Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss dem Rat der Stadt Rheine vorzuschlagen, die Baulast für Land-
und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten zum 1. Januar 2014 abzugeben.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt Rheine, die Baulast für Land- und Kreisstraßen innerhalb der
Ortsdurchfahrten zum 1. Januar 2014 abzugeben.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die
Baulast für Land- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten zum 1. Januar
2014 abzugeben.
Begründung:
Die Stadt Rheine ist zurzeit Träger der
Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten (OD) von Landes- und Kreisstraßen. Der
Träger der Straßenbaulast hat alle mit dem Bau und der Unterhaltung
zusammenhängenden Aufgaben an den Straßen, Straßenteilen und den zugehörigen
Bauwerken zu übernehmen. Hierzu zählen Ausbau, Umbau, Erneuerung,
Instandsetzung und Reparatur.
Die Trägerschaft kann aufgrund gesetzlicher
Regelungen nach einer Volkszählung unter bestimmten Voraussetzungen zu einem
bestimmten Stichtag wechseln. Für die Stadt Rheine ist eine Abgabe zum
01.01.2014 möglich. Nicht betroffen sind die Teilbereiche Gehwege, Parkstreifen
und Beleuchtung, die im Eigentum der Stadt Rheine verbleiben würden. Nicht
betroffen sind ebenso die Entwässerungsanlagen im Eigentum der TBR.
Eine Trennung zwischen Kreis- und Landstraßen
ist rechtlich nicht möglich. Eine Übertragung der Baulastträgerschaft innerhalb
der OD ist nur für Kreis- und Landstraßen insgesamt umsetzbar.
Die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen sind
aktuell nicht in der Trägerschaft der Stadt Rheine. Der Bund zahlt für die
Unterhaltung und Instandsetzung durch die Stadt Rheine/TBR über eine
Vereinbarung jährlich einen Pauschalbetrag. Bei Wechsel der
Straßenbaulastträgerschaft für Land- und Kreisstraßen würde lt. zuständiger
Stelle diese Vereinbarung gekündigt werden. Dies würde bedeuten, dass die
Stadt/TBR nicht mehr für die Unterhaltung der Bundesstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten
tätig werden müsste. Bisher erhält die Stadt Rheine für diese Tätigkeiten eine
Pauschale in Höhe von zurzeit ca. 91 T€/a, die an die TBR für die Unterhaltungsleistung
weitergeleitet wird.
Nachfolgende Ausführung geben nur ein
Überblick über die Auswirkungen eines Wechsels der Straßenbaulastträgerschaft.
Weitere Einzelheiten und ausführlichere Informationen können folgenden
beigefügten Anlagen entnommen werden:
1 - Stellungnahme TBR
2 - Stellungnahme Finanzbuchhaltung
3 – Stellungnahme Vermessung
4 - rechtlich Stellungnahme FB 3
Finanzielle
Auswirkungen:
a)
Vermögen der Stadt Rheine
Das Eigenkapital der Stadt Rheine vermindert
sich in Höhe der zu übertragenden Infrastrukturwerte in Höhe von ca. 4,1 Mio. €
und Grundstückswerte in Höhe von ca. 3,5 Mio. €. Dies wiederum wirkt sich in
den Folgejahren nachteilig auf die Schwellenwerte für ein
Haushaltssicherungskonzept aus. Die Grundstücksübertragungen können allerdings
nur Zug um Zug nach durchgeführter Vermessung erfolgen. Dieser Prozess wird
sich über mehrere Jahre hinziehen. Somit wird auch die Reduzierung des
Eigenkapitals nicht komplett in 2014 zu Buche schlagen, sondern sich von Jahr
zu Jahr reduzieren, bis alle Vermessungsergebnisse vorliegen.
b)
Ergebnisrechnung
Die Zahlungen für Straßenunterhaltungsleistungen
(ohne Gehwege, Parkplätze und Beleuchtung) durch die Stadt Rheine an die TBR –
geregelt in der derzeitig gültigen Amtshilfevereinbarung – würden sich um ca.
200 T€ jährlich reduzieren. Berücksichtigt ist dabei bereits der Betrag, der
durch den Wegfall der Unterhaltungsleistungen für Bundesstraßen, ebenfalls
nicht mehr gezahlt werden würde.
Die Abschreibung, aber auch die gebildeten
Sonderposten, für die zu übertragenden Straßenabschnitte entfallen. Als Folge
verbessert sich die Ergebnisrechnung jährlich um ca. 150 T€.
Bei Abgabe der Straßenbaulast müsste auch die
Niederschlagswassergebühr (Straßenoberflächenentwässerung) in Höhe von ca. 150
T€/a nicht mehr durch die Stadt Rheine, sondern zukünftig durch das Land bzw.
den Kreis an die TBR gezahlt werden.
c)
Investitionsrechnung
Für Erneuerungsmaßnahmen (ohne Gehwege, Parkplätze und Beleuchtung) der betroffenen Ortsdurchfahrten der Kreis- und Landstraßen ist von einem jährlichen durchschnittlichen Bedarf von ca. 600 T€ auszugehen. Die Investitionsrechnung der Stadt Rheine würde in dieser Höhe jährlich entlastet. Nicht eingerechnet - weil besonders problematisch – sind Erneuerungsmaßnahmen der betroffenen Brücken. Bei Einbeziehung der Brücken würde sich der angenommene Wert noch erhöhen.
Der Betrag in Höhe von ca. 600 T€ jährlich
errechnet sich wie folgt, ausgehend davon dass alle Straßenflächen jede 40
Jahre mit einem Wert von 130 €/qm erneuert werden müssen:
-
Landesstraßen innerhalb der OD: 130 €/qm x
92.721 qm/40 Jahre = 301.343 €
-
Kreisstraßen innerhalb der OD: 130 €/qm x
92.351 qm/40 Jahre = 300.140 €
Gesamt =
601.483 €
abzüglich
erwarteter Zuwendungen (z. Zt. 60%)
= 360.890 €
Durchschnittlich jährlicher Einsparungseffekt für
Erneuerungs-
maßnahmen
= 240.593€
In der OD der L593 (Konrad-Adenauer-Ring) und
der K57 (Neuenkirchener Straße/Wadelheimer Chaussee) liegen insgesamt 3
Spannbetonbrücken.
Diese Brücken weisen aufgrund Ihres Alters
einen erhöhten Sanierungsbedarf auf. Es handelt sich um die Bodelschwingbrücke
und die beiden Eisenbahnbrücken im Zuge der Neuenkirchener Straße.
Der Einspareffekt erhöht sich bei Einrechnung
der Erneuerung der zugehörigen Brückenbauwerke.
Es bleibt allerdings festzuhalten, dass es
sich um einen rechnerischen Durchschnittswert handelt. Der Vergleich mit dem
Entwurf des Investitionsprogramms bestätigt für die nächsten Jahre allerdings
die Werte.
d)
Rückstellungen
Die betroffenen Straßen müssen in einem an
die jeweilige Nutzungsdauer angemessenen Zustand übergeben werden. Die
Landesstraßen sind in einem guten Zustand. Bei den Kreisstraßen wird erwartet,
dass baulichen Anpassungen (Erneuerungen/Instandsetzungen usw.) für die
Übernahme notwendig werden können. Genaue Ergebnisse wird es erst nach
Abstimmungsgesprächen/Ortsbesichtigungen mit dem Land bzw. dem Kreis geben. Für
die Kosten der notwendigen Maßnahmen müssten
gegebenenfalls Rückstellungen bebildet werden.
Sonstige
Auswirkungen:
a)
Auswirkungen auf geplante Umbaumaßnahmen
Als
Baulastträger (Eigentümer) konnten Umbaumaßnahmen in städtischer Zuständigkeit
geplant werden. Das wird nach einer Übertragung weniger möglich sein. Wünsche
der Stadt sind mit dem Kreis bzw. dem Land abzustimmen.
Bei
den Landstraßen stehen nach heutigem Stand noch folgende Projekte an:
Ø Umbau der L 501 (Kardinal-v.-Galen-Ring)
von der B 475 bis Hansaallee (Zuschussantrag wurde vor Jahren gestellt)
Ø L 578 Dechant-Römer-Straße/Burgsteinfurter
Damm in der Ortsdurchfahrt Mesum
Bei
den Kreisstraßen stehen in der Zukunft noch folgende Projekte an:
Ø Umbau der K 77 (Hauenhorster Straße) in der
Ortsdurchfahrt Rheine (von Anne-Frank-Straße bis Catenhorner Straße)
Ø Umbau der K 69 (Catenhorner Straße) von der
K 77 bis Waldmarkstraße
Ø Umbau der K 80 (Surenburgstraße) von der B
475 bis zur Engernstraße
Ø Sanierung der K 66 (Hauptstraße) in der
Ortsdurchfahrt Hauenhorst (Zuschussantrag ist gestellt)
Ø Sanierung der K 57 (Neuenkirchener Straße)
b) Mögliche
UI- Vereinbarung mit dem Kreis Steinfurt
Da seitens Straßen NRW bereits konkrete Aussagen
getroffen worden sind, dass bei Abgabe der Straßenbaulast an das Land die
bestehende UI- Vereinbarung für Bundesstraßen gekündigt werden würde, stellt
sich die Frage nach einer UI- Vereinbarung für Landesstraßen nicht.
Allerdings stehen derzeit noch Gespräche mit
dem Kreis Steinfurt aus, ob dieser bei Abgabe der Straßenbaulast eine
UI-Vereinbarung über die Unterhaltung der Kreisstraßen durch die Stadt in
Erwägung zieht.
c)
Notwendige Vermessungen
Bei Abgabe der Straßenbaulast sind die
übertragenen Parzellen neu zu vermessen. Der Stadt Rheine entstehen hierdurch
keine Kosten. Diese sind durch die neuen Eigentümer zu tragen.
d)
Auswirkungen auf den Winterdienstbetrieb / Straßenreinigung
Der Winterdienst an den klassifizierten
Straßen innerhalb der Ortsdurchfahrt ist nach dem Preußischen Wegereinigungsgesetz
von 1912 in Verbindung mit dem Straßenreinigungsgesetz NRW von der Gemeinde als
gemeindliche Aufgabe durchzuführen. Die Gemeinden könnten die Winterwartung zwar
gegen Kostenerstattung an den Landesbetrieb Straßen NRW bzw. den Kreis
übertragen.
Dies gilt auch für die Straßenreinigung. Um
die Einheitlichkeit des Winterdienstes im Stadtgebiet zu gewährleisten, sollte
davon abgesehen werden.
Dann ergeben sich für den Winterdienstbetrieb
keine Änderungen.
e) Gestattung von Abwasseranlagen
Abwasseranlage, die nicht ausschließlich der Straßenentwässerung dienen (z. B. Sinkkästen und deren Anschlussleitungen) befinden sich im Eigentum der TBR. Durch die Rückübertragung der Baulast entsteht Abstimmungs- und Verwaltungsaufwand mit dem neuen Baulastträger bei notwendigen Kanalbaumaßnahmen. Voraussichtlich werden Antragsverfahren beim künftigen Straßenbaulastträger notwendig.
Zusammenfassung
Die Entscheidung zur Abgabe der Baulast steht
etwa alle 20 Jahre an.
Der
Haupt-und Finanzausschuss der Stadt Rheine hatte zuletzt am 20.02.1990 die
Entscheidung getroffen, die Baulast für die Ortsdurchfahrten zu behalten. Zur
Entscheidung sind zum 01.01.2014 die Vor- und Nachteile zu werten.
Vorteile:
Entlastung
der Ergebnisrechnung in Höhe von ca. 500.000 € jährlich.
Entlastung
der Investitionsrechnung in Höhe von ca. 240.000 € jährlich, bei Berücksichtigung
der Brückenbauwerke höher.
Nachteile:
Durch
die Abgabe der Baulast verliert die Stadt den direkten Einfluss auf mit dem
Eigentum verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten. Hierzu gehört neben dem Neu-,
Um- und Ausbau z. B. der Einfluss auf Programme der Lichtsignalanlagen sowie
auf Abstimmungen bei Grundstückszufahrten. Allerdings sind hier Abstimmungen möglich.
Unter
Abwägung der Vor- und Nachteile wird vorgeschlagen, die Baulast für Land- und
Kreisstraßen innerhalb der OD zum 01.01.2014 abzugeben.
Der
Verwaltungsvorstand hat dem Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 5. August
2013 zugestimmt.
Anlagen:
1 – Stellungnahme TBR
2 – Stellungnahme Finanzbuchhaltung
3 – Stellungnahme Vermessung
4 – rechtlich Stellungnahme FB 3
5 – Übersichtsplan