Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- u.
Finanzausschusse empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine zu beschließen, dass zur
Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Einstellung von 4
Mitarbeitern der Feuer- u. Rettungswache zum 01.01.2014 der Stellenplan
entsprechend geändert wird.
Begründung:
Die Arbeitszeit von
feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten beträgt nach der Arbeitszeitverordnung
– Feuerwehr (AZVO-Feu) wöchentlich 48 Stunden. Bei der Stadt Rheine wird
zurzeit eine wtl. Arbeitszeit von 54 Stunden gem. § 5 AZVO-Feu abgeleistet.
Dies war möglich, weil alle Beamtinnen und Beamten eine entsprechende
individuelle Erklärung abgegeben haben (sog. Opt-Out). Für jede geleistete
Schicht erhalten die Beamten einen Betrag in Höhe von 20 Euro als pauschale Zulage
(sog. Opt-Out-Zulage). Die Gewährung der Zulage ist wegen des Auslaufens der
Verordnung bis zum 31.12.2013 befristet.
Nach wie vor ist
auch über den 31.12.2013 hinaus die Ableistung von wtl. 54 Std. möglich, sofern
die Erklärung abgegeben wird. Hinsichtlich der Opt-Out-Zulage ist die rechtliche
Situation leider immer noch nicht abschließend geklärt. Das zuständige
Ministerium prüft zurzeit, ob eine erneute Verlängerung dieser Möglichkeit über
den 31.12.2013 hinaus in Betracht kommt. Die Gewerkschaften haben vor diesem
Hintergrund ihren Mitgliedern mit Schreiben vom 15.08.2013 geraten, bestehende
Opt-Out-Erklärungen aufzukündigen. Mitarbeiter im Schichtdienst der Feuerwehr
haben erklärt, entsprechend kündigen zu wollen.
Der Entwurf des
Stellenplanes für das Jahr 2014 sieht den durch die Absenkung der Arbeitszeit
zur Abdeckung der zwingend nach dem Brandschutzbedarfsplan im Bereich des
Brandschutzes sowie nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kreis
Steinfurt im Bereich des Rettungsdienstes vorzuhaltenden Funktionen erforderlichen
Personalmehrbedarf bereits vor (Ermittlung s. Anlage). Im Verhältnis zur
bisherigen Opt-Out-Zulage ist mit Mehraufwand in Höhe von 90.000 Euro zu rechnen.
Dabei ist zu ergänzen, dass alle Mitarbeiter im Schichtdienst zwischenzeitlich
vorsichtshalber der Zulagenzahlung widersprochen haben unter Hinweis auf ein
erstinstanzliches
Anlässlich einer
öffentlichen Stellenausschreibung im Sommer 2013 wurde im Vorgriff auf diese zu
erwartende Situation bereits eine
„Warteliste“ für interessierte geeignete Bewerber gebildet. Zur
Vermeidung von ab dem 01.01.2014 anfallenden Überstunden könnte damit eine
Personalgewinnung voraussichtlich rechtzeitig erfolgen, obwohl ausgebildete
Feuerwehrbeamte ansonsten auf dem Arbeitsmarkt schwer zu gewinnen sind. Allerdings
liegen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen (Stellenplan) zurzeit noch
nicht vor. Für eine Einstellung ist es daher erforderlich, vorab diese Stellen
im Stellenplan auszuweisen. Der zeitliche Vorlauf ist wegen der Versetzungsverfahren
erforderlich
Anlagen:
Aufstellung zum Personalbedarf Feuerwehr 2014