Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ nimmt die Ausführungen und Erläuterungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

 

Begründung:

 

Am 20.09.2010 wurde der Einleitungs- bzw. Erarbeitungsbeschluss zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland gefasst. Das offizielle Beteiligungsverfahren begann am 17.01.2011. Die Stadt Rheine wurde als eine, in ihren Belangen berührte „öffentliche Stelle“ um Mitwirkung gebeten.

 

Zur Erläuterung der Fortschreibungsgründe und weiteren Inhalte sowie zum Verfahrensablauf wird auf die Vorlage Nr. 245/11 (s. Anlagen 1.1 bis 1.4) verwiesen, die am 29.06.2011 vom Stadtentwicklungsausschuss und am 19.07.2011 vom Rat der Stadt Rheine einstimmig beschlossen wurde.

 

Zu den Themen Flächenbedarf, Potenziale sowie räumliche Darstellungen und Veränderungen der Allgemeinen Siedlungsbereiche und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche erfolgten umfangreiche Darlegungen. Die dort unter Kapitel 5 formulierten Anregungen zum Regionalplan-Entwurf sind der Bezirksregierung Münster am 21.07.2011 als offizielle Stellungnahme der Stadt Rheine zugeleitet worden.

 

Erörterungstermine am 27. und 28.11.2012 zu den „Allgemeinen Zielen und Grundsätzen“ des Planentwurfs folgten. Zu Abweichungen im Ergebnisprotokoll wurden der Bezirksregierung am 30.01.2013 eine schriftliche Klarstellung übermittelt und weitere Anmerkungen in den Planprozess „eingespeist“.

 

Am 22.04.2013 fand der „regionale“, kommunal-spezifische Erörterungstermin statt. Zu den meisten Themen konnte „Meinungsausgleich“ mit der Regionalplanungsbehörde erzielt werden. Einvernehmen gab es beispielsweise zum/zur

 

-    zusätzlich ermittelten (ASB- und GIB-) Flächenpotenzial von 57,4 ha

-    Wegfall der GVZ-Bindung für das Industriegebiet Holsterfeld-Ost (37,1 ha)

-    Verortung der restlichen 20,3 ha als Neu-GIB im Umfeld des GE Paschenau

-    geradlinigen Führung des GIB Bonifatiusstraße/Am Moosgraben

-    Darstellung der ehemaligen Kasernen Damloup und General-Wever als nicht

      zweckgebundene ASB (vorher „Bereiche für besondere öffentliche Zwecke“)

-    Aufnahme der priv. „Mathias Hochschule Rheine“ als ASB-B (-Bildungswesen)

-    Aufnahme des Freizeit- und Erholungsraums „Naturzoo/Salinenpark“ als Frei-

      raum-E und westlich der Salinenstraße als ASB-E (-Ferieneinrichtungen und

      Freizeitanlagen) (entsprechend F-Plan auch für Gesundheitseinrichtungen)

-    Darstellung der Abbaufläche (Entsandung) der Fa. Cirkel, Flöddertstr./Elte

-    Ablehnung der Ausweitung der Kalkabgrabungen der Fa. Breckweg, Neuen-

      kirchener Straße in Richtung Rheine bzw. auf Rheiner Stadtgebiet.

 

Lediglich zu folgenden Punkten wurde - auch nach langwieriger Erörterung – „kein Meinungsausgleich“ erzielt:

 

-    Klassifizierung bzw. Einstufung der Bedeutsamkeit der B475, B481 und L578

-    BSN-Darstellung entlang des Kammweges zw. Waldhügel und Hessenschanze

-    Erweiterung der „Bereiche zum Schutz der Natur“ in Bentlage und im Wed-

      denfeld/Elte über die NSG- bzw. LSG-Ausweisungen hinaus

-    BSLE auf dem derzeitigen Flugfeld des militärischen Flugplatzes in Bentlage

-    sukzessive Anrechnung des AirportParks FMO (lediglich 50 % bis 2025).

 

Die wesentlichen Themen und die überwiegend konsensualen Ergebnisse werden in den folgenden Anlagen dargelegt.

 

Zunächst ist der Anlage 2 das aktualisierte Schema zu den Verfahrensschritten zu entnehmen. Die Anlage 3 stellt die Endfassung des Regionalplans dar (derzeit liegt nur die Fassung mit den hervorgehobenen BSN und BSLE vor). Anlage 4 dokumentiert - jeweils als „Dreispalter“ - die wesentlichen Anregungen der Stadt Rheine und die Entscheidungen der Regionalplanungsbehörde bzw. des Regionalrats im Rahmen einer sachgerechten Abwägung.

 

Nach dem abschließenden Aufstellungsbeschluss des Regionalrats am 16.12.2013 wird der Regionalplan der Landesplanungsbehörde (Staatskanzlei) zur Anzeige gebracht. Nach Rechtsprüfung erlangt dieser durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW Rechtskraft bzw. wird dieser wirksam; damit ist Mitte 2014 zu rechnen.

 

 

Anmerkung zum sachlichen Teilabschnitt „Energie“:

 

Der Regionalrat hat angesichts der Entwicklungen in der nationalen Energiepolitik am 04.07.2011 beschlossen, die Inhalte des Energiekapitels des Entwurfs des Regionalplans Münsterland (Kapitel VI.1; hierzu gehört auch die Windenergienutzung) mit den dazu gehörenden zeichnerischen Plandarstellungen aus dem laufenden Verfahren auszuklammern. Diese Inhalte werden derzeit als gesonderter Plan in einem eigenständigen Verfahren neu erarbeitet und nach Aufstellung in den Gesamtplan integriert. Das weitere Verfahren hierzu ist der Anlage 2 (rechte Spalte) zu entnehmen.

 

Anmerkung zum sachlichen Teilplan „Bereiche … für den Rohstoff Kalkstein“:

 

Die Thematik „Kalkabgrabungen“ konnte bisher nicht abschließend erörtert werden. Insbesondere für die Erweiterung der beiden Abgrabungsbereiche in Lengerich und Lienen muss von der Regionalplanungsbehörde noch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Da der Zeitrahmen einer solchen Prüfung nicht mit dem Zeitplan dieses Fortschreibungsverfahrens vereinbar war, beschloss der Regionalrat am 23.09.2013, die textlichen und zeichnerischen Darstellungen der Abgrabungsbereiche für den Rohstoff Kalkstein aus dem laufenden Erarbeitungsverfahren herauszunehmen und diesen Rohstoff in einem eigenständigen sachlichen Teilplan „Bereiche zur Sicherung und zum Abbau für den Rohstoff Kalkstein“ zu erarbeiten. Die Regionalplanungsbehörde wurde dazu beauftragt, einen Planentwurf zu erstellen, der für die Stadt Rheine lediglich für den Abgrabungsbereich am Waldhügel (Fa. Rheinkalk/ehem. Middel) von Belang sein wird.

 

 

Mit seiner, Mitte des Jahres erwarteten Bekanntmachung ersetzt der fortgeschriebene Regionalplan letztlich den geltenden Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland. Weiterhin Gültigkeit behalten die Festlegungen zu den Bereichen zur Sicherung und zum Abbau für den Rohstoff Kalkstein sowie zu den das Sachgebiet Energie betreffenden Darstellungen. Diese Bereiche werden Gegenstand der noch zu erarbeitenden und aufzustellenden Teilpläne „Energie“ und „Bereiche zur Sicherung und zum Abbau für den Rohstoff Kalkstein“.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird über die Durchführung der beiden Verfahren laufend in Kenntnis gesetzt.