Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2014 zur Kenntnis.

 

  1. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltsplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung wird den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

Begründung:

 

 

A. Allgemeine Hinweise

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 04.07.2013 die Eckdaten für die Ergebnis- und Investitionsplanung 2014 – 2017 beraten und festgelegt.

 

Die zur Vorbereitung der Eckdaten vom Stadtkämmerer geführten Budgetgespräche mit den Fachbereichen und die Eckdatenfestlegung erfolgten unter folgenden Zielsetzungen:

 

  1. Reduzierung des strukturellen Defizits
  2. Verhinderung eines Haushaltssicherungskonzeptes, notfalls durch weitere Anhebungen des Hebesatzes für die Grundsteuern
  3. langfristig: Abbau der Verschuldung – kurzfristig: keine Netto-Neuverschuldung
  4. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf

 

Die Eckdaten sind von den Fachbereichen in den Entwurf des Haushaltsplanes eingearbeitet worden.

 

Ferner sind für den Haushaltsplanentwurf die Gesamtpersonalaufwendungen in Höhe von 29,259 Mio. € auf der Basis des voraussichtlichen Ergebnisses des laufenden Jahres, Tarif- und Besoldungserhöhungen von je 2 % pro Jahr sowie unter Berücksichtigung der bereits jetzt feststehenden oder absehbaren Personalzu- und –abgänge produktscharf kalkuliert und zugeordnet worden. Der ermittelte Gesamtbetrag liegt 0,924 Mio. € über der bisherigen Planung im Haushaltsplan 2013 für 2014.

 

Ursache für die Erhöhung ist u.a. eine Anpassung der Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (0,5 Mio. €). Das Land hat die Regelungen zur Berücksichtigung von Besoldungsanpassungsgesetzen bei den Pensionsrückstellungen erneut geändert. Nunmehr sind die Rückstellungen für die Jahre aufzustocken, in denen die Anpassungen wirksam werden. Das führt zu einer gleichmäßigeren Verteilung, belastet allerdings gegenüber der bisherigen Finanzplanung die Jahre 2014 und 2016.

 

Weitere Gründe ergeben sich aus der notwendigen Einrichtung neuer, teilweise befristeter Stellen. Betroffen sind die Bereiche Feuerwehr (Beendigung OptOut-Regelung), Offene Ganztagsschule (Verwaltungsarbeiten), Grundsicherung (SGB XII) und Stadtplanung (Konversionsmanager).

 

Auch die Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und aus Beiträgen sind neu berechnet und zugeordnet worden.

 

Im Rahmen der Amtshilfevereinbarung werden gegenseitige Leistungen der Technischen Betriebe AöR und der Stadtverwaltung abgerechnet. Die Amtshilfevereinbarungen wurden zum Haushaltsjahr 2013 aktualisiert. Die Beträge sind noch nicht alle neu ermittelt worden, sollen aber zu den Fachausschussberatungen vorliegen.

 

Die im Rahmen der Amtshilfevereinbarung ermittelten Kalkulationsgrundlagen sollen auch als Grundlage für die Internen Leistungsverrechnungen innerhalb der Stadtverwaltung dienen.

 

Die Darstellung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt und den städtischen Beteiligungen beruhen teilweise noch auf den Werten aus den Wirtschafts- und Finanzplänen 2013. Nach Beschlussfassung über die Wirtschafts- und Finanzpläne für 2014 sind die Ansätze im städtischen Haushalt ggf. anzupassen.

 

Die Budgets der Fachbereiche werden mit Ausnahme des Fachbereiches 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement durch den Sonderbereich 9 finanziert. Weitere Informationen zu den Ansätzen im Sonderbereich 9 können der Anlage 1 entnommen werden.

 

Insgesamt ergibt sich für das Haushaltsjahr 2014 ein Jahresfehlbetrag von 7,871 Mio. €. Das sind 4,882 Mio. € mehr als bisher geplant.

 

Auch in den Folgejahren kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden. In allen Planungsjahren ist die allgemeine Rücklage entsprechend zu verringern. Diese Entnahme aus der allgemeinen Rücklage bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

 

B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen

 

 

1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan

 

Auf Basis der obigen Daten wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2014 am 11. Oktober 2013 auf- und festgestellt.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung, der Gesamtplan sowie die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche sind dieser Vorlage als Anlagen 2 – 4 beigefügt.

 

Die weiteren Bestandteile des Entwurfes des Haushaltsplanes werden zurzeit erstellt. Nach Fertigstellung wird der vollständige Haushaltsplanentwurf in das Ratsinformationssystem Session sowie unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.

 

 

2. Teil-Ergebnispläne

 

Gegenüber dem Haushaltsplan 2013 haben sich für die Jahre 2014 – 2017 aufgrund neuer Erkenntnisse vielfältige Veränderungen im Ergebnisplan ergeben.

 

Die größeren Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen sind in der Anlage 5 dargestellt.

 

 

3. Teil-Investitionspläne

 

Auch im Investitionsplan haben sich umfangreiche Veränderungen ergeben. Die aktuellen Veranschlagungen ergeben sich im Detail aus den Teilplänen der Fach- und Sonderbereiche (vgl. Anlage 4).

 

 

C. Weitere Hinweise

 

Für die Beratung des Haushaltsplanentwurfes gilt der folgende, in den Sitzungskalender eingearbeitete Terminplan:

 

20.11. – 05.12.2013      Fachausschussberatungen

21.01.2014                    Beratung der Ergebnisse der Fachausschussberatungen im HFA

11.02.2014                    Verabschiedung des Haushaltsplanes im Rat


Anlagen:

 

Anlage 1 – Erläuterungen zum Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzdienstleistungen

Anlage 2 – Entwurf der Haushaltssatzung

Anlage 3 – Gesamtplan

Anlage 4 – Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 5 – Größe Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen