Betreff
Zukunft der Förderschulen im Kreis Steinfurt
Vorlage
142/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Umsetzung des von den Trägern der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen (L), Sprache (SQ) und Emotionale und soziale Entwicklung (ESE) im Kreis Steinfurt unter Federführung des Kreises Steinfurt zur Gestaltung der Förderschullandschaft gemeinsam entwickelten und mit der Bezirksregierung Münster abgestimmten und in der Begründung beschriebenen Konzeptes.


Begründung:

 

 

Vor dem Hintergrund der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes sowie der Neufassung der Mindestgrößenverordnung im Zusammenhang mit der Umsetzung schulischer Inklusion auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention wird sich die Förderschullandschaft in NRW verändern. Immer mehr Schülerinnen und Schüler werden im Gemeinsamen Lernen sowohl zielgleich als auch zieldifferent in der Regelschule unterrichtet werden. Alle Schulformen werden sich künftig mit dem Thema Inklusion beschäftigen müssen. Die meisten Förderschulen in kommunaler Trägerschaft erreichen bereits jetzt nicht mehr die vorgeschriebene Mindestgröße und laufen somit in den kommenden Jahren aus oder müssen geschlossen werden.

 

Gemäß Landesgesetzgebung kommt dem Elternwillen bei der Entscheidung, in welcher Schulform ein Kind unterrichtet wird, eine hohe Bedeutung zu. Vom Grundsatz her haben Eltern die Wahlfreiheit, ob sie ihr Kind an einer Förderschule oder aber inklusiv an einer Regelschule beschulen lassen möchten. Das erfordert einerseits Anstrengungen in den Regelschulen, um Schülerinnen und Schülern inkludierende Angebote zu machen, setzt aber andererseits auch die Möglichkeit voraus, eine Förderschule mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt als Alternative anbieten zu können.

 

Im Schuljahr 2013/14 besuchen im Kreis Steinfurt insgesamt knapp 1.500 Schülerinnen und Schüler eine Förderschule mit einem der Förderschwerpunkte Sprache, Lernen, ESE. Im Bereich Sprache sind es ca. 300 Schülerinnen und Schüler, im Bereich Lernen etwa 700 und im Bereich ESE 500, davon ungefähr 200 in der Primar- und 300 in der Sekundarstufe.

 

Die Träger der Förderschulen haben sich im Dezember 2012 auf Einladung der Stadt Ibbenbüren zum ersten Mal getroffen, um sich über die Situation im Kreis Steinfurt auszutauschen. In dem Gespräch wurde deutlich, dass in Bezug auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die Schulträger alle vor großen Herausforderungen stehen. In dieser Sitzung haben sich die Förderschulträger entschieden, sich ihrer Verantwortung zur Umsetzung einer inklusiven Bildungslandschaft im Kreis Steinfurt gemeinsam zu stellen und ein gemeinsames Konzept unter Moderation des Kreises Steinfurt zu entwickeln.

 

Für alle Beteiligten ist klar: Um ein kreisweit ausgewogenes, zukunftsfähiges und auf den vereinbarten Zielen und Prämissen basierendes Konzept zu entwickeln, können nicht alle Wünsche in Bezug auf mögliche Förderschwerpunkte und Standorte realisiert werden. Kompromisse und Veränderungen vor Ort sind in diesem Prozess unabdingbar. Die derzeitigen Förderschulen in Trägerschaft der Städte bzw. Gemeinden im Kreis Steinfurt werden nicht fortgeführt. Es wird ein abgestimmtes Konzept mit neuen bzw. erweiterten Kreisschulen geben, um ein flächendeckendes Förderschulangebot aufrecht erhalten zu können.

 

Das jetzt erzielte Ergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der politischen Beschlussfassung in der jeweiligen Kommune, die in den kommenden Monaten durch die jeweiligen Förderschulträger herbeizuführen ist.

 

 

Vorgehen

 

In einem Treffen aller Schulträger am 18.03.2013 wurden die Herausforderungen in den einzelnen Förderschwerpunkten intensiv diskutiert. Am 16.07.2013 legte der Kreis Steinfurt die „Diskussionsgrundlage zur Zukunft der Förderschulen im Kreis Steinfurt“ den Förderschulträgern vor und erhielt das Mandat, die Planungen auf dieser Grundlage voranzutreiben. Im September 2013 wurde das Diskussionspapier mit der Bezirksregierung abgestimmt. Eine intensive Kooperation mit der Bezirksregierung wurde für den gesamten Prozess vereinbart. Die Bezirksregierung unterstützt die Bemühungen um eine kreisweite Lösung. In seiner Sitzung am 16.09.2013 billigte der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Kreises Konzept und Vorgehensweise. In ihrer Sitzung am 09.10.2013 verabschiedeten die Förderschulträger einstimmig die Prämissen und Ziele für den weiteren Prozess. Das Schul- und Standortekonzept, in das die Anregungen aus zahlreichen Einzelgesprächen eingeflossen sind, wurde den Förderschulträgern am 18.12.2013 zugestellt, am 16.01.2014 im interfraktionellen Arbeitskreis Förderschulen vorgestellt und in der Sitzung am 23.01.2014 einstimmig von den Förderschulträgern als gemeinsames Konzept verabschiedet.

 

 

Prämissen

 

·        Die Planungen konzentrieren sich auf die Förderschwerpunkte Sprache (S), Lernen (L) und Emotionale und soziale Entwicklung (ESE).

 

·        Die Umsetzung eines kreisweiten Konzeptes ist aufgrund der notwendigen Abstimmungsprozesse zum Schuljahr 2015/16 geplant. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits ab dem Schuljahr 2014/15.

 

·        Die Förderschwerpunkte werden getrennt betrachtet, da dies den größtmöglichen Handlungsspielraum für die Schulträger im Hinblick auf die Sicherung von Angeboten und Standorten sichert. Verbundlösungen kommen in Trägerschaft des Kreises Steinfurt nicht in Betracht.

 

·        Um in der künftigen Förderschullandschaft auf Veränderungen in Anmelde-verhalten, Schülerzahlen etc. angemessen und ohne weitere Änderungen in der Trägerstruktur reagieren zu können, gilt die Faustregel: So wenige Träger wie möglich – so viele Standorte wie nötig!

 

·        Die Schulstandorte werden unabhängig von ihrer derzeitigen Bindung an bestimmte Förderschwerpunkte diskutiert, um möglichst wohnortnahe, kostengünstige und größentechnisch sinnvolle Lösungsansätze zu finden. Dabei muss die bedarfsgerechte und flexible Anmietung von Schulgebäuden im Rahmen einer kreisweiten Lösung sichergestellt werden.

 

Ziele

 

·        Der  Kreis Steinfurt unterstützt Inklusion im Sinne der UN-Behinderten-rechtskonvention und stellt die individuelle Bildung und Förderung eines Kindes entsprechend seiner Fähigkeiten und seines Förderbedarfes in den Mittelpunkt der Entwicklungsplanung.

 

·        Das Wahlrecht der Eltern zwischen der Förderung ihres Kindes in der Regelschule oder der Förderschule soll gewährleistet sein.

 

·        Der Förderschwerpunkt Lernen wird mittelfristig und die Förderschwerpunkte Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung werden langfristig gesichert.

 

·        Durch ein koordiniertes, abgestimmtes und vernetztes Vorgehen auf Kreisebene öffnen sich neue Handlungsspielräume für alle Schulträger.

 

·        Die Förderschulkonzepte werden nachhaltig verankert, um einen jährlichen Handlungsbedarf bei sinkenden Schülerzahlen zu vermeiden, die Schulstandorte angemessen und ökonomisch vertretbar zu erhalten und möglichst kurze Fahrwege für Schülerinnen und Schüler zu sichern.

 

 

Schulen

 

Die Förderschulträger haben bei ihren Planungen die aktuellen Schülerzahlen sowie Entwicklungsprognosen zugrunde gelegt. Das nun erarbeitete Konzept ist geeignet, auf Entwicklungen in den Schülerzahlen flexibel zu reagieren.

 

Die derzeit in Trägerschaft der Städte und Gemeinden befindlichen Förderschulen werden aufgelöst. Der Kreis Steinfurt übernimmt die Trägerschaft aller künftigen Schulen in den Förderschwerpunkten Sprache, Lernen und ESE. Ausnahme bleibt die Josefsschule in Wettringen in privater Trägerschaft der Stiftung St. Josefshaus.

 

Der Förderschwerpunkt Sprache wird kreisweit über die Peter-Pan-Schule in Trägerschaft des Kreises Steinfurt abgedeckt. Im Förderschwerpunkt Lernen wird eine Kreisschule eingerichtet. Im Bereich ESE übernehmen neben der privaten Josefsschule die Janusz-Korczak-Schule in Trägerschaft des Kreises sowie eine weitere Kreisschule ESE im Primarbereich und eine Kreisschule ESE im Sekundarbereich die kreisweite Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderschwerpunkt.

 

 

Standorte

 

Der Kreis Steinfurt mietet die erforderlichen Gebäude für die Förderschulen von den Kommunen an. Die genauen Einzugsbereiche der Schulen werden vom Kreis Steinfurt nach den Schülerzahlen für das Schuljahr 2015/16 festgelegt.

 

 

Förderschwerpunkt Sprache

Mindestgrößen: Schule Primarstufe: 55 (Teilstandort: 27)

 

Die bestehende Peter-Pan-Schule in Rheine wird um einen Teilstandort in den Räumlichkeiten der ehemaligen Grundschule in Ibbenbüren-Dörenthe und einen weiteren Teilstandort in den Räumlichkeiten der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule in Emsdetten ergänzt. Dafür wird der bisherige Teilstandort der Peter-Pan-Schule in Westerkappeln aufgegeben.

 

 

Förderschwerpunkt Lernen

Mindestgrößen: Schule Primar- und Sekundarstufe: 144 (Teilstandort: 72)

 

Die Förderschule Lernen in Trägerschaft des Kreises Steinfurt wird mit dem Hauptstandort in den Räumlichkeiten der Grüterschule in Rheine und einem Teilstandort in Mettingen eingerichtet.

 

 

Förderschwerpunkt ESE

Mindestgrößen: Schule Primarstufe: 33 (Teilstandort: 17) / Schule Sekundarstufe I: 55 (Teilstandort: 28) / Schule Primar- und Sekundarstufe: 88 (Teilstandort: 44)

 

Die Mindestgrößenverordnung ermöglicht für Schulen mit dem Förderschwerpunkt ESE kleine (Teil-)Systeme.

 

Die Josefsschule in Wettringen, die sich in privater Trägerschaft befindet, bleibt in ihrer derzeitigen Ausrichtung bestehen und beschult weiterhin Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Eventuell wird sie räumlich um einen Teilstandort im Gebäude der ehemaligen Droste-Hülshoff-Hauptschule in Metelen erweitert (vgl. Karte „Förderschullandschaft neu“ 4a und 4b).

 

Die Janusz-Korczak-Schule wird als Kreisschule weiterhin Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe beschulen. Die Primarstufe wird künftig am Standort in Uffeln und die Sekundarstufe I in den Räumlichkeiten der Helen-Keller-Schule in Ibbenbüren beschult. Der jetzige Primarstufenstandort in Ibbenbüren-Bockraden wird  aufgegeben (vgl. Karte „Förderschullandschaft neu“  1a und 1b).

 

Eine zweite Kreisschule ESE für die Primarstufe wird mit einem Hauptstandort in Steinfurt in den Räumlichkeiten der Erich-Kästner-Schule und einem Teilstandort in Lengerich in den angepassten Räumlichkeiten der Astrid-Lindgren-Schule eingerichtet (vgl. Karte „Förderschullandschaft neu“  2a und 2b). Sollten die Schülerzahlen perspektivisch unter die erforderlichen Mindestgrößen sinken, wird zunächst der Standort Lengerich aufgegeben.

 

Eine dritte Kreisschule ESE für die Sekundarstufe wird in Greven in den Räumlichkeiten der Johannesschule eingerichtet (vgl. Karte „Förderschullandschaft neu“ 3).

 

 

Weitere Zeitplanung

 

Die derzeitigen Förderschulen in kommunaler Trägerschaft werden nicht fortgeführt. Erweiterte bzw. neue Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Steinfurt gewährleisten ein flächendeckendes Angebot. Die Förderschulträger werden dazu in den kommenden Monaten entsprechende Beschlüsse für die Auflösung oder Schließung der derzeitigen Förderschulen anstreben. Der Kreis soll die erforderlichen Beschlüsse zur Neugründung von Schulen herbeiführen, um eine Umsetzung des Konzeptes zum Schuljahr 2015/16 realisieren zu können.

 

Für die Grüterschule Rheine dürfte auch die Beschlussfassung eines Wechsels der Trägerschaft von der Stadt Rheine zum Kreis Steinfurt ausreichen (vgl. Verfahren/Vorgehen „Berufskollegs Rheine“).

Karte_Förderschullandschaft_Neu.jpgFörderschullandschaft_alt.jpg