Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2014 - 2017, Fachbereich 7 - Interner Service
Vorlage
126/13
Aktenzeichen
FB 7 - vo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 7 – Interner Service und Verwaltungsführung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde in der Sitzung des Rates am 15. Oktober 2013 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2014 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2014 - 2017 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2014 – 2017.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereichs 7 – Interner Service. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2014 weist einen Fehlbetrag von 7,871 Mio. Euro aus. Auch in den Folgejahren 2015 – 2017 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2014 führt zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 251,335 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 97,044 Mio. Euro; das sind 27,9 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2017 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 31,5 % auf 238,660 Mio. Euro verringert haben.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

Für den Fachbereich 7 sind keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.

 

Gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplanes haben sich folgende Änderungen ergeben, welche eine andere Finanzplanung nötig machen:

 

 

Leistungen der Technischen Betrieben Rheine für die Stadt Rheine

 

Die Kosten für Leistungen, die die Technischen Betriebe Rheine im Rahmen der Amtshilfevereinbarungen für die Stadt Reine erbringen, sind mit Hilfe von Indexreihen aktualisiert worden. Es haben sich gegenüber 2013 Mehraufwendungen in Höhe von 68 Euro ergeben.

 

 

Leistungen der Stadt Rheine für die Technischen Betrieben Rheine

 

Die Erträge für Leistungen, die die Stadt Rheine für die Technischen Betriebe Rheine erbringen, sind mengenmäßig neu ermittelt worden und anschließend mit Hilfe von Indexreihen aktualisiert worden. Gegenüber 2013 ergeben sich Mindererträge in Höhe von 2.300 Euro.