Betreff
Bereitstellung von ausserplanmäßigen Mitteln für die Rückzahlung von Fördergeldern für das Gewerbegebiet Paschenau
Vorlage
519/13
Aktenzeichen
I-5.80/ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt 2013 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 120.000,00 € für die Rückzahlung von Fördergeldern für das Gewerbegebiet „Paschenau“ bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben beim Projekt 53014-415 „Konrad-Adenauer-Ring“ (60.000,00 €), bei 53014 „Planungsleistungen“ (40.000,00 €) und bei 53014 „Grunderwerbskosten“ (20.000,00 €) beim Produkt 5301 „öffentliche Verkehrsflächen“.


Begründung:

 

Der Stadt Rheine sind durch die Investitions-Bank NRW (Rechtsvorgängerin der NRW.Bank) im Frühjahr 1995 Fördergelder i. H. v. 1.747.000,00 DM (= 893.227 €) für das Gewerbegebiet Paschenau gewährt worden. Förderfähig nach den Auflagen war die Veräußerung von Flächen an Betriebe, die näher bezeichnete Eigenarten (z.B. Herstellung von Holz und Kunststofferzeugnissen) aufzuweisen hatten bzw. eine dem Umfang nach bestimmte überregionale Tätigkeit (Förderfähigkeit im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für Investitionszuschüsse bei Infrastrukturmaßnahmen aus dem regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm -RWP).

 

Aufgrund von Änderungen der Gegebenheiten hinsichtlich Investitionsvolumina und Vermarktungsmöglichkeiten wurde das Fördervolumen im Juli 1998 auf 355.000,00 DM (=181.508,62 €) reduziert.

 

Durch die damals herrschenden schwierigen Bedingungen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, der angespannten konjunkturellen Lage und die dadurch verschärfte Konkurrenzsituation zu benachbarten Gemeinden, Niedersachsen und den Niederlanden war es aus damaliger Sicht der Stadt Rheine unumgänglich, auch Verkäufe an Firmen zu tätigen, bei denen nicht eindeutig bzw. nicht zweifelsfrei die Fördervoraussetzungen gegeben waren.

 

Bei der 2012/2013 stattgefundenen Nachprüfung stellte sich heraus, dass nur gut 8% der Flächen an förderkonforme Betriebe vermarktet wurde, weswegen die NRW.Bank die Vollrückforderung der Fördermittel ausgesprochen hat. Der Rückforderungsbetrag würde sich auf ca. 310.000 € (Förderbetrag einschließlich Zinsen) belaufen.

 

Die Stadt Rheine und die NRW.Bank haben sich in mehreren Verhandlungen nunmehr auf eine Vergleichszahlung in Höhe von 120.000 €(rd. 39 % der Ursprungsforderung) geeinigt. Eine notwendige Zustimmung des Wirtschaftsministeriums NRW steht noch aus.

 

Finanzierung:

 

Die benötigen investiven Mittel in Höhe von 120.000,00 € werden außerplanmäßig durch nicht benötige Mittel beim Produkt 5301 „öffentliche Verkehrsflächen“ wie folgt bereitgestellt:

 

53014-415         Konrad-Adenauer-Ring                 60.000,00 €

53014                Planungsleistungen                     40.000,00 €

53014                Grunderwerb                               20.000,00 €