Betreff
Erneuerung des Ausbaues der Straße "Zur Hessenschanze" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
450/06
Aktenzeichen
FB 5.3 - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Straße „Zur Hessenschanze“ zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5.3.

 

 

 


 

 

Begründung:

 

1.  Ausgangslage:

 

      Die Straße „ Zur Hessenschanze“ befindet sich nicht in den Grenzen

eines rechtskräftigen Bebauungsplangebietes. Sie ist bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße einzustufen mit öffentlichem Busverkehr und dient maßgebend der Erschließung.

 

Die o.g. Straße hat eine derzeitige Fahrbahnbreite von 5,50m (Asphalt) und enthält beidseitige plattierte Gehwege in einer Breite von ca. 2,00m, die durch ein Hochbord abgesetzt sind.

Die Gesamtbreite der Straßenparzelle beträgt ca. 9,60m. Die vorhandenen Grundstücksparzellen sind lückenlos mit ein- bzw. zweigeschossigen Häusern bebaut.

Im Frühjahr 2006 wurde die stark rissige und unebene Fahrbahn durch behelfsmäßige Instandsetzungsarbeiten aufgebessert, da der Busverkehr stark beeinträchtigt wurde und Busse in Teilbereichen auf der Fahrbahn auflagen. Durch die Unebenheiten kam es zu Schäden an den Bussen. Ohne Ausbesserungen an der Fahrbahn war der Betreiber der Buslinie nicht mehr bereit, auf diesem Abschnitt zu fahren.

Seit Jahren gibt es immer wieder Beschwerden über den schlechten baulichen Zustand der Fahrbahn und auch der Gehwege. Gemäß der Festlegung im NKF-Straßenkataster ist für die im Jahre 1963 erbaute Straße die Restnutzungsdauer abgelaufen.

 

Insgesamt lässt sich erkennen, dass die Tragfähigkeit und Frostbeständigkeit des Oberbaues nicht mehr gesichert ist.

Um eindeutige Aussagen über den Aufbau und die Tragfähigkeit der Fahrbahn zu erhalten, wurde ein Bodengutachten in Auftrag gegeben. Dieses bestätigt, dass der Unterbau nicht frostsicher ist. Die vorhandene Tragschicht ist teerhaltig und von poröser Struktur. Diese Porösität ist Ursache für die Rissbildungen der Fahrbahn.

 

Insgesamt ist die Fahrbahn abgängig und erneuerungsbedürftig.

Die Gehwege sind ungleichmäßig befestigt. Hier liegen teilweise Absackungen und Versätze vor, die sich bis zum Hochbord durchziehen. Immer wieder sind Ausbesserungen durchgeführt worden. Die Gehwege sind vom Gesamtzustand her ebenfalls erneuerungsbedürftig.

Die vorhandene Beleuchtung ist veraltet. Die Abstände der Leuchten sollten von ca. 50m auf etwa 30m verringert werden. Zudem wäre der Einbau von neuartigen Leuchten wesentlich energiesparender und auf Dauer kostensenkender.

 

Aufgrund des schlechten Zustandes der Straße (Oberbau)  ist der Straßenausbau als eine Erneuerungsmaßnahme bzw. als eine Maßnahme der nochmaligen Herstellung im Sinne des Kommunalabgabengesetzes (mit 70% Kostenbeteiligung der Anlieger gemäß der Satzung der Stadt Rheine) einzuordnen.

Der Bau- und Betriebsausschuss hat bei der Fortführung der Prioritätenliste

(über Stadtstraßen) den Ausbau der Straße „Zur Hessenschanze“ an oberster Stelle im Investitionsprogramm 2007 angesetzt (Vorlage 405/06 vom 21.09.06).

 

 

2.  Einfügung in das Straßennetz:

 

      Die Straße „Zur Hessenschanze“ ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung

      und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

In den benachbarten Straßen befinden sich teilweise Tempo-30-Zonen.

      Die Stadtbuslinie C9 fährt etwa im halbstündigen Takt durch diese Straße.

      Begegnungsverkehr BUS/BUS findet fahrplanmäßig nicht statt.

 

 

3.  Notwendige Breiten der einzelnen Ausbaubereiche:

 

Fahrbahn: Aufgrund der Lage im Straßennetz ist auf der o.g. Straße überwiegend Anliegerverkehr zu erwarten.

                 Damit der Busverkehr auch weiterhin aufgenommen werden kann, ist die Fahrbahn in einer Breite von 6,50m (lt. EAE) geplant, die an beiden Seiten durch eine Rinne und ein Rundbord      

                 r = 9 cm eingefasst wird.

                 Die Ausführung des Asphaltbelages bzw. des Oberbaues ist in der Bauklasse IV nach RStO vorgesehen.

 

Gehwege: Es sind beidseitig plattierte Gehwege in einer Breite von

            ca. 1,50m vorgesehen. Im Bereich der Zufahrten wird 8cm starkes, graues Betonsteinpflaster eingebaut.

 

 

 

4.  Beleuchtung

 

      Es ist die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten LSS 151/2 x 11 Watt mit

      4 m Lichtpunkthöhe vorgesehen.

 

 

 

 

 

5.  Bürgerbeteiligung

 

Eine Offenlage der Planungsunterlagen wird seitens der Verwaltung für

erforderlich gehalten um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den

Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

6.  Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Bei der Erneuerung der Straße  „Zur Hessenschanze“ handelt es sich um eine „nochmalige Herstellung“ im Sinne des Kommunalabgabengesetzes mit 70% Kostenbeteiligung der Anlieger (gemäß Satzung der Stadt Rheine).

       

 

7.  Ausbauzeitpunkt:

 

      Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens -

      voraussichtlich im Sommer 2007.

 

 

 

 


Anlagen:

 

1)   Lageplanverkleinerung