Betreff
Information zur Integrationsratswahl
Vorlage
111/14
Aktenzeichen
FB 7 - gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Informationen zur Wahl des Integrationsrates am 25. Mai 2014 werden zur Kenntnis genommen.


Begründung:

 

Nachstehende Informationen zur Wahl des Integrationsrates am 25. Mai 2014 werden seitens der Verwaltung gegeben:

 

 

1. Sachstand

 

Der Landtag hat am 18.12.2013 das Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalpolitischer Vorschriften mit den nachstehenden Änderungen des § 27 (Integration) der Gemeindeordnung beschlossen:

 

§  Der Integrationsrat wurde als einziges Organisationsmodell festgeschrieben.

 

§  Es können auch Stellvertreter für die direkt gewählten Migrantenvertreter im Zuge der Integrationswahl gewählt werden. Ebenfalls ist für die Ratsmitglieder die Möglichkeit der Bestellung von Ratsmitgliedern als Stellvertreter durch den Rat vorgesehen.

 

§  Es wurde ein einheitlicher Wahltermin für die Wahl zum Integrationsrat gemeinsam mit der allgemeinen Kommunalwahl für den 25. Mai 2014 festgelegt.

 

§  Der Kreis der aktiv Wahlberechtigten wurde erweitert.

(Die Wahlberechtigung für Mehrstaater bestand früher nur, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit frühestens 5 Jahre vor dem Wahltag erworben wurde. Diese Frist ist weggefallen.)

 

§  Rat und Integrationsrat stimmen sich künftig darüber ab, mit welchen konkreten Themen und Aufgaben sich der Integrationsrat befassen soll.

 

§  Der Integrationsrat kann künftig in einem vom Rat festgelegten Rahmen über ihm zugewiesene Haushaltsmittel entscheiden.

 

Mit der Änderung des § 27 der Gemeindeordnung werden ein optimiertes Zusammenwirken der gewählten Migrantenvertreter und der Ratsmitglieder sowie eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der Integrationsräte angestrebt.

 

Neben den Kommunalwahlen und der Europawahl findet somit zeitgleich am 25. Mai 2014 die Wahl des Integrationsrates statt.

 

Mit der Vorlage-Nr. 110/14 „14. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine und der Vorlage-Nr. 112/14 „Erlass der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder“ wird der Änderung des § 27 der Gemeindeordnung im Ortsrecht gefolgt.

 

 

2. Zeitplan für die Durchführung der Integrationsratswahl

 

Aus dem Kommunalwahlgesetz bzw. der Wahlordnung für den Integrationsrat ergibt sich für die Durchführung der Wahl der nachstehende Zeitplan:

 

Zeitrahmen

Aufgabe

 

Spätestens

25. Februar

 

Zeitpunkt zu dem Wahlbewerber im Wahlgebiet ihre Wohnung haben müssen

 

Bekanntmachung des Wahltermins

 

direkt im Anschluss

 

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

 

im Anschluss (frühzeitig)

 

Einreichung der Wahlvorschläge durch die Bewerber

(frühzeitige Einreichung wird empfohlen, damit etwaige Fehler noch behoben werden können)

 

07. April, 18 Uhr

 

Letzter Termin zur Einreichung von Wahlvorschlägen

 

16. April

 

Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge

 

20. April

 

Eintragung der Wahlberechtigten von Amts wegen

 

21. April bis 23. Mai

 

Möglichkeit der Briefwahl

Beantragung im Wahlamt der Stadt Rheine (Raum 104)

 

21. April bis 9. Mai

 

„Veränderungsdienst“; Eintragung der Wahlberechtigten auf Antrag die in das Wahlgebiet zuziehen

 

04. Mai

 

Zeitpunkt bis zu dem die Versendung der Wahlbenachrichtigungskarten an die Wahlberechtigten erfolgt

 

05. bis 09. Mai

 

Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

 

9. Mai

 

Zeitpunkt, zu dem der Wahlberechtigte im Wahlgebiet seine Wohnung haben muss

 

13. Mai

Spätester Zeitpunkt für den Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis von Wahlberechtigten mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit

 

25. Mai 2014

8 Uhr – 18 Uhr

 

Wahltag, Wahlzeit

voraussichtlichtes Wahllokal: Altes Rathaus

 

 

 

3. Einteilung des Wahlgebietes

 

Unverändert gegenüber der vergangenen Integrationsratswahl im Jahr 2009 wird das Gebiet der Stadt Rheine in keine weiteren Stimmbezirke unterteilt. Die Stimmabgabe soll wie gewohnt in einem zentralen Wahllokal stattfinden.

 

Die Aufteilung des Stadtgebietes in 49 Stimmbezirke analog zur Kommunalwahl ist für die Integrationsratswahl aufgrund der Größenordnung der Stadt Rheine und der damit verbundenen Anzahl an Wahlberechtigten problematisch. Für die Wahl zum Integrationsrat sind ca. 3.400 Wahlberechtigte zum Urnengang aufgerufen. Selbst bei einer Wahlbeteilung von 25 Prozent (vergangene Wahl 12 %) würden je Wahllokal durchschnittlich 18 Wähler ihre Stimme abgeben. Die Stimmenauszählung im Wahllokal ist bei dieser geringen Wählerzahl aufgrund der Wahrung des Wahlgeheimnisses nicht zulässig. Daher müssten aus allen Wahllokalen die Urnen abgeholt und die Auszählung an einem zentralen Ort durchgeführt werden.

 

Ferner ist zu bedenken, dass bei einer dezentralen Lösung keine flächendeckende Unterstützung bei Sprachschwierigkeiten in den Wahllokalen gegeben werden kann (z. B. Fragen zum Stimmzettel oder der Wahlberechtigung).

 

Klärungen hinsichtlich der Wahlberechtigung oder Prüfung von Ausweisdokumenten können jedoch in einem zentralen Wahllokal mit einem entsprechend geschulten und zusammengesetzten Wahlvorstand erfahrungsgemäß gut bewältigt werden.

 

Bisher wurde das Wahllokal im Foyer des Neuen Rathauses eingerichtet. Dies ist aufgrund der drei zeitgleichen Wahlen keine optimale Lösung, da sich vermutlich bereits am frühen Abend die ersten Personen im Neuen Rathaus einfinden werden und sich über die Wahlergebnisse informieren möchten. Da der Zugang über das Foyer zum Rathaus erfolgt, würden diese Besucher die Wahl zum Integrationsrat stören.

 

Es ist beabsichtigt das Wahllokal im Alten Rathaus einzurichten. Hierfür spricht, dass im Falle von Fragestellungen zur Wahlberechtigung die Mitarbeiter des Wahlamtes direkt vor Ort sind. Es hat sich am Wahltag auch bewährt, dass Mitarbeiter der Migrationsberatung sowie des Ausländeramtes anwesend sind.

 

Mit Ende der Wahlzeit kann durch den Wahlvorstand direkt die Auszählung der Stimmen und die damit verbundene Ermittlung des Wahlergebnisses erfolgen. Das Wahlergebnis der Integrationsratswahl kann dann analog zur Kommunal-/Europawahl im Ratssaal präsentiert werden.

 

 

4. Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates

 

Soweit durch die Änderung des § 27 der Gemeindeordnung eine Anpassung der bestehenden Geschäftsordnung für den Integrationsrat erforderlich wird, soll diese durch den neu gewählten Integrationsrat beraten und beschlossen werden.