Betreff
Straßenbaulast für die Landes- und Kreisstraßen in der Ortsdurchfahrt Rheine
Vorlage
373/13
Aktenzeichen
I/5-ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Rheine vorzuschlagen, die Baulast für Land- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten zum 1. Januar 2014 abzugeben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Baulast für Land- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten zum 1. Januar 2014 abzugeben.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die Baulast für Land- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten zum 1. Januar 2014 abzugeben.

 

 


Begründung:

 

Sachverhalt:

 

Die Stadt Rheine ist zurzeit Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten (OD) von Landes- und Kreisstraßen. Der Träger der Straßenbaulast hat alle mit dem Bau und der Unterhaltung zusammenhängenden Aufgaben an den Straßen, Straßenteilen und den zugehörigen Bauwerken zu übernehmen. Hierzu zählen Ausbau, Umbau, Erneuerung, Instandsetzung und Reparatur.

 

Die Trägerschaft kann aufgrund gesetzlicher Regelungen nach einer Volkszählung unter bestimmten Voraussetzungen zu einem bestimmten Stichtag wechseln. Für die Stadt Rheine ist eine Abgabe zum 01.01.2014 möglich. Nicht betroffen sind die Teilbereiche Gehwege, Parkstreifen und Beleuchtung, die im Eigentum der Stadt Rheine verbleiben würden. Nicht betroffen sind ebenso die Entwässerungsanlagen im Eigentum der TBR.

 

Eine Trennung zwischen Kreis- und Landstraßen ist rechtlich nicht möglich. Eine Übertragung der Baulastträgerschaft innerhalb der OD ist nur für Kreis- und Landstraßen insgesamt umsetzbar.

 

Die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen sind aktuell nicht in der Trägerschaft der Stadt Rheine. Der Bund zahlt für die Unterhaltung und Instandsetzung durch die Stadt Rheine/TBR über eine Vereinbarung jährlich einen Pauschalbetrag. Bei Wechsel der Straßenbaulastträgerschaft für Land- und Kreisstraßen würde lt. zuständiger Stelle diese Vereinbarung gekündigt werden. Dies würde bedeuten, dass die Stadt/TBR nicht mehr für die Unterhaltung der Bundesstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten tätig werden müsste. Bisher erhält die Stadt Rheine für diese Tätigkeiten eine Pauschale in Höhe von zurzeit ca. 91 T€/a, die an die TBR für die Unterhaltungsleistung weitergeleitet wird.

 

Nachfolgende Ausführung geben nur ein Überblick über die Auswirkungen eines Wechsels der Straßenbaulastträgerschaft. Weitere Einzelheiten und ausführlichere Informationen können folgenden beigefügten Anlagen entnommen werden:

 

1 - Stellungnahme TBR

2 - Stellungnahme Finanzbuchhaltung 

3 – Stellungnahme Vermessung

4 - rechtlich Stellungnahme FB 3 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a) Vermögen der Stadt Rheine

 

Das Eigenkapital der Stadt Rheine vermindert sich in Höhe der zu übertragenden Infrastrukturwerte in Höhe von ca. 4,1 Mio. € und Grundstückswerte in Höhe von ca. 3,5 Mio. €. Dies wiederum wirkt sich in den Folgejahren nachteilig auf die Schwellenwerte für ein Haushaltssicherungskonzept aus. Die Grundstücksübertragungen können allerdings nur Zug um Zug nach durchgeführter Vermessung erfolgen. Dieser Prozess wird sich über mehrere Jahre hinziehen. Somit wird auch die Reduzierung des Eigenkapitals nicht komplett in 2014 zu Buche schlagen, sondern sich von Jahr zu Jahr reduzieren, bis alle Vermessungsergebnisse vorliegen. 

 

b) Ergebnisrechnung

 

Die Zahlungen für Straßenunterhaltungsleistungen (ohne Gehwege, Parkplätze und Beleuchtung) durch die Stadt Rheine an die TBR – geregelt in der derzeitig gültigen Amtshilfevereinbarung – würden sich um ca. 200 T€ jährlich reduzieren. Berücksichtigt ist dabei bereits der Betrag, der durch den Wegfall der Unterhaltungsleistungen für Bundesstraßen, ebenfalls nicht mehr gezahlt werden würde.

 

Die Abschreibung, aber auch die gebildeten Sonderposten, für die zu übertragenden Straßenabschnitte entfallen. Als Folge verbessert sich die Ergebnisrechnung jährlich um ca. 150 T€.

 

Bei Abgabe der Straßenbaulast müsste auch die Niederschlagswassergebühr (Straßenoberflächenentwässerung) in Höhe von ca. 150 T€/a nicht mehr durch die Stadt Rheine, sondern zukünftig durch das Land bzw. den Kreis an die TBR gezahlt werden.

 

c) Investitionsrechnung

 

Für Erneuerungsmaßnahmen (ohne Gehwege, Parkplätze und Beleuchtung) der betroffenen Ortsdurchfahrten der Kreis- und Landstraßen ist von einem jährlichen durchschnittlichen Bedarf von ca. 600 T€ auszugehen. Die Investitionsrechnung der Stadt Rheine würde in dieser Höhe jährlich entlastet. Nicht eingerechnet  - weil besonders problematisch – sind Erneuerungsmaßnahmen der betroffenen Brücken. Bei Einbeziehung der Brücken würde sich der angenommene Wert noch erhöhen.

 

Der Betrag in Höhe von ca. 600 T€ jährlich errechnet sich wie folgt, ausgehend davon dass alle Straßenflächen jede 40 Jahre mit einem Wert von 130 €/qm erneuert werden müssen:

 

- Landesstraßen innerhalb der OD: 130 €/qm x 92.721 qm/40 Jahre =  301.343 €

- Kreisstraßen innerhalb der OD: 130 €/qm x 92.351 qm/40 Jahre    =  300.140 €

                                                                                      Gesamt     =  601.483 €

 

abzüglich erwarteter Zuwendungen (z. Zt. 60%)                              =  360.890 €

 

Durchschnittlich jährlicher Einsparungseffekt für Erneuerungs-

maßnahmen                                                                                 =  240.593€

 

 

In der OD der L593 (Konrad-Adenauer-Ring) und der K57 (Neuenkirchener Straße/Wadelheimer Chaussee) liegen insgesamt 3 Spannbetonbrücken.

Diese Brücken weisen aufgrund Ihres Alters einen erhöhten Sanierungsbedarf auf. Es handelt sich um die Bodelschwingbrücke und die beiden Eisenbahnbrücken im Zuge der Neuenkirchener Straße.

 

Der Einspareffekt erhöht sich bei Einrechnung der Erneuerung der zugehörigen Brückenbauwerke.    

 

Es bleibt allerdings festzuhalten, dass es sich um einen rechnerischen Durchschnittswert handelt. Der Vergleich mit dem Entwurf des Investitionsprogramms bestätigt für die nächsten Jahre allerdings die Werte.

 

d) Rückstellungen

 

Die betroffenen Straßen müssen in einem an die jeweilige Nutzungsdauer angemessenen Zustand übergeben werden. Die Landesstraßen sind in einem guten Zustand. Bei den Kreisstraßen wird erwartet, dass baulichen Anpassungen (Erneuerungen/Instandsetzungen usw.) für die Übernahme notwendig werden können. Genaue Ergebnisse wird es erst nach Abstimmungsgesprächen/Ortsbesichtigungen mit dem Land bzw. dem Kreis geben. Für die Kosten der notwendigen Maßnahmen müssten  gegebenenfalls Rückstellungen bebildet werden. 

 

 

Sonstige Auswirkungen:

 

a) Auswirkungen auf geplante Umbaumaßnahmen

 

Als Baulastträger (Eigentümer) konnten Umbaumaßnahmen in städtischer Zuständigkeit geplant werden. Das wird nach einer Übertragung weniger möglich sein. Wünsche der Stadt sind mit dem Kreis bzw. dem Land abzustimmen.

 

Bei den Landstraßen stehen nach heutigem Stand noch folgende Projekte an:

 

Ø     Umbau der L 501 (Kardinal-v.-Galen-Ring) von der B 475 bis Hansaallee (Zuschussantrag wurde vor Jahren gestellt)

Ø     L 578 Dechant-Römer-Straße/Burgsteinfurter Damm in der Ortsdurchfahrt Mesum

 

Bei den Kreisstraßen stehen in der Zukunft noch folgende Projekte an:

 

Ø     Umbau der K 77 (Hauenhorster Straße) in der Ortsdurchfahrt Rheine (von Anne-Frank-Straße bis Catenhorner Straße)

Ø     Umbau der K 69 (Catenhorner Straße) von der K 77 bis Waldmarkstraße

Ø     Umbau der K 80 (Surenburgstraße) von der B 475 bis zur Engernstraße

Ø     Sanierung der K 66 (Hauptstraße) in der Ortsdurchfahrt Hauenhorst (Zuschussantrag ist gestellt)

Ø     Sanierung der K 57 (Neuenkirchener Straße)

 

b) Mögliche UI- Vereinbarung mit dem Kreis Steinfurt

 

Da seitens Straßen NRW bereits konkrete Aussagen getroffen worden sind, dass bei Abgabe der Straßenbaulast an das Land die bestehende UI- Vereinbarung für Bundesstraßen gekündigt werden würde, stellt sich die Frage nach einer UI- Vereinbarung für Landesstraßen nicht.

Allerdings stehen derzeit noch Gespräche mit dem Kreis Steinfurt aus, ob dieser bei Abgabe der Straßenbaulast eine UI-Vereinbarung über die Unterhaltung der Kreisstraßen durch die Stadt in Erwägung zieht.

 

c) Notwendige Vermessungen

 

Bei Abgabe der Straßenbaulast sind die übertragenen Parzellen neu zu vermessen. Der Stadt Rheine entstehen hierdurch keine Kosten. Diese sind durch die neuen Eigentümer zu tragen.

 

d) Auswirkungen auf den Winterdienstbetrieb / Straßenreinigung

 

Der Winterdienst an den klassifizierten Straßen innerhalb der Ortsdurchfahrt ist nach dem Preußischen Wegereinigungsgesetz von 1912 in Verbindung mit dem Straßenreinigungsgesetz NRW von der Gemeinde als gemeindliche Aufgabe durchzuführen. Die Gemeinden könnten die Winterwartung zwar gegen Kostenerstattung an den Landesbetrieb Straßen NRW bzw. den Kreis übertragen.

Dies gilt auch für die Straßenreinigung. Um die Einheitlichkeit des Winterdienstes im Stadtgebiet zu gewährleisten, sollte davon abgesehen werden.

Dann ergeben sich für den Winterdienstbetrieb keine Änderungen.

 

e) Gestattung von Abwasseranlagen

 

Abwasseranlage, die nicht ausschließlich der Straßenentwässerung dienen (z. B. Sinkkästen und deren Anschlussleitungen) befinden sich im Eigentum der TBR. Durch die Rückübertragung der Baulast entsteht Abstimmungs- und Verwaltungsaufwand mit dem neuen Baulastträger bei notwendigen Kanalbaumaßnahmen. Voraussichtlich werden Antragsverfahren beim künftigen Straßenbaulastträger notwendig.

 

 

 

Zusammenfassung

 

Die Entscheidung zur Abgabe der Baulast steht etwa alle 20 Jahre an.

Der Haupt-und Finanzausschuss der Stadt Rheine hatte zuletzt am 20.02.1990 die Entscheidung getroffen, die Baulast für die Ortsdurchfahrten zu behalten. Zur Entscheidung sind zum 01.01.2014 die Vor- und Nachteile zu werten.

 

Vorteile:

Entlastung der Ergebnisrechnung in Höhe von ca. 500.000 € jährlich.

Entlastung der Investitionsrechnung in Höhe von ca. 240.000 € jährlich, bei Berücksichtigung der Brückenbauwerke höher.

 

Nachteile:

Durch die Abgabe der Baulast verliert die Stadt den direkten Einfluss auf mit dem Eigentum verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten. Hierzu gehört neben dem Neu-, Um- und Ausbau z. B. der Einfluss auf Programme der Lichtsignalanlagen sowie auf Abstimmungen bei Grundstückszufahrten. Allerdings sind hier Abstimmungen möglich.

 

Unter Abwägung der Vor- und Nachteile wird vorgeschlagen, die Baulast für Land- und Kreisstraßen innerhalb der OD zum 01.01.2014 abzugeben.

 

Der Verwaltungsvorstand hat dem Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 5. August 2013 zugestimmt.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

1 – Stellungnahme TBR

2 – Stellungnahme Finanzbuchhaltung

3 – Stellungnahme Vermessung

4 – rechtlich Stellungnahme FB 3 

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