Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den
Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung
im Bebauungsplan:
Die
Sprickmannstraße von Dutumer Straße bis Breite Straße befindet sich nur
teilweise im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Der Bereich von Dutumer Straße bis
Steinfurter Straße wird durch den Bebauungsplan Nr. 93 Kennwort „Wasserstraße“
abgedeckt. Des Weiteren grenzt im Bereich der westlichen Wasserstraße der
Bebauungsplan Nr. T9 Kennwort „Rossiniweg“ an die Straßenparzelle an.
Die bebaubaren Parzellen an der
Sprickmannstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße sind im Prinzip
alle durchgehend bebaut. Zurzeit befindet sich auf einer Parzelle ein Haus im
Bau, bei einer anderen Parzelle befinden sich Abriss und Neubau eines Gebäudes
in Planung.
2. Einfügung in das Straßennetz:
Die
Sprickmannstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz
als verkehrswichtige Sammelstraße einzustufen.
Eine hohe Verkehrsbelastung entsteht unter anderem durch die anliegenden Berufsbildenden Schulen und den
Industriebetrieb. Der Bedarf an Parkraum im gesamten Bereich des
Straßenabschnittes ist erheblich.
Aufgrund der hohen Anzahl der anliegenden Schulen, ist die Betrachtung
des Fußgänger- und vor allem des Radverkehrs unerlässlich.
Im Herbst 2013 wurde im Bereich des Hauses Sprickmannstraße 99 eine Verkehrszählung durchgeführt. Wie erwartet
ergab sich als Spitzenstunde die Zeit zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr zu
Schulbeginn mit 92 Fußgängern und Radfahrern. In den Abendstunden fällt der
Spitzenwert zwischen 17.00 Uhr und 18:00 Uhr mit 60 Fußgängern und Radfahrern
geringer etwas aus.
Auch außerhalb der Zeiten der
durchgeführten Zählung zum Fußgänger- und Radverkehr an der Sprickmannstraße
wird der Seitenraum stark frequentiert, z.B. wenn Schüler in den Pausen Geh-
und Radwege zum Erreichen des Lebensmitteleinzelhandels an der Breiten Straße
nutzen.
Neben der Anlegung von Gehwegen sollten zum Schutz der Radfahrer ein speziell
gekennzeichneter Raum geschaffen werden.
Die Anlegung separater Radwege hätte es aufgrund der begrenzten Parzellenbreite
erforderlich gemacht, auf Parkstreifen generell zu verzichten.
Hier ist jedoch dem Radverkehr und dem hohen Parkdruck gemeinsam Rechnung
zu tragen.
Es wird die Anlegung von Schutzstreifen für Radfahrer in einer Regelbreite
von 1,50 m vorgeschlagen. Der Schutzstreifen wird mittels einer Markierung auf
der Fahrbahn geschaffen. Innerhalb der Schutzstreifen werden, insbesondere an
Einmündungen, Piktogramme eines Fahrrades aufgebracht, um zusätzlich auf den
Radverkehr hinzuweisen. Die Fahrbahnbreite zwischen den Schutzstreifen weist
richtlinienkonform eine Mindestbreite von 4,50 m auf. Im Begegnungsfall zweier
Fahrzeuge kann der Schutzstreifen befahren werden, sofern Radfahrer hierbei
nicht gefährdet werden.
Das Parken auf diesen Schutzstreifen ist nach StVO nicht gestattet.
3. Beurteilung der vorhandenen
Straßenbefestigung:
Die Sprickmannstraße von Dutumer Straße bis Breite Straße wurde in den
Jahren 1952/1953 ausgebaut. Die Fahrbahn wurde in Asphalt hergestellt, die
Gehwege mit Betonsteinpflasterplatten in grau gepflastert, die Parkstreifen
wurden, bis auf den Parkstreifen vor der heutigen privaten Schule Middendorf
(Westseite der Sprickmannstraße), der in rotem Betonsteinpflaster ausgeführt
wurde, im Zuge der Fahrbahn hergestellt und durch Markierung kenntlich gemacht.
1993 wurde auf der Sprickmannstraße von der Dutumer Straße bis Breite
Straße eine Oberflächenbehandlung durch eine bituminöse Feinschicht im Kalteinbau
durchgeführt. Dieser Dünnschichtbelag hat nach dem Aufbringen eine Dicke von
unter 1 cm und verschließt allerdings nur die Risse und Schäden in der
Fahrbahn, um den Zeitpunkt einer Sanierung der Fahrbahn auf einen späteren
Zeitpunkt verschieben zu können.
Zum heutigen Zeitpunkt befinden sich die Fahrbahn und auch die Asphaltflächen
der Parkstreifen der Sprickmannstraße (von Dutumer Straße bis Breite Straße)
insgesamt in einem schlechten Zustand. An vielen Stellen sind in den
vergangenen Jahren auch großflächige Reparaturen im Asphalt durchgeführt worden,
die Fahrbahn weißt Risse auf. Eine vollständige Erneuerung ist unumgänglich.
Die Flächen der heutigen Grünbeete sind als extrem gering einzustufen.
Die Baumbepflanzung hat in den Jahren Schäden am Gehweg, aber vor allem an der
Bordanlage und an den Entwässerungsrinnen verursacht. Die Entwässerungsrinnen
weisen wegen der durchgeführten Reparaturen heute verschiedene Breiten und
Materialien auf.
Die Betonsteinpflasterplatten in den Gehwegen weisen an vielen Stellen
Risse und Brüche auf, zudem sind durch die auch hier bereits vorgenommene Reparaturarbeiten
ebenfalls verschiedene Materialien verwendet worden.
Eine andere
Situation bezüglich der Geh- und Radwege ergibt sich im Kreuzungsbereich Dutmer
Straße/Sprickmannstraße bis zur Wasserstraße. Die Dutumer Straße wurde zu
Beginn der 80iger Jahre neu trassiert und der Knotenpunkt komplett neu
ausgebaut. Aufgrund des späteren Ausbauzeitpunktes sind die Geh- und
Ragwegflächen hier in einem annehmbaren Zustand und müssen nicht erneuert
werden. Die Fahrbahn weist allerdings auch in diesem Bereich starke Spurrinnen
auf und muss erneuert werden.
Das im Jahr
2002 in Auftrag gegebene Bodengutachten geht davon aus, dass das an der
derzeitigen Fahrbahndecke der Sprickmannstraße zu beobachtende Schadensbild
(Quer- und Längsrisse usw.) zum Teil von der partiell porösen Struktur der
Tragschichten verursacht wird. Der Verbund der Asphaltschichten ist
stellenweise nur schwach ausgeprägt. Weiterhin ist die Mächtigkeit der einzelnen
Schichten nicht den Verkehrsbeanspruchungen angepasst.
4. Notwendige Breiten der einzelnen
Ausbauabschnitte:
Sprickmannstraße
(von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße)
Fahrbahn und Schutzstreifen für Radfahrer:
Es ist eine Fahrbahn in einer Gesamtbreite von 7,50 m in Asphalt
Belastungsklasse 3,2 (vormals Bauklasse III) vorgesehen, die mit Entwässerungsrinnen
an beiden Seiten eingefasst und zum Schutz des Gehweges mit einem Hochbord = 12
cm abgegrenzt ist.
Auf der Fahrbahn werden Schutzstreifen für Radfahrer in einer Breite
von 1,50 m abmarkiert und mit Fahrrad-Piktogrammen versehen.
Gehweg:
Es wird ein beidseitiger Gehweg in einer
Breite von ca. 1,90 m bis 3,80 m in grauen Betonsteinpflasterplatten angelegt,
der punktuell an den bereits heute vorhandenen und zu erhaltenen Grünbeeten auf
ca. 1,00 m eingeengt wird.
Verkehrsgrün:
An der Ostseite der Sprickmannstraße werden
die vorhandenen Grünbeete um 2,00 m (Breite des Parkstreifens) verbreitert, um
den bereits vorhandenen Bäumen mehr Fläche zu geben und zu verhindern, dass sie
weiter in den Gehwegbereich hineinwachsen. Ein Baumstandort entfällt hier
aufgrund einer neu genehmigten Zufahrt.
An
der Westseite der Sprickmannstraße bleibt aufgrund der Querschnittsänderung nur
1 Grünbeet mit Straßenbaum erhalten. Die anderen 6 Baumstandorte entfallen.
Die Baumbepflanzung vor der privaten Schule Middendorf bleibt erhalten.
Parkstreifen:
Es wird
ein 2,00 m breiter Parkstreifen an der Ostseite der Sprickmannstraße in
anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster angelegt, der von den erweiterten
Grünbeeten unterbrochen wird.
5. Beleuchtung:
Sprickmannstraße
(von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße)
Die heute vorhandenen 8,00 m hohen Peitschenleuchten sind erneuerungsbedürftig.
Diese Leuchten sollen durch neue Leuchten mit energieeffizienten Leuchtmitteln
und einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m zu ersetzen. Bei Bedarf sind die Standorte
zu verdichten.
6. Entwässerung:
Sprickmannstraße (von Neuenkirchener Straße bis
Dutumer Straße)
Die
Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite
Entwässerungsrinnen aus Betonsteinplatten (30/30/8) mit Abläufen und Anschluss
an die Kanalisation.
Zusätzlich wird im Zuge dieser Baumaßnahme der Kanal in der Sprickmannstraße
im Bereich von Wasserstraße bis zur Steinfurter Straße erneuert
(Querschnittsvergrößerung).
7. Bürgerbeteiligung:
Die
vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern
Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.
8. Finanzierung:
Die beitragsrechtliche Abrechnung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage des § 8 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Satzung der Stadt Rheine. Der Anteil der Beitragspflichtigen an dem Aufwand richtet sich nach der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine.
Anlagen:
Lageplanverkleinerungen