Betreff
Aufhebung des KW-Vermerk für die Stelle 5704 "Vermessungstechniker/in" (Katastervermessung) im Fachbereich 5
Vorlage
117/14
Art
Beschlussvorlage

Verfahrensvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, den kw - Vermerk für die Stelle 5704 "Vermessungstechniker/in" zum 23.12.2014 aufzuheben, die Stelle 5705 mit einem kw-Vermerk zu versehen und den Stellenplan entsprechend zu ändern.

 

 


Beratungsgrundlage/Sachverhalt:

 

I.    Allgemeine Ausgangssituation – Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept

 

Angesichts der sich dramatisch verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und der daraus resultierenden allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre 2006 das sog. Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept entwickelt und am 5. 12. 2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage 508/06).

Im Rahmen dieses Konzeptes wurden alle Stellen der Stadtverwaltung verschiedenen Prioritäts- und Maßnahmenkategorien zugeordnet. Grundgedanke ist hierbei, dass beim Freiwerden einer Stelle entschieden wird, ob sie wiederbesetzt werden muss oder eingespart werden kann.

Die im Rahmen dieses Konzeptes definierten Kategorien und Maßnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

Die überwiegende Zahl der Planstellen bei der Stadt Rheine ist den Maßnahmenkategorien II. und III. zugeordnet. Daraus folgt, dass bei jeder Stellenvakanz teilweise aufwändige organisatorische Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die für derartige Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen sind sehr begrenzt. Die Beauftragung externer Organisationsberater ist zum einen sehr teuer und zum anderen hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit der Ergebnisse erfahrungsgemäß kritisch zu bewerten. Daher wurde in der Stadtverwaltung ein internes System entwickelt und eine Arbeitsgruppe „Organisationsuntersuchung“ eingerichtet. Unter der Moderation des Fachbereiches „Interner Service“ führen die Controller/innen aller 6 Fachbereiche der Stadtverwaltung stellenbezogene organisatorische Überprüfungen durch. Erste verwaltungsinterne Untersuchungsergebnisse dieser Arbeitsgruppe liegen bereits vor und werden in die nächsten Stellenplanberatungen einfließen.

In diesem Sinne wurden Einzelheiten des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes in mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission dargestellt und intensiv diskutiert.

 

 

II.    Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015

 

Zur konkreten Ausgestaltung des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes war es notwendig, für einen überschaubaren Planungszeitraum die zu erwartende personelle Entwicklung bei der Stadtverwaltung zu betrachten. Zu diesem Zweck wurde im Jahre 2008 eine Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung für den Zeitraum 2008 – 2015 erstellt. Dabei wurde deutlich, dass es zahlreiche Einflussfaktoren gibt, die in einer Verwaltung unserer Größenordnung kaum statistisch planbar sind. Für eine annähernd realistische Planung war es daher insbesondere erforderlich, die im Planungszeitraum zu erwartende Fluktuation möglichst realistisch einzuschätzen. Neben den bekannten Altersgrenzen ist dabei auch ein früheres Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine im Rahmen der Altersteilzeit eine feste Planungsgröße.

Unter Berücksichtigung der erkennbaren Faktoren ist davon auszugehen, dass bis zum Ende des Planungszeitraumes 80 Personen aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine ausscheiden werden. Auf dieser Grundlage können nach Einschätzung der Verwaltung bis 2015 18 Planstellen eingespart werden. 39 Stellen sollen durch die Einstellung und Übernahme von Auszubildenden und 23 Stellen extern wieder besetzt werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird dieses Ziel erreichbar sein. Einzelheiten zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung sollen im Herbst 2011 in der Strategie- und Finanzkommission sowie im Rahmen des 3. Umsetzungsberichtes Anfang 2012 dargestellt werden.

 

 

III.   Gewährung von Altersteilzeit (ATZ) als Element der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015

 

Um das Ziel des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes erreichen zu können, ist eine möglichst planbare und sozialverträgliche Fluktuation erforderlich. Im Rahmen dieses sog. aktiven Fluktuationsmanagements hat der Rat der Stadt Rheine eine Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit bei der Stadt Rheine beschlossen. Von dieser Möglichkeit haben in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 33 Mitarbeiter/innen Gebrauch gemacht, so dass die Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung insofern auf eine relativ realistische Basis gestellt werden konnte.

 

 

IV.   Ausweisung von kw – Vermerken im Rahmen der Stellenpläne 2012 und 2013

 

Die nach der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 vorgesehenen 18 Stelleneinsparungen können aufgrund der Systematik dieses Konzeptes im Voraus nicht in allen Fällen konkret stellenbezogen benannt werden. Gleichwohl hat die Verwaltung in mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission und im HFA erklärt, dass sie dieses Ziel bis zum Ende des Planungszeitraumes erreichen wird.

Wegen dieser fehlenden Konkretisierung der Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine im Wege der Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die altersteilzeitbedingt frei werdenden Planstellen einen kw – Vermerk erhalten. Dieser Vermerk bedeutet, dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für eine Wiederbesetzung nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die Verwaltung hat bei verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass das Instrument der kw- Vermerke im Kontext des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes kein geeignetes Mittel ist, die gesteckten Ziele schneller oder effizienter zu erreichen. Gleichwohl wurde die kw – Vermerke aus dem Stellenplan 2010 in den Stellenplan 2011 übernommen; verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer entsprechenden Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes einzelnen kw – Vermerkes zu entscheiden.

 


V.        Aufhebung des kw – Vermerkes bei der Stelle 5704 „Vermessungstechniker/in“ im Fachbereich 5

 

Die Stelle 5704 ist im aktuellen Stellenplan nach Entgeltgrupppe 10 mit einem kw – Vermerk ausgewiesen.

 

Die Stelleninhaberin wird zum 23.12.2014 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eintreten.

 

Im Rahmen des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes ist diese Stelle der Prioritätenkategorie „2.2“ und der Maßnahmeneinteilung „II“ zugeordnet.

 

Das bedeutet, dass die Nichtwiederbesetzung der Stelle Einschränkungen bei Pflichtaufgaben bedeuten würde und dass vor Wiederbesetzung detaillierte organisatorische Überprüfungen erforderlich sind.

Die Leistung muss bis zum Abschluss der Untersuchungen erbracht werden.

 

Der Produktbereich 5701 wurde bereits im Januar 2012 im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens „PV Vermessung“ untersucht. Dabei wurde festgelegt, dass das Produkt bei der Stadt Rheine verbleibt.

 

Das städtische Vermessungsamt wird von einer Beamtin des höheren vermessungstechnischen Dienstes geleitet (qualifiziertes Vermessungsamt), und ist nach §2 (4) VermKatG NW somit berechtigt, hoheitliche Katastervermessungen zur Erledigung eigener Aufgaben im Sinne des VermKatG durchzuführen.

 

Die Stelleninhaberin der Stelle 5704 ist zu 90 % im hoheitlichen Bereich tätig.

Hierzu gehören Katastervermessungen, Grenzvermessungen und Gebäudeeinmessungen:

 

1.) Katastervermessungen:

 

Teilungs-, Umlegungs- und Straßenschlussvermessungen

Zur Abwicklung von Kaufverträgen ist – sofern Teilflächen erworben/verkauft werden – eine hoheitliche Teilungsvermessung nötig, um die entsprechenden Kaufflächen zu erwerben/ verkaufen und die Umschreibung im Grundbuch zu vollziehen.

Gerade im Bereich Bodenordnung/Umlegung ist durch die enge Abstimmung mit den Fach-ämtern und durch schnelle Reaktionszeiten eine sehr schnelle, wirtschaftliche und bürgerfreundliche Umsetzung von Planungen möglich. Hier werden Einnahmen für den städtischen Haushalt generiert.
Als aktuelles Beispiel sei hier das Umlegungsverfahren Wohnpark Dutum Teil E genannt. Hier sind im Vermessungsbereich Einnahmen in Höhe von ca. 230 TEUR erwirtschaftet worden (zusätzlich zu den über städtebauliche Verträge abgeschöpften Vorteilen für die Planbegünstigten). In 2 Monaten sind in enger Abstimmung mit dem Planungsbereich und den Eigentümern 177 Flurstücke katastertechnisch gebildet und in die Örtlichkeit übertragen worden.

 

2.) Grenzvermessungen

 

Beim Straßen- und/oder Kanalausbau werden die Grundstücksgrenzen zu den privaten Nachbargrundstücken oftmals aus technischen oder topografischen Gründen zerstört. Die Stadt Rheine ist hier als ausführende Stelle zu Schadensersatz gegenüber den Anwohner verpflichtet und setzt hier entsprechend dem Katasternachweis neue Grenzpunkte zur Wiederherstellung des Ausgangszustandes.

 

3.) Gebäudeeinmessungen

 

Die Errichtung oder Veränderung von/an städtischen Gebäuden unterliegt der gesetzlichen Einmessungspflicht nach §16(2) VermKatG und wird nach dem Abschluß der Bauarbeiten vom Vermessungsamt durchgeführt.

 

Durch die Wahrnehmung der aufgeführten Katastervermessungen – neben den sonstigen kommunalen vermessungstechnischen Aufgaben - wird für die dort (anteilig) tätigen Personen des Messtrupps eine Deckung der Personalkosten erreicht. Durch die enge Verzahnung mit den Fachstellen im Hause (Liegenschaftsamt, Geschäftsstelle Umlegung, ehem. Tiefbauamt, Gebäudewirtschaft) und den Einsparungen von Auftragsvergaben und Prüfungen von Vermessungsleistungen an/von externen Stellen werden zudem weitere Synergieeffekte genutzt.

Bei einer Nichtbesetzung der Stelle 5704 kann nur ein Teil der hoheitlichen Vermessungen durch das vorhande Personal aufgefangen werden (ca. 20 %). Für alle weiteren Katastervermessungen müssten externe Büros (öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) beauftragt werden, was höhere Kosten (Mehrwertsteuer) trotz gleichbleibender Innendienstvorarbeiten (Koordinierung, Absprachen mit den Produkten/Fachbereichen verbleiben im Fachamt, Vergabe von Vermessungsleistungen und Prüfung der erbrachten Leistungen fallen zusätzlich an) für die Stadt Rheine zur Folge hätte. Auch würden Reaktionszeiten deutlich verlängert.

 

In der folgenden Tabelle sind die durch die Vermessungsabteilung erbrachten hoheitlichen Leistungen dargestellt. Diese lassen sich anhand der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) nachweisen.

 

Aufwendungen für hoheitliche Vermessungen

 

 

 

 

 

 

Teilbereiche nicht hoheitliche Vermessung, GIS, Bodenordnung und Wertermittlung sind ausgenommen!

 

 

 

 

 

Jahr

Leistung in TEUR

Bemerkung

Hoheitliche Vermessungen

 

 

 

2007

245

 

2008

120

 

2009

90

Stelle hD zeitweise nicht besetzt

2010

80

 

2011

115

 

2012

30

Stelle hD zeitweise nicht besetzt

2013

150

 

2014

320

geplant, incl. Abrechnung Umlegung Dutum

 

 

 

 

 

Jahresdurchschnitt:

144

 

 

 

 

 

 

Bei Erbringung der Leistungen durch das städtische Vermessungsamt fällt keine Mehrwertsteuer an.

Auf der Stelle 5704 werden ca. 80% der hoheitlichen Vermessungsleistungen erbracht, ca. 20% hiervon können durch vorhandenes Personal aufgefangen werden. Mit dem vorhandenen Personal können also ca. 35 % vom Gesamtvolumen der hoheitlichen Vermessungsleistungen erbracht werden.

Sollte die Stelle 5704 nicht wiederbesetzt werden, müssen somit ca. 65% der Leistung über Vergaben erbracht werden. Hinzu kommt bei Vergabe die Mehrwertsteuer.

Dafür müssten im Haushalt jährlich ca. 120 TEUR (incl. Mehrwertsteuer) eingestellt werden.

Die Innendienstvorarbeiten (Koordinierung, Absprachen mit den Produkten/Fachbereichen, Vergabe, Prüfung etc.) fallen zusätzlich bei der Stadt Rheine an.

 

Investitionen Messtrupp und Entwicklung der Aufgaben:

Der Messtrupp ist in den letzten Jahren kontinuierlich dem technischen Fortschritt angepasst worden (Aktualisierung des Außendienstequipments – Tachymeter und grafisches Feldbuch - in 2012, Anschaffung und Einsatz der GPS-Messtechnik in 2007), um auch zukünftig die vielfältigen kommunalen Aufgaben zeitnah und kostendeckend erledigen zu können. Gleichzeitig kann dadurch auch weiterhin eine praxisgerechte Ausbildung zum/r Vermessungstechniker/in von der Stadt Rheine angeboten werden (2 Ausbildungsplätze). Zudem ist Ende 2007 ein neues Messfahrzeug angeschafft worden.

 

Die Stelleninhaberin hat sich im Laufe ihres Arbeitslebens zusätzliche Qualifikationen zur Durchführung von hoheitlichen Vermessungen angeeignet, die der „Messgenehmigung II“ entsprechen.

Diese Zusatzqualifikation ist für die Durchführung der von ihr wahrgenommenen Aufgaben unbedingt erforderlich, der Schwierigkeitsgrad der Aufgaben in den ingenieurtechnischen Bereich.

 

Für die Erteilung der „Messgenehmigung II“ sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

- als Staatlich geprüfter Techniker (Fachrichtung Vermessungstechnik) mindestens drei Jahre lang tätig im Vermessungswesen bei entsprechenden (= hoheitlichen) Arbeiten beschäftigt gewesen

- als Vermessungstechniker mindestens sechs Jahre lang im Vermessungswesen bei entsprechenden (= hoheitlichen) Arbeiten beschäftigt gewesen sein.

 

Der Beruf „Vermessungstechniker“ ist ein reiner Ausbildungsberuf mit einer Regel- Ausbildungsdauer von 3 Jahren. Die Zusatzausbildung zum Staatlich geprüften Techniker (Fachrichtung Vermessungstechnik) kann berufsbegleitend absolviert werden (3 Jahre), wenn eine einschlägige Berufsausbildung und mindestens einjährige Berufserfahrung in dem Beruf „Vermessungstechniker“ vorliegen.

Staatlich geprüfte Vermessungstechniker(innen) sind dank ihrer Ausbildung befähigt, Diplom-Ingenieure bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, sie können auch in verschiedenen Arbeitsbereichen eigenverantwortlich tätig werden.

In der Katastervermessung kann die Staatlich geprüfte Vermessungstechnikerin bzw. der Staatlich geprüfte Vermessungstechniker eigenverantwortlich einen Messtrupp führen.

 

Die Stelleninhaber 5705 und 5713 (Vermessungstechniker/in) verfügen nicht über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse für diese Zusatzqualifikation.

 

Der Bereich der nicht-hoheitlichen Vermessung (z. B. topographische Aufnahmen als Planungsgrundlage) wird zum einen voraussichtlich zurückgehen (z. B. durch Abgabe der Straßenbaulasten der Landes- und Kreisstraßen) zum anderen ist in diesem Bereich durch die technischen Entwicklung eine Reduzierung des Arbeitsaufwands möglich.

Daher wird vorgeschlagen, den kw-Vermerk auf die Stelle 5705 zu verschieben. Der Stelleninhaber ist ausschließlich im nicht-hoheitlichen Bereich tätig.

 

 

 

 

 

Fazit:

 

  • Durch die Entscheidung, die Stelle des PV „Vermessung, Bodenordnung und Wertermittlung“ wiederzubesetzen, ist indirekt auch eine Vorentscheidung für die Durchführung hoheitlicher Vermessung für eigene Aufgaben gefallen. Hierfür wird entsprechend qualifiziertes Personal benötigt.

 

  • Aufgrund der technischen Fortschritte und unter Berücksichtigung der personellen Entwicklung sollte die Stelle 5704 wiederbesetzt und der kw-Vermerk von der Stelle 5704 auf die Stelle 5705 übertragen werden. (Der KW-Vermerk wird von der Stelle 5704 auf die Stelle 5705 verschoben)

 

  • Die Wiederbesetzung der o.g. Stelle ist wirtschaftlich (Die Stelle rechnet sich).

Eine Auslagerung würde den Haushalt insgesamt höher belasten.

Diese ist u.a.in der Mehrwertsteuerbefreiung begründet.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die o.g. Stelle extern mindestens als Vermessungstechniker/in mit Messgenehmigung II auszuschreiben, da intern keine Kandidaten zur Verfügung stehen.