Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Jugend- und Familiendienst e.V., Wadelheimer Str. 195, 48432 Rheine, als Träger der neuen Kindertageseinrichtung an der Graf-von-Stauffenberg-Str. 12 in 48432 Rheine für die Erstausstattung dieser 2-gruppigen Kindertageseinrichtung eine Zuwendung in Höhe von 112.000,00 € als Zuschuss zu gewähren.
Begründung:
Dem Jugend- und Familiendienst e.V., Wadelheimer Str. 195, 48432 Rheine, wurde die Trägerschaft für die neue Kindertageseinrichtung an der Graf-von-Stauffenberg-Str. 12 in 48432 Rheine übertragen.
Diese neue Kindertageseinrichtung wird derzeit vom Investor hergerichtet und soll zum 01.08.2014 als 2-gruppige Einrichtung den Betrieb aufnehmen. Da der Investor nur die Immobilie an den Jugend- und Familiendienst e.V. vermietet, ist die Erstausstattung der Kindertageseinrichtung von der Stadt Rheine zu tragen. Bei der Ausschreibung der Trägerschaft waren die Bewerber auch entsprechend informiert worden:
„Die Erstausstattung des Grundstückes und
Räume ist nicht die Aufgabe des Investors, sondern muss extra finanziert
werden. Zur Erstausstattung zähle ich sämtliche beweglichen
Einrichtungsgegenstände, sowie Einbaumöbel und feststehende Spielgeräte. Die
Fortschreibung des Richtlinien des Landesjugendamtes (Rundschreiben Nr. 2/2007)
bzgl. dieser Einrichtungskosten ergibt hier einen Betrag von 120.000 Euro. Die
Erfahrungen mit den zuletzt neu geschaffenen Kindertageseinrichtungen zeigen,
dass dieser Betrag realistisch ist.“
Die Berechnung des Betrages von 120.000 Euro ergibt sich wie folgt:
Nach den Förderrichtlinien des Landes aus
2006 |
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Pauschale für
zweigruppige Einrichtungen |
52.760,00 € |
Zuschlag für die
Betreuung von U3-Kinderrn |
9.320,00 € |
Zuschlag für die
45 Std.-Betreuung |
12.240,00 € |
Zuschlag für den
kleinen Gruppennebenraum |
7.280,00 € |
Gymnastikraum |
5.740,00 € |
Raum für die
Einrichtungsleiterin |
3.280,00 € |
Raum für das
Personal |
3.280,00 € |
Beschaffung von
Fachliteratur |
380,00 € |
Besondere
Einrichtungen in Mietobjekten |
9.840,00 € |
Summe: |
104.120,00 € |
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incl.
Preisindexfortschreibung 115,5 % |
120.258,60 € |
Im Rahmen des Auswahlverfahrens hatte der Jugend- und Familiendienst e.V. einen finanziellen Eigenanteil iHv. 8.000,00 Euro zugesagt, so dass für die Erstausstattung ein Betrag von 112.000,00 Euro zu bewilligen ist.
Für die Erstausstattung der U3-Plätze erhält die Stadt Rheine einen Zuschuss aus Bundes- bzw. Landesmitteln iHv. 25.200,00 Euro.