Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Umsetzung des von den Trägern der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen (L), Sprache (SQ) und Emotionale und soziale Entwicklung (ESE) im Kreis Steinfurt unter Federführung des Kreises Steinfurt zur Gestaltung der Förderschullandschaft gemeinsam entwickelten und mit der Bezirksregierung Münster abgestimmten und in der Begründung beschriebenen Konzeptes.
Begründung:
Vor dem Hintergrund
der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes
sowie der Neufassung der Mindestgrößenverordnung im Zusammenhang mit der
Umsetzung schulischer Inklusion auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention
wird sich die Förderschullandschaft in NRW verändern. Immer mehr Schülerinnen
und Schüler werden im Gemeinsamen Lernen sowohl zielgleich als auch
zieldifferent in der Regelschule unterrichtet werden. Alle Schulformen werden
sich künftig mit dem Thema Inklusion beschäftigen müssen. Die meisten
Förderschulen in kommunaler Trägerschaft erreichen bereits jetzt nicht mehr die
vorgeschriebene Mindestgröße und laufen somit in den kommenden Jahren aus oder
müssen geschlossen werden.
Gemäß
Landesgesetzgebung kommt dem Elternwillen bei der Entscheidung, in welcher
Schulform ein Kind unterrichtet wird, eine hohe Bedeutung zu. Vom Grundsatz her
haben Eltern die Wahlfreiheit, ob sie ihr Kind an einer Förderschule oder aber
inklusiv an einer Regelschule beschulen lassen möchten. Das erfordert
einerseits Anstrengungen in den Regelschulen, um Schülerinnen und Schülern
inkludierende Angebote zu machen, setzt aber andererseits auch die Möglichkeit
voraus, eine Förderschule mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt als Alternative
anbieten zu können.
Im Schuljahr
2013/14 besuchen im Kreis Steinfurt insgesamt knapp 1.500 Schülerinnen und
Schüler eine Förderschule mit einem der Förderschwerpunkte Sprache, Lernen,
ESE. Im Bereich Sprache sind es ca. 300 Schülerinnen und Schüler, im Bereich
Lernen etwa 700 und im Bereich ESE 500, davon ungefähr 200 in der Primar- und
300 in der Sekundarstufe.
Die Träger der
Förderschulen haben sich im Dezember 2012 auf Einladung der Stadt Ibbenbüren
zum ersten Mal getroffen, um sich über die Situation im Kreis Steinfurt auszutauschen.
In dem Gespräch wurde deutlich, dass in Bezug auf die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention die Schulträger alle vor großen Herausforderungen
stehen. In dieser Sitzung haben sich die Förderschulträger entschieden, sich ihrer
Verantwortung zur Umsetzung einer inklusiven Bildungslandschaft im Kreis
Steinfurt gemeinsam zu stellen und ein gemeinsames Konzept unter Moderation des
Kreises Steinfurt zu entwickeln.
Für alle
Beteiligten ist klar: Um ein kreisweit ausgewogenes, zukunftsfähiges und auf
den vereinbarten Zielen und Prämissen basierendes Konzept zu entwickeln, können
nicht alle Wünsche in Bezug auf mögliche Förderschwerpunkte und Standorte
realisiert werden. Kompromisse und Veränderungen vor Ort sind in diesem Prozess
unabdingbar. Die derzeitigen Förderschulen in Trägerschaft der Städte bzw.
Gemeinden im Kreis Steinfurt werden nicht fortgeführt. Es wird ein abgestimmtes
Konzept mit neuen bzw. erweiterten Kreisschulen geben, um ein flächendeckendes
Förderschulangebot aufrecht erhalten zu können.
Das jetzt erzielte
Ergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der politischen Beschlussfassung in der
jeweiligen Kommune, die in den kommenden Monaten durch die jeweiligen
Förderschulträger herbeizuführen ist.
Vorgehen
In einem Treffen
aller Schulträger am 18.03.2013 wurden die Herausforderungen in den einzelnen
Förderschwerpunkten intensiv diskutiert. Am 16.07.2013 legte der Kreis
Steinfurt die „Diskussionsgrundlage zur Zukunft der Förderschulen im Kreis
Steinfurt“ den Förderschulträgern vor und erhielt das Mandat, die Planungen auf
dieser Grundlage voranzutreiben. Im September 2013 wurde das Diskussionspapier
mit der Bezirksregierung abgestimmt. Eine intensive Kooperation mit der Bezirksregierung
wurde für den gesamten Prozess vereinbart. Die Bezirksregierung unterstützt die
Bemühungen um eine kreisweite Lösung. In seiner Sitzung am 16.09.2013 billigte
der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Kreises Konzept und Vorgehensweise. In
ihrer Sitzung am 09.10.2013 verabschiedeten die Förderschulträger einstimmig
die Prämissen und Ziele für den weiteren Prozess. Das Schul- und
Standortekonzept, in das die Anregungen aus zahlreichen Einzelgesprächen eingeflossen
sind, wurde den Förderschulträgern am 18.12.2013 zugestellt, am 16.01.2014 im
interfraktionellen Arbeitskreis Förderschulen vorgestellt und in der Sitzung am
23.01.2014 einstimmig von den Förderschulträgern als gemeinsames Konzept
verabschiedet.
Prämissen
·
Die
Planungen konzentrieren sich auf die Förderschwerpunkte Sprache (S), Lernen (L)
und Emotionale und soziale Entwicklung (ESE).
·
Die
Umsetzung eines kreisweiten Konzeptes ist aufgrund der notwendigen Abstimmungsprozesse
zum Schuljahr 2015/16 geplant. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits ab dem
Schuljahr 2014/15.
·
Die
Förderschwerpunkte werden getrennt betrachtet, da dies den größtmöglichen
Handlungsspielraum für die Schulträger im Hinblick auf die Sicherung von Angeboten
und Standorten sichert. Verbundlösungen kommen in Trägerschaft des Kreises
Steinfurt nicht in Betracht.
·
Um in
der künftigen Förderschullandschaft auf Veränderungen in Anmelde-verhalten,
Schülerzahlen etc. angemessen und ohne weitere Änderungen in der Trägerstruktur
reagieren zu können, gilt die Faustregel: So wenige Träger wie möglich – so
viele Standorte wie nötig!
·
Die
Schulstandorte werden unabhängig von ihrer derzeitigen Bindung an bestimmte
Förderschwerpunkte diskutiert, um möglichst wohnortnahe, kostengünstige und
größentechnisch sinnvolle Lösungsansätze zu finden. Dabei muss die
bedarfsgerechte und flexible Anmietung von Schulgebäuden im Rahmen einer
kreisweiten Lösung sichergestellt werden.
Ziele
·
Der Kreis Steinfurt unterstützt Inklusion im
Sinne der UN-Behinderten-rechtskonvention und stellt die individuelle Bildung
und Förderung eines Kindes entsprechend seiner Fähigkeiten und seines Förderbedarfes
in den Mittelpunkt der Entwicklungsplanung.
·
Das
Wahlrecht der Eltern zwischen der Förderung ihres Kindes in der Regelschule
oder der Förderschule soll gewährleistet sein.
·
Der
Förderschwerpunkt Lernen wird mittelfristig und die Förderschwerpunkte
Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung werden langfristig
gesichert.
·
Durch
ein koordiniertes, abgestimmtes und vernetztes Vorgehen auf Kreisebene öffnen
sich neue Handlungsspielräume für alle Schulträger.
·
Die
Förderschulkonzepte werden nachhaltig verankert, um einen jährlichen Handlungsbedarf
bei sinkenden Schülerzahlen zu vermeiden, die Schulstandorte angemessen und
ökonomisch vertretbar zu erhalten und möglichst kurze Fahrwege für Schülerinnen
und Schüler zu sichern.
Schulen
Die
Förderschulträger haben bei ihren Planungen die aktuellen Schülerzahlen sowie
Entwicklungsprognosen zugrunde gelegt. Das nun erarbeitete Konzept ist
geeignet, auf Entwicklungen in den Schülerzahlen flexibel zu reagieren.
Die derzeit in
Trägerschaft der Städte und Gemeinden befindlichen Förderschulen werden
aufgelöst. Der Kreis Steinfurt übernimmt die Trägerschaft aller künftigen Schulen
in den Förderschwerpunkten Sprache, Lernen und ESE. Ausnahme bleibt die
Josefsschule in Wettringen in privater Trägerschaft der Stiftung St.
Josefshaus.
Der
Förderschwerpunkt Sprache wird kreisweit über die Peter-Pan-Schule in Trägerschaft
des Kreises Steinfurt abgedeckt. Im Förderschwerpunkt Lernen wird eine
Kreisschule eingerichtet. Im Bereich ESE übernehmen neben der privaten Josefsschule
die Janusz-Korczak-Schule in Trägerschaft des Kreises sowie eine weitere
Kreisschule ESE im Primarbereich und eine Kreisschule ESE im Sekundarbereich
die kreisweite Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit diesem
Förderschwerpunkt.
Standorte
Der Kreis Steinfurt
mietet die erforderlichen Gebäude für die Förderschulen von den Kommunen an.
Die genauen Einzugsbereiche der Schulen werden vom Kreis Steinfurt nach den
Schülerzahlen für das Schuljahr 2015/16 festgelegt.
Förderschwerpunkt Sprache
Mindestgrößen:
Schule Primarstufe: 55 (Teilstandort: 27)
Die bestehende
Peter-Pan-Schule in Rheine wird um
einen Teilstandort in den Räumlichkeiten der ehemaligen Grundschule in Ibbenbüren-Dörenthe und einen weiteren
Teilstandort in den Räumlichkeiten der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule in Emsdetten ergänzt. Dafür wird der
bisherige Teilstandort der Peter-Pan-Schule in Westerkappeln aufgegeben.
Förderschwerpunkt Lernen
Mindestgrößen:
Schule Primar- und Sekundarstufe: 144 (Teilstandort: 72)
Die Förderschule
Lernen in Trägerschaft des Kreises Steinfurt wird mit dem Hauptstandort in den
Räumlichkeiten der Grüterschule in Rheine
und einem Teilstandort in Mettingen eingerichtet.
Förderschwerpunkt ESE
Mindestgrößen:
Schule Primarstufe: 33 (Teilstandort: 17) / Schule Sekundarstufe I: 55
(Teilstandort: 28) / Schule Primar- und Sekundarstufe: 88 (Teilstandort: 44)
Die
Mindestgrößenverordnung ermöglicht für Schulen mit dem Förderschwerpunkt ESE
kleine (Teil-)Systeme.
Die Josefsschule in
Wettringen, die sich in privater
Trägerschaft befindet, bleibt in ihrer derzeitigen Ausrichtung bestehen und
beschult weiterhin Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Eventuell wird
sie räumlich um einen Teilstandort im Gebäude der ehemaligen
Droste-Hülshoff-Hauptschule in Metelen
erweitert (vgl. Karte „Förderschullandschaft neu“ 4a und 4b).
Die
Janusz-Korczak-Schule wird als Kreisschule weiterhin Schülerinnen und Schüler
der Primarstufe und der Sekundarstufe beschulen. Die Primarstufe wird künftig
am Standort in Uffeln und die Sekundarstufe
I in den Räumlichkeiten der Helen-Keller-Schule in Ibbenbüren beschult. Der jetzige Primarstufenstandort in
Ibbenbüren-Bockraden wird aufgegeben
(vgl. Karte „Förderschullandschaft neu“
1a und 1b).
Eine zweite
Kreisschule ESE für die Primarstufe wird mit einem Hauptstandort in Steinfurt in den Räumlichkeiten der
Erich-Kästner-Schule und einem Teilstandort in Lengerich in den angepassten Räumlichkeiten der
Astrid-Lindgren-Schule eingerichtet (vgl. Karte „Förderschullandschaft neu“ 2a und 2b). Sollten die Schülerzahlen
perspektivisch unter die erforderlichen Mindestgrößen sinken, wird zunächst der
Standort Lengerich aufgegeben.
Eine dritte
Kreisschule ESE für die Sekundarstufe wird in Greven in den Räumlichkeiten der Johannesschule eingerichtet (vgl.
Karte „Förderschullandschaft neu“ 3).
Weitere Zeitplanung
Die derzeitigen
Förderschulen in kommunaler Trägerschaft werden nicht fortgeführt. Erweiterte
bzw. neue Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Steinfurt gewährleisten ein
flächendeckendes Angebot. Die Förderschulträger werden dazu in den kommenden
Monaten entsprechende Beschlüsse für die Auflösung oder Schließung der
derzeitigen Förderschulen anstreben. Der Kreis soll die erforderlichen Beschlüsse
zur Neugründung von Schulen herbeiführen, um eine Umsetzung des Konzeptes zum
Schuljahr 2015/16 realisieren zu können.
Für die Grüterschule
Rheine dürfte auch die Beschlussfassung eines Wechsels der Trägerschaft von der
Stadt Rheine zum Kreis Steinfurt ausreichen (vgl. Verfahren/Vorgehen
„Berufskollegs Rheine“).