfahren der zusätzlichen Kindertageseinrichtungen“ war vertagt worden, da die rechtliche Beurteilung der vorgesehenen Auswahlverfahren noch nicht vorlag.

 

Zwischenzeitlich sind die rechtlichen Beurteilungen abgeschlossen, so dass unabhängig von der Standortfrage, über die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten wird, nun über die Vorgaben des Trägerauswahlverfahrens entschieden werden kann. Die Entscheidung über den Standort, bei der gegebenenfalls ein Grundstück angekauft werden muss, ist als Grundstücksangelegenheit nach der Geschäftsordnung des Rates grundsätzlich nichtöffentlich zu beraten.

 

Das Rechtsamt kommt in seiner rechtlichen Beurteilung zu dem Ergebnis, dass auch bei der Vergabe einer Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung, die mit dem Verkauf eine städtischen Grundstückes verbunden wird, keine formelle Ausschreibung nach VOB bzw. VOL notwendig ist. Es ist lediglich das Haushaltsrecht anzuwenden, nach dem eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten ist.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass schon für die Sitzung am 4. Juli 2013 vorgesehene Auswahlverfahren (vgl. Vorlage Nr. 266/13) nun zu beschließen.

 

Die neuen Kindertageseinrichtungen sollen im Rahmen des sogenannten Investorenmodells geschaffen werden. Investorenmodell bedeutet, dass ein Investor das Gebäude der Kindertageseinrichtung erstellt und langfristig an den Träger der Einrichtung vermietet. Der Träger der Einrichtung ist dann für die Ausstattung des Grundstückes und der Räume zuständig. Die vom Träger an den Investor zu zahlende Miete wird im Rahmen der Abrechnung nach dem KiBiz vom Land NRW und der Stadt Rheine bis zu einer gesetzlich angemessenen Obergrenze refinanziert.

 

Das Investorenmodell wurde auch schon bei den beiden zuletzt geschaffenen Kindertageseinrichtungen an der Isselstr. und der Nienbergstr. gewählt, da vom Land NRW keine Investitionskostenzuschüsse für den Neubau von Kindertageseinrichtungen mehr gewährt werden. Durch die die Anerkennung der Miete im Rahmen der KiBiz Finanzierung beteiligt sich das Land NRW aber mit 36 %.

 

Die Ausschreibung der Trägerschaften für die zuletzt geschaffenen Kindertageseinrichtungen an der Isselstr. und der Nienbergstr. hatte die Erkenntnis gebracht, dass letztlich bei der Entscheidung über die Trägerschaft nur finanzielle Aspekte ausschlaggebend waren. Alle seinerzeitigen Bewerber waren bereits Träger von mindestens einer Kindertageseinrichtung und damit grundsätzlich als Träger geeignet. Alle Bewerber hatten seinerzeit räumliche und pädagogische Konzepte vorgestellt, die neben den inhaltlichen Aspekten der Arbeit auch Aspekte des sozialräumlichen Bezuges der Kita, der Kooperation innerhalb und außerhalb des Einzugsbereiches und der zur Verfügung stehenden Netzwerke, trägerspezifisch als auch trägerunabhängig, aufwiesen. Damit konnten alle Bewerber die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Auf eine Gewichtung der unterschiedlichen pädagogischen Konzepte und Kooperationsstrukturen wurde verzichtet, so dass letztlich der Unterschied in den Geboten den Ausschlag gegeben hat (vgl. Vorlage Nr. 363/12).

 

Auch in dieser Vergabe der Trägerschaften werden wieder alle Bewerber die erforderlichen Bedingungen erfüllen können. Sie sollen daher bei der Ausschreibung lediglich vorausgesetzt werden und der Bewerber muss erklären, dass er grundsätzlich die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen kann:

 

1.      Referenzen des Trägers in Bezug auf die Trägerschaft und den Betrieb vergleichbarer Einrichtungen

 

1.1    Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung

 

1.2    Erfahrungen und professionelle Strukturen für den Betrieb der Kindertagesstätte (Personalgewinnung und –verwaltung, Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebsführung

 

 

2.       Fachliches Konzept zu folgenden Themenbereichen:

 

2.1    Pädagogische Grundlagen (Betreuungsansatz, Bildung, Erziehung, Integration, Eingewöhnung, Essen u.a.)

 

2.2     Umsetzung des Inklusionsgedankens aus der UN-Konvention

 

2.3     Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und deren Familien

 

2.4     Grundsätze für Bildung und Sprachförderung

 

2.5     Vereinbarkeit von Familie und Beruf

 

2.6     Flexible und bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten

 

2.7     Angemessene Betreuung während der Ferien- und Schließungszeiten

 

2.8     Elternarbeit, Erziehungs- und Bildungspartnerschaften

 

2.9    Verpflichtende Aussagen zum dauerhaften Betrieb der Einrichtung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Kinderbildungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen

 

 

3.       Kooperationsbezüge im Sozialraum

 

3.1     Kooperationsbezüge innerhalb der Stadt Rheine

 

3.2     Kooperation mit anderen Hilfesystemen für die Kinder (z.B. Therapie)

 

3.3     Öffnung für Stadtteilakteure, Stadtteilaktivitäten

 

 

Die endgültige Entscheidung ist dann mit dem finanziellen Aspekt der Grundstücksverkaufes zu verbinden. Den Zuschlag soll der Träger erhalten, der bereit ist, zusammen mit seinem Investor den höchsten Kaufpreis für das Grundstück zu bezahlen.

 

Die Entscheidung über die Vergabe der Trägerschaft ist dann nach Auswertung der Gebote vom Jugendhilfeausschuss unter dem Vorbehalt zu beschließen, dass der Rat der Stadt Rheine dem Verkauf des entsprechenden Grundstückes an den Investor zustimmt.