Betreff
Richtlinien zur Förderung freier, gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit
Vorlage
104/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die „Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit“ mit folgenden Änderungen und Ergänzungen gegenüber der Vorlage für die Sitzung des Ausschusses am 28.11.2013 neu zu fassen.

 

  • Geändert wird in den Positionen:

 

I.                Fahrten und Zeltlager

           und

II.              Stadtranderholung

die Formulierung zum Einsatz von Bildungs- und Teilhabegutscheinen: „Diese sind einzusetzen“ wird geändert in „Diese sollen eingesetzt werden“.

 

  • Zur Verpflichtung der Träger von Ferienfreizeiten, die erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse der Betreuerinnen und Betreuer einzusehen, wird als Protokollnotiz festgehalten, dass das genaue Verfahren gemeinsam mit den freien Trägern, wie vorgesehen, entwickelt und vereinbart werden soll.

 

  • Die neue Richtlinie zum Internationalen Jugendaustausch sieht eine Antragstellung bis zum 1. Oktober des Vorjahres vor. Damit wäre in diesem Jahr keine Förderung möglich. Es besteht Einvernehmen, dass der JHA im Falle eines vorliegenden Antrages auch im laufenden Jahr eine Einzelfallentscheidung treffen kann.

 

Die „Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit“ treten rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft.


Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat die „Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit“ in seiner Sitzung am 28. November 2013 in erster Lesung beraten und zur erneuten Detailberatung an den Unterausschuss „Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit und Kindertagestätten“ verwiesen. Dieser hat in seiner Sitzung am 9.12.2013 über die vorgetragenen Anregungen und Vorschläge im Detail beraten und zu den oben genannten Punkten Änderungen und Ergänzungen vorgeschlagen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Richtlinien Synopse