Betreff
Ausbau der Sprickmannstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße (53014-546) Offenlage
Vorlage
131/14
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan:

 

        Die Sprickmannstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße befindet sich nur teilweise im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.  Der Bereich von Dutumer Straße bis Frankenburgstraße wird durch den Bebauungsplan Nr. 93 Kennwort „Wasserstraße“ abgedeckt. Des Weiteren grenzt im Bereich von Alter Neuenkirchener Weg bis zur Frankenburgstraße der Bebauungsplan Nr. 172 Kennwort „Lindenstraße West“ an die Straßenparzelle an.  

 

        Die bebaubaren Parzellen an der Sprickmannstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße sind alle durchgehend durchgehend bebaut.

 

 

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

        Die Sprickmannstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als verkehrswichtige Sammelstraße einzustufen.

        Auf dieser Straße wird der Stadtbus geführt.

        Eine hohe Verkehrsbelastung entsteht unter anderem durch die anliegenden  Berufsbildenden Schulen und das Matthiasspital. Der Bedarf an Parkraum ist erheblich. Insbesondere im Bereich des Eingangs der Strahlenklinik ist die Frequenz der gebrachten und abgeholten Patienten sehr hoch. Die Stellplätze für die Taxen sind unerlässlich.

 

       

       

 

 

 

 

3.    Beurteilung der vorhandenen Straßenbefestigung:

 

        Die Sprickmannstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße wurde im Jahr 1969 ausgebaut. Die Fahrbahn wurde in Asphalt hergestellt, die Gehwege mit Betonsteinpflasterplatten in grau gepflastert, die Parkstreifen in rotem Betonsteinpflaster hergestellt.       

 

        Die Fahrbahn der Sprickmannstraße (von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße) befindet sich insgesamt in einem schlechten Zustand. An vielen Stellen sind Reparaturen im Asphalt durchgeführt worden, die Fahrbahn weißt Risse auf.

       

        Die Bereiche der Gehwege und der Parkstreifen sind insgesamt in einem annehmbaren Zustand und müssen generell bis auf wenige Stellen nicht erneuert oder nachgebessert werden.

      

        Der nördliche Geh- und Radweg im Bereich Alter Neuenkirchener Weg bis Frankenburgstraße wurde im Jahr 1986 in einen kombinierter Geh- und Radweg in rotem Betonsteinpflaster umgebaut. Die Fabrik der Spinnerei Kettelhack wurde zur Aufnahme von Fachunterrichtsräumen der Berufsbildenden Schulen umgebaut. Hierzu mussten Fenster in die Fassade gebrochen und die Fassade neu verklinkert werden. Der vorhandene Geh- und Radweg verschmälerte sich um 0,40 m auf ein nicht mehr vertretbares Maß. Der Straßenquerschnitt wurde aus diesem Grund umgestaltet. Der Parkstreifen entfiel und es wurden neben dem neuen kombinierten Geh- und Radweg auch Grünbeete mit Baumbepflanzung angelegt.     

       

Für die Einschätzung, ob das ausgebaute Material aus der Fahrbahn wiederverwendet werden kann, sei es der Asphalt als Granulat im Heißmischverfahren, oder Auskofferungsmaterial als Unterbau, bleibt bis zur Auswertung des Bodengutachtens abzuwarten.

 

         

       

4.    Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

        Sprickmannstraße (von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße)

 

 

   Ausbauquerschnitt:

 

Auf Grund der hinreichend gut erhaltenen Seitenräume und der funktional guten Aufteilung des vorhandenen Querschnittes, ist vorgesehen, lediglich die Fahrbahn zu erneuern.

Der vorhandene Parkstreifen und die beidseitigen Gehwege werden im Zuge der Baumaßnahme nur im Bereich von Schadstellen erneuert.

 

Der Straßenraum wird somit weiterhin gegliedert in eine Fahrbahn, einen einseitigen Parkstreifen und beidseitigen Gehwegen.

 

 

 

  

 

   

 

 

 

 

     Fahrbahn:

 

Es ist der Vollausbau der Fahrbahn in der Breite der vorhandenen Fahrbahnfläche von ca. 5,90 m bis 6,24 m in Asphalt, in der Belastungsklasse Bk3,2 (vormals Bauklasse III) vorgesehen, die innerhalb der vorhandenen Entwässerungsrinnen angelegt und so durch sie begrenzt wird.

 

Für die Anlegung von Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn (wie im Abschnitt Dutumer Str. bis Breite Straße) bietet die heutige und künftige Fahrbahnbreite keinen ausreichenden Raum. Mit einer maximalen Fahrbahnbreite von 6,25 m wäre die verbleibende Breite selbst bei einem reduzierten Schutzstreifen von 1,25 m mit einem Wert von 3,75 m (Mindestbreite bei 2-streifigen Strassen 4,50m) zu schmal.

 

 

      Bushaltestellen (Zuschussmaßnahme):

 

     Der Bau von zusätzlichen Bushaltestellen im Bereich Sprickmannstraße/Frankenburgstraße (siehe Vorlage 001/14) ist in der Planung berücksichtigt.

 

 

5.    Beleuchtung:

 

 

        Sprickmannstraße (von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße)

 

        Die heute vorhandenen 8,00 m hohen Peitschenleuchten sind erneuerungsbedürftig. Diese Leuchten sollen durch neue Leuchten mit energieeffizienten Leuchtmitteln und einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m zu ersetzen. Bei Bedarf sind die Standorte zu verdichten.

       

 

 

6.    Entwässerung:

 

 

       Sprickmannstraße (von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße)

 

        Die Entwässerung erfolgt über 15 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen mit Anschluss an die Kanalisation. Der Kanal in diesem Bereich ist mit der Kamera befahren und die Ergebnisse bewertet worden. Aufgrund der Ergebnisse ist sind zurzeit keine Arbeiten am Hauptkanal oder an den Hausanschlussleitungen geplant.

              

        Zusätzlich wird im Zuge dieser Baumaßnahme der Kanal in der Frankenburgstraße erneuert (Querschnittsvergrößerung), die die Sprickmannstraße kreuzt.  

 

 

 

 

7.    Bürgerbeteiligung:

 

        Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

 

8.    Finanzierung:

 

        Die beitragsrechtliche Abrechnung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage des § 8 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Satzung der Stadt Rheine. Der Anteil der Beitragspflichtigen an dem Aufwand richtet sich nach der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerungen