Betreff
Ausbau Salzweg einschl. Stichweg (53014 - 141) (Stoverner Straße bis Randelbachweg) z.T. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 321, Kennwort: " Norbert-Löffler-Weg" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
090/14
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.

 


Begründung:                           

 

1.    Lage im klassifizierten Straßennetz und Nutzung:

 

Der Salzweg verläuft parallel zur B 70 auf östlicher Seite und liegt im Stadtteil Wadelheim. Der auszubauende Abschnitt beginnt an der Stoverner Straße und reicht bis zum Randelbachweg, der im östlichen Verlauf in einen Radweg übergeht. Diese Wegebeziehung wird vielfach von Radfahrern und Fußgängern genutzt.

 

Über den bereits ausgebauten Abschnitt des Salzweges – in Höhe des Friedhofes -  verläuft eine ÖPNV-Route. In diesem Bereich ist der Salzweg mit einer Geschwindigkeit von 30km/h festgesetzt, im auszubauenden Abschnitt liegt die festgelegte Geschwindigkeit bei 50 km/h.

Der Ausbauabschnitt des Salzweges ist von seiner Verkehrsbedeutung her als Wohnstraße/Anliegerstraße einzustufen, der Stichweg wird nach RASt 06 als Wohnweg bezeichnet.

 

2.    Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Während sich der Hauptzug außerhalb eines Bebauungsplangebietes befindet, liegt der Stichweg im Bebauungsplangebiet Nr. 321, Kennwort „Norbert-Löffler-Weg“  und ist dort als verkehrberuhigter Bereich festgeschrieben. 

Er ist im vorderen Bereich in einer Breite von 6,00 m und an den abknickenden Fahrbahnästen in 5,00 m Breite festgesetzt.

 

Der Hauptzug des Salzweges verfügt über wechselnde Parzellenbreiten von 9,75 m bis 10,00 m im südlichen Abschnitt und 10,00 m bis 11,60 m im nördlichen Bereich. Die Ausbaulänge des vorgesehenen Bauabschnittes liegt bei ca. 110 m und die des Stichweges bei 67 m.

 

Da bis auf ein Grundstück alle Anliegerflächen bebaut worden sind, soll der Salzweg von der Stoverner Straße bis zum Randelbachweg einem endgültigen Ausbau zugeführt werden.

 

Der Ausbau soll als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip (Separation) mit Gehwegen erfolgen.  Der östliche Stichweg „Salzweg“ ist als Wohnweg zu bewerten und wird deshalb als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip ausgebaut.

 

3.    Bestandssituation:

 

Der Salzweg ist eine provisorisch befestigte Straße. Etwa im Jahre 1977 erhielt der Salzweg einen Kanal. Die Straße wurde nach und nach auf etwa 7,20 m verbreitert. Auf Gehwege, Bordsteine, Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen wurde dabei verzichtet. Er wurden einige Bäume am Fahrbahnrand gepflanzt (Weißdorn).

 

Diese Fahrbahn weist heute Unebenheiten und Absenkungen auf, die auf einen unzureichenden Straßenaufbau hinweisen (ca. 20-30 cm Oberbau). Für Fußgänger steht kein geschützter Verkehrsraum zu Verfügung, da die Seitenräume unbefestigt sind und zur Ableitung des Oberflächenwassers dienen. Die fehlende Beleuchtung wirkt sich zudem besonders in der Herbst- und Winterzeit als Gefahrenquelle aus.

 

Im Kreuzungsbereich mit dem Randelbachweg wurde im Zuge dessen Ausbaues ein kleiner Abschnitt von etwa 12 Metern des Salzweges mit fertig gestellt.

 

Der östliche neue Stichweg „Salzweg“ erhielt im Jahr 2010 einen neuen Mischwasserkanal und eine asphaltierte Baustraße.

 

4.    Notwendige Breiten der einzelnen Abschnitte /Ausbaumerkmale

 

4.1    Salzweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg/ Tempo-30-Zone)

 

Der Salzweg wird im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone hergestellt. Zur Einfassung werden Rundbordsteine r=5 cm mit einer 30 cm breiten Rinne verwendet.

 

Die Asphaltfahrbahn mit ihren wechselnden Breiten (5,50 m bis 7,20 m) soll beidseitig mit Gehwegen ausgestattet werden. Durch Baumbeete und Stellplätze wird die Fahrbahn in Teilabschnitten auf 4,50m Breite reduziert. Die ca. 1,75 m (1,60 m bis 2,30 m) breiten Gehwege werden in grauen Betonsteinplatten d=8cm erstellt.

 

Die Zufahrten erhalten einen Belag aus grauem Betonsteinpflaster und werden durch ein Rundbord r=2 cm abgesenkt.

 

Zur Senkung der Durchfahrtsgeschwindigkeit wird die Fahrbahn durch den wechselseitigen Einbau von Grünbeeten und Parkständen wiederholt verschwenkt.

 

Die Parkstände und Grünbeete erhalten eine Breite von 2,00 m. Da sich die bestehenden Bäume im zukünftigen Gehwegbereich befinden, sind diese zu entfernen.

 

Die Stellplätze, in anthrazitfarbenem Pflaster, erhalten ein Rundbord mit r=2cm und die Beete werden mit Rundbordsteinen r=5cm eingefasst.

 

4.2 Stichweg „Salzweg“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 6,00 m (5,00m), innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.

Zur Geschwindigkeitsreduzierung ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasters (rot/grau) vorgesehen, sowie der Einbau eines Grünbeetes mit Parkstand in 2,00 m Breite.

 

5.    Entwässerung

 

Der Hauptzug des Salzweges und der Stichweg werden über eine 30 cm breite Rinne mit Ablauf und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal entwässert.

 

6.    Beleuchtung

 

Im geplanten Bauabschnitt des Salzweges befindet sich zurzeit nur eine Leuchte.  An dem Stichweg „Salzweg“ ist daher die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m vorgesehen. Der Hauptzug wird mit energiesparenden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m ausgestattet.

 

7.    Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

 

8.    Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau des geplanten Bauabschnittes des Salzweges, von der Stoverner Straße bis zum Randelbachweg, und dem Stichweg „Salzweg“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Gehwege, Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen sind derzeit nicht vorhanden. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90% Anliegeranteil).

 

9.    Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau des Salzweges erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2014.

 

10.  Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2014 vorgesehen.

 


Anlage:

 

  1. Lageplan zur Offenlage, M. 1:-