Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2014 - 2017, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt
Vorlage
495/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde in der Sitzung des Rates am 15. Oktober 2013 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2014 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2014 - 2017 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2014 – 2017.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugend. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2014 weist einen Fehlbetrag von 7,871 Mio. Euro aus. Auch in den Folgejahren 2015 – 2017 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2014 führt zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 251,335 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 97,044 Mio. Euro; das sind 27,9 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2017 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 31,5 % auf 238,660 Mio. Euro verringert haben.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

Die im Etat-Entwurf für den Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugend vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

 

Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf des Ergebnisplanes:

 

Der vorliegende Entwurf baut auf der Finanzplanung für 2014 des letztjährigen Haushaltsplanaufstellungsverfahrens auf.

 

Eingearbeitet wurden die folgenden notwendig gewordenen Anpassungen:

 

 

Förderung junger Menschen und Familien (2101)

 

Für das Jahr 2014 wird von einer stabilen bis eventuell sogar leicht sinkenden Fallzahl im Bereich der wirtschaftlichen Hilfen für Kinder, Jugendliche, jungen Erwachsene und Familien ausgegangen. Grund ist unter anderem die Einrichtung der zusätzlichen Stelle „Zugangssteuerung“, die Mitte 2013 eingerichtet und besetzt wurde.

 

Dieses wird voraussichtlich zu einer stabilen Ausgabesituation führen; Erhöhungen im Bereich der Ausgaben sind nach jetzigem Kenntnisstand nicht zu erwarten; lediglich eine in 2014 zu erwartende Anpassung an Tarifsteigerungen im Erziehungsdienst (100 T€) wird im Haushaltsplan 2014 abgebildet.

 

Auf der Ertragsseite ist anzumerken, dass zum einen – basierend auf dem Ergebnis der Jahresrechnung 2012 – mit höheren Einnahmen i. H. v. 190 T€ im Bereich der sonstigen Transfererträge (Kostenbeteiligung von Eltern, Erstattungsleistungen anderer Sozialleistungsträger) gerechnet wird.

 

Andererseits werden erstmalig mit dem Haushaltsjahr 2014 die Einnahmen aus dem Bereich der Tagespflege in Höhe von ca. 115 T€ vom Produkt 2101 (Förderung junger Menschen und Familien) in das Produkt 2102 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege) verschoben.

 

Insofern werden im Ergebnis die Transfererträge im Produkt 2101 um die Differenz i. H. v. 75 T€ erhöht.

 

Darüberhinaus wird ein Betrag i. H. v. 142 T€ aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für den Bereich der Schulsozialarbeit erwartet. Eine Verbuchung dieses Betrages findet zum einen im Bereich der Kostenerstattungen/-umlagen als Einnahme und in der Position Transferaufwendungen als Ausgabe statt. Hierbei handelt es sich jedoch um durchlaufende Gelder, die somit budgetneutral sind.

 

Im Bereich der Ausgaben im Transferaufwand zeichnet sich eine Steigerung ab 2014 i. H. v. 120 T€ ab, die sich aus mehreren Einzelpositionen wie nachstehend aufgeführt ergibt:

 

 

 

2013

2014

2015 ff.

Sachk./Persk. Freie Träger

1.359.800,00 €

1.238.250,00 €

1.238.250,00 €

Ausgaben BuT

 

 

142.000,00 €

142.000,00 €

Hilfen zur Erziehung

9.771.800,00 €

9.771.800,00 €

9.771.800,00 €

Tariferhöhungen 2014

 

100.000,00 €

100.000,00 €

 

 

 

 

 

Summe:

 

11.131.600,00 €

11.252.050,00 €

11.252.050,00 €

 

Die Erhöhung des Transferaufwandes ist im wesentlichen bedingt durch die Ausgaben im Bereich der Schulsozialrbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (siehe oben).

Die Verminderung des Sachkosten- und Personalkostenzuschusses an die freien Träger aufgrund von Vertragsverhandlungen wird zu Einsparungen i. H. v. 121 T€ führen; dem gegenüber steht aber eine zu erwartende Mehrausgabe i. H. v. 100 T€ aufgrund zu berücksichtigender Tariferhöhungen, die wiederum im Bereich der fallspezifischen wirtschaftlichen Hilfen auszukehren sind.

Weitere Verhandlungen mit dem Caritasverband Rheine wurden im November 2013 geführt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen kann dem Punkt „Änderungsbedarf zum vorliegenden Entwurf des Ergebnisplanes“ (s. u.) entnommen werden.

 

 

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (2102)

 

In diesem Produkt wurden zusätzliche Mittel erforderlich,

 

2014

2015

2016

2017

+154 T€

+653 T€

+704 T€

+924 T€

 

die hauptsächlich auf die eingeplanten 11 zusätzlichen Kindergartengruppen zurückzuführen sind. 9 Gruppen sollen zum Sommer 2014 in Betrieb gehen und 2 Gruppen zum Sommer 2016. Da die Gruppen erst ab dem 01.08.2014 eingerichtet werden, entstehen die größten Mehraufwendungen in den Folgejahren. Neben den zusätzlichen Gruppen führt die neue Richtlinie zu den Spielgruppen und der neue Vertrag mit dem Caritasverband Rheine im Bereich der Tagespflege zu Mehraufwendungen.

 

 

Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene (2103)

 

Hier hat es ein kleine Anpassung des Haushaltsansatzes um 900 Euro gegeben, da der Vertrag mit dem Diakonischen Betreuungsverein auf den Vergleichszahlen der KGST beruht. Hier hat es eine entsprechende Steigerung in den KGST-Tabellen für die Kosten eines Arbeitsplatzes gegeben.

 

 

Kinder- und Jugendarbeit (2104)

 

In den Jahren 2012 und 2013 wurden im Bereich der kulturellen Veranstaltungen geringere Einnahmen erzielt, da weniger Kindertheater-Veranstaltungen in der Stadthalle angeboten wurden. Hierdurch bedingt sind Mindereinnahmen in Höhe von ca. 5 T€ entstanden. Zum Haushaltsjahr 2014 erfolgt deshalb eine Anpassung des Einnahmeansatzes.

 

Im Bereich des Transferaufwandes gibt es folgende wesentliche Änderungen:

 

 

 

 

2013

2014

2015

2016

2017

offene Jugendarbeit

563 T€

579 T€

579 T€

579 T€

579 T€

Stadtjugendring, JFD, FBS

260 T€

259 T€

259 T€

259 T€

259 T€

Beihilfen nach Richtlinien

227 T€

215 T€

215 T€

215 T€

215 T€

Jugendschutz

30 T€

25 T€

25 T€

25 T€

25 T€

 

 

 

 

 

 

 

Summe:

 

1.080 T€

1.078 T€

1.078 T€

1.078 T€

1.078 T€

 

 

Die Mehrausgaben im Bereich der offenen Jugendarbeit resultieren aus der vertraglichen Vereinbarung, die die Förderung der tatsächlich gezahlten Personalkosten vorsieht. Durch die Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst in den Jahren 2012 und 2013 ist der Mehraufwand entstanden.

 

Die Aufwendungen für Beihilfen nach den Richtlinien der Jugendarbeit sinken seit mehreren Jahren kontinuierlich. Deshalb ist eine Absenkung des Ansatzes möglich.

 

Die Minderausgaben im Bereich des Jugendschutz/Partizipation resultieren aus der Reduzierung der Anzahl der Projekte.

 

 

 

Noch aufgetretener Änderungsbedarf zum vorliegenden Entwurf des Ergebnisplanes:

 

 

Förderung junger Menschen und Familien (2101)

 

Im Bereich der Sach- und Dienstleistungen sollen in 2014 zwei weitere Projekte im Rahmen der frühen und niedrigschwelligen Hilfen entwickelt und aufgebaut werden.

 

1.)   Zur Verbesserung des Übergangs Gesundheitswesen / Übergangshilfe soll gemeinsam mit dem Jugendämtern Emsdetten und Steinfurt das Projekt „Guter Start“ umgesetzt werden. Träger des Projektes wird der Bunte Kreis Münsterland sein. Die voraussichtlichen Kosten i. H. v. 18 T€ werden aus dem Produkt 2101 kostenneutral zur Verfügung gestellt.

 

2.)   Als Schwerpunkt für das Jahr 2014 soll im Projekt „Frühe Hilfen“ der Bundesregierung das Angebot an Familienhebammen aufgebaut und umgesetzt werden. Die hierfür zur Verfügung zu stellenden 15 T€ sind aus den Projektmitteln „Frühe Hilfen“ zu bestreiten.

 

Verbesserung des Krisendienstes:

 

Um insbesondere am Wochenende Kriseninterventionen in Kindeswohlgefährdungslagen sicherzustellen, soll gemeinsam mit dem Jugendamt Emsdetten für 2014 ein Vertrag mit der Ev. Jugendhilfe abgeschlossen werden, die in Ergänzung zu den vertraglichen Vereinbarungen mit der Jugendschutzstelle einen ambulanten Krisendienst ermöglicht. Es kann davon ausgegangen werden, dass die dazu zur Verfügung zu stellenden 20 T€ durch Einsparungen im Rahmen der stationären Inobhutnahme erwirtschaftet werden.

 

 

Ergebnis der Vertragsverhandlungen mit dem Caritasverband Rheine

 

Nachdem in den Vertragsverhandlungen mit dem Caritasverband die zukünftigen Eckdaten der Förderung gemeinsam festgeschrieben werden konnten, ergibt sich im Produkt „Förderung junger Menschen und Familien“ (2101) eine zusätzliche Minderausgabe in Höhe von 120 T€.

 

In der Fördersumme von 1.118 T€ ist für 2014 weiterhin die Förderung der Jugendwerkstatt i. H. v. 20 T€ enthalten, da im Rahmen einer neuen Förderperiode der EU sichergestellt werden muss, dass die Strukturen, die notwendig sind, um die EU – Förderung sinnvoll einzusetzen, aufrecht erhalten bleiben. Gleichzeitig kann so sichergestellt werden, dass die nicht unerheblichen Landesmittel für diesen Bereich auch im Jahre 2014 zur Verfügung gestellt werden können. Die eingesparten Mittel i. H. v. 120 T€ sind in der Produktgruppe „Soziales“ zusätzlich bereitzustellen.

 

 

 

 

2013

2014

2015 ff.

Sachk./Persk. Freie Träger

1.359.800,00 €

1.118.250,00 €

1.118.250,00 €

Ausgaben BuT

 

 

142.000,00 €

142.000,00 €

Hilfen zur Erziehung

9.771.800,00 €

9.771.800,00 €

9.771.800,00 €

Tariferhöhungen 2014

 

100.000,00 €

100.000,00 €

 

 

 

 

 

Summe:

 

11.131.600,00 €

11.132.050,00 €

11.132.050,00 €

 

 

 

 

 

 

 

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (2102)

 

Von den ursprünglich vorgesehenen 9 zusätzlichen Kindergartengruppen zum Sommer 2014 lassen sich nur 7 verwirklichen und eine achte Gruppe wird erst zu 2016 realisierbar sein. Eine Neuberechnung des Budgets nur bezogen auf die Kindertageseinrichtungen ergibt deswegen eine Budgetverbesserung von

 

2014

2015

2016

2017

-75 T€

-181 T€

-156 T€

-120 T€

 

Diesen Einsparungen steht ein Mehraufwand bei den Spielgruppen gegenüber. Mit der Vorlage Nr. 383/13 Förderung der Spielgruppen war schon berichtet worden, dass der vorhandene Haushaltsansatz nur ausreicht, das laufende Spielgruppenjahr bis zum 31.07.2014 zu finanzieren. Für die Finanzierung der Spielgruppen ab dem 01.08.2014 werden folgende Mittel zusätzlich benötigt:

 

2014

2015

2016

2017

150 T€

140 T€

130 T€

120 T€

 

 

Ferner ergibt sich aus der absehbaren Notwendigkeit, für den Planungsbezirk Rheine links der Ems ein mobiles Raumsystem zu errichten (vgl. Vorlage Nr. 459/13), die Verpflichtung einen Ansatz für die Aufbaukosten zu bilden. Hier wird mit 150.000 Euro kalkuliert.

 

Insgesamt ergibt sich damit folgender Mehr- bzw. Minderbedarf:

 

2014

2015

2016

2017

225 T€

-41 T€

-26 T€

0 T€

 

Nicht enthalten ist die Übernahme der Erschließungsbeiträge für die Kindertagesstätte St. Raphael. Sollte sich der Jugendhilfeausschuss für die Übernahme der Erschließungsbeiträge entscheiden (vgl. Vorlage Nr. 470/13 der heutigen Sitzung), wäre das Budget entsprechend (40 T€) aufzustocken.

 

 

Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene (2103)

 

Der Bund hat im Sommer ein Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden verabschiedet, um die Zahl der gesetzlichen Betreuungen zu senken. Dadurch wurden neue pflichtige Aufgaben für die Betreuungsbehörden beschlossen. Gleichzeitig hat der Kreis Steinfurt angekündigt, die Leistungen, die er derzeit für die Stadt Rheine erbringt, nicht mehr kostenlos erbringen zu wollen.

 

Unabhängig von der Entscheidung, ob die Stadt Rheine die pflichtigen Aufgaben zukünftig mit eigenem Personal erledigt oder dem Kreis Steinfurt dessen Kosten erstattet, sind für die jetzigen Aufgaben 34.000 Euro pro Jahr einzuplanen.

 

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden kommen ab Juli 2014 folgende Aufgaben neu auf die Stadt Rheine zu:

  • Die Betreuungsstelle hat allen Betroffenen, bei denen Anhaltspunkte für einen Betreuungsbedarf vorliegen, ein Beratungsangebot zu unterbreiten. Ziel des Beratungsangebotes ist in Zusammenarbeit mit anderen Sozialleistungsträgern eine Hilfe zu vermitteln, bei der kein Betreuer bestellt wird.
  • In allen Neufällen muss sich das Betreuungsgericht einen qualifizierten Bericht (Anhörung) der Betreuungsbehörde vorlegen lassen.
  • In allen Änderungsfällen ist auf Antrag des Betroffenen ebenfalls eine Anhörung der Betreuungsstelle verpflichtend.

 

Die Prognose, welche Stellenanteile für diese zusätzlichen Aufgaben bereitgestellt werden müssen, ist mit großen Unsicherheiten behaftet. Umfragen bei anderen Betreuungsbehörden ergaben, dass man den tatsächlichen Mehraufwand wohl nur im Nachhinein ermitteln kann und bis dahin vorläufig von einer Verdoppelung des Aufgabenumfanges ausgehen sollte.

 

Die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Anforderungen und der Haltung

des Kreises sind noch nicht im Haushaltsplanentwurf enthalten, so dass das Budget im Produkt 2103 um 51.000 Euro für 2014 und um jeweils 68.000 Euro in den Folgejahren erhöht werden muss.

 

 

 

Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf des Investitionsplanes:

 

Der vorliegende Entwurf baut auf der Investitionsplanung für 2014 des letztjährigen Haushaltsplanaufstellungsverfahren auf. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

 

 

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (2102)

 

Für die Einrichtungskosten der 11 zusätzlichen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen wurden durchschnittlich 50.000 Euro je Gruppe kalkuliert.

 

Weitere 50.000 Euro (1.000.000 € Auszahlungen bei 950.000 € Einzahlungen) wurden für den Anteil der Stadt Rheine an den U3-Ausbaukosten bereitgestellt. Davon sind 10.000 Euro schon durch bis ins Jahr 2014 laufende U3-Maßnahmen gebunden, der Rest ist für neue Maßnahmen reserviert.

 

Für die noch ausstehende Sanierung der Außenanlagen, der Außenspielgeräte und der Möblierung in der Kindertageseinrichtung St. Dionysius wurden 190.000 Euro bereitgestellt.

 

 

 

Noch aufgetretener Änderungsbedarf zum vorliegenden Entwurf des Investitionsplanes:

 

 

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (2102)

 

Für die ausstehende Sanierung der Außenanlagen, der Außenspielgeräte und der Möblierung in der Kindertageseinrichtung St. Dionysius werden die bereitgestellten Mittel iHv. 190.000 Euro nicht im vollem Umfang benötigt (vgl. Vorlage Nr. 455/13 der heutigen Sitzung). 174.000 Euro brauchen nicht mehr veranschlagt werden.

 

Auch die für die Einrichtungskosten der zusätzlichen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen bereitgestellten Mittel werden nicht in voller Höhe benötigt. Wie oben schon erwähnt, werden nur 8 Gruppen zusätzlich errichtet, so dass der Ansatz um 50.000 Euro reduziert werden kann.

 

 

Öffentliche Spielplätze (2105)

 

Projekt 2105-11 Neuanlage Kinderspielplatz Mesum-Nord

 

Im Baugebiet Mesum-Nord soll 2014 der neue Kinderspielplatz gebaut werden. Aus dem Umlegungsverfahren sind dafür 120 T€ vorgesehen. Die Mittel wurden über mehrere Jahre vereinnahmt und stehen damit für das Projekt 2105-11 „Neuanlage Kinderspielplatz Mesum-Nord“ zur Verfügung.

 

 

Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.

 

 


Anlagen:

 

Achtung der Druckfehlerteufel hat sich im Haushaltsplanentwurf eingeschlichen !!

 

Die Seite 200 des verteilten Haushaltsplanentwurfs ist falsch; die entsprechende Korrektur ist als Anlage beigefügt.