Betreff
Erneuerung "Marktstraße" (von Poststr. bis Auf dem Thie) und "Auf dem Thie" (53014-501) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10 d, Kennwort: "Westliche Innenstadt" hier: I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II.Festlegung des Bauprogrammes
Vorlage
517/13
Aktenzeichen
-TBR-Str./ meyo-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

Zu II: Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Variante 3 (Platzlösung) für die Erneuerung des Bereiches „Marktstraße“ (von Poststr. bis Auf dem Thie) und „Auf dem Thie“. Hierbei wird zunächst der Straßenbereich außerhalb der Platzsituation komplett erneuert. Die Festlegungen für die Umgestaltung des Platzes erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der noch zu treffenden Vorgaben für die Gestaltung der historischen Meile (Projekt im Rahmenplan Innenstadt).

 

Der Bauausschuss beschließt folgendes Bauprogramm für die Bereiche

-      Marktstraße zwischen Poststraße und Hohle Stiege

-      Auf dem Thie zwischen Haus Nr. 11 und Am Thietor:

 

a)   Fahrbahn:

è Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau, Belastungsklasse 1,0, RStO 12,  in einer Breite von 5,65 bis 6,10 m

è In Bereichen mit seitlichem Parkstreifen:

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau, Belastungsklasse 1,0, RStO 12, in einer Breite von 3,75 m

 

b)   Begrünung:

è Anlegung eines Grünbeetes ohne Großbaumbepflanzung vor Haus Marktstraße 19

 

c)   Gehwege/ Seitenbereiche:

è Anlegung von Gehwegen und Seitenbereichen in Breiten von 1,95 m bis 6,50 m in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau beidseitig der Fahrbahn

 

d)   Parken:

è Anlegung von Parkflächen in einer Breite von 1,90 m bis 2,50 m in grauem Betonsteinpflaster einseitig der Fahrbahn

 

e)   Entwässerung:

è Einbau von 16 und 30 cm breiten Entwässerungsrinnen beidseitig der Fahrbahn

è In den Entwässerungsrinnen Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die Kanalisation

 

f)    Straßenbeleuchtung:

è Aufstellung von Straßenbeleuchtungseinrichtungen mit einer Lichtpunkthöhe von 3,50 m bis 4,50 m

 

g)   Rundbordanlage:

è Einbau von Rundborden im Bereich Poststraße bis Zu- und Abfahrt Parkplatz Klostergarten

 


Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss

 

Bereits vor Durchführung der Offenlage der Planunterlagen hatte die Stadt Rheine wichtige Innenstadtakteure am 17. Juli 2013 zu einem Erörterungstermin eingeladen.

Die Offenlage des Ausbauentwurfes fand dann in der Zeit vom 27.8. bis 12.9.2013 in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR, Neues Rathaus, statt. Zusätzlich erfolgte am 5.9.2013 eine Bürgerinformation über die Planung im Neuen Rathaus, Raum 104.

 

Zum Erörterungstermin im Juli und der Bürgerinformation im September sind Protokolle gefertigt worden, die als Eingaben an dieser Stelle abgewägt werden. Zusätzlich sind während der Offenlage zahlreiche  Änderungswünsche und Eingaben eingegangen. Diese werden im Folgenden abgewägt und liegen als Anlagen der Vorlage bei.

 

1)  Ergebnisprotokoll Akteursforum (Anlage 1)

 

1.1        Stichwort: Historische Meile

 

Der Hinweis auf die „Historische Meile“ ist im Zusammenhang mit dieser Maßnahme berechtigt und wichtig. Durch die historische Meile soll eine alte Wegeverbindung dargestellt werden die im alten Rheine von großer Bedeutung war (siehe Rahmenplan Innenstadt). Diese Verbindung erstreckt sich vom Münstertor bis zum Falkenhof. In welcher Form die Verbindung im Straßenraum dargestellt werden soll, steht noch nicht fest. Ein Konzept hierfür ist noch nicht entwickelt. Die Bandbreite der Möglichkeiten erstreckt sich von einem sich regelmäßig wiederholenden Element (z. B. ein bestimmter farbiger Stein, eine Steele) bis zur komplett einheitlichen Gestaltung des Straßenraumes (Materialien, Aufteilung und Gestaltungselemente). Da für die Gestaltung der „historischen Meile“ keine Einschränkungen gemacht werden sollen, wird seitens der Verwaltung eine Ausbauvariante empfohlen, die viel Raum für die Umsetzung eines Konzeptes lässt. Die Varianten 1 und 2 schränken diese Gestaltungsfreiheit insofern ein, als das im Eckbereich von Marktstraße und Auf dem Thie (vom Marktplatz kommend)nur ein begrenzter Raum (Mindestbreite etwa 5 m) zur Verfügung steht. Bei Variante 3 kann der gesamte Platzbereich für etwaige Erkennungselemente genutzt werden.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Variante 3.

 

1.2        Art der Befestigung

 

Inhalt dieser Eingabe ist die Frage nach dem für die Fahrflächen zu verwendenden Materialien. Insbesondere stehen sich hier Natursteinpflaster als der historischen Bedeutung des Quartiers angemessener Belag und Asphalt als den aufgrund der geringen Fahrbahnbreite recht punktuell auftretenden Belastungen gegenüber. Unstrittig ist, dass der verwendete Belag auch für geheingeschränkte Personen, die z. B. auf Rollatoren oder Rollstühle angewiesen sind, problemlos überquerbar sein soll. Dabei soll aufgrund des Geschäftsbereichscharakters der Straße Auf dem Thie diese Querung bestenfalls ganzflächig möglich sein. Um diese Forderung zu erfüllen, wäre die Asphaltbauweise die komfortabelste. Auch mit geschliffenen Natursteinen in fester Verlegung mit einem geschlossenen Fugenbild ist die Forderung zu erfüllen, wobei diese Ausführung sehr kostenintensiv ist (siehe Variante 2).

Die vorgeschlagene Variante 3 berücksichtigt in den Bereichen außerhalb des Platzes den Wunsch nach einer ebenen und haltbaren Oberfläche durch den niveaugleichen Einsatz von Asphalt im Fahrbahnbereich und geschliffenem Betonstein in den Seitenbereichen und lässt für den Platzbereich die Entscheidung für eine adäquate Lösung offen.

Die in diesem Verfahren getroffenen Überlegungen werden bei der Gestaltung des Platzes natürlich auch berücksichtigt werden.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Variante 3.

 

1.3        Gesamtstruktur der Fläche

 

Die Aufteilung der Fläche ist Inhalt dieses Diskussionspunktes gewesen. Die Meinungen differierten von dem Wunsch nach einer Sperrung des Platzes für Kfz oder zumindest der strikten Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches bis zur Beibehaltung der heute vorhandenen räumlichen Trennung von Kfz-Verkehr und Fußgängern. Verkehrstechnisch ist ein kompletter Verzicht auf Kfz-Verkehr hier nicht sinnvoll, da die Verbindung für einen reibungslosen Ablauf des Verkehrs im unmittelbaren Innenstadtbereich wichtig ist. Ein Verzicht auf diese Verbindung würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen insbesondere auf der Poststraße führen.

Die Frage, ob das heute vorhandene Separationsprinzip beibehalten werden soll, kann kontrovers betrachtet werden. Aktuell wird die Separation durch die Anordnung von Pollern zwischen Kfz-Bereich und Fußgängerbereich dargestellt. Neben dem Schutz der Seitenbereiche vor einem Überfahren durch Kfz und somit auch dem Schutz der Fußgänger wird hiermit an einigen Stellen auch der Gebäudebestand geschützt. Insbesondere sind hier vorhandene Vorbauten (z. B. Vordächer) zu nennen, die aufgrund ihrer Höhenlage Beschädigungen durch Kfz erleiden könnten.

Für das vielfach gewünschte Gesamtbild des Platzes ist die Anordnung der Poller eher störend, wobei über eine Reduzierung der Anzahl auf das für den notwendigen Schutz erforderliche Maß der Störfaktor reduziert werden würde.

Die Einrichtung einer reinen Mischfläche wird an dieser Stelle aufgrund der o. g. Problematik kritisch zu betrachten sein. Denkbar ist eine recht offene niveaugleiche Gestaltung, die aber in den gefährdeten Bereichen durch geeignete Maßnahmen ein Eindringen von Fahrzeugen verhindert. Dies kann durch Poller aber auch durch andere Gestaltungselemente (wie z. B. Bänke oder Stelen) geschehen. In den Bereichen außerhalb des Platzes ist die Anordnung von Pollern oder Bordanlagen zum Schutz der Fußgänger unerlässliche, da die Gehwegbereiche dort recht schmal bemessen sind.

Eine Verschwenkung der Fahrbahn zur Erreichung einer besseren Verkehrsberuhigung wird seitens der Verkehrsplanung nicht für sinnvoll erachtet, da die heute vorhandene Nutzbarkeit für Radfahrer (auch entgegen der Einbahnrichtung) erhalten bleiben soll. Wäre in diesem Fall eine Verschwenkung der Fahrbahn vorhanden würde das zu Unsicherheiten bei der Nutzung durch Radfahrer führen.

Da die in der Offenlage vorgeschlagene Fahrbahnbefestigung durch Asphalt vielfach kritisch gesehen wurde, wurde angeregt, dass bei Verwendung dieses Materials zumindest die Rinne aus angemessenem Material hergestellt werden sollte.

In der dieser Abwägung beiliegenden Variante 1 ist dieser Wunsch berücksichtigt worden. Die Variante 2 beinhaltet eine Fahrbahn komplett aus Naturstein. Hierbei ist auch die Rinne aus dem gleichen Material vorgesehen.

Bei der zur Abwägung vorgeschlagenen Variante 3 ist in den Bereichen außerhalb des Platzes –entsprechend dem Querschnitt der baugleich ausgebauten Poststraße- eine Betonsteinrinne vorgesehen. Die Rinnenausbildung im Platzbereich wird in dieser Variante erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Variante 3.

 

 

1.4        Ausstattung und Gestaltung des Umfeldes

 

Die Ideen für eine Attraktivierung des Bereiches Auf dem Thie/ Marktstraße durch die Reaktivierung historischer Anlagen oder die Anstrahlung von Gebäuden sind verkehrstechnisch nicht relevant, solange durch die vorgenommenen Anstrahlungen keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu erwarten sind. Da bei nahezu allen angeregten Vorschlägen auch privates Eigentum betroffen ist, können an dieser Stelle keine Beschlüsse über konkrete Maßnahmen getroffen werden. Eine Prüfung der Umsetzbarkeit solcher Maßnahmen im Zuge der Ausführungsplanung kann zugesagt werden, wobei aber eine Zusammenarbeit sowohl für den gestalterischen als auch finanziellen Rahmen mit privaten Personen bzw. Vereinen unerlässlich ist.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, das Gespräch mit Eigentümern historisch bedeutsamer Gebäude im Bereich Auf dem Thie/ Marktstraße bezüglich einer möglichen Anstrahlung zu suchen. Außerdem soll hierzu eine Abfrage nach einer finanziellen Beteiligung bei vermeintlich interessierten Vereinen erfolgen.

 

2)  Verlaufsprotokoll Bürgerinformation (Anlage 2)

 

Ein Großteil der hier erwähnten Anregungen wurde auch bereits im Akteursforum gemacht. Diese Anregungen finden demnach bereits unter der Abwägung zum Protokoll des Akteursforums (s. Punkt 1)) Berücksichtigung.

Zusätzliche Anregungen und Bedenken werden im Folgenden abgewägt und beurteilt:

 

2.1        Die Anregungen zum Einbau einer Schlitzrinne im Bereich der geplanten Maßnahme werden zur Kenntnis genommen. Bei Umsetzung der Variante 3 lässt sich sagen, dass für diesen Ausbau in den Abschnitten außerhalb des Platzes diese Ausführung nicht in Frage kommt, da dann keine Vergleichbarkeit mehr mit anderen Ausbaustandards im Innenstadtbereich gegeben wäre. Außerdem sind Schlitzrinnen teuer und in der Unterhaltung sehr aufwändig.

Als Standardrinne in den Varianten 1 und 2 eine Schlitzrinne einzusetzen wird seitens der Verwaltung nicht als sinnvoll angesehen, da diese –wie oben bereits erwähnt-  in der Anschaffung recht kostenintensiv sind und die Unterhaltung sehr aufwändig ist.

Für die Gestaltung des Platzes kann der Einsatz von Schlitzrinnen geprüft werden.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

2.2        Dem Wunsch, etwaige Behindertenparkplätze im Bereich der Häuser Marktstraße 13/ 15 vorzusehen, kann entsprochen werden, sofern dort überhaupt Parkplätze vorgesehen werden. In den Varianten 1 und 2 ist dies der Fall. In Variante 3 ist der Abschnitt vor den genannten Häusern noch nicht überplant. In diesem Fall könnte aber im Bereich der Straße Auf dem Thie (Hs.-Nr. 16 – 34) ein entsprechend ausgewiesener Parkplatz vorgesehen werden. Die Festlegung, an welcher Stelle Behindertenparkplätze vorgesehen werden, erfolgt im Zuge der Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Eingaben aus dem Offenlageverfahren und der örtlichen Gegebenheiten.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

2.3        Herr Wieberneits Wunsch, die Fahrradständer an einer anderen Stelle als bisher anzuordnen, wird in der weiteren Planung Berücksichtigung finden. Eine Festlegung auf Standorte und Fabrikate –wie z.B. von Herrn und Frau Essmann gewünscht, ist in der zur Abwägung vorgeschlagenen Variante 3 noch nicht erfolgt, da auch die Fahrradständerstandorte und -fabrikate zum Gesamtkonzept der Platzgestaltung passen müssen.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

2.4        Hier werden eine Verbreiterung des Gehweges nördlich der Marktstraße und dessen einheitliche Gestaltung angeregt.

Die Verbreiterung des Gehweges ist nicht umsetzbar, da eine festgelegte Breite zur Verfügung steht, in der alle Querschnittselemente untergebracht werden müssen. Neben der Anordnung von Gehwegen und der Fahrbahn wird im Bereich des Hauses Marktstraße 19 seitens der Verkehrsplanung die Anordnung eines querschnittsreduzierenden Elementes   in Form eines Grünbeetes für erforderlich gehalten. Hierdurch soll die Attraktivität der Durchfahrt durch die Straße „Auf dem Thie“ für Fahrzeuge, die den Parkplatz Klostergarten verlassen, verringert werden, um „Auf dem Thie“ die Belastung so gering wie möglich zu halten. Beidseits der Fahrbahn sind in der Marktstraße (von Poststraße bis Hohle Stiege) in allen vorgeschlagenen Varianten etwa 2 m breite Gehwege vorgesehen.

Die Einheitlichkeit in der Gestaltung des Gehweges wird ebenfalls in allen Varianten berücksichtigt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, dass der Gehweg nördlich der Marktstraße von der Poststraße bis zur Hohle Stiege einheitlich gestaltet wird.

 

2.5        Der von Herrn Grawe geäußerte Einwand, dass die Poststraße und der Bereich Auf dem Thie nicht vergleichbar sind, was ihre Bedeutung betrifft, wurde im Offenlageverfahren von mehreren Seiten geteilt. Dieser Meinung wird in der Variante 3 am besten Rechnung getragen, in dem dort der Bereich des historischen Platzes separat betrachtet und nicht mit den sonstigen Dienstleistungsbereichen gleichgesetzt wird.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Variante 3.

 

2.6        Die Anregung von Herrn Schomburg, ein Verkehrsleitsystem für die Parkgaragen und Parkplätze anzubieten, um Verkehrsströme besser leiten zu können, wird seitens der Verwaltung an die Betreiber weitergeleitet.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

3)  Eingabe 3/1 (Anlage 3)

 

3.1        In dieser Eingabe wird der Wunsch nach dem Einbau von Wasseranschlüssen für etwaige Veranstaltungen geäußert. Diesem Wunsch kann entsprochen werden. Es soll an einem angemessenen Platz eine Entnahme- bzw. Anschlussstelle vorgesehen werden. Genaue Planungen hierzu werden in der Ausbauplanung Berücksichtigung finden.

 

3.2        Ein genauer Zeitplan für die Bauarbeiten wird erst im weiteren Verlauf der Planung, Ausschreibung und Vergabe entwickelt werden müssen. Inwiefern eine Fertigstellung zum gewünschten Zeitpunkt möglich ist oder zumindest eine Nutzungsmöglichkeit weiter Bereiche des Thie-Quartieres kann erst im Zuge des weiteren Verfahrens übersehen werden.

 

Die Verwaltung sagt an dieser Stelle zu, dass der Einbau von Wasseranschlüssen in die weitere Planung einbezogen wird und dass nach Möglichkeit bei der  Bauzeit Rücksicht genommen wird auf den Kinderflohmarkt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

4)  Eingabe 3/2 (Anlage 3)

 

Der Verfasser der Eingabe spricht sich gegen eine Asphaltierung des Fahrbahnbereiches aus. Hintergrund der Ablehnung ist das in den Augen des Eingabenverfassers unpassende Erscheinungsbild der Asphaltierung in der historischen Umgebung. Aus Sicht der Verkehrstechnik lässt sich sagen, dass die Asphaltbauweise für die in diesem Bereich auftretenden Belastungen am geeignetsten ist. Eine Ausführung in Pflasterbauweise ist möglich, aber in der geforderten Haltbarkeit nur sehr kosten- und zeitintensiv herzustellen. Dennoch wird in den Varianten 1 und 2 auch der Einsatz von Natursteinpflaster vorgeschlagen. Dem Ansinnen des Eingabenverfassers wird aber auch die Variante 3 zusagen, da hierbei für den historischen Platz eine Gesamtlösung gesucht werden wird.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Variante 3.

 

 

5)  Eingabe 4 (Anlage 4)

 

Der Verfasser dieser Eingabe verfolgt die gleiche Intention wie der Verfasser der Eingabe 3/2 und viele Äußerungen in Akteursforum und Bürgerinformation. Eine Abwägung hat bereits unter 1) und 4) stattgefunden.

 

Zusätzlich bittet der Verfasser um die Weiterleitung seiner Meinung zu verschiedenen Baumaßnahmen in Rheine an „die Gremien/ Versammlungen“. Mit der Berücksichtigung der Eingabe und ihrer Verteilung an die Mitglieder des Bauausschusses wird diesem Wunsch nachgekommen.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen im Text der Eingabe zur Kenntnis.

 

6)  Eingabe 5/1 (Anlage 5)

 

Der in dieser Eingabe gewünschte Einbau von „Kopfsteinpflaster“ wird seitens der Verkehrsplanung nicht befürwortet, da mit diesem Material in der „üblichen“ Bauweise keine ausreichende Haltbarkeit erzielt werden kann und außerdem die von vielen Seiten gewünschte und erforderliche problemlose Begehbarkeit für geheingeschränkte Personen nicht gegeben ist. Eine Stellungnahme zur Abkehr von einer Asphaltierung der Fahrbahn, wie hintergründig hier auch gefordert, ist bereits in den vorherigen Punkten erfolgt (vgl. 1) und 4)).

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Variante 3.

 

 

7)  Eingabe 5/2 (Anlage 5)

 

Der Wunsch nach einer Öffnung des Falkenhof-Torhauses als Eckpunkt der „historischen Meile“ ist Inhalt dieses Schreibens.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

8)  Eingabe der SPD-Fraktion (Anlage 6)

 

Der Materialvorschlag der SPD-Fraktion wird gerne angenommen. Eine Recherche in der näheren Umgebung (u. a. Münster) ergab, dass die Verlegung in der in der Eingabe dargestellten Ausführung für einen Fahrbahnbereich zwar recht kostenintensiv aber umsetzbar ist.  Vergleichbares Material wurde ebenfalls in der näheren Umgebung angefragt, so dass verlässliche Kostenschätzungen für einen Ausbau in Natursteinmaterial (hier: Merano Quarz Sandstein oder Focus Quarz Sandstein) gefertigt werden konnten.

Die Eignung für eine ebene Oberfläche, die problemlos von allen überquert werden kann, wird treffend in der Eingabe für das Natursteinmaterial bestätigt.

Dieses Material wird in der Variante 1 eingesetzt für die Parkbereiche und in Variante 2 für den gesamten von Kfz-Verkehr befahrenen Bereich (Fahrspur und Parken) gemäß Lageplan. Auch für Variante 3 ist eine zumindest teilweise Einsetzung dieser Bauweise und insbesondere des Materials denkbar.

Die Kostenansätze sind in den jeweiligen Varianten berücksichtigt worden.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

9)  Eingabe 7 (Anlage 7)

 

7.1       Erweiterung des beplanten Bereiches

 

Eine Erweiterung des beplanten Bereiches ist in der Gesamtheit nicht möglich, da die Stadt nicht Eigentümerin der betroffenen Flächen ist. Dennoch ist es ihr Ziel, gemeinsam mit den Eigentümern im Zuge der anstehenden Tiefgaragensanierung ein einheitliches Erscheinungsbild zu schaffen. Die notwendigen Kontakte sind bereits geknüpft und die Planungen werden in enger Zusammenarbeit erstellt werden.

 

7.2       Verkehrsleitsystem/ Parkleitsystem

 

Dieser Punkt wurde bereits unter 2) 2.6 behandelt.

 

7.3       Innerstädtische Verkehrsstraße

 

Hierbei handelt es sich um eine Feststellung. Diese Aussage trifft für alle drei vorliegenden Varianten zu.

 

7.4       Verkehrsberuhigter Bereich

 

Wie unter 1) 1.3 bereits erörtert ist die Verbindung Marktstraße/ Auf dem Thie für die Innenstadt nicht unbedeutend. Die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches wird daher aus verkehrlicher Sicht kritisch betrachtet. Bei einer durchgehenden  Gestaltung des Straßenzuges wird von der Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches abgeraten. Sollte die Variante 3 zur Umsetzung kommen müsste über die Einstufung des Platzes neu nachgedacht werden. Diese Entscheidung fällt aber nicht im aktuellen Verfahren sondern erst bei der weiteren Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für den Platz. Zur Berücksichtigung dieser Anregung ist die Variante 3 eine gut Lösung, da sie den meisten Spielraum gerade in gestalterischer Hinsicht lässt.

 

7.5       Parken, Be- und Entladen

 

Diese Themen sind –bis auf das Be- und Entladen- bereits in vorherigen Punkten angesprochen worden. Ob Regelungen für das Be- und Entladen und auch für das Parken getroffen werden, die dann über eine Beschilderung angezeigt werden müssten, wird unabhängig von der Variantenwahl erst im weiteren Verfahren festgelegt.

 

7.6       Fahrweg – Oberflächengestaltung

 

Zur Wahl des Materials wurde bereits unter Punkt 1) ausführlich berichtet.

 

7.7       Gesamtstruktur der Fläche

 

Dem Wunsch nach der Veränderung des gesamten Bereiches, d. h. nach einer kompletten Neugestaltung mit den Seitenbereichen, wird bei Umsetzung der Variante 3 nachgekommen. Während die Varianten 1 und 2 sich tatsächlich auf eine Ausbesserung der Seitenbereiche außerhalb des Fahrweges und der Parkflächen beschränken wird bei Variante 3 eine komplett Neugestaltung inklusive Bepflanzung vorgeschlagen, die natürlich zu einer Erhöhung der Gesamtkosten der Maßnahme führt.

Zu weiteren Einzelabwägungen im Bereich der Gesamtstruktur siehe auch unter 1) 1.3.

 

7.8       Querung der Tiefe Straße im Bereich Torhaus/ Falkenhof

 

Der Wunsch nach einer Veränderung in diesem Bereich kann an dieser Stelle lediglich nachrichtlich weitergegeben werden und für den weiteren Verlauf der Planungen im Zuge der Rahmenplanung Innenstadt insbesondere „Historische Meile“ festgehalten werden.

 

7.9       „Schilderwahn“

 

Die Beschilderung im beplanten Bereich ist nicht Inhalt dieser Vorlage. Entscheidungen zum Anordnen von Schildern werden durch die Erteilung einer Verkehrsbehördlichen Anordnung zu einem späteren Zeitpunk getroffen. Nichtsdestotrotz werden während der Planungsphase Szenarien durchgespielt, die die möglichen Beschilderungssituationen widerspiegeln. Ziel der Verwaltung ist auch möglichst wenige Schilder aufstellen zu müssen, aber eine angemessene Ordnung des Verkehrs ist für eine gute Verkehrssicherheit unerlässlich.

 

          Zu 7.1 bis 7.9:

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Vorlage und der Eingabe zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Variante 3.

 

10)      Eingabe 8/1 (Anlage 8)

 

Der Verfasser dieser Eingabe spricht sich gegen die Verwendung von Kopfsteinpflaster aus, da dann die Begehbarkeit mit Rollator und Rollstuhl nur schlecht möglich wäre. Die Thematik wurde bereits an anderen Stellen dieser Vorlage ausführlich behandelt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Variante 3.

 

11)      Eingabe 8/2 (Anlage 8)

 

8.1        Hier wird der Ruf nach einem Gesamtkonzept für den gesamten Thiebereich laut. Der Umgang mit diesem Wunsch wurde bereits mehrfach in dieser Vorlage behandelt und findet in der Variante 3 seine Umsetzung.

 

8.2        Dieser Teil der Eingabe zielt ebenfalls auf eine gesamte Erneuerung des beplanten Bereiches hin. Ein Aspekt, der in dieser Vorlage bisher noch keine Berücksichtigung fand –aber in Gesprächen mehrfach genannt wurde- ist die heute vorhandene Rutschgefahr auf den großformatigen Platten im Seitenbereich bei Nässe und/ oder Kälte. Dieses Ärgernis würde durch die Umsetzung der Variante 3 beseitigt.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Variante 3.

 

 

12)      Eingabe 9/1 (Anlage 9)

 

9.1        Eine Berücksichtigung des Wunsches nach der Einrichtung von Behindertenparkplätzen im Bereich des Hauskomplexes Auf dem Thie 16-34 kann in allen Varianten nachgekommen werden. Die genaue Lage wird erst im weiteren Verfahren festgelegt.

 

9.2        Diese Anregung wurde bereits vorher in dieser Vorlage betrachtet. Alle in der Anregung genannten Punkte werden in allen Varianten berücksichtigt.

 

9.3        Die Materialfrage ist ausreichend in vorhergehenden Abwägungstexten dieser Vorlage beantwortet worden.

 

9.4        Eine Berücksichtigung des Wunsches nach dem Wegfall der Stufe im Eingangsbereich zur Physiotherapiepraxis kann nur nach Prüfung der Höhensituation erfolgen. Wenn die Höhenlagen es erlauben, ist ein Umbau an dieser Stelle möglich.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt den Wegfall der Zugangsstufe zur Physiotherapiepraxis, sofern die Höhenlage dies zulässt. Die Kosten hierfür übernimmt der Eigentümer.

 

9.5        In Variante 1 ist ein Materialunterschied zwischen Park- und Fahrflächen vorhanden. Für die Varianten 2 und 3 ist im Zuge der Ausführungsplanung darüber nachzudenken, ob der Zufahrtsbereich durch das Einfügen andersfarbiger Markiersteine oder eine eindeutige Rinnenführung kenntlich gemacht wird.

 

9.6        Der Wunsch nach einer kurzen Bauzeit wurde nicht nur in dieser Eingabe geäußert sondern auch in mehreren Gesprächen. Die kürzeste Bauzeit würde die Umsetzung der Variante 1 hervorrufen. Variante 2 wird aufgrund der aufwändigen Herstellung der gesamten Fläche deutlich mehr Bauzeit in Anspruch nehmen. Für Variante 3 wären vermutlich zwei Zeitfenster einzuplanen; wenn nicht in naher Zukunft das Gesamtkonzept für die Platzgestaltung entwickelt und beschlossen wird. Insgesamt ist bei dieser Variante mit der längsten Bauzeit zu rechnen, da hier der Gesamtbereich neu konzipiert wird und auch die Seitenbereiche erneuert werden sollen.

 

9.7        Zum Thema Beschilderung wurde bereits unter 9) 7.9 ausführlich berichtet.

 

Zu 9.1 – 9.3 und 9.5 – 9.7:

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Vorlage und der Eingabe zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Variante 3.

 

13)      Eingabe 9/2 (Anlage 9)

 

Der Verfasser dieser Eingabe regt eine kompetente Planung des Platzbereiches an und wünscht die Einbeziehung des Gestaltungsbeirates der Stadt Rheine. Beidem kann nachgekommen werden. Mit der Variante 3 wird die Platzlösung beschlossen, wobei die Gestaltung des Platzes noch offen ist. Der Gestaltungsbeirat wurde bereits in die Überlegungen involviert. Ein Auszug aus dem Protokoll liegt dieser Vorlage bei (Anlage 10).

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Variante 3.

 

 

14)      Eingabe 10 (Anlage 10)

 

Alle im Gestaltungsbeirat erwähnten Ideen können in der vorgeschlagenen Variante 3 Berücksichtigung finden, da dort einstimmig eine Platzlösung gewünscht wird. Alle in der Niederschrift noch genannten Punkte (von der Materialwahl bis zum Poller) sind in den bisherigen Abwägungen der Eingaben aufgegriffen und beleuchtet worden.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Variante 3.

 

15)      Eingabe 11 (Anlage 11)

 

Der Verfasser der Eingabe weist darauf hin, dass aus Rücksicht auf ältere Menschen und Rollatorfahrer ein ebener Belag vorgesehen sollte. Diesem Wunsch wird in allen Varianten Rechnung getragen. Aufgrund der Kompletterneuerung u. a. unter Berücksichtigung des Aspektes der Begehbarkeit für geheingeschränkte Personen ist Variante 3 diejenige, die dem Wunsch am besten nachkommt. In Variante 1 und 2 würden die heutigen Seitenbereiche mit ihren Kleinpflasterbändern erhalten bleiben und die Ebenheit einschränken.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Variante 3.

 

 

16)      Eingabe 12 (Anlage 12)

 

Hier wird auf historisch bedeutsame Gedenkelemente im Straßenraum hingewiesen, die beim Ausbau selbstverständlich berücksichtigt werden. Bei Umsetzung der Varianten werden die betroffenen Bereiche im Straßenraum lediglich ausgebessert, so dass voraussichtlich keine Veränderungen an Plakette und Stolpersteinen zu erwarten wären. Bei einem kompletten Neubau wie in Variante 3 vorgesehen würde die Lage vor Beginn der Baumaßnahme exakt eingemessen und fachgerecht ausgebaut. Im Zuge der Maßnahme oder nach deren Abschluss würde dann die fachgerechte Wiederanbringung passieren.

 

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Plakette zur Erinnerung an die Synagoge und die Stolpersteine für die Familie Anschel während der Baumaßnahme angemessen zu schützen.

 

 

 

Zu II: Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Straßenabschnitt „Marktstraße“ (von Poststraße bis Auf dem Thie) und „Auf dem Thie“ befindet sich seit langem in einem schlechten Zustand. Das dort vorzufindende Natursteingroßpflaster weist zum Teil starke Versackungen auf und die Fahrbahn ist an vielen Stellen geflickt. Unterhalb des Pflasters trifft man überwiegend verschiedene Sande an, so dass der Straßenaufbau komplett erneuert werden muss.

 

Im Zuge des geplanten Ausbaus der Marktstraße ist auch der in der Straßenmitte liegende Kanal zu erneuern. Die Erneuerung des Kanals im Straßenabschnitt „Auf dem Thie“ hat unter Einsatz des Inlinerverfahrens bereits in diesem Jahr stattgefunden.

 

Ursprünglich sollten im vorliegenden Projekt eine Erneuerung der Fahrbahn und eine Ausbesserung der zum Teil ebenfalls schadhaften Seitenbereiche erfolgen. Diese Vorhaben sind in den Varianten 1 und 2 dargestellt und sollen hier auch beschrieben werden:

 

Variante 1(abgewandelte Variante der Offenlage):

 

Im Bereich der Marktstraße von Poststraße bis zum Parkplatz Klostergarten bzw. an der nördlichen Seite bis zur Hohle Stiege wird der im Zuge des Ausbaus Poststraße in die Marktstraße hineingezogene Querschnitt im Separationsprinzip übernommen. Auch das Material für den Gehweg, der durch eine Rundbordanlage von der Fahrbahn getrennt wird, soll dem des Ausbaus Poststraße gleichen.

 

Im weiteren Ausbauabschnitt (von Parkplatz Am Klostergarten/ Hohle Stiege bis Am Thietor) ist vorgesehen, den Ausbau an die Gestaltung der Poststraße im unteren Abschnitt anzulehnen – mit Ausnahme des farbigen Asphalts. Dies bedeutet, dass die Straße niveaugleich ausgebaut wird. Die Fahrbahn wird von Parkstreifen und Gehwegbereich durch unterschiedliches Material abgesetzt. Dieser Abschnitt wird zukünftig als T-20-Zone mit Einbahnstraßenregelung ausgewiesen.

 

Der vorhandene Seitenraum, der mit hochwertigen Natursteinplatten erstellt worden ist, soll in seiner Oberfläche erhalten bleiben. Hier sollen die heute vorhandenen Flickstellen fachgerecht und haltbar wieder hergestellt werden. Die vorhandenen Poller sollen durch neue ersetzt werden.

 

Die Fahrbahn wird in Asphalt hergestellt und die Parkstreifen sollen eine Befestigung aus großformatigen Natursteinen erhalten, die in Oberfläche und Verarbeitung ein problemloses Begehen auch mit z. B. Rollatoren ermöglichen.

 

Im Bereich der Weiterführung der Marktstraße zum Marktplatz soll –entgegen dem Vorschlag der Offenlage- keine komplette Neugestaltung der Oberfläche erfolgen. Hier soll lediglich eine Einengung der Fahrbahn und der Wegfall eines Baumes beschlossen werden, um für die spätere Umsetzung der Darstellung der „historischen Meile“ Raum zu schaffen. Da für deren gestalterische Umsetzung noch keine Materialien und Leitideen beschlossen wurden, bleibt der Bereich in dieser Maßnahme unberührt.

 

Die Entwässerung erfolgt über eine Natursteinrinne mit Straßenabläufen mit Anschluss an die Kanalisation.

 

Die Beleuchtung wird erneuert.

 

Nach Kostenschätzungen belaufen sich die Kosten für diese Ausbauvariante auf etwa 200.000 € (vorgesehene Mittel im Haushalt: 280.000 €)

 

 

Variante 2 (wie Variante 1 mit Fahrbahn Naturstein):

 

Diese Ausbauvariante ist baugleich zur Variante 1 mit dem einzigen Unterschied, dass die Fahrbahn ab der Zu- und Abfahrt zum Parkplatz Klostergarten wie die Parkstreifen aus Natursteinpflaster hergestellt wird.

 

Die Kosten für diese Ausbauvariante liegen etwa bei 367.000 €. Im Haushalt sind für dieses Projekt 280.000 € veranschlagt.

Dies bedeutet, dass bei dieser Variante das vorh. Budget um rd. 90.000€ aufgestockt werden müsste.

 

 

Variante 3 (Platzlösung):

 

Angestoßen durch das Offenlageverfahren und weitergehende Gespräche innerhalb der Verwaltung wurde eine Variante erarbeitet, die lediglich als erste Baustufe gelten kann, die aber als Kompromiss für alle Beteiligten tragbar sein sollte. Berücksichtigt wird hier zum einen, dass die Erneuerung des Abwasserkanals in der Marktstraße keinen Aufschub gewährt. Zum anderen sind die Herstellungsmerkmale für  die Ausgestaltung der „historischen Meile“ noch nicht festgelegt.

Grundsatz dieser Planung der Variante 3 ist, dass nach Herstellung der Straße und des Platzes ein einheitliches Erscheinungsbild entsteht, welches von der Materialwahl den neueren Straßenbaumaßnahmen in der Innenstadt entspricht.

 

Mit der Entscheidung, den gesamten Platzbereich zunächst auszusparen, bleibt für die Gestaltung dieses historisch bedeutsamen Bereiches der größtmögliche Gestaltungsspielraum erhalten. Sollte bis zum Baubeginn für diese Maßnahme bereits ein Konzept für die „historische Meile“ vorliegen und beschlossen sein, könnte die Umsetzung der Baustufe 2 „Erneuerung des Platzes“ möglicherweise gleichzeitig erfolgen.

Möglich wäre, bereits bei dieser Maßnahme im Vorgriff auf weitere Entwicklungen die Einrichtung einer Halteverbotszone im zukünftigen Platzbereich anzustreben.

 

Der im Platzbereich liegende Teil der Marktstraße, in dem die Oberfläche aufgrund der Erneuerung des Kanals aufgebrochen werden muss, wird neu hergestellt werden müssen. Sinnvoll ist hier eine Herstellung in Asphaltbauweise, da diese das kostengünstigste vorübergehende Ergebnis erzielt, da im vorderen Marktstraßenbereich ohnehin Asphalt eingebaut werden muss.

 

Bei Ausbauvariante 3 werden also lediglich für die Bereiche

-      Marktstraße zwischen Poststraße und Hohle Stiege

-      Auf dem Thie zwischen Haus Nr. 11 und Am Thietor

Festlegungen getroffen.

 

Um der Innenstadt ein einheitliches und wieder erkennbares Gesicht zu geben, wird in dieser Variante der gesamte Bereich betrachtet. Im Gegensatz zu den Varianten 1 und 2 sollen hier auch die Seitenbereiche neu hergestellt werden. Es erfolgt ein Ausbau, der sowohl in der Querschnittsaufteilung als auch dem Material beim Ausbau der Poststraße im Bereich Marktstraße bis Bahnhofstraße entspricht. Einziger Unterschied ist, dass hier kein farbiger Asphalt zum Einsatz kommen soll.

 

Die Fahrbahn soll in Asphaltbauweise hergestellt werden.

Einseitig der Fahrbahn (Innenstadtseite) werden Parkstreifen angelegt, die im Material der Gehwege befestigt und von diesem –wie in der Poststraße- durch andersfarbige Pflastersteine abgegrenzt werden.

Die Gehwege erhalten eine Befestigung in verschiedenformatigem geschliffenem Betonstein, grau (wie Poststraße).

Zum Schutz der Gehwegflächen vor parkenden Autos und zur Abgrenzung werden die heute vorhandenen Poller durch neue ersetzt. Auch hier wird ein Modell eingesetzt werden, das dem an der Poststraße entspricht.

Die Entwässerung erfolgt über Betonsteinrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an die Kanalisation.

Die Beleuchtung wird erneuert.

 

Die Kosten für die Umsetzung der Ausbauvariante 3 (ohne Platzerneuerung) belaufen sich auf etwa 150.000 €. Im Haushaltsplan 2013 sind insgesamt 280.000 € für das gesamte Projekt eingestellt.

Die Baukosten für die Platzerneuerung sollten nach Vorlage der Ausbaumerkmale der „historischen Meile“ neu kalkuliert werden.

 

 


Anlagen:

 

Lageplanvarianten 1 bis 3

Eingaben der Offenlage (Anlagen 1 bis 12)