Betreff
Ausbau Friedhofstraße (Jägerstraße bis Zur Heide) (53014-536) Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
433/13
Aktenzeichen
TBR/Pl - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR / Neues Rathaus.

 


Begründung:           

 

 

1.      Lage im klassifizierten Straßennetz und Nutzung

 

Der vorgesehene Bauabschnitt der Friedhofstraße – von der Jägerstraße bis zur Straße „Zur Heide“ - liegt im Stadtteil Eschendorf und verläuft nördlich des Friedhofes - parallel zum Hemelter Bach.

Die angrenzenden Straßen des Wohngebietes sind zurzeit auf 50km/h festgelegt.

Die Straße dient der innerörtlichen Erschließung des Siedlungsgebietes, sie ist im VEP als Sammelstraße eingestuft. Die Friedhofstraße stellt eine Verbindung zum Kopernikusgymnasium, sowie zum Freibad und Stadtpark dar und führt im weiteren Verlauf zur Euregio-Gesamtschule. Früher führte eine Buslinie über die Friedhofstraße.

Eine im Jahr 2006 durchgeführte Verkehrsmessung an der Straße „Zur Heide“ ergab eine Kfz-Belastung von 700 Kfz/24h. Entsprechend der Funktion als Erschließungs- und Sammelstraße ist eine Abtrennung der Gehwege von der Fahrbahn durch Borde vorgesehen (Separationsprinzip).

 

2.           Festsetzung im Bebauungsplan/Planungsaspekte

 

Die Friedhofstraße (Jägerstraße bis Zur Heide) befindet sich nicht in den Grenzen eines Bebauungsplanes. Westlich grenzen die Bebauungspläne Nr. VEP 7 „Alter Sportplatz 09“ und Nr. 248  „Jägerstraße/Schützenstraße“ an die auszubauende Straße.

Im Jahr 2000 wurde für den Ausbau der Straße im Kurvenbereich auf südlicher Seite Grunderwerb getätigt. Die Straßenparzelle verfügt über wechselnde Breiten von 7,50 m - ab dem Kurvenbereich bis „Zur Heide“ - und von bis zu 12,50 m in Höhe der Jägerstraße / Gärtnerei.

Da die Friedhofstraße nicht durchgehend mit Gehwegen ausgestattet ist und im Kurvenbereich durch die Böschung sehr unübersichtlich und beengt ist, besteht hier ein besonders hohes Gefahrenpotential.

Für Fußgänger, die Richtung Friedhof gehen möchten, fehlt ein separater  Verkehrsraum. An Sonn- und Feiertagen sind der Fußgängeranteil und auch der Pkw-Anteil besonders hoch. An Schultagen wird die Strecke auch von Schülern, die zur Kopernikusschule und zur Euregio-Gesamtschule möchten, gut frequentiert.

Auf langjährigen Wunsch der Anwohner im Umfeld der Friedhofstraße soll die Straße nun endgültig mit Gehwegen ausgebaut werden.

Dazu werden im Bereich von der Jägerstraße bis kurz vor der Kurve beidseitige Gehwege und im letzten Abschnitt bis „Zur Heide“ ein einseitiger Gehweg auf südlicher Seite eingeplant.

Hier soll der alte Baumbestand, der überwiegend auf dem Grund der Kirchen-gemeinde Heilig Kreuz liegt, unberührt bleiben.

 

3.           Bestandssituation

 

Historische Bestandsaufnahme

 

Nach und nach wurde die Friedhofstraße, die vor etwa 50 Jahren im Ausbaubereich den Straßennamen „Zur Heide“ besaß, als Fahrbahn verfestigt. Damals wurde die Straßenoberfläche mit Splitt und Asphaltguß behandelt, ebenso wurden die Rinnensteine neu verlegt. Laut Unterlagen „Zur Heide“ bestand die Fahrbahn aus 10 cm Schotter und 10 cm Asphalt. Ein Probeschurf ergab eine noch geringere Dimensionierung.

Im westlichen Teil - in Höhe der Gärtnerei - bestehen heute Entwässerungsrinnen und Straßenabläufe. Der Gehwegbereich wurde mit Hochbordsteinen abgegrenzt.

Die heutige angrenzende Straße „Zur Heide“ wurde 1972 ausgebaut. An der Friedhofstraße wurden 6 Peitschenleuchten mit einer Lichtpunkthöhe (LPH) von ca. 5,50 m aufgestellt.

 

Vorhandene Fahrbahnbreiten

 

Die asphaltierte Fahrbahn der Friedhofstraße wurde auf westlicher Seite in 5,50 m bis 6,50 m Breite erstellt. Der östliche Abschnitt bis „Zur Heide“ verfügt über eine Fahrbahnbreite von 4,75 m bis 5,25 m.

Auf der nördlichen Seite befindet sich ein unbefestigter Streifen. Der plattierte Gehweg auf südlicher Seite ist durch ein Hochbord von der Fahrbahn abgesetzt und ist 1,50 m breit. Dieser Gehweg reicht von der Jägerstraße bis zur Gärtnerei und endet dann. Im östlichen Abschnitt bestehen lediglich unbefestigte Seitenstreifen.

 

Zustand der Verkehrsfläche

 

Der heutige Asphaltbelag der Friedhofstraße ist veraltet und weist Absenkungen und Risse auf. Der Oberbau besteht aus einer etwa 10 cm hohen Lava-/Schottertragschicht und aus einer 2-10 cm breiten Asphaltschicht. Dies reicht in keiner Weise aus, die Anforderungen an die Tragfähigkeit zu erfüllen.

 

Die Seitenräume und die Rinnenführung der Straße weisen insgesamt eine uneinheitliche Bausubstanz auf. Die Breite der asphaltierten Fahrbahn (4,75m - 6,50 m) reicht nicht aus, um alle auftretenden Begegnungsfälle des Verkehres aufzunehmen.

 

Seitlich der Fahrbahn, besonders entlang des Baumbestandes im Kurvenbereich, steht für die Fußgänger derzeit kein geschützter Verkehrsraum zur Verfügung. Der Seitenraum ist un­befestigt und dient zur Ableitung des Oberflächenwassers.

 

Der enge und unübersichtliche Kurvenabschnitt führt immer wieder zu gefährlichen Situationen für die Fußgänger und Radfahrer. Die Planung sieht eine Erweiterung des Querschnittes um Gehwege vor.

 

Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen (Peitschen LPH=5,5m) sind veraltet und haben einen hohen Energieverbrauch (60 W). Der Abstand der Leuchten liegt mit 55 m bis 70 m zu weit auseinander; daher ist vorgesehen, die bestehenden Leuchten durch energieeffizientere Anlagen (Ellipse LPH=6m) auszutauschen.

 

Bestehende Entwässerung

 

Im Jahr 1992 wurde von der Aloysiusstraße ausgehend ein Mischwasserkanal erstellt. Die Entwässerung des westlichen Teiles der Friedhofstraße erfolgt derzeit über den vorhandenen Mischwasserkanal, der in Höhe der Gärtnerei endet.

Im Bereich von der Gärtnerei bis zum nordöstlichen Eingang des Friedhofes (Nebeneingang) besteht keine Kanalisation, hier wird das Oberflächenwasser über die Randbereiche entwässert.

In der Straße „Zur Heide“ schließen sich ein Schmutzwasser- und Regenwasserkanal an. Der Kanal in der Straße “Zur Heide“ wurde im Jahr 1972 erstellt.

 

4.           Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle (7,50 m bis 12,50 m) vorgesehen.

 

4.1       Fahrbahn/Stellplätze:

 

Die Friedhofstraße wird in Asphaltbauweise mit Rundbordsteinen nach dem Separationsprinzip hergestellt. Im östlichen Abschnitt liegt die Breite der Fahrbahn zwischen 5,50 m und 6,00 m. Am Eingangstor zur Straße „Zur Heide“ wird die Fahrbahn punktuell in Höhe des Fußweges zum Hemelter Bach auf 4,00 m eingeengt.

Die Fahrbahnbreite des westlichen Bereiches liegt bei 6,00 m und ermöglicht die Begegnung von Pkw/Pkw und von Pkw/Müllfzg. Der Begegnungsfall Lkw/Lkw ist nur bei verminderter Geschwindigkeit möglich. Im Kurvenbereich ist z. T. eine Fahrbahnbreite von 6,40 m vorgesehen entsprechend den Schleppkurven. Die beengte Begegnung zweier Lkw ist nur im westlichen Abschnitt möglich (>6,00m), im Falle einer Begegnung im schmalen Bereich müssen die Fahrzeuge das Rundbord überfahren.

 

Westlich vom Kurvenbereich wird eine ebenerdige Teilpflasterung in rotem Pflaster errichtet, um durch den Farbwechsel des Materials eine erhöhte Aufmerksamkeit herbeizuführen. Der Materialwechsel trägt somit zur Geschwindigkeitsreduzierung bei.

An dieser Stelle, wo auch der nördliche Gehweg endet, wird eine Gehwegabsenkung eingerichtet, um den Fußgängern eine Überquerung der Straße zu ermöglichen.

 

Am Bauende („Zur Heide“) ist eine Einengung der Fahrbahn mithilfe eines Grünbeetes vorgesehen. Dadurch soll der motorisierte Kraftfahrzeugverkehr abgebremst werden. An dieser Stelle mündet der Radweg vom Hemelter Bach kommend ein.

 

Ein separater Parkstreifen im Friedhofsbereich lässt sich nach derzeitigem Stand nicht einplanen, da hierfür Grunderwerb auf der Friedhofseite erforderlich wäre. Zudem soll verhindert werden, dass die bestehende Baumallee aufgrund ihrer Nähe zur Straße im Wurzelbereich beeinträchtigt wird. Bei Bedarf können die Fahrzeuge am Fahrbahnrand parken, sofern sie nicht verkehrsbehindernd abgestellt werden.

Im westlichen Abschnitt werden Parkplätze in Längsaufstellung in einer Breite von 2,00 m eingeplant.

 

Die Asphaltfläche der Fahrbahn und die Stellplatzflächen werden mit Rundbordsteinen r=9cm eingefasst. Die Borde an den Grundstückszufahrten werden auf 2 cm abgesenkt. Die Rinne ist in einer Breite von 30 cm vorgesehen.

 

Die Fahrbahn im Bereich des Bolzplatzes und der landwirtschaftlichen Fläche wird auf nördlicher Seite mit einem Rundbord r=2cm und dahinterliegendem Rasengitterstein eingefasst.

 

4.2    Gehwege:

 

Der in südlichen Teilbereichen bestehende Gehweg und die Hochbordeinfassungen werden entfernt. Der neue Gehweg wird dann auf ganzer Länge durchgeführt. Der geplante nördliche Gehweg reicht von der Jägerstraße bis in Höhe von Haus Nr. 131 und endet hier.

 

Die Breiten des neuen Gehweges variieren zwischen 1,50 m und 1,75 m auf der südlichen Seite und zwischen 1,75 m (1,50 m) bis 2,00 m auf nördlicher Seite. Der neugeplante Gehweg wird in grauen Betonsteinplatten d=8cm erstellt. Die Zufahrten erhalten einen Belag aus grauem Rechteckpflaster d=8cm.

 

4.3    Verkehrsgrün:

 

Entlang der Friedhofstraße – von der Jägerstraße bis zur Kurve - ist der Einbau von Grünbeeten ohne Straßenbaumbepflanzung in einer Breite von 1,0 m bis 2,0 m (3,5 m) geplant. Hinter dem Gehweg ist ein Grünstreifen in ca. 0,75 m / 1,50 m Breite vorgesehen, je nach Baumbestand.

Das Beet am Beginn der Straße „Zur Heide“ verringert die Fahrbahnbreite auf 4,00 m und trägt dadurch zur Geschwindigkeitsreduzierung bei. Weiterhin dienen die übrigen Beete zur Gliederung der PKW-Stellflächen.

 

 

5.           Entwässerung

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über eine 30 cm breite Entwässerungsrinne. Diese Rinne wird mithilfe von Abläufen an den vorhandenen Mischwasserkanal angeschlossen. Im östlichen Endabschnitt werden die Abläufe an den Regenwasserkanal angebunden. Im verbleibenden Abschnitt wird ein neuer Kanal errichtet.

 

6.           Beleuchtung

 

Im geplanten Bauabschnitt der Friedhofstraße befinden sich zurzeit Peitschen-leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von etwa 5,50 m (60 Watt). Die Abstände der vorhandenen Masten betragen etwa 55 m bis 70 m und entsprechen damit nicht den geltenden Richtlinien.

Aufgrund der hohen Abstände und dem erhöhten Energieverbrauch ist die Erneuerung der Beleuchtung vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt, die vorhandenen Leuchten durch energieeffizientere Anlagen mit einer LPH=6m (Ellipse 26 Watt) zu ersetzen und die Standorte zu verdichten.

 

7.           Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern und Nutzern der Straße Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

8.           Abrechnung der Baukosten

 

Für die angrenzenden Grundstücke (Friedhof und landwirtschaftliche Flächen) ist keine Wohnbebauung vorgesehen. Somit ist der endgültig auszubauende Abschnitt der Friedhofstraße nicht „zum Anbau“ bestimmt und es können nach dem BauGB keine Beiträge erhoben werden.

 

9.           Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau des geplanten Abschnittes erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2014.

 

10.       Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2014 vorgesehen. 


Anlagen:

 

1. Lageplan, ohne Maßstab