Betreff
Ausbau Friedhofstraße (Jägerstraße bis Zur Heide) (53014-536) I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu Eingaben - entfällt II. Festlegung der Herstellungsmerkmale
Vorlage
012/14
Aktenzeichen
TBR/Pl - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

entfällt

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Friedhofstraße“ (Jägerstraße bis „Zur Heide“):

 

 „Friedhofstraße“ (Jägerstraße bis „Zur Heide“)

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.

 

a) Fahrbahn:

 

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn (punktuell Pflaster) mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m bis 6,40m (Einengung 4,00 m), Belastungsklasse Bk 1.0 (ehemals Baukl. IV) nach RStO 12

 

Einfassung der Fahrbahn im Bereich ohne seitlichen Gehweg mit Rundborden r=2cm

 

b) Gehwege:

 

Anlegung von beidseitigen Gehwegen in variierenden Breiten von 1,50 m bis 2,00 m (von der Jägerstraße bis zum Kurvenbereich), Einfassung durch Rundborde r = 9cm und an Absenkungen mit r = 2cm

 

Anlegung eines einseitigen Gehweges in 1,50 m Breite (vom Kurvenbereich bis „Zur Heide“), Einfassung durch Rundborde r = 9cm und an Absenkungen mit r = 2cm

 

c) Zufahrten

 

Pflasterung der Zufahrten zu den anliegenden Grundstücken in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

d) Parken:

 

Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau, mit Rundborden r=9cm zum Gehweg hin eingefasst

 

e) Begrünung:

 

Anlegung von 1,50 m bis 3,50 m breiten Grünbeeten ohne Straßenbaumbepflanzung, mit Unterpflanzung

 

Anlegung von Grünstreifen in einer Breite von bis zu 1,50 m

 

f) Entwässerung:

 

Herstellung einer 30cm breiten Entwässerungsrinne beiderseits der Fahrbahn

 

Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an den Kanal  

               

g) Straßenbeleuchtung

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer LPH = 6m

 

 

 


Begründung:

 

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Friedhofstraße fand in der Zeit vom 20. November 2013 bis zum 5. Dezember 2013 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine / Neues Rathaus statt.

 

Im Rahmen der Offenlage sind etwa 5 Personen erschienen. Es wurden keine Eingaben eingereicht.

Seitens der Versorgungsträger wurde empfohlen, die Beleuchtung im östlichen Abschnitt (Kurvenbereich bis „Zur Heide“) auf die südliche Straßenseite zu verlegen und die Leuchtmasten in Höhe der Gärtnerei (friedhofseitig) näher an die Fahrbahn zu rücken für eine bessere Ausleuchtung. Diese Änderungen wurden in die Planung übernommen.

 

 

Zu II:  Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Friedhofstraße (Jägerstraße bis „Zur Heide“)

 

Die Friedhofstraße, die der Erschließung der umliegenden Wohngebiete dient und eine Anbindung zum Friedhof darstellt, war bisher nur provisorisch ausgebaut.

Um die Nutzung der Straße, besonders für Radfahrer und Fußgänger sicherer zu gestalten – gerade im Hinblick auf den unübersichtlichen Kurvenbereich - soll auf vielfachen Wunsch der Anwohner die Straße nun einem endgültigen Ausbau mit Gehwegen und Parkständen zugeführt werden. Der Ausbau ist für das Jahr 2014 vorgesehen.

 

Die Friedhofstraße wird im Separationsprinzip mit Rundborden ausgebaut. Die Planung sieht einen Ausbau mit asphaltierter Fahrbahn vor. Die Breite der Fahrbahn liegt zwischen 5,50 m und 6,00 m. Am Eingangstor zur Straße „Zur Heide“ wird die Fahrbahn punktuell in Höhe des Fußweges zum Hemelter Bach auf 4,00 m eingeengt. Im Kurvenbereich ist z. T. eine Fahrbahnbreite von 6,40 m vorgesehen entsprechend den Schleppkurven. Die beengte Begegnung zweier Lkw ist nur im westlichen Abschnitt möglich (>6,00m). Im Falle einer Begegnung im schmalen Bereich – in Höhe des Bolzplatzes / landwirtschaftliche Fläche - müssen die Fahrzeuge das Rundbord, das hier eine Höhe von r=2m erhält, überfahren.

 

Entlang der Friedhofstraße sind Grünbeete ohne Straßenbaumbepflanzung und Grünstreifen vorgesehen. Das Beet am Beginn der Straße „Zur Heide“ verringert die Fahrbahnbreite und trägt dadurch zur Geschwindigkeitsreduzierung bei.

 

In Höhe der Gärtnerei sind südlich der Fahrbahn Parkstreifen, eingerahmt von Grünbeeten, angeordnet. Weiterhin werden im Bereich von der Jägerstraße bis kurz vor der Kurve beidseitige Gehwege und im letzten Abschnitt bis „Zur Heide“ ein einseitiger Gehweg auf südlicher Seite eingeplant. Am Ende der beidseitigen Gehwege wird eine rot gepflasterte Fahrbahnfläche angeordnet, so dass die Aufmerksamkeit der Autofahrer für Fußgänger, die hier die Fahrbahnseite wechseln, erhöht wird.

 

Dort, wo der einseitige Gehweg eingeplant ist, kann der alte Baumbestand, der überwiegend auf dem Grund der Kirchengemeinde Heilig Kreuz liegt, unberührt bleiben. Die Breiten des neuen Gehweges variieren zwischen 1,50 m und 1,75 m auf der südlichen Seite und zwischen 1,75 m (1,50 m) bis 2,00 m auf nördlicher Seite. Die Gehwege werden durch ein Rundbord in 9 cm Höhe eingefasst.

 

Die Parkstände erhalten eine anthrazitfarbene Pflasterung, die Gehwege eine graue Plattierung, sowie graues Pflaster an den Zufahrten.

 

Der Belag, sowie die ausgewählten energiesparenden Beleuchtungseinrichtungen (LPH=6m /> 57W) entsprechen dem üblichen Ausbaustandard im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen und Straßenabläufe mit Anschluss an die vorhandenen Kanäle (Richtung Jägerstraße und „Zur Heide“), während im mittleren Bereich der Friedhofstraße noch ein neuer Kanal zu erstellen ist.

 


Anlagen:

 

1. Lageplan, ohne Maßstab