Betreff
Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen
Vorlage
384/13
Aktenzeichen
II - FB 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die seit dem 01. August 2013 geltenden Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen - wie in der beigefügten Synopse aufgeführt –neu zu fassen.

 


Begründung:

 

Am 4. Juli 2013 sind vom Jugendhilfeausschuss die neuen Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen verabschiedet worden (vgl. Vorlage Nr. 195/13).

 

Die daraufhin von den Trägern der Spielgruppen für das Jahr 2013/2014 angemeldeten Spielgruppen führen dazu, dass sowohl der Ansatz für das laufende Haushaltsjahr 2013 als auch der für 2014 vorgesehene Ansatz deutlich überzogen wird.

 

Neben der sich auftuenden Budgetüberschreitung, ergaben sich auch Probleme in der praktischen Umsetzung der neuen Richtlinie, die mit einer Neufassung einzelner Punkte der Richtlinie abzustellen sind. Würden die nachfolgenden Anpassungen nicht umgesetzt, würde die Budgetüberschreitung noch einmal deutlich ansteigen.

 

Zwar sehen die Richtlinien unter 3.1 Rechtsanspruch vor, dass „ein Rechtsanspruch auf Gewährung städtischer Zuschüsse zu den Personal- und Betriebskosten von Spielgruppen nicht besteht und die Förderung nur im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel gewährt wird,“ aber die Anpassung der Richtlinien schon für das laufende Spielgruppenjahr 01.08.2013 bis 31.07.2014 schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.

 

 

 

Notwendige Anpassungen der neuen Richtlinie

 

1. )    Die Berechnung der Betriebskosten ist nicht eindeutig formuliert.

 

Der städtische Zuschuss zu den Betriebskosten der Spielgruppen beträgt 3,00 Euro pro qm Nutzfläche und Tag, an dem die Spielgruppe stattfindet.“

 

Je nach Betrachtungsweise ergibt sich ein wöchentlicher oder monatlicher Betriebskostenzuschuss. Bei einer angenommen Nutzfläche von 40 qm und einer Betreuung von drei Tagen in der Woche käme man zu folgenden Ergebnissen:

 

Monatliche Betrachtung: 40 qm x 3 Euro/qm x 3 Tage = 360 Euro pro Monat

 

 

Wöchentliche Betrachtung: 40 qm x 3 Euro/qm x 3 Tage = 360 Euro pro Woche

 

Auf den Monat hochgerechnet (360 Euro x 52/12) ergäbe das einen deutlich zu hohen Betriebskostenzuschuss von 1.558,80 Euro für max. 18 Unterrichtstunden je Woche.

 

In der Summe aller Spielgruppen würde die wöchentliche Betrachtung Mehrkosten pro Jahr von ca. 225.000 Euro verursachen.

 

 

 

2. )    Bei der Berechnung der Betriebskosten gibt es keine Obergrenze zu

          der anrechenbaren Nutzfläche.______________________________

 

Durch die fehlende Obergrenze ist es theoretisch möglich, dass ein Spielgruppenanbieter für seine Spielgruppenarbeit einen ganzen Saal mit sehr vielen Quadratmetern Nutzfläche abrechnet.

 

Für die in der Vorlage Nr. 383/13 genannte Budgetüberschreitung wurde auf der Grundlage von 40 qm Nutzfläche je Spielgruppe gerechnet.

 

Eine Ausweitung der Obergrenze um 10 qm auf 50 qm würde zu Mehrkosten pro Jahr von ca. 13.500 Euro führen.

 

 

 

3. )    Die maximale Betreuungszeit pro Tag erschließt sich bislang nur indirekt.

 

Die maximale Betreuungszeit pro Tag war in den Richtlinien nicht eindeutig bzw. sogar widersprüchlich formuliert. Beabsichtigt ist, dass die Spielgruppen ein Angebot darstellen, welches als Ergänzung und letztlich auch günstige Alternative (auch für den Betreuungsumfang) für die Angebote der Tagespflege, ab 15 Zeitstunden, und der Kindertageseinrichtungen, ab 25 Zeitstunden zur Verfügung steht. In der neuen Fassung wird somit eindeutig ein Betreuungsumfang von täglich bis zu 4,5 Zeitstunden (6 Unterrichtsstunden a 45 min) und wöchentlich maximal 13,5 Zeitstunden (18 Unterrichtstunden a 45 min) ausgegangen. Die Ausweitung trifft jedoch nur einige zu fördernden Spielgruppen, bilden jedoch den von den Eltern nachgefragten Bedarf ab.

 

 

 

4. )    Der Personal- und Betriebskostenzuschuss ist bislang nicht abhängig von

          der tatsächlichen Belegung der Spielgruppe________________________

 

Die Mindestgruppenstärke ist mit 4 Kindern und die Höchstgruppenstärke mit 12 Kindern festgelegt. Der Zuschuss zu den Personalkosten beträgt pauschal 23,00 Euro pro Unterrichtsstunde.

 

Wie in der Vorlage Nr. 383/13 aufgeführt, wurde der Haushaltsansatz mit einer durchschnittlichen Belegung von 9 Kindern kalkuliert. Sollte ein Träger diese durchschnittliche Belegung in seinen Gruppen nicht erreichen, wird im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung nur der sich anteilig ergebende Quotient (durchschnittliche Belegung/9) für die Bewilligung zu Grunde gelegt.

 

Es sind 4 Gruppen mit nur 7 Kindern und 2 Gruppen mit nur 6 Kindern angemeldet. Würden diese Gruppen ungekürzt gefördert, würde das einen Mehraufwand pro Jahr von ca. 19.500 Euro ergeben.

 

 

 

5. )    Der Verwendungsnachweis erfolgt zu spät._________________________

 

Bislang ist vorgesehen, dass der Verwendungsnachweis bis zum 31. März für das abgelaufene Betriebskostenjahr vorgelegt wird. Für das laufende Betriebskostenjahr 2013/14 wäre das der 31. März 2015. In die Haushaltsplanaufstellung 2015 können damit keine Erkenntnisse aus dem Betriebskostenjahr 2013/14 mehr einfließen.

 

Ein Verwendungsnachweis bis zum 1. Oktober für das abgelaufene Betriebskostenjahr wäre angezeigt und sollte von den Trägern zwingend eingehalten werden.

 

 

 

6. )    Die Daten für die Kindergartenbedarfsplanung reichen nicht aus.________

 

Wenn erst im Oktober die Verwendungsnachweise mit den Teilnahmedaten der Kinder aus dem Vorjahr vorliegen, sind diese Daten für die Kindergartenbedarfsplanung veraltet.

 

Daher wird jeder Träger verpflichtet, eine vorläufige Teilnehmerliste des laufenden Spielgruppenjahres bis zum 1. Oktober dem Jugendamt vorzulegen. Die Teilnehmerliste hat zwingend das Geburtsdatum zu enthalten.


 

 

Synopse

 

 

Alt

 

 

Neu

 

1.2 Betreuungszeit und Gruppengröße

 

(1)      Die Kinder einer Gruppe werden an zwei oder drei Tagen in der Woche für jeweils ca. drei bis vier Unterrichtsstunden betreut. Der Betreuungsumfang in einer Spielgruppe ist geringer als der in einer Tageseinrichtung für Kinder bzw. der Tagespflege. Sie darf max. 13,50 Unterrichtsstunden nicht überschreiten.

 

 

1.2 Betreuungszeit und Gruppengröße

 

(2)      Die Kinder einer Gruppe werden an zwei oder drei Tagen in der Woche für jeweils ca. drei bis 6 Unterrichtsstunden betreut. Die Höchstgrenze liegt 6 Unterrichtsstunden (a 45 min) pro Tag. Der Betreuungsumfang in einer Spielgruppe ist geringer, als der Betreuungsumfang in einer Tageseinrichtung für Kinder bzw. in der Tagespflege. Er darf max. 18 Unterrichtsstunden nicht überschreiten.

 

2.2 Finanzierung der Spielgruppen

 

(1)      Die Betriebskosten (Personal- und Betriebskosten) für die Spielgruppen werden durch den städtischen Zuschuss und durch Elternbeiträge gedeckt.

 

2.2 Finanzierung der Spielgruppen

 

(2)      Die Betriebskosten (Personal- und Betriebskosten) für die Spielgruppen werden durch den städtischen Zuschuss und durch Elternbeiträge gedeckt. Sollte ein Träger eine durchschnittliche Belegung in seinen Gruppen von 9 Kindern nicht erreichen, wird im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung nur der sich anteilig ergebende Quotient (durchschnittliche Belegung/9) für die Bewilligung zu Grunde gelegt.

 

(6)   Der städtische Zuschuss zu den Betriebskosten der Spielgruppen beträgt 3,00 Euro pro qm Nutzfläche und Tag, an dem die Spielgruppe stattfindet. 

 

(6)    Der monatliche städtische Zuschuss zu den Betriebskosten der Spielgruppen beträgt 3,00 Euro pro qm Nutzfläche und Tag je Woche, an dem die Spielgruppe stattfindet. Maximal 40 qm werden als Nutzfläche anerkannt.

 

 


 

 

Synopse

 

 

Alt

 

 

Neu

 

2.4 Antragstellung, Bewilligung und Abrechnung

 

(1)      Bis zum 31.03. des Kalenderjahres legt der Träger dem Jugendamt sowohl den formellen Antrag für das folgende Betriebskostenjahr (inkl. Kosten- und Finanzierungsplan) als auch den tatsächlichen Nachweis für das abgelaufene Betriebskostenjahr vor.

 

2.4 Antragstellung, Bewilligung und Abrechnung

 

(1)       Bis zum 31.03. des Kalenderjahres legt der Träger dem Jugendamt den formellen Antrag für das folgende Betriebskostenjahr (inkl. Kosten- und Finanzierungsplan) vor.

 

 

(5)    Ein Verwendungsnachweis wird dem Jugendamt bis zum 1. Oktober für das abgelaufene Betriebskostenjahr vorgelegt. Liegt der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht vor, werden zunächst keine weiteren Abschlagszahlungen für das laufende Betriebskostenjahr geleistet.

 

 

(6)    Eine vorläufige Teilnehmerliste des laufenden Spielgruppenjahres, die zwingend das Geburtsdatum enthalten muss, ist bis zum 1. Oktober dem Jugendamt vorzulegen. Diese Teilnehmerlisten dienen der Kindergartenbedarfsplanung.