Betreff
Änderung des Stellenplans, Einstellung vier neuer MitarbeiterInnen für die Feuer- und Rettungswache der Stadt Rheine
Vorlage
412/13
Aktenzeichen
FB 3
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- u. Finanzausschusse empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine zu beschließen, dass zur Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Einstellung von 4 Mitarbeitern der Feuer- u. Rettungswache zum 01.01.2014 der Stellenplan entsprechend geändert wird.

 


Begründung:

 

Die Arbeitszeit von feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten beträgt nach der Arbeitszeitverordnung – Feuerwehr (AZVO-Feu) wöchentlich 48 Stunden. Bei der Stadt Rheine wird zurzeit eine wtl. Arbeitszeit von 54 Stunden gem. § 5 AZVO-Feu abgeleistet. Dies war möglich, weil alle Beamtinnen und Beamten eine entsprechende individuelle Erklärung abgegeben haben (sog. Opt-Out). Für jede geleistete Schicht erhalten die Beamten einen Betrag in Höhe von 20 Euro als pauschale Zulage (sog. Opt-Out-Zulage). Die Gewährung der Zulage ist wegen des Auslaufens der Verordnung bis zum 31.12.2013 befristet.

 

Nach wie vor ist auch über den 31.12.2013 hinaus die Ableistung von wtl. 54 Std. möglich, sofern die Erklärung abgegeben wird. Hinsichtlich der Opt-Out-Zulage ist die rechtliche Situation leider immer noch nicht abschließend geklärt. Das zuständige Ministerium prüft zurzeit, ob eine erneute Verlängerung dieser Möglichkeit über den 31.12.2013 hinaus in Betracht kommt. Die Gewerkschaften haben vor diesem Hintergrund ihren Mitgliedern mit Schreiben vom 15.08.2013 geraten, bestehende Opt-Out-Erklärungen aufzukündigen. Mitarbeiter im Schichtdienst der Feuerwehr haben erklärt, entsprechend kündigen zu wollen.

 

Der Entwurf des Stellenplanes für das Jahr 2014 sieht den durch die Absenkung der Arbeitszeit zur Abdeckung der zwingend nach dem Brandschutzbedarfsplan im Bereich des Brandschutzes sowie nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kreis Steinfurt im Bereich des Rettungsdienstes vorzuhaltenden Funktionen erforderlichen Personalmehrbedarf bereits vor (Ermittlung s. Anlage). Im Verhältnis zur bisherigen Opt-Out-Zulage ist mit Mehraufwand in Höhe von 90.000 Euro zu rechnen. Dabei ist zu ergänzen, dass alle Mitarbeiter im Schichtdienst zwischenzeitlich vorsichtshalber der Zulagenzahlung widersprochen haben unter Hinweis auf ein erstinstanzliches Verwaltungsgerichtsurteil im Land Berlin, wonach die Zahlung einer der Zulage von 20 Euro je geleisteter Schicht gegen Eu-Recht vorstoßen und die Bezahlung der über 48 Wochenstunden hinaus geleisteten Arbeitszeit nach der Mehrarbeitsverordnung zu erfolgen habe.

 

Anlässlich einer öffentlichen Stellenausschreibung im Sommer 2013 wurde im Vorgriff auf diese zu erwartende Situation bereits eine  „Warteliste“ für interessierte geeignete Bewerber gebildet. Zur Vermeidung von ab dem 01.01.2014 anfallenden Überstunden könnte damit eine Personalgewinnung voraussichtlich rechtzeitig erfolgen, obwohl ausgebildete Feuerwehrbeamte ansonsten auf dem Arbeitsmarkt schwer zu gewinnen sind. Allerdings liegen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen (Stellenplan) zurzeit noch nicht vor. Für eine Einstellung ist es daher erforderlich, vorab diese Stellen im Stellenplan auszuweisen. Der zeitliche Vorlauf ist wegen der Versetzungsverfahren erforderlich

 


Anlagen:

 

Aufstellung zum Personalbedarf Feuerwehr 2014