Betreff
Ausbau der Sprickmannstraße von Dutumer Straße bis Breite Straße (53014-510) Offenlage
Vorlage
130/14
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 

 


Begründung:

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan:

 

        Die Sprickmannstraße von Dutumer Straße bis Breite Straße befindet sich nur teilweise im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.  Der Bereich von Dutumer Straße bis Steinfurter Straße wird durch den Bebauungsplan Nr. 93 Kennwort „Wasserstraße“ abgedeckt. Des Weiteren grenzt im Bereich der westlichen Wasserstraße der Bebauungsplan Nr. T9 Kennwort „Rossiniweg“ an die Straßenparzelle an.  

 

        Die bebaubaren Parzellen an der Sprickmannstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße sind im Prinzip alle durchgehend bebaut. Zurzeit befindet sich auf einer Parzelle ein Haus im Bau, bei einer anderen Parzelle befinden sich Abriss und Neubau eines Gebäudes in Planung. 

 

 

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

        Die Sprickmannstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als verkehrswichtige Sammelstraße einzustufen.

        Eine hohe Verkehrsbelastung entsteht unter anderem durch die anliegenden  Berufsbildenden Schulen und den Industriebetrieb. Der Bedarf an Parkraum im gesamten Bereich des Straßenabschnittes ist erheblich.

        Aufgrund der hohen Anzahl der anliegenden Schulen, ist die Betrachtung des Fußgänger- und vor allem des Radverkehrs unerlässlich.

 

        Im Herbst 2013 wurde im Bereich des Hauses Sprickmannstraße 99 eine  Verkehrszählung durchgeführt. Wie erwartet ergab sich als Spitzenstunde die Zeit zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr zu Schulbeginn mit 92 Fußgängern und Radfahrern. In den Abendstunden fällt der Spitzenwert zwischen 17.00 Uhr und 18:00 Uhr mit 60 Fußgängern und Radfahrern geringer etwas aus. 

 

        Auch außerhalb der Zeiten der durchgeführten Zählung zum Fußgänger- und Radverkehr an der Sprickmannstraße wird der Seitenraum stark frequentiert, z.B. wenn Schüler in den Pausen Geh- und Radwege zum Erreichen des Lebensmitteleinzelhandels an der Breiten Straße nutzen.

 

        Neben der Anlegung von Gehwegen sollten zum Schutz der Radfahrer ein speziell gekennzeichneter Raum geschaffen werden.

 

        Die Anlegung separater Radwege hätte es aufgrund der begrenzten Parzellenbreite erforderlich gemacht, auf Parkstreifen generell zu verzichten.

        Hier ist jedoch dem Radverkehr und dem hohen Parkdruck gemeinsam Rechnung zu tragen.

 

        Es wird die Anlegung von Schutzstreifen für Radfahrer in einer Regelbreite von 1,50 m vorgeschlagen. Der Schutzstreifen wird mittels einer Markierung auf der Fahrbahn geschaffen. Innerhalb der Schutzstreifen werden, insbesondere an Einmündungen, Piktogramme eines Fahrrades aufgebracht, um zusätzlich auf den Radverkehr hinzuweisen. Die Fahrbahnbreite zwischen den Schutzstreifen weist richtlinienkonform eine Mindestbreite von 4,50 m auf. Im Begegnungsfall zweier Fahrzeuge kann der Schutzstreifen befahren werden, sofern Radfahrer hierbei nicht gefährdet werden.   

        Das Parken auf diesen Schutzstreifen ist nach StVO nicht gestattet.

       

 

 

3.    Beurteilung der vorhandenen Straßenbefestigung:

 

        Die Sprickmannstraße von Dutumer Straße bis Breite Straße wurde in den Jahren 1952/1953 ausgebaut. Die Fahrbahn wurde in Asphalt hergestellt, die Gehwege mit Betonsteinpflasterplatten in grau gepflastert, die Parkstreifen wurden, bis auf den Parkstreifen vor der heutigen privaten Schule Middendorf (Westseite der Sprickmannstraße), der in rotem Betonsteinpflaster ausgeführt wurde, im Zuge der Fahrbahn hergestellt und durch Markierung kenntlich gemacht.       

 

        1993 wurde auf der Sprickmannstraße von der Dutumer Straße bis Breite Straße eine Oberflächenbehandlung durch eine bituminöse Feinschicht im Kalteinbau durchgeführt. Dieser Dünnschichtbelag hat nach dem Aufbringen eine Dicke von unter 1 cm und verschließt allerdings nur die Risse und Schäden in der Fahrbahn, um den Zeitpunkt einer Sanierung der Fahrbahn auf einen späteren Zeitpunkt verschieben zu können.

       

        Zum heutigen Zeitpunkt befinden sich die Fahrbahn und auch die Asphaltflächen der Parkstreifen der Sprickmannstraße (von Dutumer Straße bis Breite Straße) insgesamt in einem schlechten Zustand. An vielen Stellen sind in den vergangenen Jahren auch großflächige Reparaturen im Asphalt durchgeführt worden, die Fahrbahn weißt Risse auf. Eine vollständige Erneuerung ist unumgänglich.

       

        Die Flächen der heutigen Grünbeete sind als extrem gering einzustufen. Die Baumbepflanzung hat in den Jahren Schäden am Gehweg, aber vor allem an der Bordanlage und an den Entwässerungsrinnen verursacht. Die Entwässerungsrinnen weisen wegen der durchgeführten Reparaturen heute verschiedene Breiten und Materialien auf.    

       

        Die Betonsteinpflasterplatten in den Gehwegen weisen an vielen Stellen Risse und Brüche auf, zudem sind durch die auch hier bereits vorgenommene Reparaturarbeiten ebenfalls verschiedene Materialien verwendet worden.

      

Eine andere Situation bezüglich der Geh- und Radwege ergibt sich im Kreuzungsbereich Dutmer Straße/Sprickmannstraße bis zur Wasserstraße. Die Dutumer Straße wurde zu Beginn der 80iger Jahre neu trassiert und der Knotenpunkt komplett neu ausgebaut. Aufgrund des späteren Ausbauzeitpunktes sind die Geh- und Ragwegflächen hier in einem annehmbaren Zustand und müssen nicht erneuert werden. Die Fahrbahn weist allerdings auch in diesem Bereich starke Spurrinnen auf und muss erneuert werden.

 

Das im Jahr 2002 in Auftrag gegebene Bodengutachten geht davon aus, dass das an der derzeitigen Fahrbahndecke der Sprickmannstraße zu beobachtende Schadensbild (Quer- und Längsrisse usw.) zum Teil von der partiell porösen Struktur der Tragschichten verursacht wird. Der Verbund der Asphaltschichten ist stellenweise nur schwach ausgeprägt. Weiterhin ist die Mächtigkeit der einzelnen Schichten nicht den Verkehrsbeanspruchungen angepasst.

 

       

       

4.    Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

        Sprickmannstraße (von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße)

 

 

    Fahrbahn und Schutzstreifen für Radfahrer:

 

Es ist eine Fahrbahn in einer Gesamtbreite von 7,50 m in Asphalt Belastungsklasse 3,2 (vormals Bauklasse III) vorgesehen, die mit Entwässerungsrinnen an beiden Seiten eingefasst und zum Schutz des Gehweges mit einem Hochbord = 12 cm abgegrenzt ist.

Auf der Fahrbahn werden Schutzstreifen für Radfahrer in einer Breite von 1,50 m abmarkiert und mit Fahrrad-Piktogrammen versehen.

 

 

    Gehweg:

 

    Es wird ein beidseitiger Gehweg in einer Breite von ca. 1,90 m bis 3,80 m in grauen Betonsteinpflasterplatten angelegt, der punktuell an den bereits heute vorhandenen und zu erhaltenen Grünbeeten auf ca. 1,00 m eingeengt wird.

 

 

    Verkehrsgrün:

 

    An der Ostseite der Sprickmannstraße werden die vorhandenen Grünbeete um 2,00 m (Breite des Parkstreifens) verbreitert, um den bereits vorhandenen Bäumen mehr Fläche zu geben und zu verhindern, dass sie weiter in den Gehwegbereich hineinwachsen. Ein Baumstandort entfällt hier aufgrund einer neu genehmigten Zufahrt.

     An der Westseite der Sprickmannstraße bleibt aufgrund der Querschnittsänderung nur 1 Grünbeet mit Straßenbaum erhalten. Die anderen 6 Baumstandorte entfallen.

     Die Baumbepflanzung vor der privaten Schule Middendorf bleibt erhalten.

 

 

    Parkstreifen:

 

     Es wird ein 2,00 m breiter Parkstreifen an der Ostseite der Sprickmannstraße in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster angelegt, der von den erweiterten Grünbeeten unterbrochen wird.

 

 

 

5.    Beleuchtung:

 

 

        Sprickmannstraße (von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße)

 

        Die heute vorhandenen 8,00 m hohen Peitschenleuchten sind erneuerungsbedürftig. Diese Leuchten sollen durch neue Leuchten mit energieeffizienten Leuchtmitteln und einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m zu ersetzen. Bei Bedarf sind die Standorte zu verdichten.

 

 

 

6.    Entwässerung:

 

 

       Sprickmannstraße (von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße)

 

        Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen aus Betonsteinplatten (30/30/8) mit Abläufen und Anschluss an die Kanalisation.

      

        Zusätzlich wird im Zuge dieser Baumaßnahme der Kanal in der Sprickmannstraße im Bereich von Wasserstraße bis zur Steinfurter Straße erneuert (Querschnittsvergrößerung).  

 

 

 

7.    Bürgerbeteiligung:

 

        Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

 

8.    Finanzierung:

 

        Die beitragsrechtliche Abrechnung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage des § 8 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Satzung der Stadt Rheine. Der Anteil der Beitragspflichtigen an dem Aufwand richtet sich nach der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine.

 

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerungen