Betreff
Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle bei der Stadt Rheine
Vorlage
457/06
Aktenzeichen
FB 7
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, im Rahmen einer Änderung des § 15 der Hauptsatzung der Stadt Rheine die Anzahl der Beigeordneten von 3 auf 2 zu reduzieren.

 

 

2         Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, eine Beigeordnetenstelle gem. § 71 Abs. 2 Satz 3 GO zum nächst möglichen Termin mit dem dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten Text öffentlich auszuschreiben.


Begründung:

 

 

Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rheine vom 30. Mai 2006

 

Die SPD-Fraktion hat am 30. Mai 2006 den als Anlage 1 beigefügten Antrag auf Reduzierung einer Beigeordnetenstelle gestellt.

 

Sollte dem Antrag gefolgt werden, muss die im § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Rheine festgelegte Anzahl der Beigeordneten von 3 auf 2 reduziert werden.

 

Aus verfahrenstechnischen Gründen wird vorgeschlagen, diese Änderung der Hauptsatzung im April 2007 durch den Rat der Stadt zu beschließen.

 

 

Öffentliche Stellenausschreibung

 

Der Technische Beigeordnete der Stadt Rheine, Herr Dr. Ernst Kratzsch, wird voraussichtlich zum 1. Dezember 2006 die Stadt Rheine verlassen. Ferner endet die Wahlzeit des Beigeordneten Herrn Dr. Heinz Janning am 5. März 2007.

 

Nach der bisherigen politischen Diskussion wird davon ausgegangen, dass nur eine dieser beiden Beigeordnetenstellen durch eine/n neue/n Bewerber/in wiederbesetzt werden soll.

 

Beigeordnete werden gem. § 71 Abs. 1 GO vom Rat auf die Dauer von 8 Jahren gewählt. Die Wahl oder Wiederwahl darf frühestens 6 Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Die Stellen der Beigeordneten sind auszuschreiben, bei Wiederwahl kann hiervon abgesehen werden.

 

Die Beigeordneten müssen gem. § 71 Abs. 3  Satz 1 GO die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. Gem. § 71 Abs. 3 Satz 2 muss in kreisfreien Städten und großen kreisangehörigen Städten, zu denen auch die Stadt Rheine zählt, mindestens eine/r der Beigeordneten die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen.

Diese Voraussetzung wird zurzeit nur von Herrn Dr. Janning erfüllt. Bei großzügiger Auslegung der Vorschrift des § 71 Abs. 3 GO könnte in Erwägung gezogen werden, nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Kratzsch eine/n Beigeordneten einzustellen, der/die die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst nicht besitzt, wenn diese Person vor dem Ausscheiden von Herrn Dr. Janning ihren Dienst bei der Stadt Rheine aufnehmen würde. In diesem Falle würde jedoch unmittelbar nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Janning der Vorschrift des § 71 Abs. 3 Satz 2 nicht mehr entsprochen.

Gemäß § 10 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes NW (LBG NW) muss der Landrat des Kreises Steinfurt als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Kommunalaufsicht) der Einstellung von Wahlbeamten der Gemeinden des Kreises Steinfurt zustimmen. Auf Anfrage der Verwaltung hat der Landrat inzwischen schriftlich mitgeteilt, dass angesichts der o. g. Konstellation erhebliche kommunalaufsichtliche Bedenken gegen die Einstellung eines/einer Beigeordneten bestehen, wenn diese Person nicht die Voraussetzungen des § 71 Abs. 3 Satz 2  GO erfüllen sollte.

 

Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Einschätzung wurde der als  Anlage 2 beigefügte Entwurf einer Stellenausschreibung gefertigt.

 

 

Geschäftskreis der Beigeordneten

 

Gemäß § 73 Abs. 1 GO kann der Rat den Geschäftskreis der Beigeordneten festlegen. Da anlässlich des Ausscheidens von Herrn Dr. Kratzsch und Herrn Dr. Janning  eine Beigeordnetenstelle eingespart werden soll, sind Änderungen im Geschäftskreis der Beigeordneten und daraus resultierend Veränderungen in der organisatorischen Zuordnung der Fachbereiche 3 „Recht und Ordnung“ und 8 „Wohn- und Grundstücksmanagement“ notwendig. Der Fachbereich 3 sollte dem/der neuen Beigeordneten, der Fachbereich 8 dem Kämmerer zugeordnet werden.


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion vom 30.05.2006

Anlage 2: Entwurf Ausschreibungstext