Betreff
Trägerwechsel in der Kindertageseinrichtung Bunte Welt in Rheine-Hauenhorst
Vorlage
452/13
Aktenzeichen
II - 2 - 10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Trägerwechsel in der Kindertageseinrichtung Bunte Welt, Brombeerweg 20, 48432 Rheine-Hauenhorst, vom DRK Ortsverein Rheine e.V. zur DRK-Tageseinrichtungen für Kinder im KV Steinfurt gGmbH mit Wirkung vom 01. Jan. 2014 unter folgenden Vorbehalten zu:

 

  • Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Steinfurt spricht vor dem 01. Jan. 2014 die Anerkennung als freier Träger nach § 75 SGB VIII aus.

 

  • Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe stimmt dem Trägerwechsel ebenfalls zu.

Begründung:

 

Seit Jahren führt die DRK-Tageseinrichtungen für Kinder im KV Steinfurt gGmbH (im weiteren Verlauf nur „gGmbH“ genannt) treuhänderisch die Geschäfte für den DRK-Ortsverein Rheine e.V. bei der Verwaltung der Kindertageseinrichtung „Bunte Welt“ in Rheine-Hauenhorst. Mit dem geplanten Trägerwechsel werden der verantwortliche Träger und die bislang mit der Geschäftserledigung beauftragte Stelle zusammengeführt.

 

Damit wird zukünftig die Kommunikation deutlich einfacher. Zurzeit ist der juristische Ansprechpartner der DRK-Ortsverein Rheine e.V. Die Kontakte im Arbeitsalltag bestehen aber zur „gGmbH“.

 

Dass der DRK-Ortsverein Rheine e.V. weiterhin Eigentümer des Gebäudes und Inhaber des Erbaurechtes an dem Grundstück bleiben soll (vgl. § 6 des Vertrages), ist aus Kostengründen nachvollziehbar.

 

Damit die „gGmbH“ Träger einer Kindertageseinrichtung werden kann, die eine finanzielle Förderung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) erhält, ist nach § 6 I iVm. § 20 I KiBiz die Anerkennung als freier Träger nach § 75 SGB VIII notwendig. Diese Anerkennung hat die „gGmbH“ beim Kreis Steinfurt beantragt. Dieser ist nach § 25 AG-KJHG NW für die Anerkennung zuständig, da Steinfurt der Sitz der „gGmbH“ ist. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Steinfurt wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 28. Nov. 2013 über den Antrag entscheiden.

 

Die Kindertageseinrichtung „Bunte Welt“ wurde seinerzeit beim Bau und zuletzt im Rahmen der U3-Ertüchtigung investiv gefördert. Die Zuwendungsbescheide sind mit einer Zweckbindung versehen. Die Zuwendung für den Neubau ist noch bis 2025 und die Zuwendung für die U3-Ertüchtigung ist noch bis 2030 zweckgebunden. Da diese Zuwendungen auch Landesmittel enthalten, muss der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Landesjugendamt) dem Trägerwechsel zustimmen.

 

Nachteile auf Grund des Trägerwechsels sind nicht erkennbar.

 

Auf die als Anlagen beigefügte Schreiben der „gGmbH“ wird verwiesen.