Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 17.12.2013 die „Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren – Abwasser-Beitrags- und Gebührensatzung -“ in Form der 4. Änderungssatzung und die „Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)“ in Form der 2. Änderungssatzung zu beschließen.
Begründung:
Die
Stadt Rheine hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an
ihrer Stelle Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und
durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis
anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß §§
1, 2, 4, 6. 8 und 10 KAG NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte
in Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.
Gemäß
§ 8 der Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates
über den Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates, § 114a (7) Satz 4 GO
NRW.
Die
"Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren
und Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse - Abwasser- Beitrags- und Gebührensatzung"
und die „Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
(Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)“ sind am 17.12.2008 entsprechend der
Weisung des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR
beschlossen worden.
Der
Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 19.11.2013 unter Berücksichtigung der
"Entwässerung -Gebührenbedarfsberechnung 2014" über die Änderung des
§ 16 der "Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse - Abwasser-
Beitrags- und Gebührensatzung" und über die Änderung des § 11 der „Satzung
über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen,
abflusslose Gruben)“ beraten und mit der Beschlussempfehlung zur
4. Änderungssatzung, bzw. 2. Änderungssatzung an den Rat verwiesen.
Die endgültige Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am 17.12.2013 vollzogen werden.
Anlagen:
Beschlussvorschlag TOP 7 Verwaltungsrat TBR AöR vom 19.11.2013 Änderungen zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren – Abwasser-Beitrags- und Gebührensatzung-