Betreff
Beteiligung der Stadt Rheine am Kulturrucksack NRW 2014 im Kreis Steinfurt
Vorlage
404/13
Aktenzeichen
II-1.30-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss stimmt einer Beteiligung der Stadt Rheine im Rahmen eines interkommunalen Projektes des Kreises Steinfurt am Kulturrucksack NRW 2014 zu. Er nimmt den als Anlage beigefügten Entwurf des Projektantrages zur Kenntnis.

Die für die Teilnahme am Projekt erforderlichen Eigenmittel der Stadt Rheine in Höhe von ca. 2.158,75 € werden aus den im Fachbereich 1 bereits veranschlagten Haushaltsmitteln zur Förderung der jugendkulturellen Bildung in Rheine finanziert.

 


Begründung:

 

Die Kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Handlungsfeld der Kulturpolitik in der Stadt Rheine. Dies spiegelt sich auch in den in den Jahren 2007 und 2010 erarbeiteten Kommunalen Gesamtkonzepten für Kulturelle Bildung der Stadt Rheine wieder. Beide Konzepte wurden seinerzeit vom Land NRW ausgezeichnet.

 

Im Rahmen seiner Kultur- und Jugendpolitik fördert das Land Nordhein-Westfalen die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen. Im Jahr 2012 startete das Land im Rahmen seiner Kultur- und Jugendpolitik das Programm Kulturrucksack NRW, das kulturelle Bildungsangebote an außerschulischen Lernorten fördert. Es unterstützt Städte und Gemeinden darin, speziell für 10- bis 14-jährige attraktive und altersgemäße Kulturangebote zu entwickeln. Ziel ist es, insbesondere Jugendliche mit wenig Kontakten zu Kunst und Kultur die Teilhabemöglichkeit am kulturellen Leben zu erleichtern.

 

Die Kommunen sollen gemeinsam mit Partnern wie Theatern, Museen, Jugendzentren und Jugendkunstschulen die Inhalte für den Kulturrucksack vor Ort gestalten. Die Angebote können dabei von einmaligen Workshops, über Ausflüge, regelmäßigen Kursen bis hin zu Aufführungen und Festivals reichen. Die Nutzung soll sowohl Einzelnen als auch Gruppen offen stehen. Die Angebote des Kulturrucksacks sollen kostenlos oder deutlich kostenreduziert sein und alle Kunst- und Kultursparten sowie kreative Bereiche der Jugendkultur abdecken.

 

Kommunen können sich um Teilnahme an diesem Landesprogramm bewerben. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass mindestens 3.500 junge Menschen zwischen 10 und 14 Jahren in der Kommune leben. Kommunen, die diese Zahl nicht erreichen, können Verbünde mit anderen Kommunen bilden. Der Antrag ist beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) zu stellen. Die zu erwartende Förderung beträgt 4,40 pro „Kind“, dazu ist ein Eigenanteil von 1,10 € zu erbringen. Die Förderung wird für ein Jahr bewilligt, ein Verlängerungsantrag für das folgende Jahr kann gestellt werden.

 

Aktuell beteiligen sich mehr als 130 Städte und Gemeinden als Einzelantragsteller oder in Verbünden am Kulturrucksack NRW. In unmittelbarer Nachbarschaft sind dies u.a der Kreis Coesfeld mit allen Städten und Gemeinden, sowie die Städte Ibbenbüren und Hörstel als Verbund.

 

Anlässlich einer Besprechung des Netzwerkes „Tourismus, Öffentlichkeit und Kultur“ des Kreises Steinfurt am 25. April 2013 wurde auch das Thema Kulturrucksack NRW angesprochen. In diesem Treffen wurde deutlich, dass mit Ausnahme der Stadt Rheine keine Kommune im Kreis alleine einen Antrag stellen kann, aber bei mehreren Kommunen Interesse an einer Beteiligung am Kulturrucksack besteht. Aus diesem Grunde fanden auf Initiative des Kreises Steinfurt und der Stadt Rheine weitere Termine statt, in denen die Voraussetzungen und Möglichkeiten für einen gemeinsamen Antrag diskutiert wurden. Außerdem wurde ein gemeinsames Antragsthema erarbeitetet.

 

Als Ergebnis dieser Besprechungen konnten folgende Eckpunkte festgehalten werden:

  • Zwölf Kommunen im Kreis Steinfurt mit ca. 12.000 Menschen in der Altersgruppe zehn bis vierzehn sind als Verbund an einer Teilnahme am Kulturrucksack interessiert. (Altenberge, Emsdetten, Horstmar, Laer, Lengerich, Lienen, Metelen, Nordwalde, Ochtrup, Rheine, Saerbeck, Steinfurt)
  • Weitere Kommunen des Kreises können bis zur Antragsabgabe dem Verbund beitreten
  • Der Kreis Steinfurt ist bereit, als Antragsteller für die Kommunen des Kreises aufzutreten.
  • Bei Bewilligung des Antrages sichert der Kreis die Hälfte der von den Kommunen aufzubringenden Mittel ab.
  • Die 12 interessierten Kommunen bilden eine Projektgruppe, die die Eckdaten für den Kulturrucksackantrag unter der Überschrift „Connected – der Kreis ist rund“ erarbeitet haben.
  • Die Projektgruppe hat eine Lenkungsgruppe beauftragt, eine Projektbeschreibung als Grundlage eines Antrages für den Kulturrucksack NRW zu erarbeiten.
  • Sollten Landesmittel bewilligt werden, entscheidet die Projektgruppe über den Einsatz und die Verteilung der Mittel.

 

Verfahren zu Antragsstellung

 

Wie oben ausgeführt, wurde zwischenzeitlich eine Lenkungsgruppe bestehend aus je einem Vertreter aus Rheine, Horstmar, Saerbeck und 2 Vertretern des Kreises Steinfurt gebildet. Die Lenkungsgruppe hat den als Anlage 1 beigefügten Entwurf einer Projektbeschreibung erarbeitet und zwischenzeitlich allen beteiligten Kommunen vorgelegt. Gleichzeitig wurde der Projektentwurf im Rahmen eines Fachtages zum Kulturrucksack mit Vertretern des MFKJKS und der Koordinierungsstelle Kulturrucksack NRW am 5. September in Herford diskutiert. Unter Berücksichtigung der mit dem Ministerium und der Koordinierungsstelle geführten Gespräche und den Anregungen aus den Kommunen fand eine Endredaktion der Projektbeschreibung am 12. September statt.

 

Die formelle Antragsbewerbung mit der dazugehörigen Projektbeschreibung ist bis zum 27. September 2013 beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einzureichen. Das Ministerium wird dann im Laufe des IV. Quartals 2013 darüber entscheiden, welchen Antragstellern die Möglichkeit gegeben wird am Kulturrucksack NRW 2014 teilzunehmen.

 

Finanzielle Umsetzung

 

Das Land bewilligt je Teilnehmer eine Förderung von 4,40 €, berechnet nach dem Bevölkerungsstand am 31.12.2012. Ausgehend von den Veröffentlichungen des statistischen Landesamtes NRW ergibt sich die als Anlage 2 beigefügte Berechnung des Bevölkerungsstandes im Kreis Steinfurt. (Diese Tabelle berücksichtigt noch nicht die Ergebnisse des Zensus 2011 und ist deshalb noch Veränderungen unterworfen.)

 

Legt man allerdings die in dieser Tabelle aufgeführten Zahlen zu Grunde, könnten bei erfolgreicher Antragsstellung ca. 60.700 € an Landesmitteln eingeworben werden. Unter Einrechnung des kommunalen Eigenanteiles erhöht sich diese Summe auf 75.000 € die innerhalb des Kreises für die jugendkulturelle Bildung im Jahr 2014 eingesetzt werden kann.

 

Der Rat der Stadt hat im Zusammenhang mit der Erarbeitung der kommunalen Gesamtkonzepte im Budget des FB 1 einen jährlichen Betrag in Höhe von 10.000 € zur Förderung der kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen bereitgestellt. Es ist beabsichtigt, aus diesem Ansatz den von der Stadt Rheine für den Kulturrucksack NRW aufzubringenden kommunalen Eigenanteil in Höhe von ca. 2.158,75 € zu finanzieren. Im Gegenzug könnte die Stadt zusätzliche Fördermittel aus dem Kulturrucksack NRW erhalten um neue Projekte zur Förderung der kulturellen Bildung in Rheine zu initiieren.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Projektbeschreibung Kulturrucksack NRW im Kreis Steinfurt

Anlage 2: Bevölkerungsstand der 10 bis 14-jährigen im Kreis Steinfurt (Berechnung der möglichen Fördermittel)