Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und Betriebsausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Jahresabschluss
2005 der kostenrechnenden Einrichtung „Stadtentwässerung“ der Stadt Rheine
zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Rheine stimmt der
Gebührenbedarfskalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Stadtentwässerung“
der Stadt Rheine mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 6,0 % ab dem Jahr 2007
zu.
3. Der Rat der Stadt Rheine beschließt den
Schmutzwassergebührensatz von 2,12 €/m³ und den Niederschlagswassergebührensatz
von 0,77 €/m² für das Jahr 2007.
4. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage
beigefügte 8. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Rheine.
Begründung:
Inhaltsverzeichnis
1. Jahresabschluss
2005 der kostenrechnenden Einrichtung
“Stadtentwässerung” der Stadt Rheine
2. Gebührenbedarfskalkulation
der kostenrechnenden Einrichtung “Stadtentwässerung” für das Jahr 2007
3. Gebührensätze 2007 für Schmutz- und
Niederschlagswasser
4. Satzungsänderungen
1. Jahresabschluss
2005 der kostenrechnenden Einrichtung
“Stadtentwässerung”
der Stadt Rheine
Das Rechnungsergebnis des Jahres 2005 der
kostenrechnenden Einrichtung „Stadtentwässerung“ schließt mit Einnahmen und
Ausgaben in Höhe von 13.232.470,39 € und damit um 376.198,61€ niedriger als
geplant.
Einen
tabellarischen Vergleich der Planzahlen und der Ergebnisse finden Sie auf den
Seiten 11 und 12 dieser Vorlage.
Die
verbleibende Rücklage wird in 2006 vermutlich restlos aufgebraucht werden.
Beim
Rechnungsergebnis sind Abweichungen vom Ergebnis der Haushaltsstellen nicht ungewöhnlich,
da für den Gebührenhaushalt die Buchungen periodengerecht sein müssen. Insofern
sind gelegentlich Korrekturen für Zahlungen am Jahreswechsel erforderlich, um
sie der zugehörigen Rechnungsperiode zu zuordnen. Aber auch Gebühreneinnahmen
und Auszahlungen für vergangene Jahre sind aus der Jahresrechnung auszugrenzen.
Abweichungen
über 10.000 € vom Planansatz gab es in folgenden Positionen:
PLAN
2005 – RE 2005 Planveränderung
Einnahmen:
1.
Schmutzwassergebühren 423.602,75 € Mindereinnahme
2.
Niederschlagswassergebühren 21.076,85 € Minderreinnahme
3.
Stromvergütung
Blockheizkraftwerk KA – 55.577,76 € Mehreinnahme
PLAN
2005 – RE 2005 Planveränderung
Ausgaben:
4.
Personalkosten – 101.835,30 € Mehrausgabe
5.
Unterhaltung
Kläranlagen – 12.522,13 € Mehrausgabe
6.
Unterhaltung
Kanäle 55.113,94 € Minderausgabe
7.
Stromkosten 41.819,51€ Minderausgabe
8.
Schlammbeseitigung 192.308,76 € Minderausgabe
9.
Wasser, Abwasser 13.126,07 € Minderausgabe
10.
Erstellung/Führung
Kanalkataster 140.474,35 € Minderausgabe
11.
Gebühreneinzug
Stadtwerke 19.782,76 € Minderausgabe
Die
absoluten und prozentualen Abweichungen vom Planansatz sind in der Tabelle auf
den Seite 11 und 12 mit aufgeführt.
1. Die Schmutzwassergebührenmindereinnahme ist durch
geringeren Wasserverbrauch bedingt.
2. Die Niederschlagswassergebührenmindereinnahme beruht
auf einem etwas geringeren Zuwachs an versiegelten Flächen als prognostiziert.
3. Aufgrund einer höheren Stromerzeugung des
Blockheizkraftwerkes auf der Kläranlage
konnte eine höhere Einnahme erzielt werden. Die Planzahlen für 2007
können voraussichtlich erzielt werden.
4. Aufgrund von Zuständigkeitsverschiebungen im Bereich
der Verwaltung der Stadtentwässerung kam es zu Kostensteigerungen im
Personalbereich, was bei der Kalkulation Ende 2005 noch nicht berücksichtigt
werden konnte.
5. Die Unterhaltungskosten der Kläranlagen konnten - wie
im vergangenen Jahr befürchtet – trotz sparsamer Haushaltsführung, aufgrund
gestiegener Preise nicht dauerhaft auf dem niedrigen Niveau gehalten werden.
Probleme aufgrund der Zuleitung von erhöhten Phosphorfrachten im
Kläranlagenzulauf verursachten z. B. Mehrverbräuche bzgl. des für die
Phosphatfällung benötigten Fällungsmittel FeClSO4. Dieses Beispiel
zeigt, dass nicht alle Ausgaben in der Unterhaltung planbar sind.
6. Die beauftragte Reparatur mit Kanal-Inlinern wurde
erst im Folgejahr abgerechnet. Außerdem fehlt noch die Schlussrechnung für die
Vorjahresmaßnahme. Der ausstehende Rechnungsbetrag für die offene
Schlussrechnung ist allerdings gering.
7. Durch aktives Strommanagement im
Stadtentwässerungsbetrieb wurden Verbrauchseinsparungen erzielt.
8. Bei den Schlammverwertungskosten sind die
Unwägbarkeiten von Grenzwertüberschreitungen im Klärschlamm und damit
verbundene teurere Entsorgungswege als Risikozuschlag enthalten. Jedoch: Es
wurde ein 10 jähriger Verwertungsvertrag mit dem Kohlekraftwerk Ibbenbüren
geschlossen. In den kommenden Jahren bestehen daher diese Unwägbarkeiten
hinsichtlich der Fortdauer der derzeitigen Verwertungswege bei geänderten
rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr.
9. Die geringen Kosten für Wasserbezug beruhen auf
geringerem Wasserbedarf.
10. Die erneute Untersuchung des Kanalnetzes mit der Kamera
kann zunächst auf die Inspektion von Kanälen und Hausanschlüssen im Rahmen
anstehender Kanalsanierungen und auf die Gewährleistungsabnahme von
Kanalbaumaßnahmen beschränkt bleiben. Diese Abweichung wurde erst im Jahre 2005
legitimiert.
11. Das Entgelt für die Stadtwerke zum
Schmutzwassergebühreneinzug stieg nicht im befürchteten Ausmaß an. Dies konnte
nicht vorher gesehen werden.
Trotz der teilweise deutlichen Abweichungen vom
Plan konnte der Gebührenhaushalt mit einer rechnerischen Rücklagenentnahme
ausgeglichen werden. Insbesondere der geringere Wasserverbrauch und die damit
verbundene Mindereinnahme von über 400.000 € sind bei der Kalkulation der
Gebührensätze für 2007 zu berücksichtigen. Nicht immer wird die Ausgabenseite
so günstig ausfallen, dass ein Einnahmeminus ausgeglichen werden kann.
2. Gebührenbedarfskalkulation
der kostenrechnenden Einrichtung
“Stadtentwässerung”
für das Jahr 2007
Die Kalkulation des Gebührenhaushalts für das
Jahr 2007 geht von den vorgesehenen Daten des Haushaltsansatzes 2007, den
Planwerten und der Kostenverfolgung des Jahres 2006 sowie den Ergebnissen der
Jahre 2005, 2004 und 2003 aus (Tabellen Seiten 13 bis 14).
Informationen und Hinweise zu Einzelpositionen:
Ausgaben:
– Bei der Position “Personalkosten” wurde
im Jahre 2000 die Personenzuordnung abgestimmt und in 2004 korrigiert, um
Personalkosten direkt und nicht im Verwaltungskostenbeitrag zu berücksichtigen.
Die jetzigen Kostenansätze wurden um die erwarteten Änderungen bei Lohn und
Gehalt und besonders im Stellenplan angepasst. Das Personalkosteneinsparungspotential
(3,5 Stellen gemäß Entwurfsplanung von 1998 für die 2. Erweiterung der
Kläranlage Nord) im Betrieb der Stadtentwässerung wurde sukzessive umgesetzt
und hat sich auch ausgewirkt. Dennoch lässt sich ein Personalaufwand unter ca.
1.625.000 € nicht bei gleichbleibender Qualität und zusätzlichen Anforderungen
darstellen.
– Die sächlichen Ausgaben
enthalten die Kosten für Fachbücher und –zeitschriften, Bekanntmachungen,
Fortbildung, Dienstreisen, Büroausstattung und –bedarf, Mitgliedsbeiträge und
für Post- und Telekommunikationsdienste. Durch die Aufteilung der kostenrechnenden
Einrichtung „Stadtentwässerung“ auf den FB 5 und den FB 6 sind hier Kosten
nicht ausschließlich über die HH-Stellen, sondern zusätzlich über die Kostenträgerrechnung
eigentlich „fremder“ HHSt zu erfassen. Die Ansätze dieser HH-Stellen wurden
entsprechend zusammengefasst.
– Die Kosten für die Unterhaltung der Kläranlage können nicht weiter verringert werden. Im Gegenteil sind
Vorsorgeaufwendungen wegen der Phosphorproblematik erforderlich. Hinzu kommen
gestiegene Preise für Lieferleistungen (Mautkosten, Treibstoffkosten, etc.),
Rohstoffkosten und Mehrwertsteuererhöhung. Es wird versucht, mit dem
Kostenansatz des Vorjahres auch in 2007 auszukommen.
– Die Leasing-Kosten des neuen Blockheizkraftwerkes (BHKW) auf dem Gelände der Kläranlage Nord gehen in die
Gebührenkalkulation ein. Der Wert beruht auf Betriebsdaten. Die Leasingrate
liegt bei ca. 78.000 €. Vertragsgemäß ist hier die produzierte Kilowattstunde
maßgebend. Sie wird mehr als gedeckt durch die Vergütung für den Strom, der
durch das BHKW produziert und in das EWR-Netz eingespeist wird. Die Vergütung
ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und in der Einnahmeposition
„Stromvergütung BHKW“ aufgelistet. Es wird ein Überschuss von etwa 40.000 €
erwartet.
– Die Kosten für die Unterhaltung der Kanäle werden durch zunehmende Kanalschädenerkennung und
–reparatur beeinflusst. Die vorausschauende Reparatur von Einzelschäden wurde
in 2004 aufgenommen. Mit dem Zusatzaufwand werden punktuelle schwerwiegende
Schäden des Kanalnetzes behoben, um der Forderung der Selbstüberwachungsverordnung
Kanal des Landes nachzukommen.
– Die Stromkosten der Stadtentwässerung werden
wie in den letzten Jahren durch Aufschläge je Kilowattstunde entsprechend der
gesetzlichen Vorgaben („Erneuerbare Energien-Gesetz“, EEG und „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz“,
KWKG) sowie durch die Ökosteuer weiterhin nachteilig beeinflusst.
Energieoptimierungen sind eine ständige Aufgabe des Betriebs. Im Rahmen der
Kläranlagenerweiterung wurde ein weiterführendes Stromlastmanagementsystem
implementiert, das Wirkung zeigt. Weitere Einsparungen werden möglicherweise im
Rahmen der Fuzzy-Logik-Implementierung in den kommenden Jahren erwartet werden
können.
– Die Kosten der Schlammverwertung sind
für die nächsten Jahre durch den abgeschlossenen Verwertungsvertrag mit dem
Kohlekraftwerk Ibbenbüren kalkulierbar.
– Die Gewässerschutz-Analysen erfordern voraussichtlich 5.000 €.
– Die Abwasserabgabe für
Schmutzwasser wird nach der Jahresschmutzwassermenge (JSM) von der
Gewässeraufsicht berechnet. Die JSM setzt sich zusammen aus der bezogenen
Wassermenge (von den Stadtwerken und aus Eigenwasserförderungsanlagen) und aus
dem Fremdwasser, welches dem Kanalnetz unkontrolliert zufließt. Unter
Fremdwasser wird jede ungenehmigte Einleitung in die Kanalisation verstanden.
Diese kann durch in die Kanalisation eindringendes Grundwasser hervorgerufen
werden, durch Drainagewasserableitung oder durch Falschanschlüsse (z.B.
Regenwassereinleitung in Schmutzwasserkanal). Drainageableitungen in die
Kanalisation sind satzungsgemäß nur während der Bauphase zulässig, aber deren
Fortbestand ist nur sehr schwer zu ermitteln. Undichte Kanalhaltungen können
erst durch eine umfassende Kanalsanierung beseitigt werden. Damit sind aber
Einleitungen aufgrund undichter Grundleitungen auf Privatgrundstücken noch
nicht behoben. Diese Grundleitungen sind vom Eigentümer auf Dichtheit zu prüfen
und ggf. zu sanieren. Der Landesgesetzgeber hat hier für die meisten
Wohngebäude eine Frist gesetzt bis zum Jahr 2015. Im Jahre 2004 hat die Stadtentwässerung
mit dem Abschlussbericht der Hausanschluss-Sanierung in Altenrheine ein Konzept
vorgelegt, wie im Stadtgebiet zukünftig vorgegangen werden soll, damit die
Bürger(innen) der privaten Nachweispflicht genügen können ohne dabei allein gelassen
zu werden. Dieses Konzept wurde den Änderungen im Landeswassergesetz angepasst
und wird vom FB 5 erneut in die politische Beratung gegeben werden.
Wenn die Anforderungen nach der Abwasserverordnung eingehalten werden,
vermindert sich nach dem Abwasserabgabengesetz der Abgabesatz auf 50 % der
Schadeinheiten. Nach einer Überprüfung der Jahresschmutzwassermenge durch das
staatliche Umweltamt führt dies zu einer Abgabe von ca. 336.000 € pro Jahr.
– Das Kanalkataster wird
fortgeschrieben. Im Jahr 2007 wird die Befahrung neuer Kanäle und
Hausanschlüsse innerhalb der Gewährleistungsfrist und im Vorfeld von Kanalsanierungen
weiterhin durchgeführt. Die Ansätze können für etwa drei Jahre halbiert werden.
– Im Indirekteinleiterkataster werden im Jahr 2007 möglichst wenig Kontrollanalysen bei
Fremdfirmen beauftragt. Die Abläufe von Mineralöl- und Fettabscheidern werden
versucht mit eigenen Mitteln zu kontrollieren. Der Kostenansatz wird bei 10.000
€ belassen.
– Die Schmutzwassergebühren werden von den Stadtwerken für
Rheine im Auftrag der Stadt eingezogen. Beim “Gebühreneinzug” wird den Rechnungen der Stadtwerke gefolgt. Der Abschlag
für das laufende Jahr zzgl. der Endabrechnung wird für 2007 geringfügig
angepasst.
– Die Fahrzeuge der Stadtentwässerung werden vom städtischen Fuhrpark überlassen. Die Kosten
können dort detailliert zugeordnet werden. Dem wird in der Gebührenkalkulation
Rechnung getragen.
– Die innere Verrechnung “Verwaltungskostenbeitrag“ dient als Ausgleich für die Nutzung der Gesamtverwaltung
durch die Stadtentwässerung. Sie wird prozentual über die Sachbetriebskosten
ermittelt. Der Prozentsatz beträgt 2,0 %.
– Die Positionen “Kleineinleiterabgabe” und “Fäkalienabfuhr durch Unternehmer” neutralisieren sich im Regelfall mit entsprechenden Einnahmepositionen.
In der Gebührenkalkulation werden diese Positionen neutral gerechnet.
– Von den Aufsichtsbehörden werden seit Ende des Jahres 2000
für die Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen, z.B. für Einleitungen aus
Regenbecken, Gebühren erhoben. Dafür wurde die Ausgabeposition „Erlaubnis-/
Genehmigungsgebühren“ eingerichtet. Der Ansatz ist
ein Merkposten, da weder der Umfang noch die Anzahl der erforderlichen
Erlaubnisse oder Genehmigungen bekannt sind. Erlaubnis-/ Genehmigungsgebühren
für Neubaumaßnahmen werden den jeweiligen Investitionskosten zugerechnet.
– Die Abschreibung auf den
Wiederbeschaffungszeitwert steigt um ca. 526.000 €.
Die Investitionen der letzten Jahre sind einbezogen, sofern sie
schlussgerechnet sind.
Ohne Schlussrechnung erfolgt lediglich eine Verzinsung des geleisteten
Aufwandes.
– Die Zinsbelastung steigt
um ca. 386.000,00 €. Der Zinssatz wurde ab 2007 mit 6,0 % vorgegeben.
Einnahmen:
– Die Einnahmeposition „Wartung Pumpwerke im Außenbereich“ beruht auf Wartungsverträgen für private
Druckentwässerungspumpwerke, die mit der Stadt abgeschlossen wurden.
– Die „Stromvergütung BHKW“ stellt den Erlös für die Stromeinspeisung aus dem
Blockheizkraftwerk auf der Kläranlage Nord ins Stromnetz der EWR / SWR dar.
– Der öffentliche Anteil an den
Niederschlagswasserbeseitigungskosten errechnet sich zu 2.464.000,00 € aus den versiegelten und an
die Kanalisation angeschlossenen Straßen-/ Wege- und Platzflächen und dem
geänderten Gebührensatz von 0,77
€/m².
3.
Gebührensätze
2007 für Schmutz- und Niederschlagswasser
Die
Kalkulation der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser erfolgt nach
dem Schema der vergangenen Jahre (Tabelle Seite 15).
Wassermenge
Gegenüber 1999 war in 2000 ein geringer Rückgang
des Wasserverbrauchs zu verzeichnen. In 2001 wurde er etwa zur Hälfte wieder
ausgeglichen. Die Frischwassermengen in 2002 und 2003 lagen wiederum auf dem
Niveau von 2000. Seit dem Jahre 2004 fallen zwei Großwasserverbraucher in
Gellendorf weg. Aufgrund dessen und wegen der Mindereinnahme bei der
Schmutzwassergebühr muss die Wassermenge reduziert werden. Es wird deshalb in
der Kalkulation mit einer Wassermenge von 3.900.000 m³ gerechnet.
Die
Frischwassermenge ist im Mittel der letzten Jahre zurückgegangen wie die
nachstehende Tabelle zeigt.
In 2004 hat eine neue Tendenz der Wasserbezugsverringerung begonnen die sich in
2005 weiter fortsetzt. Das 5-Jahresmittel liegt unter dem Streubereich der
letzten Jahre.
Somit ist bei der Kalkulation von einer Menge von 3.900.000 m³
auszugehen.
Jahr Jahresfrischwassermenge Mittelwert der letzten 5 Jahre
1995 3.988.763 m³ 4.054.890 m³
1996 3.891.780 m³ 4.026.097 m³
1997 3.962.712 m³ 4.004.899 m³
1998
4.142.011 m³ 4.011.894 m³
1999
4.116.449 m³ 4.000.343 m³
2000
4.053.290 m³ 4.013.248 m³
2001
4.085.541 m³ 4.052.001 m³
2002
4.058.672 m³ 4.071.193 m³
2003
4.047.626 m³ 4.052.316 m³
2004
3.831.827 m³ 4.015.391 m³
2005
3.805.121 m³ 3.965.757 m³
Versiegelungsfläche
Die
versiegelte Fläche hat sich durch Straßenneubau und Wohnungsbau
gegenüber dem letztjährigen Prognoseansatz nicht gebührenfreundlich entwickelt.
Die tatsächlich versiegelten Flächen sind bei den Privatflächen geringer als
prognostiziert. Eine Steigerung der versiegelten Flächen im Bereich Straßen ist
nicht nennenswert gegeben.
Straßenflächen Privatflächen Summe
Stand Ende 1997 2.990.686 m² 4.834.314
m² 7.825.000 m²
Stand Ende 1998 3.040.839 m² 4.835.161
m² 7.876.000 m²
Stand Ende 1999 3.049.515 m² 4.896.720 m² 7.946.235 m²
Stand Ende 2000 3.050.995 m² 4.955.120 m² 8.006.115 m²
Stand Ende 2001 3.097.727 m² 5.030.370 m² 8.128.097 m²
Stand Ende 2002 3.103.403 m² 5.054.900 m² 8.158.303 m²
Stand Ende 2003 3.147.924 m² 5.122.180
m² 8.270.104 m²
Stand Ende 2004 3.175.210 m² 5.125.008 m² 8.300.218 m²
Stand Ende 2005 3.175.496 m² 5.093.065 m² 8.268.561 m²
Stand Ende 2006(Plan)
3.200.000 m² 5.125.000 m² 8.325.000 m²
Die prozentuale Aufteilung der
Abwasserbeseitigungskosten auf die Kostenblöcke Schmutz- und
Niederschlagswasser bleibt nahezu unverändert.
Gebührensätze
Mit den Kosten der Gebührenbedarfsermittlung und den
aufgezeigten Verteilgrößen für Schmutz- bzw. Niederschlagswasser errechnen sich
folgende Gebührensätze:
Schmutzwassergebührensatz
2,12 €/cbm
Niederschlagswassergebührensatz 0,77 €/m²
Dies bedeutet eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr um
10 ct/m³, was 4,95 %
entspricht.
Dies bedeutet eine Erhöhung der
Niederschlagswassergebühr um 9 ct/m²,
was 13,2 % entspricht.
Die Gebührensätze liegen damit über den
Prognosewerten, die 2001 für 10 Jahre anhand der vorgesehenen Investitionen für
die Gebietsentwicklung und Kanalsanierung ermittelt wurden. Bei dieser Prognose
wurde ein Zinssatz von 4,0 % angenommen. Der Zinssatz für 2007 beträgt 6,0
% und verursacht gegenüber 2004 damit eine Mehrbelastung von 1,6 Millionen Euro
für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler. Bei hälftiger Aufteilung dieser
Mehrbelastung auf die Kostenblöcke Schmutz- und Niederschlagswasser bedeutet
das einen Anteil von 20 Cent/m³ für den Schmutzwasser- und von 10 Cent/m² für
den Niederschlagswassergebührensatz.
Es sei hier noch einmal klar gesagt: Der
Gebührenanstieg ist nicht im Betrieb der Stadtentwässerung begründet.; Die
geplanten Ansätze für 2007 liegen hier um 243.000,00 € niedriger als 2006. Zum
Einen resultiert die Erhöhung der Gebühr auf den Anstieg der Abschreibungssätze
um rd. 526.000,00 € und der Verzinsung um rund 386.000,00 €, zum Anderen führt
der reduzierte Kalkulationsansatz des Frischwasserverbrauches zu der Anpassung
(siehe o. a. Abschnitt ´Wassermenge´).
Die Prognose der Gebührenentwicklung wurde im
Jahre 2000 für 10 Jahre gewagt, um die Auswirkung der Kanalsanierung
darzustellen. Die Entwicklung der Gebührensätze stellte sich damals
folgendermaßen dar (umgerechnet in Euro):
Jahr |
2001 |
2002 |
2004 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
SW-Gebühr |
1,67 € |
1,72 € |
1,77 € |
1,81 € |
1,87 € |
1,92 € |
1,87 € |
1,94 € |
1,94 € |
2,02 € |
RW-Gebühr |
0,57 € |
0,60 € |
0,62 € |
0,69 € |
0,72 € |
0,67 € |
0,72 € |
0,71 € |
0,75 € |
0,73 € |
Gültige, vom Rat
beschlossene Werte
(für 1998 bis 2001
umgerechnet aus DM-Beträgen)
|
|
||||||||||
Jahr |
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
|
|
SW-Gebühr |
1,5390 € |
1,6820 € |
1,6820 € |
1,74 € |
1,74 € |
1,74 € |
1,84 € |
2,02 € |
2,12 |
|
|
RW-Gebühr |
0,5471 € |
0,5726 € |
0,5726 € |
0,61 € |
0,61 € |
0,61 € |
0,66 € |
0,68 € |
0,77 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Vorschlag |
|
|
Für die Gebührenzahlerin mit 36 m³
Jahresschmutzwassermenge und 100 m² versiegelter Fläche ergeben die beiden
Gebührensatzänderungen eine monatliche Belastung von 1,05 €.
4.
Satzungsänderungen
Es werden die neuen Gebührensätze für 2007 in die
Satzung eingearbeitet.
Jahresergebnis 2005 der Stadtentwässerung
Vergleich Rechnungsergebnis 2005 mit Planzahlen für das Jahr 2005
Der Gebührenhaushalt für das Jahr 2005 der kostenrechnenden
Einrichtung „Stadtentwässerung“ der Stadt Rheine schließt mit einem
ausgeglichenen Ergebnis bei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 13.232.470,39 €.
Die Ausgaben liegen damit um 2,76 % unter den Planansätzen. Für die
Gebührenkalkulation 2007 besteht keine rechnerische Rücklage mehr.
Gebührenbedarfsermittlung für das Jahr 2007
Berechnung der
Einheitsgebühr und der getrennten Gebührensätze
8. Änderungssatzung
zur
Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungs-
satzung der Stadt Rheine vom 07. November 2006
Gemäß der §§ 4, 6, 7, 8 und
10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.
Oktober 1969 (GV. NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai
2004 (GV. NW S. 228), und des § 7 Abs. 1 und § 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV. NW S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), sowie der §§ 51 - 59,
64, 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 1995 -
LWG - (GV. NW S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV.
NW S. 463) in Verbindung mit der Satzung über die Entwässerung der
Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung
- der Stadt Rheine vom 16. August 1995, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss
vom 5. November 2002, hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am
9. Dezember 1997 die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Rheine vom 16. August 1995 beschlossen, durch Beschluss vom
10. November 1998, vom 14. Dezember 1999, vom 12. Dezember 2000,
vom 11. Dezember 2001, vom 5. November 2002, vom 22. Dezember
2004, vom 14. Dezember 2005 geändert und am 07. November 2006 diese 8.
Änderungssatzung beschlossen:
Im
§ 14 „Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser“ erfolgt nachstehende Änderung:
1. Der
Gebührensatz je cbm anrechenbarer Schmutzwassermenge nach § 11 beträgt pro
Jahr 2,12 €.
3. Der Gebührensatz je qm angeschlossener
Grundstücksfläche nach § 13 beträgt pro Jahr 0,77 €.
Im
§ 17 „Inkrafttreten“ wird
nachstehender Satz angefügt:
Die 8. Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2007 in
Kraft.