Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt in Abstimmung mit dem Beirat Verkehr der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH 80 % der für das Förderjahr 2014 gewährten ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für die Fördertatbestände nach Ziffer 3 der Richtlinie der Stadt Rheine in nachfolgender Priorität zu verwenden:

 

Förderung nach Ziffer 3.2 „Infrastrukturmaßnahmen“

 

1.   Neu- und Umbau von Haltestellen                                ca. 177.500,00 €

2.   Busstopps                                                                      ca. 2.000,00 €


Begründung:

 

Die Stadt Rheine erhält als Aufgabenträger des ÖPNV auf ihrem Gebiet gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW vom Land Nordrhein-Westfalen für das jeweilige Kalenderjahr eine Pauschale, welche zu 80 % an die in Ihrem Gebiet tätigen öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen für Zwecke des ÖPNV weiterzuleiten ist.

 

Der darüber hinausgehende Teil der Pauschale ist für Zwecke des ÖPNV einschließlich der allgemeinen Aufwendungen zur Ausreichung der Pauschale zu verwenden.

 

Die Einzelheiten der Weiterleitung regelt die vom Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 19.02.2013 erlassene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW.

 

Gemäß Ziffer 4.3 der Richtlinie entscheidet der Bauausschuss der Stadt Rheine in Abstimmung mit dem Beirat Verkehr der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH für ein Förderjahr bis zum 30.01. des jeweiligen Förderjahres nach freiem Ermessen, welcher Förderbetrag für den jeweiligen Fördertatbestand nach Ziffer 3 der Richtlinie zur Verfügung gestellt wird. Die jeweils auf die Fördertatbestände entfallenden Beträge werden auf der Internetseite der Stadt Rheine veröffentlicht.

 

Der Förderbescheid der Bezirksregierung Münster über die ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für das Förderjahr 2014 liegt noch nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass die Pauschale in gleicher Höhe wie in 2013 gewährt wird: 224.330,36 €. 80 % = 179.464,29 € stehen damit für das Förderjahr 2014 zur Förderung untenstehender Fördergegenstände gemäß Ziffer 3 der Richtlinie zur Verfügung.

 

Nach Ziffer 3.2 sind auch Infrastrukturmaßnahmen förderfähig, soweit sie den auf dem Gebiet der Stadt Rheine tätigen Verkehrsunternehmen diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen und die Stadt Rheine sie im Einzelfall als förderwürdig bewertet.

 

Die VSR hat zur Umsetzung des Haltestellenkonzeptes einen Zuschussantrag gestellt.

Hier sind nicht alle Elemente als förderfähig in dem ÖPNV-Programm anerkannt worden.

Gleichwohl sind diese Bausteine zur Umsetzung des Konzeptes nach Ansicht der VSR, der TBR und der Stadt als sinnvoll und erforderlich anzusehen.

Diese Elemente sollen daher aus dem o.g. Programm nach  § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW finanziert werden.

Bei diesen Elementen handelt es sich z. B. um eine Fußgängersignalanlage im Bereich der Schillerstraße oder es sind Fahrbahnverstärkungen, die für die besondere Belastung durch den ÖPNV erforderlich sind.

 

Ziffer 3.2  Infrastrukturmaßnahmen

 

1.        Neu- und Umbau von Haltestellen

Gesamtkosten                                             ca. 1.065.800,00 €

                                                              Zuschussfähige Kosten NWL  ca. 888.300,00 €

                                                  (90 % Förderung, 10 % Eigenanteil)

                                                              Nicht zuschussfähige Kosten 177.500,00 €

                                                     (finanziert durch ÖPNV-Pauschale)

       

Die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH beabsichtigt die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs durch Linienumlegungen zu steigern,  und  eine verträglichere und sichere Nutzung der Haltestellen für alle Verkehrsteilnehmer (insbesondere der Fußgänger und Radfahrer) zu schaffen. Es ist deshalb vorgesehen, 14 Haltestellen, verteilt im gesamten Stadtgebiet Rheine, umzubauen bzw. neu zu errichten.

Durch die Um- bzw. Neubaumaßnahmen sollen folgende Ziele erreicht werden:

·         Verbesserung der Aufenthaltsqualität der Fahrgäste durch die Einrichtung von Wartehallen

·         Einrichtung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder

·         Einrichtung eines Leitsystem für Sehbehinderte

·         Umlegung einzelner Linienwege

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Haltestellen:

-       Haltestellen Kämpe

-       Haltestellen Schillerstraße

-       Haltestellen Friedrich-Ebert-Ring

-       Haltestellen Windmühlenstraße

-       Haltestellen Landhaus Stockmann

-       Haltestellen Sprickmannstraße

-       Haltestelle St. Josefshaus

-       Haltestellen Darbrookstraße

-       Autohaus „Brüggemann“-Mesumer Str. in Mesum

-       Haltestelle Sportanlage Am Hassenbrock (Don-Bosco-Straße)

-       Haltestellen Rheiner Straße Mitte

-       Haltestelle Bahnhof Mesum

-       Haltestellen Kümpersdorf

-       Haltestelle Felsenstraße

 

Ein wesentliches Merkmal der geplanten Umbau- bzw. Neubaumaßnahmen an den Haltestellen ist der barrierefreie Ausbau. Es ist an jeder Haltestelle vorgesehen, am Übergang Wartefläche / Fahrbahn bzw. Busbucht auf einer Länge von 18,00 m einen Niederflurbusbordstein mit 16 cm Auftritt zu setzen. Darüber hinaus werden die Wartebereiche der Haltestellen mit Leiteinrichtungen für Sehbehinderte ausgestattet. Die bauliche Ausgestaltung orientiert sich dabei an dem "Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum" von Straßen.NRW.

 

Die Leiteinrichtungen weisen folgende Elemente auf:

1     Aufmerksamkeitsfeld (Noppenplatten 30x30cm)

2     Richtungsfeld (Rippenplatten 30x30cm)

3     Leitstreifen (Rippenplatten 30x30cm)

4     Auffangstreifen (Rippenplatten 30x30cm) 

5     Begleitstreifen (Betonplatten 30x30cm, anthrazit, glatt)

Fahrbahnerneuerung

Im Bereich der Haltestellen wirken aus den Bremsvorgängen und dem Anfahren der Busse größere Kräfte auf die Fahrbahn ein, als auf der „freien“ Strecke. Damit der Oberbau diese Kräfte schadenfrei aufnehmen kann, werden die Fahrbahnbereiche zwischen den gegenüberliegenden Haltestellen im Zuge der Haltestellenumbau- und -neubaumaßnahmen gemäß RStO 2012, Bk 32, im Vollausbau erneuert und die Fahrbahnränder mit 2- oder 3-tlg. Rinnen eingefasst.

            3,5 cm Deckschicht SMA 8 S

            8,5 cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS

          18,0 cm Asphalttragschicht AC 32 TS

          35,0 cm Schottertragschicht 0/45

          _________________________________

          65,0 cm Gesamtaufbau

 

 

Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenberechnung auf  ca. 1.065.800,00 €

Kostenträger für die gesamte Maßnahme ist die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2013 die „Infrastrukturmaßnahmen für den Stadtbus Rheine zur Erbringung der ÖPNV-Leistungen ab 1. Januar 2014“ beraten.

 

Auf die Vorlage Nr. 293/13 wird verwiesen.

 

Am 9.07.2013 hat eine Besichtigungsfahrt mit Vertreten aus dem Beirat und dem Bauausschuss stattgefunden.

 

Die Ergebnisse aus der Beratung und der Besichtigungsfahrt wurden in der Sitzung des BA am 11.07.2013 erneut im BA vorgestellt und zur Umsetzung empfohlen (Niederschrift BAU/042/2013).

 

Die VSR hat auf der Grundlage der Beratungen einen Zuschussantrag beim Nahverkehrsverband Westfalen Lippe gestellt, der von den Gesamtkosten voraussichtlich 888.300,00 € als zuschussfähig anerkennt. Die verbleibenden nicht zuschussfähigen Kosten von ca. 177.500,00 € sollen durch die Ausreichung der ÖPNV-Pauschale an die VSR finanziert werden.

Die Aufteilung ist aus der Anlage 1 ersichtlich. Die Lagepläne der Haltestellen mit den Ausbaumerkmalen sind als Anlagen 2 bis 14 beigefügt.

 

2.        Busstopps: Mehr Sichtbarkeit und Sicherheit an Haltestellen

Gesamtkosten                                                  ca. 12.852,00 €

finanziert durch Restbetrag ÖPNV-Pauschale         ca. 2.000,00 €

 

Die Finanzierung der Busstopps erfolgt nachrangig und in Abhängigkeit zur Finanzierung der nicht zuschussfähigen Kosten der Maßnahme zu 1, da es sich bei den angegebenen Kosten um geschätzte Werte handelt und die genaue Kostenentwicklung noch nicht absehbar ist. Sollte die Finanzierung der Busstopps in 2014 nicht oder nicht vollständig möglich sein, ist die Realisierung mit der ÖPNV-Pauschale für 2015 denkbar. Hierzu wird dann erneut in einer gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und des Beirats im Januar 2015 berichtet und beraten.

 

 

Beschreibung der Busstopps

 

Ein kleiner Kasten hält Einzug an den Haltestellen im Münsterland. Versehen mit zwei LEDs sorgt der "Busstopp" dafür, dass die Fahrerinnen und Fahrer in der Dunkelheit rechtzeitig erkennen, dass ein Fahrgast an der Haltestelle zusteigen möchte.

Die RVM ist bundesweit das erste Unternehmen, das dieses Gerät einsetzt. An 8 ausgesuchten Haltestellen im Bedienungsgebiet der RVM wurden in den letzten Wochen 2013 sogenannte „Bus-Stopp-Lichter“ installiert. Diese sollen den Fahrern helfen, wartende Fahrgäste an besonders dunklen Haltestellen besser zu erkennen.

Dazu reicht es, bei Sichtkontakt zum Bus auf den Knopf am Busstopp zu drücken. Das Wechselblinklicht hat eine hohe Reichweite und hilft dem Fahrer, schon auf größere Distanz den Fahrgast zu erkennen und sicher an der Haltestelle anzuhalten.

Und das geht so: An dem Haltestellenmast befindet sich ein kleines Kästchen mit einem Druckknopf. Sieht der Fahrgast einen herannahenden Bus in der Ferne, kann er auf den Knopf drücken und ein Blinklicht signalisiert dem Fahrer, dass an der Haltestelle ein Fahrgast steht.

Die Testanlagen wurden an Haltestellen angebracht, welche morgens und abends besonders dunkel und schwer einsehbar sind.

 

 

Busstopp

 

An diese Idee möchte die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine anknüpfen. Die StadtBus-Linien C6 und C7 im Südraum und auch die Linien C10 (Thieberg) und C12 (Saline/Naturzoo) bieten mit Haltestellen außer Orts die Möglichkeit für „Bus-Stopp-Lichter“ einzusetzen, damit wartende Fahrgäste an dunklen Haltestellen besser erkannt werden.

Insgesamt plant die VSR für ca. 30 Haltestellen im Liniennetz der VSR beidseitig Geräte vorzusehen, sowie für weitere 10 Haltestellen Geräte vorzuhalten, bzw. als Ersatzgeräte einzulagern. Hierzu können u.a. auch von den Stadtteilbeiräten entsprechende Haltestellen vorgeschlagen werden, die dann geprüft und ausgestattet werden sollen.

Insgesamt möchte die VSR 80 „Bus-Stopp-Lichter“ in 2014 im Wert von jeweils 135,-€ (netto) anschaffen und installieren. Die zur Förderung vorgeschlagene Investition (Angebot siehe Anlage) beträgt damit insgesamt 10800,-€ (netto).

Herr Zunker stellt am 23.Januar 2014 in der gemeinsamen Bauausschusssitzung / Beirat „Verkehr“ ein entsprechendes Gerät vor!


Anlagen:

 

Kostenzusammenfassung der Bushaltestellen

13 Lagepläne der einzelnen Haltestellen