Betreff
Vertragliche Vereinbarungen mit dem Caritasverband Rheine im Bereich der Jugendhilfe
Vorlage
508/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine beschließt, mit dem Caritasverband Rheine vertragliche Regelungen mit folgenden Stellenanteilen und  Förderquoten zu treffen:

 

  1. Schuldnerberatung und Wohnungsnotfallhilfe:          2,28 Stellen,

50% Personalkosten

  1. Trennungs- Scheidungsberatung:                            0,5 Stellen,

50% Personalkosten

  1. Jugendsozialarbeit:                                                          1,5 Stellen

90% Personalkosten

  1. Kur- und Erholungswesen incl. Stadtranderholung    0,5 Stellen

                                                                                  50% Personalkosten

5. Schwangerschaftsberatung                                     1,0 Stellen

                                                                                  90% Personalkosten

6. Familienpatenmodell                                               0,25 Stellen

                                                                                  90% Personalkosten

7. Vollzeitpflege                                                          0,5 Stellen

                                                                                  90% Personalkosten

8. Erziehungsberatungsstelle                                       11 Stellen

                                                                                  90% Personalkosten

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vertragliche Regelung so zu treffen, dass zweckgebundene Drittmittel  bei der Berechnung der Zuwendung zu berücksichtigen sind.

 

3. Darüber hinaus ist vertraglich zu vereinbaren, dass als Sach, - und Gemeinkosten eine Zuwendung in Höhe von 15% der Personalkosten, berechnet auf eine tariflich Beschäftigten, Entgeltgruppe S12 Stufe 6 (derzeit ca. 9000,- €) anteilmäßig vereinbart wird.

 

4. Die Vertragslaufzeit sollte zunächst bis zum 31.12.2018 befristet werden, eine vorzeitige Kündigung ohne triftigen Grund  ist vor dem 31.12.2015 nicht vorzusehen.

 

                                                         

 


Begründung:

 

Die derzeitige vertragliche Regelung im Bereich der Jugendhilfe datiert aus dem Jahre 2005. Im Rahmen dieser Regelung war ein s.g. Pauschalvertrag vereinbart worden, der eine Pauschalfördersumme in Höhe von 978.000 € vorsah. Diese Pauschalförderung ist dann einmalig auf 1.024.000 € angepasst worden. Eine Dynamisierung bzw. Anpassung an eventuelle Tarifsteigerungen war nicht vorgesehen.

Gleichzeitig beinhaltete dieser Vertrag eine Förderung z.B. der Sozialpädagogischen Familienhilfe, die als Angebot auch von anderen Trägern der Jugendhilfe, dann jedoch über andere Finanzierungsmechanismen, angeboten wird.

 

Wie dem Ausschuss mitgeteilt worden ist, wurde der Vertrag mit Wirkung 1.1.2014 gekündigt.

 

In unterschiedlichen Arbeitsgruppen sind gemeinsam mit dem Caritasverband die einzelnen Arbeitsbereiche evaluiert und letztlich auch beschrieben worden. Dabei sind einige Aufgabenbereiche, z.B. die Förderung der Personalkosten für die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnprojektes Sadelstr. als nicht mehr zeitgemäß definiert worden. Alternativ wird angestrebt, im Rahmen dieser Zeitressource eine 0,78 Stelle als Aufgabenbereich die s.g. Wohnungsnotfallhilfe aufzunehmen, um Familien, die von eine Räumung bedroht sind, zu beraten und zu unterstützen.

 

Neu hinzugekommen ist die Förderung einer 0,25 Stelle Familienpatenmodell, bei dem im Rahmen des Projektes „Frühe Hilfen“ über ehrenamtliche Strukturen Unterstützungsangebote von jungen Familien vorgehalten werden sollen, die eine Absicherung dieser Familien in Alltagsfragen und zur Entlastung in Alttagssituationen ermöglichen soll.

 

Aus der Förderung herausgefallen ist sowohl die Förderung der SPFH als auch die Förderung der Tagespflege, da diese, wie auch bei anderen Trägern möglich, als Einzelfallabrechnung zu erfolgen hat.

 

Deutlich reduziert hat sich der Förderumfang im Bereich der Vollzeitpflege. Auch hier soll eine Refinanzierung über Fachleistungsstunden erfolgen. Lediglich der Bereich der Aus- und Fortbildung der Pflegeeltern, der Bereich der Werbung bzw. die Aufgabenbereiche, die nicht kostenerstattungsfähig durch andere Leistungsträger sind, sollen durch die Förderung der 0,5 Stelle sichergestellt werden.

 

Die Förderung der Oase als niedrigschwelliges Angebot für suchtkranke Personen soll demnächst im Bereich 22 (Produktgruppe Soziales) erfolgen.

 

Bei der Festlegung der Förderhöhe ist bei dem pflichtigen Bereich von einer Förderhöhe von 90% ausgegangen worden, bei den Leistungen, die nicht unmittelbar zu den pflichtigen Leistungsbereichen zu zählen sind, wird eine Förderung von 50% vorgeschlagen.

 

Die Förderung der Sach- und Gemeinkosten orientiert sich an den Regelungen des Kreises Steinfurt, der eine vergleichbare Förderung in seinen Vertragswerken vorsieht.

 

Bezüglich der Vertragslaufzeit soll zunächst von einer maximalen Laufzeit von 5 Jahren ausgegangen werden, mit der Möglichkeit, ab dem dritten Jahren jährlich (auch ohne triftigen Grund) kündigen zu können. Damit soll insbesondere auch sichergestellt werden, dass regelmäßig die Vereinbarungen evaluiert und spätestens nach 5 Jahren auch angepasst werden können.

 

Das Gesamtvolumen dieser Verträge umfasst rund 780.000 € und liegt somit 240.000 € unterhalb der „alten“ vertraglichen Vereinbarung.

 

Die durchschnittliche Fördersumme pro Stelle liegt bei 44.500 €. Diese geringe Förderquote ist nur möglich, weil zum einen sehr hohe Drittmittel durch den Träger eingeworben werden, z.B. im Bereich der Erziehungsberatungsstelle und der Jugendsozialarbeit, als auch der Träger weiterhin bereit und in der Lage ist, Eigenmittel für die notwendigen sozialen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.