Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2014 - 2017 Fachbereich 3 - Recht und Ordnung -
Vorlage
501/13
Aktenzeichen
Fachbereich 3
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des der Fachbereichs 3 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde in der Sitzung des Rates am 15. Oktober 2013 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2014 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2014 - 2017 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2014 – 2017.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 3. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2014 weist einen Fehlbetrag von 7,871 Mio. Euro aus. Auch in den Folgejahren 2015 – 2017 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2014 führt zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 251,335 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 97,044 Mio. Euro; das sind 27,9 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2017 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 31,5 % auf 238,660 Mio. Euro verringert haben.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 3 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – noch folgende Änderungen:

 

 

Produktgruppe 31:

 

Leistungen der Stadt Rheine für die Technischen Betriebe Rheine

 

Die Erträge für Leistungen, die die Stadt Rheine für die Technischen Betriebe Rheine erbringen, sind mengenmäßig neu ermittelt und mit Hilfe von Indexreihen aktualisiert worden. Gegenüber 2013 ergeben sich Mindererträge in Höhe von 9.100 €.

 

 

Produktgruppe 32:

 

Produkt 3203 - Verkehrsangelegenheiten

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragte den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung in seiner Sitzung vom 24.09.2013 mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Überwachung des fließenden Verkehrs für einen Projektzeitraum von zwei Jahren, beginnend vom 01.03.2014 bis 29.02.2016.

Die Aufwendungen und Erträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Haushaltsjahre 2014 - 2016 für den vorgeschlagenen Projektzeitraum vom 01.03.2014 - 29.02.2016:

 

Jahr

Erträge

Aufwendungen

2014

128.200 EUR

124.000 EUR

2015

220.000 EUR

220.000 EUR

2016

  36.600 EUR

  36.850 EUR

 

 

 

Produktgruppe 33:


Produkt 3302
– Rettungsdienst

 

 

Aus einem Gutachten des Kreises Steinfurt zur Organisation des Rettungsdienstes im Hinblick auf die Ausweitung von Krankentransportzeiten bei der Feuer- und Rettungswache Rheine ist eine Stellenausweitung von 1,5 Stellen ab ca. Mitte 2014 erforderlich. Den dadurch entstehenden Mehraufwendungen von 40.000 EUR im Jahre 2014 und 70.000 EUR im Jahre 2015 stehen in gleicher Höhe Mehrerträge durch die Kostenerstattung des Kreises Steinfurt im Rettungsdienst gegenüber. 

 

Nachdem nunmehr die Abrechnung für die Erstattung des Rettungsdienstes 2012 mit dem Kreis Steinfurt erfolgt ist, ist absehbar, dass der bisher geplante Ansatz beim Ertrag für 2014 um weitere 50.000 EUR erhöht werden kann.

 

 

Jahr

Aufwendungen

Erträge

2014

40.000 EUR

40.000 EUR

2015

70.000 EUR

70.000 EUR

 

 

 

Produktgruppe 34:

 

Leistungen der Technischen Betrieben Rheine für die Stadt Rheine

 

Die Kosten für Leistungen, die die Technischen Betriebe Rheine im Rahmen der Amtshilfevereinbarungen für die Stadt Rheine erbringen, sind mit Hilfe von Indexreihen aktualisiert worden. Es haben sich gegenüber 2013 Mehraufwendungen in Höhe von 200 Euro ergeben.