Betreff
Mobiles Raumsystem zur Versorgung mit Kita-Plätzen im Planungsbezirk links der Ems
Vorlage
459/13
Aktenzeichen
II- 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im Planungsbezirk links der Ems voraussichtlich zum Sommer 2014 Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder fehlen werden.

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung eines mobilen Raumsystems vorzubereiten.

 


Begründung:

 

Eine Standortentscheidung für eine neue Kindertageseinrichtung in den Stadtteilen Wadelheim oder Schleupe war bislang noch nicht möglich, da die Verhandlungen des Grundstücksmanagements mit den Eigentümern der verschiedenen Flächen hinsichtlich Kaufpreisfindung noch nicht abgeschlossen sind. Die dazu notwendigen Vorarbeiten (Stichwort: städtebaulicher Vertrag) waren und sind umfangreicher als vorher angenommen.

 

Neben dem nicht mehr rechtzeitig zum Sommer 2014 zu realisierenden Neubau ist auch die Erweiterung im Janusz-Korczak-Kindergarten fraglich. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2013 deutlich seine Zweifel zum Ausdruck gebracht, dass eine Erweiterung des Kindergartens an der Wadelheimer Chaussee auf Grund der vorhandenen Gebäudesubstanz nicht finanzierbar sei.

 

Damit werden zum neuen Kindergartenjahr 2014/15 im Planungsbezirk links der Ems deutlich zu wenige Plätze für Kinder nach Vollendung des 3. Lebensjahres (Ü3) zur Verfügung stehen.

 

Aktuell wurde die derzeitige Altersstruktur in den Kindertageseinrichtungen links der Ems untersucht. Unter Berücksichtigung der in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze, der Aufrücker von U3 nach Ü3 und der zukünftigen Schulkinder werden voraussichtlich nur 40 Ü3-Plätze frei. Wenn dann noch das Maximum an Überbelegung der Kindertageseinrichtungen hinzugerechnet wird, können insgesamt 70 Ü3-Plätze neu belegt werden.

 

Dem gegenüber stehen die voraussichtlichen Neuanmeldungen der Ü3-Kinder, die bislang noch nicht in einer Kindertageseinrichtung sind. Hier wird mit 115 Kindern kalkuliert. Damit wären 45 Ü3-Kinder unversorgt. Diese Kinder haben einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Das Alternativangebot der Tagespflege scheidet bei den Kindern nach Vollendung des 3. Lebensjahres aus.

 

Die Unterversorgung speziell im Bereich Wadelheim/Schleupe wird sich auch nicht durch Bereitstellung von freien Plätzen in anderen Stadtteilen ausgleichen lassen, da dann die stadtweite Versorgung mit Ü3-Plätzen nicht ausreichen wird.

 

Der Erlass der Landes NRW, geförderte Plätze für U3-Kinder (im Alter von ein oder zwei Jahren) auch mit entsprechenden Kindern besetzen zu müssen, führt stadtweit zu einem deutlichen Rückgang des Angebotes für die Ü3-Kinder. Ein Vergleich der voraussichtlichen Platzzahlen 2014/15 mit den aktuellen Platzzahlen zeigt die Auswirkungen.

 

 

U3-Plätze

davon 1jährige

davon 2jährige

Ü3-Plätze

 

Kitajahr 2013/14

367

42

325

1976

Kitajahr 2014/15

474

60

414

1898

 

In den voraussichtlichen Platzzahlen für 2014/15 sind die neue Kita in der Gartenstadt und die Erweiterung des Lummerlandkindergartens um eine Gruppe schon eingerechnet.

 

Wenn die Prognose der fehlenden Plätze im Planungsbezirk links der Ems sich durch das laufende Anmeldeverfahren bestätigt, bleibt als letzte Möglichkeit das Aufstellen eines mobilen Raumsystems.

 

Der Standort für ein mobiles Raumsystem sollte in räumlicher Nähe zu dem neuen Standort für die zusätzliche Kindertageseinrichtung liegen. Eines der Grundstücke, die sich in der engeren Wahl befinden, wäre groß genug, zunächst auf der einen Grundstückshälfte ein mobiles Raumssystem zu schaffen, um dann ohne Zeitdruck den Neubau der endgültigen Einrichtung auf der anderen Grundstückshälfte zu realisieren. Sollte sich dieser Standort nicht realisieren lassen, müsste nach einem alternativen Standort gesucht werden.

 

Neben der Standortfrage für ein mobiles Raumsystem stellt sich insbesondere die Frage nach einem Träger für eine solche Übergangslösung.

 

Optimal wäre es, wenn der Träger der Übergangslösung gleichzeitig der Träger der neu zu errichtenden Kindertageseinrichtung wäre.

 

Eine Vergabe der Trägerschaft für die neue zusätzliche Kindertageseinrichtung im Stadtteil Schleupe bzw. Wadelheim, wie sie in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19. Sept. 2013 beschlossen wurde (vgl. Vorl. Nr. 368/13) wird sich aber nicht mehr rechtzeitig realisieren lassen. Spätestens Ende Januar 2014 muss der Träger für das mobile Raumsystem feststehen, damit im Februar 2014 das Budget für das Kindergartenjahr 2014/15 gebildet werden kann. Der Jugendhilfeausschuss muss Anfang März das gesamte Kindergartenbudget 2014/15 beschließen, damit rechtzeitig zum Stichtag 15. März 2014 die Budgetanmeldung an das Land NRW abgeschickt werden kann.

 

Um dennoch dem Träger, der sich bereit erklärt die Übergangslösung zu betreiben, die Möglichkeit zu eröffnen, auch Träger der späteren Kindertageseinrichtung zu werden, muss von der ursprünglichen Planung, den Träger für die neue Kindertageseinrichtung im Gebotsverfahren für das Grundstück zu finden, abgewichen werden. Um den Vergabevorschriften genüge zu tun, würde die Stadt Rheine das Grundstück nicht veräußern, sondern würde vielmehr selber als Bauherr auftreten und dann im Rahmen des Investorenmodells die Kindertageseinrichtung an den Träger vermieten.

 

Die Verwaltung würde dazu kurzfristig das Interesse und Potenzial der vorhandenen Träger in Rheine erfragen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Der Erwerb der Grundstücksfläche durch die Stadt Rheine erfordert eine Auszahlung, der dann aber der entsprechende Grundstückswert in der Bilanz gegenübersteht.

 

Der anschließende Bau der Kindertagesstätte, der bis zum Sommer 2016 abgeschlossen sein sollte, refinanziert sich dann aus den Mieteinnahmen. Da es sich um einen Neubau handelt, sind unvorgesehene Mehrkosten, die bei der Erweiterung einer Altimmobilie drohen, ausgeschlossen.

 

Die Aufbau- und späteren Rückbaukosten des mobilen Raumsystems umfassen die Kosten für die Fundamente, Außenanlagen, Ver- und Entsorgung, Genehmigungs- und Architektenkosten. Bei einer kleineren Maßnahme (nur für eine Gruppe) lagen die Kosten ca. 72.000 €, so dass hier mit mindestens 100.000 besser 150.000 Euro kalkuliert werden muss. Ein entsprechender Ansatz ist für den Haushaltsplan 2014 noch zu schaffen.

 

Die laufenden Mietkosten des mobilen Raumsystems werden im Rahmen der vom Land anerkannten Höchstsätze abgerechnet. Der darüber hinausgehende Betrag ist im Rahmen der vorhandenen Mittel des Rheiner Models finanzierbar.

 

Die Einrichtung und Ausstattung des mobilen Raumsystems wäre eine Investition, die von der Stadt zu tragen wäre. Hierfür sind ausreichende Mittel schon im Haushaltsplanentwurf für 2014 enthalten. Die entsprechenden Gegenstände könnten anschließend in der neuen Kindertageseinrichtung genutzt werden.