Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) der Stadt Rheine vom 11.12.2013 zu.
Begründung:
Mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land NRW wurden auch die Bestimmungen zu § 22 GemHVO - Ermächtigungsübertragungen – geändert, mit nunmehr folgendem Wortlaut:
„Ermächtigungen für
Aufwendungen und Auszahlungen sind übertragbar. Die Bürgermeisterin oder der
Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang
und Dauer der Ermächtigungsübertragungen“.
Diese gesetzliche Bestimmung hat zur Folge, dass die Bürgermeisterin / der Bürgermeister mit Zustimmung des Rates in einer Dienstanweisung die Vorschriften für die Ermächtigungsübertragungen näher zu bestimmen hat.
Die Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) der Stadt Rheine vom 11.12.2013 wird dem Rat der Stadt Rheine hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen:
Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) der Stadt Rheine vom 11.12.2013