Betreff
Freiwilliges Soziales Jahr in der Kultur
Vorlage
441/13
Aktenzeichen
II-1.30-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss nimmt die Ausführungen zur Einrichtung eines Freiwilligen Sozialen Jahr in der Kultur (FSJ Kultur) zur Kenntnis.


Begründung:

 

Mit Antrag vom 18.09.2012 beantragten die CDU- und FDP-Fraktion die Prüfung unter welchen Bedingungen ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Kultur eingerichtet werden kann. (Sie hierzu auch Vorl.-Nr. 430/12). Die Verwaltung gibt hierzu die nachfolgenden Informationen:

 

Inhalte des FSJ KULTUR:

Das FSJ KULTUR richtet sich an Jugendliche zwischen 16 und 27 Jahren. Diese arbeiten freiwillig ein Jahr lang in einer kulturellen Einrichtung. Das FSJ KULTUR fördert junge Menschen nachhaltig bei der Suche nach Perspektiven, persönlicher Identität und beruflicher Orientierung. Es richtet sich insbesondere an Jugendliche, die Interesse an Kunst und Kultur haben.

 

Organisatorisches:

Das FSJ KULTUR beginnt grundsätzlich am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des darauffolgenden Jahres. Aktuell bedeutet dies, dass ein FSJ KULTUR derzeit frühestens im August 2014 starten kann. Des Weiteren ist zu bedenken, dass es eine Trennung zwischen dem Träger des FSJ KULTUR und der Einsatzstelle für das FSJ KULTUR gibt.

 

Träger des FSJ KULTUR in NRW ist in der Regel die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Arbeit Bildung und Kultur NRW e.V. in Kooperation mit der Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit (LKJ) NRW e.V.. Diese beraten und begleiten kulturelle Einrichtungen, in denen das FSJ KULTUR geleistet wird.

 

Die kulturellen Einrichtungen sind die Einsatzstellen für das FSJ KULTUR. Um als Einsatzstelle anerkannt zu werden muss eine Bewerbung bis spätestens Mai bei der LAG vorliegen. Diese Aufgabenverteilung führt dazu, dass sich die FSJ KULTUR-Stelle nicht im Stellenplan der Einsatzstelle abbilden muss, da die Einsatzstelle nicht „Dienstherr“ des FSJ’ler sein muss. Das genaue Beschäftigungskonstrukt wird in jedem Einzelfall gemeinsam von der Einsatzstelle und der LAG erarbeitet.

 

Ob eine kulturelle Einrichtung als Einsatzstelle fungieren kann, wird im ersten Schritt durch die Erhebung eines Einsatzstellenprofils geklärt. Grundlage hierfür ist ein Vordruck der LAG, der von der potenziellen Einsatzstelle auszufüllen ist. Die LAG sieht für Kommunen die Einsatzstellen insbesondere in Museen, Musikschulen, Jugendkunst- und –kulturzentren, sowie Bibliotheken. Das Spektrum der Einsatzstellen ist aber bedeutend breiter.

Typische Aufgaben sind:

  • Unterstützung der Mitarbeiter im Tagesgeschäft (kein Ersatz für Planstellen von Mitarbeitern)
  • Erstellen von Werbematerialien etc.
  • Verbindlich ist ein eigenverantwortliches Projekt in der Einsatzstelle durchzuführen.

 

Während des FSJ KULTUR fallen mindestens 26 Tage Urlaub und 25 Tage Weiterbildung (die zentral von der LAG organisiert werden) an.

 

 

Finanzierung:

Die monatlichen Aufwendungen für das FSJ KULTUR belaufen sich auf ca. 605,00 €. Diese sind von den Einsatzstellen an die LAG nach Abrechnung zu erstatten. Hiervon werden folgende Kosten bestritten:

  • Der FSJ’ler erhält ein monatliches Taschengeld in Höhe von 300 €.
  • Für den FSJ’ler werden die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung geleistet.
  • Die in Verbindung mit den Weiterbildungstagen anfallenden Kosten.

 

Weitere Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrten zur Einsatzstelle, Urlaubsgeld fallen nicht an.

Kosten der Einsatzstelle für fachliche und pädagogische Begleitung vor Ort sind, soweit sie anfallen, von der Einsatzstelle zu tragen.

 

Weitere Einsatzgebiete FSJ

Die LAG ist auch Träger von FSJ-Stellen in den Bereichen Schule und Politik. Auch hier können Einsatzstellen zu ähnlichen Bedingungen eingerichtet werden.

 

Alternative: Bundesfreiwilligendienst (BFD)

BFD-Stellen können in Zusammenarbeit mit der LAG unter den gleichen Vorgaben wie FSJ-Stellen eingerichtet werden. Die Kosten für die Einsatzstelle belaufen sich auf Grund der Förderung durch den Bund auf ca. 505 €/Monat. Im Gegensatz zum FSJ ist die Stellenanzahl im BFD jedoch durch Vorgaben des Bundes festgelegt. Da dieses in der Regel ausgeschöpft ist und neue Stellen vom Bund zurzeit nicht geschaffen werden, ist die Einrichtung von BFD-Stellen nur möglich, wenn bestehende Stellen nicht von den bisherigen Einsatzstellen abgerufen werden.

 

FSJ KULTUR in kulturellen Einrichtungen der Stadt Rheine

Derzeit ist keine städtische Einrichtung als Einsatzstelle für das FSJ KULTUR anerkannt.

 

Die Kosten für die Einrichtung einer Stelle belaufen sich auf 7.260,00 € im Kalenderjahr. Für das erste Jahr müssten 3.025,00 € angesetzt werden. Diese Beträge sind aktuell nicht im Haushaltsplanentwurf der Stadt Rheine berücksichtigt. Da die erforderlichen Mittel nicht eingeplant sind, ist die Verwaltung der Auffassung keine Bedarfsabfrage für mögliche FSJ Kultur-Stellen zu initiieren, da dies Bedürfnisse wecken könnte, die vor dem Hintergrund der derzeitigen finanziellen Situation der Stadt nicht realisierbar sind.