Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den 5. Umsetzungsbericht zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 bis 2015 zur Kenntnis.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt folgendem Vorschlag der Verwaltung zur Einstellung von Auszubildenden/Anwärter(inne)n im Jahre 2015 zu:
2 Anwärter(innen) Bachelor of Laws (Inspektoranwärter[innen])
2 Verwaltungsfachangestellte
1 Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste (Bibliothek)
Begründung:
1 5.
Umsetzungsbericht für das Jahr 2013
Die grundsätzlichen Ausführungen zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 bis 2015 sind in den Vorlagen Nr. 100/08 und 100/08/1 enthalten. Auf dieser Grundlage wird dem Haupt- und Finanzausschuss nunmehr der 5. Umsetzungsbericht für das Jahr 2013 vorgelegt (1. Umsetzungsbericht Vorlage 098/10, 2. Umsetzungsbericht Vorlage 067/2011, 3. Umsetzungsbericht Vorlage 027/2012, 4. Umsetzungsbericht Vorlage 085/13).
1.1 Anzahl
der im Planungszeitraum 2008 bis 2015 voraussichtlich ausscheidenden
Mitarbeiter(innen)
Die Anzahl
der im Planungszeitraum 2008 bis 2015 voraussichtlich planmäßig ausscheidenden
Mitarbeiter(innen) hat sich gegenüber dem 4. Umsetzungsbericht 2012 nicht verändert
und beträgt nach wie vor 80.
1.2 Anzahl geplanter Stelleneinsparungen
Das Ziel, im
Planungszeitraum 2008 bis 2015 insgesamt 18 Stellen einzusparen, gilt
unverändert. Insofern haben sich gegenüber dem 4. Umsetzungsbericht 2012 keine
Veränderungen ergeben.
Aus der als Anlage
beigefügten Übersicht ist erkennbar, dass bis zum Ende des Jahres 2013 13,33
Planstellen tatsächlich eingespart worden sind. Nach der derzeitigen Planung
für das Jahr 2014 werden Ende des Jahres 2014 mindestens 15,83 Stelleneinsparungen
realisiert worden sein. Zur Erreichung des Planzieles von 18 Stellen müssen
daher im Jahre 2015 noch insgesamt 2,17 Stellen eingespart werden.
Dabei ist zu
berücksichtigen, dass aufgrund neuer bzw. zusätzlicher Aufgabenstellungen
unvorhergesehener zusätzlicher Personalbedarfs von 3,0 Planstellen entstanden
ist; und zwar in Bereichen, in denen in der ursprünglichen Planung Stelleneinsparungen
vorgesehen waren (IT-Abteilung, Stadtplanung, Erschließungskostenabrechnung).
1.3 Einstellung neuer Auszubildender
Für die
Bedarfsprognose zur Einstellung von Auszubildenden muss der Betrachtungszeitraum
für die zu erwartende personelle Fluktuation jeweils um ein Jahr erweitert
werden. Daher dient im Rahmen dieses Berichtes das Jahr 2018 als Planungsgrundlage.
Wie in den
bisherigen Umsetzungsberichten, soll auch zukünftig bei den Auszubildenden
grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ausbildungsberufen, in denen nur
innerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, und
den Ausbildungsberufen, in denen auch außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigungsmöglichkeiten
gegeben sind.
1.3.1 Einstellung
von Auszubildenden für Berufe, in denen nur innerhalb des öffentlichen Dienstes
Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen
Unter
Berücksichtigung der Ausführungen unter Ziffer 2 dieser Vorlage wird vorgeschlagen,
im Jahre 2014 folgende Auszubildende einzustellen:
- Bachelor of
Laws: 2
Inspektoranwärter/innen
- Verwaltungsfachangestellte: 2 Auszubildende
1.3.2 Einstellung
von Auszubildenden für Berufe, in denen auch außerhalb des öffentlichen
Dienstes Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen
Für die unter
diese Kategorie fallenden Berufe werden traditionell auch Auszubildende
eingestellt, wenn nach Beendigung der Ausbildung kein konkreter Personalbedarf
besteht. Vielmehr orientiert sich die Zahl der einzustellenden Auszubildenden
auch an der Arbeitsmarktsituation und an den in den jeweiligen Fachbereichen
der Verwaltung vorhandenen Ausbildungskapazitäten. Unter dieser Prämisse wird
vorgeschlagen, im Jahre 2015 1 Fachangestellte/n für Medien- und
Informationsdienste (Bibliothek) einzustellen:
1.4 Externe
Stellenwiederbesetzungen
Insgesamt bewegen sich die externen Wiederbesetzungen bisher im
Plansoll. Dabei waren Verschiebungen zwischen den einzelnen Jahren nicht immer
zu vermeiden. Die in der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung bisher
vorgesehenen externen Stellenwiederbesetzungen wurden auch im Jahre 2013
planmäßig realisiert. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen des
Verfahrens zur Ausnahme vom externen Einstellungsstopp im Jahre 2013 mit
Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden vorgenommenen Einstellungen nicht
Gegenstand der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung waren, sondern im
Wesentlichen auf unvorhergesehene, nicht geplante Fluktuation zurückzuführen
sind.
2 Personalbedarf im Jahre 2018
Der voraussichtliche fluktuationsbedingte Personalbedarf im Jahre 2018
wird – wie in den vergangenen Jahren - in folgenden Kategorien dargestellt:
Ø Allgemeine
Verwaltung (ohne SGB-II-Leistungsgewährung)
Ø SGB-II–Leistungsgewährung
Ø Feuer-
und Rettungswache
2.1 Allgemeine Verwaltung
(ohne SGB-II-Leistungsgewährung)
Im Jahre 2018 ist weder im mittleren Dienst noch im gehobenen Dienst
planmäßige Fluktuation zu erwarten.
Unter Berücksichtigung einer erfahrungsgemäß eintretenden
unvorhergesehenen Fluktuation ist von einem voraussichtlichen Bedarf von jeweils
2 Personen des mittleren Dienstes und 2 Personen des gehobenen Dienstes auszugehen.
2.2 SGB-II-Leistungsgewährung
Wie bereits im 4. Umsetzungsbericht dargestellt wurde, ist im Bereich
der SGB-II-Leistungsgewährung mit den dort beschäftigten ca. 30
Mitarbeiter(inne)n des gehobenen Dienstes in Relation zur übrigen Verwaltung
eine hohe spontane Fluktuation festzustellen. Diese Situation hat sich auch im
Jahre 2013 nicht nennenswert verändert. Vor diesem Hintergrund stimmten die
Fraktionsvorsitzenden dem Vorschlag der Verwaltung zu, bei personeller
Fluktuation im Bereich der SGB-II-Leistungsgewährung grundsätzlich eine
Ausnahme vom externen Einstellungsstopp zu erteilen. Dies war insbesondere auch
vor dem Hintergrund wichtig, dass bekanntlich die Personalaufwendungen für die
dort tätigen Personen durch den Kreis Steinfurt erstattet werden.
Durch entsprechende externe Einstellungsmaßnahmen konnte daher bisher
der Dienstbetrieb in dem Bereich aufrechterhalten werden. Für das Jahr 2014 ist
nach dem derzeitigen Erkenntnisstand mit ähnlichen Stellenvakanzen zu rechnen,
die dann ggf. durch extern einzustellende Personen aufgefangen werden sollen.
2.3 Feuer- und Rettungswache
Nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse besteht kein Bedarf, im
Jahre 2014 Auszubildende für den Bereich der Feuer- und Rettungswache einzustellen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten eines Auszubildenden betragen durchschnittlich ca. 13.000,00
€/Jahr und sollen im Rahmen des Gesamtpersonalbudgets bereitgestellt werden.