Betreff
Einrichtungskosten für die zusätzliche Gruppe in der Kindertageseinrichtung "Lummerland"
Vorlage
016/14
Aktenzeichen
II - FB 2 - 10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Evangelischen Jugendhilfe Münsterland gGmbH als Träger der Kindertageseinrichtung „Lummerland“ an der Moorstr. 6 in 48432 Rheine für die Erstausstattung der zusätzlichen Gruppe eine Zuwendung in Höhe von 41.700,00 € als Zuschuss zu gewähren.

 


Begründung:

 

Die Evangelische Jugendhilfe Münsterland gGmbH als Träger der Kindertageseinrichtung „Lummerland“ an der Moorstr. 6 in 48432 Rheine lässt derzeit diese Kindertageseinrichtung um eine zusätzliche Gruppenform III. erweitern. Der Jugendhilfeausschuss hatte in seiner Sitzung am 4. Juli 2013 einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Die Immobilie an der Moorstr. 6 gehört einem Investor, der auch die Erweiterung des Gebäudes für die 3. Gruppe finanziert. Da der Investor nur die Immobilie an den Träger vermietet, ist die Erstausstattung der zusätzlichen Gruppe von der Stadt Rheine zu tragen.

 

Für die Ausstattung hat das Landesjugendamt seine Richtlinien zuletzt 2006 angepasst. Danach ergibt sich folgender Förderbedarf:

 

 

Förderrichtlinien des Landes aus 2006

 

Pauschale für eine dritte Gruppe

              26.380,00 €

Zuschlag für die 45 Std.-Betreuung

                6.120,00 €

Zuschlag für den kleinen Gruppennebenraum

                3.640,00 €

Summe:

              36.140,00 €

 

 

 

incl. Preisindexfortschreibung 115,5 %

 

            41.741,70 €

 

 

 

Da in der zusätzlichen Gruppe nur Kinder ab dem 3. Lebensjahr betreut werden, besteht kein Anspruch auf eine Investitionskostenförderung für U3-Plätze durch den Bund bzw. das Land.