Betreff
Antrag der CDU und FDP-Fraktion vom 26.06.2013
Vorlage
375/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss nimmt die Ausführungen der Volkshochschule (VHS) zum Antrag der CDU und FDP-Fraktion vom 26.06.2013 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Die Berichterstattung der VHS begründet sich aus den  Abschnitten I und II des Weiterbildungsgesetztes NRW. Vor diesem Hintergrund werden die Punkte 2 und 3 des CDU/FDP-Antrages beantwortet.

 

Die Volkshochschule der Stadt Rheine setzt das Recht auf Weiterbildung (§ 1) in eine Wahl in Weiterbildungsangeboten für die Bürger/innen um. Der Erwerb und die Vertiefung an Kenntnissen unterstützen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

 

Die Volkshochschule verantwortet Lehrveranstaltungen (§ 2) zur Fortsetzung und Wiederaufnahme organisierten Lernens. Der Bildungsbedarf vor Ort orientiert sich an Qualifikationen, neuen Kenntnissen, Fertigkeiten und Verhaltensweisen.

 

Die Aufgaben der Weiterbildung in Verantwortung der Volkshochschule (§ 3) umfassen Inhalte, die

  1. die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens und
  2. die Anforderungen der Arbeitswelt bewältigen helfen.

Diese Bildungsangebote umfassen Inhalte der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung.

 

Das Recht auf selbstständige Lehrplangestaltung (§ 4.2) orientiert sich an den Aufgaben der Weiterbildung (§ 3) und dem Bürgerrecht auf Entfaltung der Persönlichkeit (§ 1).

 

Im Zweiten Teil des Weiterbildungsgesetzes NRW bestimmt § 11 mit der Benennung der Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten das Pflichtangebot der Volkshochschule.

Dieses Pflichtangebot an Weiterbildungen im Wortlaut des § 11.2 sortiert sich in Bereiche ein:

  1. Lehrveranstaltungen der politischen Bildung
  2. Der arbeitswelt- und berufsbezogenen Weiterbildung
  3. Lehrveranstaltungen der kompensatorischen Grundbildung
  4. Lehrveranstaltungen der abschluss- und schulabschlussbezogene Bildung
  5. Angebote zur lebensgestaltenden Bildung und zu Existenzfragen einschließlich des Bereichs der sozialen und interkulturellen Beziehungen sowie
  6. Angebote zur Förderungen der Schlüsselqualifikationen mit den Komponenten Sprachen und Medienkompetenz.

 

Das Pflichtangebot erhöht sich ab 60.000 Einwohner/innen je angefangene 40.000 Einwohner/innen um 1600 Unterrichtsstunden jährlich.

 

Die Personalstruktur (§ 12) und die Zuweisung der Personalkosten der drei Fachbereichsleitenden / HPM durch das Land NRW (§ 13) sichert die Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen gemäß Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten und Pflichtangebot (§ 11.2)

 

 

Das bedeutet:

Das Gesetz spricht auf der einen Seite von Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten und Pflichtangebot in Verbindung mit einer Personalstruktur/Personalkostenförderung und auf der anderen Seite von in Rheine aufgenommenen Bedarfen, Qualifikationen, Kenntnisse, Fertigkeiten, Verhaltensweisen: diese zu erwerben und zu vertiefen.

 

Die Grundversorgung des jährlichen Pflichtangebotes in 4800 Unterrichtstunden und die Aufnahme der Bedarfe entsprechend § 2, 3 und 11.2 in Höhe von +/- 10.000 Unterrichtsstunden bilden das jährliche Weiterbildungsangebot der VHS – veröffentlicht im Programmkatalog und mit Ergänzungen im laufenden Betrieb.

 

Dieses Zahlenverhältnis 4800 Ustd. +/- 10 000 Ustd. kennzeichnet die betriebswirtschaftlich ausbalancierte Arbeitspraxis:

Insgesamt finanzieren die Volkshochschule  durchschnittlich 14906 Unterrichtstunden.

D.h.: 1 Euro Honorarmittel aus dem städtischen Mitteln generieren durchschnittlich 1,41 Euro VHS-Gebühreneinnahme.

Oder:

Mit durchschnittlich 288.842 € städtischer Förderung des Honorars generiert die VHS durchschnittlich 407.518 € Einnahmen durch die Durchführung der Vielfalt und Anzahl der Weiterbildungsangebote.

 

Dazu ist betriebswirtschaftlich eine Durchführungsquote der Weiterbildungsveranstaltungen von >60% notwendig, um im betriebswirtschaftlichen Gesamtgefüge eine Balance von Investition und managementbedingten Entscheidungen für die Bedarfslagen der Zielgruppen zu erzielen.

 

Die kurzfristige Veränderung des aktuellen Finanz- und Umsetzungsmodells verändert die Deckungsgradlinie mit automatisierendem Effekt auf die städtische Finanzierung.

 

 


Wirkungszusammenhang im Überblick

 

4800 Ustd Pflicht

aus 1,00€ Honorarmittel

Honorarsumme durchschnittlich 288.842€ p.a.

>60% Durchführungsquote

 

 +/-10 000 Ustd betriebswirtschaftlich

werden durchschnittlich 1,41€ Einnahme

Gebühreneinnahme durchschnittlich 407.518€

bei durchschnittlich 833 durchgeführten Veranstaltungen im Kalenderjahr

 

 

Zur näheren Erläuterung siehe nachfolgende Tabellen der Jahre 2006 – 2012.

 

 

 

Gebühreneinnahmen

verausgabte Honorare

aus 1,00 € Honorar werden

2006

381.330,00

278.315,00

1,37

2007

384.432,00

271.133,00

1,41

2008

403.204,00

311.338,00

1,29

2009

386.705,00

274.186,00

1,41

2010

473.953,00

315.493,00

1,50

2011

451.218,00

295.198,00

1,52

2012

371.782,00

276.230,00

1,34

 

 

 

 

Durchschnitt

407.518

288.842

1,41

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl Veranstaltungen

Anzahl

U-Stunden

Anzahl TeilnehmerInnen

2006

795

14971

10213

2007

743

15212

9295

2008

944

14490

11987

2009

856

15315

11354

2010

904

16146

12494

2011

806

14903

12709

2012

786

13305

10688

 

 

 

 

Durchschnitt

833

14906

11249

 

 

Zusammenfassung

Der herausgestellte gesetzliche Rahmen des Weiterbildungsgesetzes und die Umsetzungspraxis der Volkshochschule bestehend aus VHS-Satzung, Honorar- und Gebührenordnung und Verantwortungen der VHS-Mitarbeiter/innen für Anzahl, Art und Weiterbildungsinhalte, Kunden-/ Bürgerorientierung und betriebswirtschaftlichem Handeln beantworten die geforderte Unterscheidung zwischen „Pflichtprogramm und Zusatzprogramm“ als nicht gängig mit dem Weiterbildungsgesetz. Die VHS als „Reklamebühne“ widerspricht dem Duktus der Volkshochschule als überparteiliche Weiterbildungsinstitution.

 

Als zusätzlichen Bedarf, der nicht als Grundversorgung gesehen werden muss, können beispielhaft 4 Veranstaltungsformate aufgeführt werden:

1 –„Bildung auf Bestellung, firmenspezifische OFFICE-Schulungen“

2 – Einzel-Lernformat 100 Minuten : 100 €

3 – PC-Unterricht in der Ludgerusschule Schotthock im OGS und PC – Unterrichte

      in den Ferien für SchülerInnen ab 9 Jahren

4 – Vortragsangebote in Altenheimen und Kirchengemeinden, die kostenfrei

     durchgeführt werden.

 

Die Abwahl des z. B. unter Punkt 1 genannten Veranstaltungsformates würde eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der VHS-Finanzierungslinie bedeuten. Die Weiterbildungsangebote 2-3 definieren arbeitsleistungsintensive Veranstaltungen mit einer knappen Deckung im Honorarbereich und das 4. Beispiel verdeutlicht eine Leistung der VHS, die gesellschaftlich wichtig, aber ohne Gebührendeckung durchgeführt wird.

Aus diesem Grund ist eine Finanzierung der VHS-Angebotsstruktur unter vielfältigen Aspekten zu betrachten, damit im Rahmen einer Gesamtdeckung ein positives Ergebnis und ein attraktives Angebot für die verschiedenen Zielgruppen in Rheine aufgezeigt und durchgeführt werden kann.

 

 

Vorschlag für eine zukünftige Vorgehensweise und Beantwortung

Ad Hinweis 1

Die Volkshochschule legt zum beauftragten Termin den aktuellen Planungsstand vor. Hinweise des Kulturausschusses sollen zu einem vereinbarten Termin, möglichst mit allen Fraktionen jeweils vor der Sommerpause stattfinden. Dieser Termin dient der Abstimmung, Festlegung von zukünftigen Programmschwerpunkten und kann dann durch die VHS in die Planung für das kommende Veranstaltungsjahr aufgenommen werden.

 

Ad Hinweis 2

Teil a) Kurse, die vom Kulturausschuss vor dem Hintergrund der in Abschnitt 1 beschriebenen Zusammenhänge hinzugewählt werden sollen, werden seitens der VHS, wie unter ad 1 beschrieben, aufgenommen.

 

Teil b) Die VHS wird nicht in Wettbewerb und Konkurrenz ihre Weiterbildungsangebote konzipieren und durchführen.

 

Ad Hinweis 3: Die VHS bietet kein Schaufenster als „Reklamebühne“ an. Für aufklärende Gesundheitsinformation werden nach Möglichkeit die besten Referent/innen ausgewählt. Hier ist der Zusammenhang der geforderten  Honorarhöhe und der Vorschau auf die Einnahmen (Risikoabschätzung) entscheidend.

 

Hinweis Ad 4: Der Ausbau der Angebote für Jugendliche bedeutet den Ausbau des Unterrichtsvolumens außerhalb der Gültigkeit des Weiterbildungsgesetzes. Jugendliche unter 16 Jahre gelten nicht als Erwachsene im Sinne des Weiterbildungsgesetzes.

 

Qualitätsverbesserung generell beinhalten Verbesserungen in den Stellgrößen:

  1. Referentenprofil und Honorarvorstellung
  2. Ausbau des Marketings, wie z. B. durch Hochglanzbroschüren; persönliche Anschreiben aller KundInnen; kostenintensive Zielgruppenveranstaltungen im Vorfeld eines Highlights seitens der VHS wurden bislang nicht favorisiert, um die Veranstaltungsgebühr so niedrig wie möglich zu halten.

 

Zusammengefasst zielen die Angebote der Volkshochschule darauf ab, Menschen durch Weiterbildung persönliche Orientierung und berufliche Qualifizierung zu ermöglichen und ihre Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Leben zu verbessern.

Volkshochschulen sind ausschließlich dem Gemeinwohl verpflichtet.

Unsere Stärken:

  • offen für alle
  • bezahlbar
  • wohnort- und bürgernah
  • qualitätsgeprüft
  • nicht gewinnorientiert

Zu dieser sozialen Verantwortung bekennt sich die VHS der Stadt Rheine, indem  besondere Angebote zur Integration durchgeführt, politisch gewollte Ermäßigungstatbestände bei BürgerInnen in unserer Kommune umgesetzt und damit allen Menschen dieser Stadt eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird…unabhängig vom Einkommen, Geschlecht oder der Nationalität.