Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt für den weiteren Ausbau der Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren folgende Rangfolge:
1.) |
Familienzentrum (Verbundlösung) |
Dreikönigs-Kindergarten,
Dreikönigstraße 29 Johannes-Kindergarten,
Keltenstiege 5 |
2.) |
Familienzentrum (Verbundlösung) |
St.
Dionysius-Kindergarten, Auf dem Hügel 7 St.
Franziskus-Kindergarten, Frankenburgstraße 68 |
3.) |
Familienzentrum |
AWO-Kindertageseinrichtung,
Ludgeristr. 22 |
4.) |
Familienzentrum |
Kinderland-Kindergarten,
Ludwig-Erhard-Straße 1 |
5.) |
Familienzentrum (Verbundlösung) |
Kinderland-Kindergarten,
Isselstr. 12 Kinderland-Kindergarten,
Nienbergstr. 79 |
Begründung:
Im Jahre 2005 hat die damalige Landesregierung den stufenweisen Ausbau der Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren beschlossen. In Rheine sind seitdem 9 Familienzentren entstanden, davon 5 Familienzentren als Verbundlösung
Familienzentrum St.
Familienzentrum Jakobi-Kindergarten, Mittelstraße 105
Familienzentrum Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst,
Freiherr-von-Beuststr. 20
Familienzentrum Kindergarten St. Marien, Osnabrücker Straße 339
Haus der Kinder St. Martin, Osningstraße 136
Familienzentrum Kindergarten St. Josef, Nielandstraße 32
Kindergarten St. Marien, Engelstraße 13
Familienzentrum Kindergarten St. Bonifatius, Friedrich-Ebert-Ring 241
Kindergarten St. Ludgerus, Bergstraße 6 A
Familienzentrum Janusz-Korczak-Kindergarten, Wadelh. Chaussee 195
Familienzentrum Kindergarten St. Elisabeth, Windthorststraße 15
Kindergarten St. Michael, Bühnertstraße 17
Familienzentrum
St.
Zuletzt hatte der Jugendhilfeausschuss am 28.06.2012 beschlossen (vgl. Vorlage Nr. 270/12), die Verbundlösung Herz-Jesu-Kindergarten, Esperlohstraße 9 zusammen mit dem St. Konrad-Kindergarten, Am Pfarrhaus 6 zum Familienzentrum zu bestimmen.
Mit Rundschreiben Nr. 33/2012 vom 01.08.2012 informierte das Landesjugendamt die örtlichen Jugendämter über einen Erlass des Landes mit Hinweisen zu kleinräumigen Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf. Auf Grundlage dieser Hinweise sollte im Frühjahr 2013 der Jugendhilfeausschuss über die Rangfolge der zukünftig noch zu vergebenden Familienzentren entscheiden.
Am 06.02.2013 teilte das Landesjugendamt jedoch mit, dass dem Jugendamt der Stadt Rheine für das Kindergartenjahr 2013/14 kein weiteres Familienzentrum bewilligt würde. Ob der Stadt Rheine für das Kindergartenjahr 2014/15 ein weiteres Familienzentrum bewilligt wird, bleibt abzuwarten.
Um im Falle eines weiteren Ausbaues der Familienzentren zeitnah mit dem dann notwendigen Antragsverfahren beim Land beginnen zu können, ist die zukünftige Rangfolge festzulegen.
Die Jugendhilfeplanung hat dazu den als Anlage beigefügten Bericht erstellt.
Hervorzuheben ist, dass in den Bezirken Schotthock-Ost, Schotthock-West und Dorenkamp-Nord bei allen untersuchten Kriterien die Ergebnisse über dem städtischen Durchschnitt liegen und daher hier uneingeschränkt von Orten mit besonderem Unterstützungsbedarf gesprochen werden kann.
Im Bericht wird ferner ausgeführt, dass allein die Feststellung, dass ein Stadtteil ein Ort mit besonderem Unterstützungsbedarf sei, nicht automatisch dazu führt, dass der dortiger Bewerber auf ein Familienzentrum zum Zuge kommt. Vielmehr war abzuwägen, für welchen Stadteil unter Beachtung der bereits bestehenden Familienzentren der größte Handlungsbedarf besteht. Das Ergebnis spiegelt sich im Beschlussvorschlag wieder.