Betreff
Antrag der Schützengemeinschaft Rheine e.V. für eine Zuwendung zur Erneuerung der Heizung an der Schießanlage Surenburgstraße
Vorlage
425/13
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, der Schützengemeinschaft Rheine e.V. eine Zuwendung in Höhe von 1.925,84 € für die Erneuerung der Heizung im Vereinsgebäude an der Surenburgstraße zu gewähren.

Die Gewährung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Restfinanzierung seitens der Schützengemeinschaft.


Begründung:

 

Die Schützengemeinschaft Rheine ist die Dachorganisation aller 29 Schützenvereine in Rheine. Die Schießanlage, ein Versammlungsraum sowie sanitäre Anlagen befinden sich in der Parkanlage Mühlenhof an der Surenburgstraße (im Rücken des Jahnstadions).

Das Grundstück hat die Schützengemeinschaft zusammen mit den Gebäuden seit dem Jahr 1986 von der Stadt Rheine gepachtet. Nachdem die 25-jährige Vertragslaufzeit 2011 ausgelaufen ist, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einer der beiden Vertragspartner gekündigt wird.

Vertraglich vereinbart wurde seinerzeit, dass für die Nutzung der baulichen Anlagen kein Mietzins vom Verein erhoben wird, der Pächter für die Vertragslaufzeit im Gegenzug aber für die gesamte Unterhaltung der Schießanlage und Gebäude zuständig ist.

 

Mit Schreiben vom 05.09.2013 wendet sich die Schützengemeinschaft an die Stadt Rheine (Anlage 1) und ersucht um Unterstützung aufgrund einer defekten Heizungsanlage und der abgesackten Schießröhre für Kleinkaliberwaffen.

 

Mit dem Verein wurden zwei Ortstermine am 21.10.2013 und 06.11.2013 durchgeführt, bei der sich folgende Problematiken herausstellten:

 

·           Die Heizungsanlage ist defekt, ein Aufheizen der Räumlichkeiten ist derzeit nicht möglich.

·           Die Schießröhre besteht aus einzelnen Eisen- bzw. Stahlrohrstücken mit einer Gesamtlänge von 50 Metern. Da die Rohrstücke nicht miteinander verbunden sind, sind einzelne Stücke vor allem in der Mitte um bis zu 40 cm abgesackt.

      Dies führt dazu, dass das Ziel nicht bzw. nur noch teilweise erkennbar ist.

      Die Röhre führt außerhalb des Gebäudes an einem Hang entlang und ist teilweise in Erdreich und Laub eingebettet. In geringer Entfernung (ca. 1-2 m) befindet sich über die gesamt Länge Baumbewuchs, so dass auch die Wurzelbildung Ursache für das Problem sein könnte.

·           Am Anbau (sanitäre Anlagen) zeigen sich Risse zum Ursprungsgebäude. Diese Schäden sind nach Auskunft eines ebenfalls beim Ortstermin anwesenden Ingenieurs vom Fachbereich Planen und Bauen jedoch nicht sicherheitsrelevant. Durch eine Neuverfugung könnten die Schäden relativ leicht behoben werden.

·           An der linken Hausseite (westlich) ist eine Kastanie in Richtung Gebäude gewachsen und hat im Bereich des Daches das Kantenblech sowie die Dachabdichtung bereits ca. 5 cm eingedrückt.

Hier sind seitens des Vereins in Absprache mit dem Mitarbeiter der Technischen Betriebe, der für den Baumschutz zuständig ist, die erforderlichen Maßnahmen zu besprechen und durchzuführen. Eine finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Rheine ist in Anbetracht der vertraglichen Vereinbarungen im Pachtvertrag in diesem Bereich nicht möglich.

 

Mit dem Verein sind bei den Ortsterminen unter anderem die Fördermöglichkeiten nach den Sportförderrichtlinien erörtert worden.

Dabei hat sich herausgestellt, dass nicht alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind:

 

(1)  Festzustellen ist zunächst, dass die Sportförderrichtlinie darauf ausgerichtet ist, Vereine mit natürlichen Personen als Mitglieder zu fördern. Der Fall der Schützengemeinschaft, deren „Mitglieder“ sich aus insgesamt 29 Schützenvereinen (Personenvereinigungen) zusammensetzt, ist somit durch die Richtlinie nicht erfasst. Insoweit ist grundsätzlich zu entscheiden, ob die Sportförderrichtlinien im Fall der Schützengemeinschaft (analoge) Anwendung finden können.

(2)  Die Mitgliedschaft im Stadtsportverband ist ebenfalls Grundvoraussetzung für eine finanzielle Unterstützung; seitens des Vereins wurde signalisiert, dass ein Aufnahmeantrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt (über Aufnahmen zusätzlicher Vereine entscheidet des Stadtsportverband jeweils im Rahmen seiner Mitgliederversammlung jeweils in der ersten Jahreshälfte) gestellt werden könnte.

(3)  Für die Mitglieder ist ein angemessener Beitrag zu erheben. Dieser beläuft sich für Kinder auf 3 bzw. 4 € je Monat und für erwachsene Mitglieder auf 6 € je Monat.

      Nach Auskunft der Vorstandsmitglieder der Schützengemeinschaft beträgt der Mitgliedsbeitrag für die Vereine 40 € je Jahr, so dass bei einer Gleichsetzung von erwachsenen Mitgliedern und Mitgliedsvereinen der Mindestbeitrag nicht erhoben wird.

      Auch die alternative Überlegung, dass die angeschlossenen Schützenvereine von ihren Mitgliedern die geforderten Beitragssätze fordern, ist nach Aussage der Vorstandsmitglieder der Schützengemeinde, die zum Teil parallel Vorstandsaufgaben in Schützenvereinen wahrnehmen, nicht zielführend.

      Die Mitgliedsbeiträge der Schützenvereine liegen danach ebenfalls unterhalb der geforderten Summen.

 

Da die Eingangsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Förderung gemäß der

Sportförderrichtlinien nur über eine Ausnahmeentscheidung des Sportausschusses

möglich.

 

Nach längerem Gespräch wurde mit dem Verein folgende Verfahrensweise vereinbart.

 

1.     Der Verein wird kurzfristig einen Zuwendungsantrag für die Instandsetzung der Heizungsanlage einreichen (s. Anlage 2).

2.     Hinsichtlich der Sanierung der Schießröhre soll eine kurzfristige Einladung an die im Rat vertretenen Fraktionen, den Stadtsportverband sowie die Verwaltung zu einem weiteren Ortstermin versandt werden, um die Problematik insgesamt zu erörtern.

 

Der unter Ziffer 1. genannte Zuwendungsantrag ist am 30.10.2013, ein Kostenvoranschlag am 07.11.2013 beim Sportservice abgegeben worden.

Danach beläuft sich das günstigste Angebot für die Instandsetzung der Heizung auf insgesamt 3.851,67 € brutto.

 

Die Verwaltung schlägt vor, im Wege einer Ausnahmeregelung diesen Betrag mit der Basisförderung in Höhe von 50 Prozent (= 1.925,84 €) zu fördern.

 

Dieser Vorschlag ist allein dadurch begründet, dass mit Beginn der kalten Jahreszeit in Verbindung mit der nicht funktionierenden Heizung zum Einen weitere Schäden am bzw. im Gebäude (z.B. Wasser-, Heizungsrohrleitungen, Spack- und Schimmelbildung) zu befürchten sind, und zum anderen keine Versammlungen, Wettkämpfe und Übungsschießen auf der Luftgewehranlage (vier Bahnen innerhalb des Gebäudes) mehr stattfinden könnten, die zu Einnahmeausfällen führen würden.

 

Aus den Gesprächen sowie den eingereichten Zuwendungsantrag ergibt sich aus Sicht der Verwaltung die dringende Notwendigkeit, ein nachhaltiges Konzept - zusammen mit den angehörenden Schützenvereinen – zu erarbeiten, die die Gebäudeunterhaltung/-sanierung und damit den Schießbetrieb langfristig sicherstellen.

Insoweit sollte hinsichtlich einer Zuwendung für die Sanierung der Schießröhre eine Entscheidung erst dann getroffen werden, wenn ein tragfähiges Konzept, welches auch die finanziellen Lasten beinhaltet, vorgelegt wurde.

 

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Schützengemeinschaft nach eigener Aussage die weitere Nutzung des Gebäudes – unabhängig von der Nutzbarkeit der Schießröhre – für Versammlungen und Luftgewehrschießen plant.


Anlagen:

 

Anlage 1: Schreiben der Schützengemeinschaft Rheine

Anlage 2: Antrag der Schützengemeinschaft auf Zuwendung für die Sanierung der

               Heizung