Betreff
Förderung der Spielgruppen im 2. Halbjahr 2013 Hier: Zustimmung zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung
Vorlage
383/13
Aktenzeichen
II - FB 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Zuwendungen an die Träger der Spielgruppen iHv. 89.500 Euro für das Haushaltsjahr 2013 zu.

 


Begründung:

 

Am 4. Juli 2013 sind vom Jugendhilfeausschuss die neuen Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen verabschiedet worden (vgl. Vorlage Nr. 195/13).

 

Die daraufhin von den Trägern der Spielgruppen für das Jahr 2013/2014 angemeldeten Spielgruppen führen dazu, dass sowohl der Ansatz für das laufende Haushaltsjahr 2013 als auch der für 2014 vorgesehene Ansatz deutlich überzogen wird.

 

Für 2013 wird der Ansatz um ca. 89.500 Euro überschritten, für 2014 werden bei einem geplanten Ansatz von 202.000 Euro Ausgaben in Höhe von 320.000 Euro erwartet, die sich aus ca. 252.500 Euro Personalkostenzuschüssen und ca. 67.500 Euro Betriebskostenzuschüssen zusammensetzen.

 

Zwar sehen die Richtlinien unter 3.1 Rechtsanspruch vor, dass „ein Rechtsanspruch auf Gewährung städtischer Zuschüsse zu den Personal- und Betriebskosten von Spielgruppen nicht besteht und die Förderung nur im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel gewährt wird,“ aber die Intention, die Spielgruppen als Alternative zu den kostenintensiveren Hilfen (Betreuung in der Tagespflege bzw. in der Kindertageseinrichtung) anzubieten, erfordert dennoch zwingend eine Neubetrachtung des Budgets.

 

 

Ursache der sich abzeichnenden Budgetüberschreitung und Vergleich der Kosten in der Spielgruppe mit denen in der Tagespflege bzw. einer Kindertageseinrichtung.

 

In der Vorlage Nr. 195/13 waren durchschnittlich 1.430 Euro je Spielgruppenplatz als Kalkulationsgrundlage genannt worden. Damit hätten für 100 Kinder bei einer Betreuung an drei Tagen in der Woche oder für 150 Kinder bei einer Betreuung an zwei Tagen in der Woche die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestanden. Vorausgesetzt wurde dabei eine durchschnittliche Gruppenstärke von 9 Kindern.

 

Die fünf Träger der Spielgruppen (Familienbildungsstätte mit 11 Gruppen, Jugend- und Familiendienst mit 8 Gruppen, TV Jahn Rheine mit 3 Gruppen, Waldorf-Kindergarten mit 2 Gruppen und Deutscher Kinderschutzbund mit 1 Gruppe) haben insgesamt 231 Kinder angemeldet, von denen 159 die Betreuung an zwei Tagen und 72 die Betreuung an drei Tagen wünschen. Die Nachfrage liegt damit um 54 % über der kalkulierten Zahl von maximal 150 Kindern.

 

Die durchschnittlichen Kosten eines Spielgruppenplatzes (320.000 Euro/231 Kinder) liegen damit bei 1.385 Euro pro Spielgruppenjahr, wobei ein Spielgruppenjahr im Durchschnitt aller Anbieter ca. 10 Monate dauert.

 

Den Mehrkosten, die durch die größere Zahl von Spielgruppenkindern entstehen, sind die Kosten bei der vorrangigen Betreuung in der Tagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung gegenüberzustellen.

 

In der Tagespflege beträgt die kürzeste Betreuungszeit 15 Std./Woche. Bei 4,50 Euro/Stunde würde die Tagespflege unter Berücksichtigung eines mittleren Einkommensbeitrages der Eltern von 73,00 Euro/Monat den Haushalt der Stadt Rheine im Vergleichszeitraum von 10 Monaten mit 2.192,80 Euro belasten. Die Landesmittel in Höhe von 747 Euro können nachträglich nicht mehr abgerufen werden, da dazu der Stichtag 31. März entscheidend war.

 

In einer Kindertageseinrichtung beträgt die kürzeste Betreuungszeit 25 Std./Woche. In der Gruppenform I liegt die Kindpauschale bei 4.620,15 Euro. Unter Abzug des erhöhten Landesanteils für die U3-Kinder und unter Berücksichtigung eines mittleren Einkommensbeitrages der Eltern von 81,20 Euro/Monat würde der Haushalt der Stadt Rheine im Kindergartenjahr zwar nur um 1.058 Euro belastet, die Berechnung ist jedoch fiktiv, da in diesem Kindergartenjahr keine entsprechenden Plätze mehr zur Verfügung stehen.

 

 

Konsequenzen aus der sich abzeichnenden Budgetüberschreitung

 

Für das laufende Spielgruppenjahr ist das Angebot aufrechtzuerhalten, da keine ausreichenden Alternativen angeboten werden können. Wenn für 2013 keine überplanmäßigen Mittel bereitgestellt werden, müsste die Spielgruppenförderung Mitte September eingestellt werden. Sollte auch nur für einen geringen Teil der betroffenen 231 Kinder der Rechtsanspruch auf U3-Betreuung geltend gemacht werden, könnte dieser nicht sichergestellt werden.

 

Die freiwillige Leistung der Stadt Rheine, ein Spielgruppenangebot vorzuhalten, gewährleistet die U3-Betreuung und damit eine Pflichtleistung der Stadt Rheine. Derzeit können noch alle Anfragen von Eltern nach U3-Betreuung insbesondere auch durch das Spielgruppenangebot sichergestellt werden. Sollte die Nachfrage nach U3-Betreuung in der Tagespflege und in den Kindertageseinrichtungen steigen und es sogar zu entsprechen Klagen kommen, würde dieses ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko für die Stadt Rheine bedeuten.

 

Der vorgesehene Haushaltsansatz 2014 reicht aus, um zumindest das laufende Spielgruppenjahr bis zum Juli 2014 zu finanzieren. Für das kommende Kindergartenjahr 2014/15 stehen deutlich mehr Plätze für 2-jährige Kinder in den Tageseinrichtungen zur Verfügung, so dass dann im Gegenzug die Zahl der Spielgruppenplätze reduziert werden kann. Teilweise ist die Reduzierung der Plätze schon in der Kostenprognose für das gesamte Jahr 2014 berücksichtigt, da dann noch die Erstattung der ausfallenden Elternbeiträge an die Träger zu erfolgen hat und die 1,5-prozentige Steigerung ab dem 01.08.2014 erwirtschaftet werden muss.

 

Wenn das Spielgruppenangebot ab August 2014 nicht fast komplett eingestellt werden soll, müssen die eingangs genannten 118.000 Euro (320.000 Euro errechnete Ausgaben bei einem Haushaltsansatz von 202.000 Euro) für das Haushaltsjahr 2014 zusätzlich bereitgestellt werden. Die Entscheidung ist in der Haushaltsplansitzung des Jugendhilfeausschusses am 28. November 2013 zu treffen. Gegebenenfalls kann die Verwaltung bis dahin einen Deckungsvorschlag machen. Es deutet sich an, dass die zusätzlichen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen links der Ems nicht rechtzeitig zum 1. Aug. 2014 in Betrieb gehen können und von daher auch die Aufwendungen für die Betriebskostenzuschüsse insgesamt geringer ausfallen. Dazu muss das Budget für die Kindertageseinrichtungen in den Wochen vor der Haushaltsplansitzung noch einmal neu durchkalkuliert werden.

 

 

Überplanmäßige Mittelbereitstellung für 2013

 

Die überplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgt nach der Rahmenleitlinie „Ausführung des Haushaltsplanes“. Da die überplanmäßige Mittelbereitstellung nicht mehr unerheblich ist, muss der Rat der Stadt Rheine auf Empfehlung des Fachausschusses zustimmen.

 

Die Mittel sollen wie folgt bereitgestellt werden:

 

Minderausgaben bei den Aufwendungen für die Kostenbeteiligung an den SGB II-Kosten

20.000 Euro

Mehreinnahmen bei den Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen

40.000 Euro

Mehreinnahmen bei den Elternbeiträgen in den Kindertagespflege

29.500 Euro

Summe

89.500 Euro