Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Zielvereinbarung zur Stärkung und Attraktivierung der
Rheiner Innenstadt zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt
Rheine, einen Beschluss zur Verabschiedung der Zielvereinbarung zu fassen.
Begründung:
Auf Anregung von Herrn Prof. Wittkämper hat der
Arbeitskreis Innenstadt beschlossen, eine Zielvereinbarung zur Stärkung und
Attraktivierung der Innenstadt zu erarbeiten.
An der Erarbeitung der Zielvereinbarung haben sich
neben der Stadt Rheine und der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft
für Rheine mbH der Handelsverein Rheine e.V., die Immobilien- und
Standortgemeinschaft Emsquartier, die Immobilien- und Standortgemeinschaft
Münstertor, der Innenstadtverein Rheine e.V., der Stadtteilbeirat Innenstadt,
die Thiegemeinschaft und der Verkehrsverein beteiligt und hierzu Ziele,
Projekte und Maßnahmenvorschläge zusammengestellt und an die EWG als
koordinierende Stelle weitergeleitet.
Ein erster Entwurf für die Zielvereinbarung ist im
Verwaltungsvorstand am 21. August, ein überarbeiteter Entwurf im Arbeitskreis
Innenstadt am 31. August beraten worden. Anschließend hatten alle beteiligten
Akteursgruppen noch einmal die Möglichkeit, die Zielvereinbarung in ihren
Gremien abzustimmen und Änderungswünsche an die EWG zu melden.
Die nun vorliegende Zielvereinbarung berücksichtigt
alle daraufhin bei der EWG eingegangenen Anregungen und ist im Arbeitskreis
Innenstadt am 19. Oktober abschließend beraten worden und hat dort von allen
Anwesenden die Zustimmung erhalten.
Die Zielvereinbarung soll nach der Beschlussfassung im
Rat von allen beteiligten Akteuren sowie den im Rat vertretenen Fraktionen
unterschrieben werden.
Anmerkungen zur Finanzierung:
Die Zielvereinbarung ist ein gemeinsames Papier verschiedener Fachbereiche der Verwaltung, der EWG, des Verkehrsvereins und weiterer, nicht kommunaler Partner. Sie umfasst verschiedene Produkte der einzelnen Fachbereiche.
Die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Rheine sind in der Anlage 2 dargestellt. Die EWG und der Verkehrsverein sind in der Lage, die dort nicht anders gekennzeichneten und in ihren Verantwortungsbereich fallenden Projekte und Maßnahmen aus ihren Budgets zu tragen bzw. gemeinsam mit den Projektpartnern zu finanzieren, sofern die Budgets nicht erheblich gekürzt werden.
Anlagen:
Anlage 1: Zielvereinbarung zur Stärkung und Attraktivierung der Innenstadt
Anlage 2: Aktionsplan –
voraussichtliche finanzielle Aufwendungen für die Stadt Rheine