Betreff
Beibehaltung der Außenstelle Mesum
Vorlage
451/13
Aktenzeichen
FB 3
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- u. Finanzausschuss beschließt, die Außenstelle der Stadtverwaltung im Stadtteil Mesum beizubehalten. Sofern sich die Bedingungen aus dem Mietvertrag nachteilig verändern würden, hat die Verwaltung dem Haupt- u. Finanzausschuss eine erneute Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen.

 

 


Begründung:

 

Ursprünglich war im Rahmen der Haushaltskonsolidierung untersucht worden, ob die Schließung der Außenstelle der Stadtverwaltung im Stadtteil Mesum sinnvoll erscheint. Gleichzeitig wurde untersucht, ob über eine Beteiligung der Polizei als gleichberechtigter Nutzer der Außenstelle ein Konsolidierungsbeitrag erwirtschaftet werden kann. Insoweit wird auf die Vorlage 382/12 verwiesen.

 

Inzwischen wurde mit der Kreispolizeibehörde eine entsprechende vertragliche Regelung geschlossen. Die Mieterträge belaufen sich jährlich auf ca. 4.200 Euro.

 

Der Haupt- u. Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 27.11.2012 beschlossen, dass die Außenstelle zunächst bis zum Ende des bestehenden Mietvertrages beibehalten wird. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Vorlage zu erstellen.

 

Der Mietvertrag endet zum 31.08.2014. Er ist mit einer 6-monatigen Frist zu kündigen, ansonsten verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit. Die nach einer Verlängerung gültige Frist beträgt 6 Monate zum Ende eines Halbjahres.

 

In der Bezugsvorlage ist seinerzeit dargestellt worden, dass insgesamt Aufwendungen von ca. 46.000 Euro anfallen. Diese Aussage hat nach wie vor Gültigkeit. Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen in der Außenstelle durch die Bürgerinnen und Bürger ist nach wie vor hoch. Sofern eine Schließung erfolgen würde, wäre die Erzielung eines Konsolidierungsbeitrages von ca. 15.000 Euro jährlich möglich.

 

Vor dem Hintergrund des geringen Einsparpotentials und der hohen Besucherfrequenz  erscheint es angemessen, die Außenstelle der Stadtverwaltung in Mesum bestehen zu lassen. Zumindest für die zurzeit gültigen Mietbedingungen hat diese Aussage Gültigkeit. Eine erneute Wirtschaftlichkeitsberechnung wäre durch die Verwaltung dem Haupt- u. Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen, wenn sich die Mietbedingungen nachteilig für die Stadt Rheine aufgrund von Erhöhungsbegehren des Vermieters verändern sollten.