Betreff
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Rheine
Vorlage
455/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.    Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Jahresabschluss 2005 der kostenrechnenden Einrichtung „Stadtentwässerung“ der Stadt Rheine zustimmend zur Kenntnis.

2.    Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Gebührenbedarfskalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Stadtentwässerung“ der Stadt Rheine mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 6,0 % ab dem Jahr 2007 zu.

3.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt den Schmutzwassergebührensatz von 2,12 €/m³ und den Niederschlagswassergebührensatz von 0,77 €/m² für das Jahr 2007.

4.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage beigefügte 8. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Rheine.

 


Begründung:

 

Inhaltsverzeichnis

1. Jahresabschluss 2005 der kostenrechnenden Einrichtung
“Stadtentwässerung” der Stadt Rheine

2. Gebührenbedarfskalkulation der kostenrechnenden Einrichtung “Stadtentwässerung” für das Jahr 2007

3. Gebührensätze 2007 für Schmutz- und Niederschlagswasser

4. Satzungsänderungen

 

1.  Jahresabschluss 2005 der kostenrechnenden Einrichtung
                                    “Stadtentwässerung” der Stadt Rheine

 

Das Rechnungsergebnis des Jahres 2005 der kostenrechnenden Einrichtung „Stadtentwässerung“ schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 13.232.470,39 € und damit um 376.198,61€ niedriger als geplant.

 

Einen tabellarischen Vergleich der Planzahlen und der Ergebnisse finden Sie auf den Seiten 11 und 12 dieser Vorlage.

 

Die verbleibende Rücklage wird in 2006 vermutlich restlos aufgebraucht werden.

 

Beim Rechnungsergebnis sind Abweichungen vom Ergebnis der Haushaltsstellen nicht ungewöhnlich, da für den Gebührenhaushalt die Buchungen periodengerecht sein müssen. Insofern sind gelegentlich Korrekturen für Zahlungen am Jahreswechsel erforderlich, um sie der zugehörigen Rechnungsperiode zu zuordnen. Aber auch Gebühreneinnahmen und Auszahlungen für vergangene Jahre sind aus der Jahresrechnung auszugrenzen.

 

Abweichungen über 10.000 € vom Planansatz gab es in folgenden Positionen:

                                              PLAN 2005 – RE 2005 Planveränderung

Einnahmen:

1.        Schmutzwassergebühren            423.602,75 €          Mindereinnahme

2.        Niederschlagswassergebühren      21.076,85 €          Minderreinnahme

3.        Stromvergütung Blockheizkraftwerk KA – 55.577,76 €   Mehreinnahme

                                              PLAN 2005 – RE 2005 Planveränderung

Ausgaben:

4.        Personalkosten                      – 101.835,30 €            Mehrausgabe

5.        Unterhaltung Kläranlagen          – 12.522,13 €            Mehrausgabe

6.        Unterhaltung Kanäle                   55.113,94 €           Minderausgabe

7.        Stromkosten                              41.819,51€            Minderausgabe

8.        Schlammbeseitigung                  192.308,76 €           Minderausgabe

9.        Wasser, Abwasser                      13.126,07 €           Minderausgabe

10.    Erstellung/Führung Kanalkataster 140.474,35 €           Minderausgabe

11.    Gebühreneinzug Stadtwerke         19.782,76 €           Minderausgabe

 

Die absoluten und prozentualen Abweichungen vom Planansatz sind in der Tabelle auf den Seite 11 und 12 mit aufgeführt.

 

1.    Die Schmutzwassergebührenmindereinnahme ist durch geringeren Wasserverbrauch bedingt.

2.    Die Niederschlagswassergebührenmindereinnahme beruht auf einem etwas geringeren Zuwachs an versiegelten Flächen als prognostiziert.

3.    Aufgrund einer höheren Stromerzeugung des Blockheizkraftwerkes auf der Kläranlage  konnte eine höhere Einnahme erzielt werden. Die Planzahlen für 2007 können voraussichtlich erzielt werden.

4.    Aufgrund von Zuständigkeitsverschiebungen im Bereich der Verwaltung der Stadtentwässerung kam es zu Kostensteigerungen im Personalbereich, was bei der Kalkulation Ende 2005 noch nicht berücksichtigt werden konnte.

5.    Die Unterhaltungskosten der Kläranlagen konnten - wie im vergangenen Jahr befürchtet – trotz sparsamer Haushaltsführung, aufgrund gestiegener Preise nicht dauerhaft auf dem niedrigen Niveau gehalten werden. Probleme aufgrund der Zuleitung von erhöhten Phosphorfrachten im Kläranlagenzulauf verursachten z. B. Mehrverbräuche bzgl. des für die Phosphatfällung benötigten Fällungsmittel FeClSO4. Dieses Beispiel zeigt, dass nicht alle Ausgaben in der Unterhaltung planbar sind.

6.    Die beauftragte Reparatur mit Kanal-Inlinern wurde erst im Folgejahr abgerechnet. Außerdem fehlt noch die Schlussrechnung für die Vorjahresmaßnahme. Der ausstehende Rechnungsbetrag für die offene Schlussrechnung ist allerdings gering.

7.    Durch aktives Strommanagement im Stadtentwässerungsbetrieb wurden Verbrauchseinsparungen erzielt.

8.    Bei den Schlammverwertungskosten sind die Unwägbarkeiten von Grenzwertüberschreitungen im Klärschlamm und damit verbundene teurere Entsorgungswege als Risikozuschlag enthalten. Jedoch: Es wurde ein 10 jähriger Verwertungsvertrag mit dem Kohlekraftwerk Ibbenbüren geschlossen. In den kommenden Jahren bestehen daher diese Unwägbarkeiten hinsichtlich der Fortdauer der derzeitigen Verwertungswege bei geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr.

9.    Die geringen Kosten für Wasserbezug beruhen auf geringerem Wasserbedarf.

10. Die erneute Untersuchung des Kanalnetzes mit der Kamera kann zunächst auf die Inspektion von Kanälen und Hausanschlüssen im Rahmen anstehender Kanalsanierungen und auf die Gewährleistungsabnahme von Kanalbaumaßnahmen beschränkt bleiben. Diese Abweichung wurde erst im Jahre 2005 legitimiert.

11. Das Entgelt für die Stadtwerke zum Schmutzwassergebühreneinzug stieg nicht im befürchteten Ausmaß an. Dies konnte nicht vorher gesehen werden.

 

Trotz der teilweise deutlichen Abweichungen vom Plan konnte der Gebührenhaushalt mit einer rechnerischen Rücklagenentnahme ausgeglichen werden. Insbesondere der geringere Wasserverbrauch und die damit verbundene Mindereinnahme von über 400.000 € sind bei der Kalkulation der Gebührensätze für 2007 zu berücksichtigen. Nicht immer wird die Ausgabenseite so günstig ausfallen, dass ein Einnahmeminus ausgeglichen werden kann.

 

 

 

2.  Gebührenbedarfskalkulation der kostenrechnenden Einrichtung
                                           “Stadtentwässerung” für das Jahr 2007

 

Die Kalkulation des Gebührenhaushalts für das Jahr 2007 geht von den vorgesehenen Daten des Haushaltsansatzes 2007, den Planwerten und der Kostenverfolgung des Jahres 2006 sowie den Ergebnissen der Jahre 2005, 2004 und 2003 aus (Tabellen Seiten 13 bis 14).

 

Informationen und Hinweise zu Einzelpositionen:

Ausgaben:

     Bei der Position “Personalkosten” wurde im Jahre 2000 die Personenzuordnung abgestimmt und in 2004 korrigiert, um Personalkosten direkt und nicht im Verwaltungskostenbeitrag zu berücksichtigen. Die jetzigen Kostenansätze wurden um die erwarteten Änderungen bei Lohn und Gehalt und besonders im Stellenplan angepasst. Das Personalkosteneinsparungspotential (3,5 Stellen gemäß Entwurfsplanung von 1998 für die 2. Erweiterung der Kläranlage Nord) im Betrieb der Stadtentwässerung wurde sukzessive umgesetzt und hat sich auch ausgewirkt. Dennoch lässt sich ein Personalaufwand unter ca. 1.625.000 € nicht bei gleichbleibender Qualität und zusätzlichen Anforderungen darstellen.

     Die sächlichen Ausgaben enthalten die Kosten für Fachbücher und –zeitschriften, Bekanntmachungen, Fortbildung, Dienstreisen, Büroausstattung und –bedarf, Mitgliedsbeiträge und für Post- und Telekommunikationsdienste. Durch die Aufteilung der kostenrechnenden Einrichtung „Stadtentwässerung“ auf den FB 5 und den FB 6 sind hier Kosten nicht ausschließlich über die HH-Stellen, sondern zusätzlich über die Kostenträgerrechnung eigentlich „fremder“ HHSt zu erfassen. Die Ansätze dieser HH-Stellen wurden entsprechend zusammengefasst.

     Die Kosten für die Unterhaltung der Kläranlage können nicht weiter verringert werden. Im Gegenteil sind Vorsorgeaufwendungen wegen der Phosphorproblematik erforderlich. Hinzu kommen gestiegene Preise für Lieferleistungen (Mautkosten, Treibstoffkosten, etc.), Rohstoffkosten und Mehrwertsteuererhöhung. Es wird versucht, mit dem Kostenansatz des Vorjahres auch in 2007 auszukommen.

     Die Leasing-Kosten des neuen Blockheizkraftwerkes (BHKW) auf dem Gelände der Kläranlage Nord gehen in die Gebührenkalkulation ein. Der Wert beruht auf Betriebsdaten. Die Leasingrate liegt bei ca. 78.000 €. Vertragsgemäß ist hier die produzierte Kilowattstunde maßgebend. Sie wird mehr als gedeckt durch die Vergütung für den Strom, der durch das BHKW produziert und in das EWR-Netz eingespeist wird. Die Vergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und in der Einnahmeposition „Stromvergütung BHKW“ aufgelistet. Es wird ein Überschuss von etwa 40.000 € erwartet.

     Die Kosten für die Unterhaltung der Kanäle werden durch zunehmende Kanalschädenerkennung und –reparatur beeinflusst. Die vorausschauende Reparatur von Einzelschäden wurde in 2004 aufgenommen. Mit dem Zusatzaufwand werden punktuelle schwerwiegende Schäden des Kanalnetzes behoben, um der Forderung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal des Landes nachzukommen.

     Die Stromkosten der Stadtentwässerung werden wie in den letzten Jahren durch Aufschläge je Kilowattstunde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben („Erneuerbare Energien-Gesetz“, EEG und „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz“, KWKG) sowie durch die Ökosteuer weiterhin nachteilig beeinflusst.

Energieoptimierungen sind eine ständige Aufgabe des Betriebs. Im Rahmen der Kläranlagenerweiterung wurde ein weiterführendes Stromlastmanagementsystem implementiert, das Wirkung zeigt. Weitere Einsparungen werden möglicherweise im Rahmen der Fuzzy-Logik-Implementierung in den kommenden Jahren erwartet werden können.

     Die Kosten der Schlammverwertung sind für die nächsten Jahre durch den abgeschlossenen Verwertungsvertrag mit dem Kohlekraftwerk Ibbenbüren kalkulierbar.

     Die Gewässerschutz-Analysen erfordern voraussichtlich 5.000 €.

     Die Abwasserabgabe für Schmutzwasser wird nach der Jahresschmutzwassermenge (JSM) von der Gewässeraufsicht berechnet. Die JSM setzt sich zusammen aus der bezogenen Wassermenge (von den Stadtwerken und aus Eigenwasserförderungsanlagen) und aus dem Fremdwasser, welches dem Kanalnetz unkontrolliert zufließt. Unter Fremdwasser wird jede ungenehmigte Einleitung in die Kanalisation verstanden. Diese kann durch in die Kanalisation eindringendes Grundwasser hervorgerufen werden, durch Drainagewasserableitung oder durch Falschanschlüsse (z.B. Regenwassereinleitung in Schmutzwasserkanal). Drainageableitungen in die Kanalisation sind satzungsgemäß nur während der Bauphase zulässig, aber deren Fortbestand ist nur sehr schwer zu ermitteln. Undichte Kanalhaltungen können erst durch eine umfassende Kanalsanierung beseitigt werden. Damit sind aber Einleitungen aufgrund undichter Grundleitungen auf Privatgrundstücken noch nicht behoben. Diese Grundleitungen sind vom Eigentümer auf Dichtheit zu prüfen und ggf. zu sanieren. Der Landesgesetzgeber hat hier für die meisten Wohngebäude eine Frist gesetzt bis zum Jahr 2015. Im Jahre 2004 hat die Stadtentwässerung mit dem Abschlussbericht der Hausanschluss-Sanierung in Altenrheine ein Konzept vorgelegt, wie im Stadtgebiet zukünftig vorgegangen werden soll, damit die Bürger(innen) der privaten Nachweispflicht genügen können ohne dabei allein gelassen zu werden. Dieses Konzept wurde den Änderungen im Landeswassergesetz angepasst und wird vom FB 5 erneut in die politische Beratung gegeben werden.

Wenn die Anforderungen nach der Abwasserverordnung eingehalten werden, vermindert sich nach dem Abwasserabgabengesetz der Abgabesatz auf 50 % der Schadeinheiten. Nach einer Überprüfung der Jahresschmutzwassermenge durch das staatliche Umweltamt führt dies zu einer Abgabe von ca. 336.000 € pro Jahr.

     Das Kanalkataster wird fortgeschrieben. Im Jahr 2007 wird die Befahrung neuer Kanäle und Hausanschlüsse innerhalb der Gewährleistungsfrist und im Vorfeld von Kanalsanierungen weiterhin durchgeführt. Die Ansätze können für etwa drei Jahre halbiert werden.

     Im Indirekteinleiterkataster werden im Jahr 2007 möglichst wenig Kontrollanalysen bei Fremdfirmen beauftragt. Die Abläufe von Mineralöl- und Fettabscheidern werden versucht mit eigenen Mitteln zu kontrollieren. Der Kostenansatz wird bei 10.000 € belassen.

     Die Schmutzwassergebühren werden von den Stadtwerken für Rheine im Auftrag der Stadt eingezogen. Beim “Gebühreneinzug” wird den Rechnungen der Stadtwerke gefolgt. Der Abschlag für das laufende Jahr zzgl. der Endabrechnung wird für 2007 geringfügig angepasst.

     Die Fahrzeuge der Stadtentwässerung werden vom städtischen Fuhrpark überlassen. Die Kosten können dort detailliert zugeordnet werden. Dem wird in der Gebührenkalkulation Rechnung getragen.

     Die innere Verrechnung “Verwaltungskostenbeitrag“ dient als Ausgleich für die Nutzung der Gesamtverwaltung durch die Stadtentwässerung. Sie wird prozentual über die Sachbetriebskosten ermittelt. Der Prozentsatz beträgt 2,0 %.

     Die Positionen “Kleineinleiterabgabe” und “Fäkalienabfuhr durch Unternehmer” neutralisieren sich im Regelfall mit entsprechenden Einnahmepositionen. In der Gebührenkalkulation werden diese Positionen neutral gerechnet.

     Von den Aufsichtsbehörden werden seit Ende des Jahres 2000 für die Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen, z.B. für Einleitungen aus Regenbecken, Gebühren erhoben. Dafür wurde die Ausgabeposition „Erlaubnis-/ Genehmigungsgebühren“ eingerichtet. Der Ansatz ist ein Merkposten, da weder der Umfang noch die Anzahl der erforderlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen bekannt sind. Erlaubnis-/ Genehmigungsgebühren für Neubaumaßnahmen werden den jeweiligen Investitionskosten zugerechnet.

     Die Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert steigt um ca. 526.000 €.
Die Investitionen der letzten Jahre sind einbezogen, sofern sie schlussgerechnet sind.
Ohne Schlussrechnung erfolgt lediglich eine Verzinsung des geleisteten Aufwandes.

     Die Zinsbelastung steigt um ca. 386.000,00 €. Der Zinssatz wurde ab 2007 mit 6,0 % vorgegeben.

 

 

Einnahmen:

     Die Einnahmeposition „Wartung Pumpwerke im Außenbereich“ beruht auf Wartungsverträgen für private Druckentwässerungspumpwerke, die mit der Stadt abgeschlossen wurden.

     Die „Stromvergütung BHKW“ stellt den Erlös für die Stromeinspeisung aus dem Blockheizkraftwerk auf der Kläranlage Nord ins Stromnetz der EWR / SWR dar.

     Der öffentliche Anteil an den Niederschlagswasserbeseitigungskosten errechnet sich zu 2.464.000,00 € aus den versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Straßen-/ Wege- und Platzflächen und dem geänderten Gebührensatz von 0,77 €/m².

 

3.        Gebührensätze 2007 für Schmutz- und Niederschlagswasser

 

Die Kalkulation der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser erfolgt nach dem Schema der vergangenen Jahre (Tabelle Seite 15).

 

Wassermenge

Gegenüber 1999 war in 2000 ein geringer Rückgang des Wasserverbrauchs zu verzeichnen. In 2001 wurde er etwa zur Hälfte wieder ausgeglichen. Die Frischwassermengen in 2002 und 2003 lagen wiederum auf dem Niveau von 2000. Seit dem Jahre 2004 fallen zwei Großwasserverbraucher in Gellendorf weg. Aufgrund dessen und wegen der Mindereinnahme bei der Schmutzwassergebühr muss die Wassermenge reduziert werden. Es wird deshalb in der Kalkulation mit einer Wassermenge von 3.900.000 m³ gerechnet.

 

Die Frischwassermenge ist im Mittel der letzten Jahre zurückgegangen wie die nachstehende Tabelle zeigt.   
In 2004 hat eine neue Tendenz der Wasserbezugsverringerung begonnen die sich in 2005 weiter fortsetzt. Das 5-Jahresmittel liegt unter dem Streubereich der letzten Jahre.     
Somit ist bei der Kalkulation von einer Menge von 3.900.000 m³ auszugehen.

 

Jahr       Jahresfrischwassermenge    Mittelwert der letzten 5 Jahre

1995         3.988.763 m³                     4.054.890 m³

1996         3.891.780 m³                     4.026.097 m³

1997         3.962.712 m³                     4.004.899 m³

1998                            4.142.011 m³                 4.011.894 m³

1999                            4.116.449 m³                 4.000.343 m³

2000                            4.053.290 m³                 4.013.248 m³

2001                            4.085.541 m³                 4.052.001 m³

2002                            4.058.672 m³                 4.071.193 m³

2003                            4.047.626 m³                 4.052.316 m³

2004                            3.831.827 m³                 4.015.391 m³

2005                            3.805.121 m³                 3.965.757 

 

Versiegelungsfläche

Die versiegelte Fläche hat sich durch Straßenneubau und Wohnungsbau gegenüber dem letztjährigen Prognoseansatz nicht gebührenfreundlich entwickelt. Die tatsächlich versiegelten Flächen sind bei den Privatflächen geringer als prognostiziert. Eine Steigerung der versiegelten Flächen im Bereich Straßen ist nicht nennenswert gegeben.

                                      Straßenflächen  Privatflächen         Summe

Stand Ende 1997            2.990.686 m²   4.834.314 m²    7.825.000 m²

Stand Ende 1998            3.040.839 m²   4.835.161 m²    7.876.000 m²

Stand Ende 1999          3.049.515 m²   4.896.720 m²    7.946.235 m²

Stand Ende 2000          3.050.995 m²   4.955.120 m²    8.006.115 m²

Stand Ende 2001          3.097.727 m²   5.030.370 m²    8.128.097 m²

Stand Ende 2002          3.103.403 m²   5.054.900 m²    8.158.303 m²

Stand Ende 2003            3.147.924 m²   5.122.180 m²    8.270.104 m²

Stand Ende 2004          3.175.210 m²   5.125.008 m²    8.300.218 m²

Stand Ende 2005          3.175.496 m²   5.093.065 m²    8.268.561 m²

Stand Ende 2006(Plan) 3.200.000 m²   5.125.000 m²    8.325.000 m²

 

Die prozentuale Aufteilung der Abwasserbeseitigungskosten auf die Kostenblöcke Schmutz- und Niederschlagswasser bleibt nahezu unverändert.

 

Gebührensätze

Mit den Kosten der Gebührenbedarfsermittlung und den aufgezeigten Verteilgrößen für Schmutz- bzw. Niederschlagswasser errechnen sich folgende Gebührensätze:

           Schmutzwassergebührensatz        2,12 €/cbm

           Niederschlagswassergebührensatz                      0,77 €/m²

Dies bedeutet eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 10 ct/m³, was 4,95 % entspricht.

Dies bedeutet eine Erhöhung der Niederschlagswassergebühr um 9 ct/m², was 13,2 % entspricht.

Die Gebührensätze liegen damit über den Prognosewerten, die 2001 für 10 Jahre anhand der vorgesehenen Investitionen für die Gebietsentwicklung und Kanalsanierung ermittelt wurden. Bei dieser Prognose wurde ein Zinssatz von 4,0 % angenommen. Der Zinssatz für 2007 beträgt 6,0 % und verursacht gegenüber 2004 damit eine Mehrbelastung von 1,6 Millionen Euro für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler. Bei hälftiger Aufteilung dieser Mehrbelastung auf die Kostenblöcke Schmutz- und Niederschlagswasser bedeutet das einen Anteil von 20 Cent/m³ für den Schmutzwasser- und von 10 Cent/m² für den Niederschlagswassergebührensatz.

Es sei hier noch einmal klar gesagt: Der Gebührenanstieg ist nicht im Betrieb der Stadtentwässerung begründet.; Die geplanten Ansätze für 2007 liegen hier um 243.000,00 € niedriger als 2006. Zum Einen resultiert die Erhöhung der Gebühr auf den Anstieg der Abschreibungssätze um rd. 526.000,00 € und der Verzinsung um rund 386.000,00 €, zum Anderen führt der reduzierte Kalkulationsansatz des Frischwasserverbrauches zu der Anpassung (siehe o. a. Abschnitt ´Wassermenge´).

 

Die Prognose der Gebührenentwicklung wurde im Jahre 2000 für 10 Jahre gewagt, um die Auswirkung der Kanalsanierung darzustellen. Die Entwicklung der Gebührensätze stellte sich damals folgendermaßen dar (umgerechnet in Euro):

 

Jahr

2001

2002

2004

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

SW-Gebühr

1,67 €

1,72 €

1,77 €

1,81 €

1,87 €

1,92 €

1,87 €

1,94 €

1,94 €

2,02 €

RW-Gebühr

0,57 €

0,60 €

0,62 €

0,69 €

0,72 €

0,67 €

0,72 €

0,71 €

0,75 €

0,73 €

Gültige, vom Rat beschlossene Werte

(für 1998 bis 2001 umgerechnet aus DM-Beträgen)

 

 

Jahr

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

 

SW-Gebühr

1,5390 €

1,6820 €

1,6820 €

1,74 €

1,74 €

1,74 €

1,84 €

2,02 €

2,12

 

RW-Gebühr

0,5471 €

0,5726 €

0,5726 €

0,61 €

0,61 €

0,61 €

0,66 €

0,68 €

0,77

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorschlag

 

 

 

Für die Gebührenzahlerin mit 36 m³ Jahresschmutzwassermenge und 100 m² versiegelter Fläche ergeben die beiden Gebührensatzänderungen eine monatliche Belastung von 1,05 €.

 

 

4.        Satzungsänderungen

 

Es werden die neuen Gebührensätze für 2007 in die Satzung eingearbeitet.


Jahresergebnis 2005 der Stadtentwässerung

Vergleich Rechnungsergebnis 2005 mit Planzahlen für das Jahr 2005

 

 

 

 

 

Der Gebührenhaushalt für das Jahr 2005 der kostenrechnenden Einrichtung „Stadt­entwässerung“ der Stadt Rheine schließt mit einem ausgeglichenen Ergebnis bei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 13.232.470,39 €.

 

Die Ausgaben liegen damit um 2,76 % unter den Planansätzen. Für die Gebührenkalkulation 2007 besteht keine rechnerische Rücklage mehr.

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsermittlung für das Jahr 2007

 

 

 
Berechnung der Einheitsgebühr und der getrennten Gebührensätze


 

8. Änderungssatzung zur

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-
satzung der Stadt Rheine vom 07. November 2006

 

 

Gemäß der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2004 (GV. NW S. 228), und des § 7 Abs. 1 und § 41 Abs. 1 Buchstabe f  der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), sowie der §§ 51 - 59, 64, 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 1995 - LWG - (GV. NW S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NW S. 463) in Verbindung mit der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Stadt Rheine vom 16. August 1995, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 5.  November 2002, hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 9. Dezember 1997 die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Rheine vom 16. August 1995 beschlossen, durch Beschluss vom 10. November 1998, vom 14. Dezember 1999, vom 12. Dezember 2000, vom 11. Dezember 2001, vom 5. November 2002, vom 22. Dezember 2004, vom 14. Dezember 2005 geändert und am 07. November 2006 diese 8. Änderungssatzung beschlossen:

 

 

Im § 14 „Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser“ erfolgt nachstehende Änderung:

 

1.    Der Gebührensatz je cbm anrechenbarer Schmutzwassermenge nach § 11 beträgt pro Jahr 2,12 €.

 

3.    Der Gebührensatz je qm angeschlossener Grundstücksfläche nach § 13 beträgt pro Jahr 0,77 €.

 

 

Im § 17 „Inkrafttreten“ wird nachstehender Satz angefügt:

Die 8. Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft.