Betreff
Beschlussfassung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Jahr 2014
Vorlage
113/14
Aktenzeichen
III-4.20-bi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt die in dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes vorzunehmen.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NW die als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung für das Jahr 2014 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2014 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NW).

Begründung:

 

 

A.   Allgemeine Hinweise

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2014 wurde am 11. Oktober 2013 vom Kämmerer aufgestellt und von der Bürgermeisterin festgestellt und in der Ratssitzung am 15. Oktober 2013 eingebracht.

 

Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW öffentlich bekannt gemacht worden.

 

 

B.   Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen

 

 

1.   Einwendungen zum Haushalt

 

Den Einwohnern und Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurden mit der öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 08. November 2013 für die Dauer des Beratungsverfahrens beim Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement - einzusehen.

 

Ferner wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, in der Zeit vom 11. November 2013 bis zum 29. November 2013 gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen beim Fachbereich 4 zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.

 

Es sind insgesamt 8 Einwendungen eingegangen. Die Einwendungen und Stellungnahmen der Verwaltung wurden in der Anlage 1 zusammengefasst. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2014 die Einwendungen vorberaten (vgl. Vorlage Nr. 009/14).

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat nach der Beratung beschlossen, dass er nach Prüfung der Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Einwendungen nicht erforderlich ist und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.

 

 

2.   Haushaltssatzung für das Jahr 2014

 

Die Einzelberatungen der Fachausschüsse fanden in der Zeit vom 20. November 2013 bis 05. Dezember 2013 statt.

 

Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sind dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 21. Januar 2014 (vlg. Vorlage Nr. 009/14) vorgelegt worden. Den vorgeschlagenen Veränderungen hat der Haupt- und Finanzausschuss zugestimmt.

 

Darüber hinaus hat der Haupt- und Finanzausschuss in der vorgenannten Sitzung weiteren Änderungen der Fachbereichbudgets, die sich nach den Fachausschussberatungen ergeben haben, sowie der Fortschreibung des Sonderbereiches 9 - Zentrale Finanzleistungen – zugestimmt.

 

Wie der Vorlage 009/14 angekündigt, ist auf der Grundalge der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 21. Januar 2014 eine Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite und für die Anlage von liquiden Mitteln erfolgt.

 

Die als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2014 enthält alle diese Änderungen. Der ebenso aktualisierte Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan ergibt sich aus der Anlage 3. Zur weiteren Information sind als Anlage 4 die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 5 die vollständige Auflistung aller in diesem Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.

 

 

3.   Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.

 

 

C.   Weitere Hinweise

 

 

Der vollständige Haushaltsplan mit seinen einzelnen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Ratsinformationssystem Session und unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.

 

Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird dem Kreis Steinfurt als Aufsichtsbehörde angezeigt. Die hierin enthaltene vorgesehene Reduzierung der allgemeinen Rücklage bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach Erteilung der Genehmigung. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung endet auch die vorläufige Haushaltsführung.


Anlagen:

 

Anlage 1 – Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2014

Anlage 2 – Haushaltssatzung 2014

Anlage 3 – Gesamtpläne

Anlage 4 – Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 5 – Übersicht Verpflichtungsermächtigungen