Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Rheine
beschließt 2013 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 120.000,00 € für die
Rückzahlung von Fördergeldern für das Gewerbegebiet „Paschenau“ bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben beim Projekt 53014-415
„Konrad-Adenauer-Ring“ (60.000,00 €), bei 53014 „Planungsleistungen“ (40.000,00
€) und bei 53014 „Grunderwerbskosten“ (20.000,00 €) beim Produkt 5301
„öffentliche Verkehrsflächen“.
Begründung:
Der Stadt Rheine sind durch die Investitions-Bank
NRW (Rechtsvorgängerin der NRW.Bank) im Frühjahr 1995 Fördergelder i. H. v.
1.747.000,00 DM (= 893.227 €) für das Gewerbegebiet Paschenau gewährt worden.
Förderfähig nach den Auflagen war die Veräußerung von Flächen an Betriebe, die
näher bezeichnete Eigenarten (z.B. Herstellung von Holz und Kunststofferzeugnissen)
aufzuweisen hatten bzw. eine dem Umfang nach bestimmte überregionale Tätigkeit
(Förderfähigkeit im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für Investitionszuschüsse
bei Infrastrukturmaßnahmen aus dem regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm
-RWP).
Aufgrund von Änderungen der Gegebenheiten
hinsichtlich Investitionsvolumina und Vermarktungsmöglichkeiten wurde das
Fördervolumen im Juli 1998 auf 355.000,00 DM (=181.508,62 €) reduziert.
Durch
die damals herrschenden schwierigen Bedingungen für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben, der angespannten konjunkturellen Lage und die dadurch
verschärfte Konkurrenzsituation zu benachbarten Gemeinden, Niedersachsen und
den Niederlanden war es aus damaliger Sicht der Stadt Rheine unumgänglich, auch
Verkäufe an Firmen zu tätigen, bei denen nicht eindeutig bzw. nicht
zweifelsfrei die Fördervoraussetzungen gegeben waren.
Bei der 2012/2013 stattgefundenen Nachprüfung
stellte sich heraus, dass nur gut 8% der Flächen an förderkonforme Betriebe
vermarktet wurde, weswegen die NRW.Bank die Vollrückforderung der Fördermittel
ausgesprochen hat. Der Rückforderungsbetrag würde sich auf ca. 310.000 €
(Förderbetrag einschließlich Zinsen) belaufen.
Die Stadt Rheine und die
NRW.Bank haben sich in mehreren Verhandlungen nunmehr auf eine
Vergleichszahlung in Höhe von 120.000 €(rd. 39 % der Ursprungsforderung)
geeinigt. Eine notwendige Zustimmung des Wirtschaftsministeriums NRW steht noch
aus.
Finanzierung:
Die
benötigen investiven Mittel in Höhe von 120.000,00 € werden außerplanmäßig
durch nicht benötige Mittel beim Produkt 5301 „öffentliche Verkehrsflächen“ wie
folgt bereitgestellt:
53014-415
Konrad-Adenauer-Ring 60.000,00
€
53014
Planungsleistungen 40.000,00 €
53014 Grunderwerb 20.000,00 €