Betreff
Bedarfsfeststellung nach dem Kinderbildungsgesetz für das Kindergartenjahr 2014/2015
Vorlage
139/14
Aktenzeichen
II - 2 - 10 kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2014/2015 zu.


Begründung:

 

Zur Vorbereitung der Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2014/2015 fanden in der Zeit vom 20. bis zum 24. Januar 2014 die Budgetgespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine statt.

 

Die beschränkten Aufnahmekapazitäten einzelner Kindertageseinrichtungen bei den Ü3-Kindern hatten im Vorfeld bereits zu erheblicher Unzufriedenheit in einzelnen Stadtteilen geführt. Hier waren insbesondere auch die Träger der Tageseinrichtungen gefordert, die mit ihren Auswahlkriterien die wenigen Plätze in den gefragten Einrichtungen vergeben mussten.

 

Andererseits war auch das Jugendamt gefordert, allen Ü3-Kindern den Rechtsanspruch auf einen Einrichtungsplatz in zumutbarer Entfernung gewährleisten zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, war es u.a. notwendig, dass in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Grundsatzbeschluss für eine zusätzliche Gruppe beim Janusz-Korczak-Kindergarten getroffen wurde. Dank der konstruktiven Gespräche mit allen Trägern, die ein Maximum an Überbelegung ihrer Einrichtungen möglich machten, kann nun allen angemeldeten Ü3-Kindern ein Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung angeboten werden. Allerdings musste dazu in 31 von 37 Kindertageseinrichtungen von der zulässigen Überschreitung der Gruppenstärke nach § 18 Abs. 4 des Kinderbildungsgesetzes Gebrauch gemacht werden.

 

Im Gegensatz zu den Ü3-Kindern hat sich die Versorgung der U3-Kinder mit Betreuungsplätzen in den Tageseinrichtungen deutlich verbessert. Gegenüber dem Vorjahr stehen hier 90 zusätzliche Plätze zur Verfügung. Links der Ems sind zunächst sogar einige Betreuungsplätze für 2-jährige Kinder nicht nachgefragt worden. In anderen Stadtteilen und bei den einjährigen Kindern übersteigt die Nachfrage jedoch das Angebot teilweise an freien Plätzen. Die betroffenen Eltern haben zwischenzeitlich ein Informationsschreiben erhalten, mit dem sie auf andere frühkindliche Betreuungsformen (Tagespflege und Spielgruppen) hingewiesen wurden. Dabei erfüllt die Tagespflege den Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Betreuung in der Altersgruppe U3.

 

Aufgabe der nächsten Kindergartenbedarfsplanung wird es sein, den zukünftigen Bedarf an U3- und Ü3-Betreuungsplätzen anhand aktueller Grundlagen (Anzahl und Alter der Kinder je Stadtteil und Betreuungsquote) neu zu berechnen und Empfehlungen für neue Standorte bzw. zusätzliche Gruppen auszusprechen. Trotz der in den letzten  Monaten geschaffenen oder sich im Bau befindlichen 15 neuen Gruppen, wird der Ausbau der Kindertageseinrichtungen in Rheine weitergehen müssen.

 

Nach den Ergebnissen der Trägergespräche gestaltet sich die Verteilung der insgesamt 2.429 Plätze auf die Gruppenformen nach dem Kinderbildungsgesetz wie folgt:

 

Gruppenform I a (25 Std.)                                     127 Plätze

Gruppenform I b (35 Std.)                                     594 Plätze

Gruppenform I c (45 Std.)                                      380 Plätze

 

Gruppenform II a (25 Std.)                                      13 Plätze

Gruppenform II b (35 Std.)                                      35 Plätze

Gruppenform II c (45 Std.)                                       39 Plätze

 

Gruppenform III a  (25 Std.)                                    71 Plätze

Gruppenform III b  (35 Std.)                                  657 Plätze

Gruppenform III c  (45 Std.)                                  420 Plätze

 

Zur Verteilung der Plätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen.

 

In der beigefügten Anlage 1 ist die Belegung der einzelnen Einrichtungen u. a. mit einem %-Wert beschrieben. Bei der Betrachtung der %-Werte ist zu berücksichtigen, dass man pro 100 % von einer Gruppe in der jeweiligen Regelgruppenstärke spricht. Die unterschiedlichen Regelgruppenstärken und die darauf resultierenden Prozentwerte pro Platz und Gruppe sind aus der nachstehend abgedruckten Tabelle ersichtlich:

 

Gruppenform

Gruppenstärke

Prozentwert

pro Platz

Prozentwert pro Regelgruppen

  I a, b, c

20 Kinder

 5 %

100 %

 II a, b, c

10 Kinder

10 %

100 %

III a, b

25 Kinder

 4 %

100 %

III c

20 Kinder

 5 %

100 %

 

Am Beispiel des Lamberti - Kindergartens (lfd. Nr. 2 der Tabelle) bedeutet dies, dass die 3-gruppige Einrichtung mit den Gruppenformen 2 x I und 1 x III mit insgesamt 2 Plätzen überlegt ist. In der Gruppenform III ist wegen der integrativen Arbeit keine Überbelegung möglich. Die beiden Gruppen I könnten maximal mit insgesamt 4 Plätzen überbelegt werden. Eine höhere Überbelegung ist auf örtlicher Ebene nicht mehr genehmigungsfähig. Für die Einrichtung des St. Ludgerus-Kindergarten in Elte liegt eine befristete Ausnahmegenehmigung zur Überbelegung des LWL vor.

 

 

Entwicklung der Platzzahlen im Vergleich der Kindergartenjahre

2012/13, 2013/14 und 2014/15                                                           

 

Die nachstehende Übersicht zeigt, wie sich die Angebotsstruktur im Vergleich zu den letzten Kindergartenjahren verändern wird.

 

Plätze

im Kindergartenjahr

2012/13

lt. Bescheid LWL

im Kindergartenjahr

2013/14

lt. Bescheid LWL

im Kindergartenjahr

2014/15

lt. Planung

in der Gruppen

form I a

108

127

114

in der Gruppen-

form I b

443

593

628

in der Gruppen-

form I c

335

382

542

 

 

 

 

in der Gruppen-

form II a

2

13

4

in der Gruppen-

form II b

22

34

72

in der Gruppen-

form II c

30

41

44

 

 

 

 

in der Gruppen-

form III a

65

70

121

in der Gruppen-

form III b

824

661

566

in der Gruppen-

form III c

392

422

338

Plätze insgesamt:

2.221

2.343

2.429

davon U3

276

367

457

davon Ü3

1.945

1.976

1.972

 

Der Tabelle ist zu entnehmen, dass es neben einer Ausweitung der Zahlen in der Gruppenform II eine Verschiebung von der Gruppenform III zur Gruppenform I gegeben hat, da durch den U3-Ausbau einige der bisherigen Gruppenformen III in Gruppenformen I umgewandelt wurden.

 

Damit ist die Zahl der Betreuungsplätze für die U3-Kinder deutlich gestiegen.

 

Die neue Einrichtung in der Gartenstadt Gellendorf wurde nur mit 2*0,5 Gruppen belegt. Einerseits gab es dafür (noch) nicht genügend Anmeldungen, andererseits wird der freie Anteil zwingend für das übernächste Kindergartenjahr 2015/16 benötigt, da bei jeder neuen Einrichtung nur sehr wenig Kinder angemeldet werden, die nach einem Jahr eingeschult werden und somit wieder Ü3-Plätze frei machen. Eine Maximalbelegung ist aus diesem Grunde nicht möglich.

 

 

Die Mietkosten für die in 2014/15 nicht nutzbaren halben Gruppen werden nicht vom Land bezuschusst und werden daher über das Rheiner Modell abgerechnet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr

2014/15 betragen insgesamt                                                    17.220.672,18 €

 

Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe von                1.845.890,28 €

 

 

verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von      15.374.781,90,10 €

 

die bei den Anmeldungen zum Haushaltsplan 2014

berücksichtigt wurden.

 

Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie folgt gestaffelt:

 

Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen                                        12 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger                 9 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen                              4 %

 

Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“ ganz oder

teilweise von der Stadt Rheine übernommen. Für

das Kindergartenjahr 2014/15 werden sie mit                             1.180.625,65 €

kalkuliert und sind im Haushaltsplan veranschlagt.

 

Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse

erhält die Kommune Landeszuschüsse, die nach Trägerschaft

und Alter der Kinder wie folgt gestaffelt sind:

 

Für Einrichtungen                                                     U3                         Ü3  

in der Trägerschaft der Kirchen                               56,46 %                36,5 %

in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger      55,96 %                36,0 %

in der Trägerschaft der Elterninitiativen          58,46 %                38,5 %

 

 

Die höhere Erstattungsquote bei den U3-Kindern ist auf das Belastungsausgleichsgesetz zurückzuführen, welches die finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen auf Grund des Rechtsanspruches bei den U3-Kindern ausgleichen soll.

 

Die Landeszuschüsse zur Refinanzierung der gesetzlichen

Betriebskosten werden für das Kindergartenjahr 2014/15

mit                                                                                             7.063.346,92 €

kalkuliert.

 

Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben, die gemessen an den Bruttobetriebskosten 19 % ausmachen sollen. Tatsächlich liegt dieser Prozentsatz jedoch bei ca. 15 %.

 

 

Veränderungen bei der Anzahl der Kinder in der Einzelintegration

 

Während im laufenden Kindergartenjahr insgesamt 98 Kinder im Rahmen der Einzelintegration betreut werden, wird sich die Anzahl im neuen Kindergartenjahr um 90 Kinder verringern.

 

 

Budgetierung der 45-Stunden-Buchungen

 

Im Rahmen der Revision des Kinderbildungsgesetzes wurde unter Berücksichtigung der letzten beitragsfreien Kindergartenjahres der Anteil der 45-Stunden-Buchungen für die Ü3-Kinder dergestalt gedeckelt, dass die Steigerung jugendamtsweit max. 4 % gegenüber dem Vorjahresbudget betragen darf. Diese Vorgabe konnte eingehalten werden.