Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den
Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung
im Bebauungsplan:
Die
Sprickmannstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße befindet sich nur
teilweise im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Der Bereich von Dutumer Straße bis
Frankenburgstraße wird durch den Bebauungsplan Nr. 93 Kennwort „Wasserstraße“
abgedeckt. Des Weiteren grenzt im Bereich von Alter Neuenkirchener Weg bis zur
Frankenburgstraße der Bebauungsplan Nr. 172 Kennwort „Lindenstraße West“ an die
Straßenparzelle an.
Die bebaubaren Parzellen an der
Sprickmannstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße sind alle
durchgehend durchgehend bebaut.
2. Einfügung in das Straßennetz:
Die
Sprickmannstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz
als verkehrswichtige Sammelstraße einzustufen.
Auf dieser Straße wird der Stadtbus geführt.
Eine hohe Verkehrsbelastung entsteht unter anderem durch die anliegenden Berufsbildenden Schulen und das
Matthiasspital. Der Bedarf an Parkraum ist erheblich. Insbesondere im Bereich
des Eingangs der Strahlenklinik ist die Frequenz der gebrachten und abgeholten
Patienten sehr hoch. Die Stellplätze für die Taxen sind
unerlässlich.
3. Beurteilung der vorhandenen Straßenbefestigung:
Die Sprickmannstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße wurde
im Jahr 1969 ausgebaut. Die Fahrbahn wurde in Asphalt hergestellt, die Gehwege
mit Betonsteinpflasterplatten in grau gepflastert, die Parkstreifen in rotem
Betonsteinpflaster hergestellt.
Die Fahrbahn der Sprickmannstraße (von Neuenkirchener Straße bis Dutumer
Straße) befindet sich insgesamt in einem schlechten Zustand. An vielen Stellen
sind Reparaturen im Asphalt durchgeführt worden, die Fahrbahn weißt Risse auf.
Die Bereiche der Gehwege und der Parkstreifen sind insgesamt in einem annehmbaren
Zustand und müssen generell bis auf wenige Stellen nicht erneuert oder
nachgebessert werden.
Der nördliche Geh- und Radweg im Bereich Alter Neuenkirchener Weg bis
Frankenburgstraße wurde im Jahr 1986 in einen kombinierter Geh- und Radweg in
rotem Betonsteinpflaster umgebaut. Die Fabrik der Spinnerei Kettelhack wurde
zur Aufnahme von Fachunterrichtsräumen der Berufsbildenden Schulen umgebaut.
Hierzu mussten Fenster in die Fassade gebrochen und die Fassade neu verklinkert
werden. Der vorhandene Geh- und Radweg verschmälerte sich um 0,40 m auf ein
nicht mehr vertretbares Maß. Der Straßenquerschnitt wurde aus diesem Grund
umgestaltet. Der Parkstreifen entfiel und es wurden neben dem neuen
kombinierten Geh- und Radweg auch Grünbeete mit Baumbepflanzung angelegt.
Für die
Einschätzung, ob das ausgebaute Material aus der Fahrbahn wiederverwendet
werden kann, sei es der Asphalt als Granulat im Heißmischverfahren, oder
Auskofferungsmaterial als Unterbau, bleibt bis zur Auswertung des Bodengutachtens
abzuwarten.
4. Notwendige Breiten der einzelnen
Ausbauabschnitte:
Sprickmannstraße
(von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße)
Ausbauquerschnitt:
Auf Grund der hinreichend gut erhaltenen Seitenräume und der funktional
guten Aufteilung des vorhandenen Querschnittes, ist vorgesehen, lediglich die
Fahrbahn zu erneuern.
Der vorhandene Parkstreifen und die beidseitigen Gehwege werden im Zuge
der Baumaßnahme nur im Bereich von Schadstellen erneuert.
Der Straßenraum wird somit weiterhin gegliedert in eine Fahrbahn, einen
einseitigen Parkstreifen und beidseitigen Gehwegen.
Fahrbahn:
Es ist der Vollausbau der Fahrbahn in der Breite der vorhandenen
Fahrbahnfläche von ca. 5,90 m bis 6,24 m in Asphalt, in der Belastungsklasse
Bk3,2 (vormals Bauklasse III) vorgesehen, die innerhalb der vorhandenen Entwässerungsrinnen
angelegt und so durch sie begrenzt wird.
Für die Anlegung von Schutzstreifen für
Radfahrer auf der Fahrbahn (wie im Abschnitt Dutumer Str. bis Breite Straße)
bietet die heutige und künftige Fahrbahnbreite keinen ausreichenden Raum. Mit
einer maximalen Fahrbahnbreite von 6,25 m wäre die verbleibende Breite selbst
bei einem reduzierten Schutzstreifen von 1,25 m mit einem Wert von 3,75 m
(Mindestbreite bei 2-streifigen Strassen 4,50m) zu schmal.
Bushaltestellen
(Zuschussmaßnahme):
Der Bau von zusätzlichen Bushaltestellen im Bereich Sprickmannstraße/Frankenburgstraße
(siehe Vorlage 001/14) ist in der Planung berücksichtigt.
5. Beleuchtung:
Sprickmannstraße
(von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße)
Die
heute vorhandenen 8,00 m hohen Peitschenleuchten sind erneuerungsbedürftig.
Diese Leuchten sollen durch neue Leuchten mit energieeffizienten Leuchtmitteln
und einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m zu ersetzen. Bei Bedarf sind die Standorte
zu verdichten.
6. Entwässerung:
Sprickmannstraße (von Neuenkirchener Straße bis
Dutumer Straße)
Die
Entwässerung erfolgt über 15 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen mit Anschluss
an die Kanalisation. Der Kanal in diesem Bereich ist mit der Kamera befahren
und die Ergebnisse bewertet worden. Aufgrund der Ergebnisse ist sind zurzeit
keine Arbeiten am Hauptkanal oder an den Hausanschlussleitungen geplant.
Zusätzlich wird im Zuge dieser Baumaßnahme der Kanal in der Frankenburgstraße
erneuert (Querschnittsvergrößerung), die die Sprickmannstraße kreuzt.
7. Bürgerbeteiligung:
Die
vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern
Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.
8. Finanzierung:
Die beitragsrechtliche Abrechnung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage des § 8 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Satzung der Stadt Rheine. Der Anteil der Beitragspflichtigen an dem Aufwand richtet sich nach der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine.
Anlagen:
Lageplanverkleinerungen